Liberalisierung des Bibliothekswesens in Luxemburg

Der neue architektonische Glanz der Nationalbibliothek in Kirchberg und des Luxembourg Learning Centers in Esch-Belval ändert nichts an den veralteten Organisationsstrukturen und Öffnungszeiten des Bibliothekswesens im Großherzogtum. Die Jonk Demokraten stellen in diesem Kontext drei konkrete Forderungen, um die Bibliotheken an die Lebensrealität der Schüler, Studenten und Nutzer anzupassen.

  1. Die Öffnungszeiten sowie das Angebot an Dienstleistungen der Bibliotheken gehören endlich erweitertum eine flexible Nutzung unabhängig des Jobs und Tagesablaufs zu ermöglichenDie National-, Universitäts- und Stadtbibliothek (Cité Bibiliothèque) sollten täglich (montags bis sonntags) zwischen 8 und 22 Uhr geöffnet sein, die Universitätsbibliothek in der Klausurenphase ununterbrochen. In den meisten europäischen Ländern sind Universitätsbibliotheken rund um die Uhr und während der Semesterferien geöffnet. Die aktuell unflexiblen Öffnungszeiten erschweren den Studenten ihr Studium und verhindern den Wissenszugang für die arbeitende Bevölkerung komplett. Wir fordern die jeweiligen Bibliotheken zudem auf, alle Dienstleistungen auch unter der Woche bereitzustellen sowie an den Wochenenden den Zugang zum Lesesaal und zu den Ressourcen zu ermöglichen. Flexiblere und breitere Öffnungszeiten kommen ebenfalls den Studenten zugute, die im Ausland studieren. Für sie wird es so möglich, während der vorlesungsfreien Zeit, ihre Abschlussarbeiten in Luxemburg zu schreiben.
  2. Außerdem fordern wir die Vereinheitlichung der Registrierung für das Bibliothekssystem – einfach, online und digital mit einem einheitlichen Bibliotheksausweis. Ein Login auf a-z.lu sollte es Nutzern ermöglichen, Bücher in allen Bibliotheken des Landes auszuleihen. Heute braucht man pro Bibliothek eine individuelle Voranmeldung, telefonisch oder vor Ort.
  3. Zuletzt verlangen wir das Einführen eines nationalen Lieferservices, bei dem man sich Bücher aus den verschiedenen Bibliotheken in andere liefern lassen kann. Wenn man beispielsweise im Norden des Landes wohnt und ein Buch braucht, welches in der Bibliothek in Esch-Belval liegt, kann man dies momentan nur online vormerken und anschließend vor Ort abholen. Für Personen, die in Vollzeit arbeiten, ist dies nur schwer möglich. Ein Lieferservice mit digitalem Pickup-System löst dieses Problem: Kleine Boxen am Eingang jeder Bibliothek, welche sich per Scan des Bibliotheksausweises öffnen und die bestellten Bücher zur Verfügung stellen.

Kostenlose Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten einführen

Sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien, Syphilis, Gonorrhoe, Herpes, Hepatitis B, Hepatitis C und HIV sind auch in Luxemburg trotz groß angelegter Informations- und Präventionskampagnen immer noch ein Problem. Gegen eine Ansteckung helfen neben dem Schutz durch Verhütungsmittel auch regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten. 

In Luxemburg gibt es aktuell an vier Orten die Möglichkeit, sich auf verschiedene Geschlechtskrankheiten testen zu lassen: beim Hausarzt, in der Notaufnahme eines Krankenhauses, beim „Service national des maladies infectieuses“im „Centre Hospitalier de Luxembourg“ und beim „Planning familial“. Betroffene müssen sich demnach an einen bestimmten Ort begeben für eine ärztliche Untersuchung. Dies stellt für einige Menschen – aus Scham oder Angst – eine potentielle Hürde dar und kann dazu führen, dass sie sich nicht testen lassen. Im Gegensatz zu Luxemburg bietet der „National Health Service (NHS)“ in Großbritannien heute schon ein kostenloses Test-Abonnement an, mit dem man sich regelmäßig Testkits nach Hause liefern lassen kann.

In diesem Zusammenhang fordern die Jonk Demokraten die Einführung kostenloser Selbsttests auf sexuell übertragbare Krankheiten. Diese Selbsttests können von zuhause aus durchgeführt werden. Je nach Test kann dies durch eine einfache Speichel-, Blut- oder Urinprobe erfolgen, die per Post an ein Labor geschickt wird. Die Ergebnisse werden anschließend digital per Email oder SMS mitgeteilt. Des Weiteren soll ein Test-Abo eingeführt werden, mit dem man sich automatisch quartalsweise ein Testkit schicken lassen kann. Durch diese Maßnahmen können bestehende Hürden des heutigen Systems abgebaut werden. 

Darüber hinaus fordern wir die Regierung dazu auf, die bereits veraltete Plattform „safersex.lu“ zu aktualisierenund unter anderem die Bestellung und Nutzung der Selbsttests zu erläutern. Die Bestellungen von Selbsttests könnten beispielsweise über MyGuichet abgewickelt werden. Personen mit wechselnden Sexualpartnern sollen dazu ermutigt werden, sich regelmäßig testen zu lassen. Vereinfachte und regelmäßige Testmöglichkeiten liefern verlässliche Daten über potentielle Ansteckungen. Diese wiederum schützen die gesamte Gesellschaft.

Einrichtung eines Geburtshauses in Luxemburg

Kosten sollen integral von der Krankenkasse übernommen werden

Nichts ist natürlicher als die Geburt. In einem institutionalisierten, sterilen Krankenhaus geht das Natürliche an diesem Vorgang jedoch oftmals verloren. Empfindet die Mutter Stress und Angst, kann der Geburtsvorgang verlangsamt bzw. ganz gestoppt werden. Dies führt dazu, dass, anstatt natürlichen Methoden ihre Zeit zu geben, oftmals vermeidbare medizinische Interventionen durchgeführt werden, wie das Verabreichen einer Infusion. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit weiterer medizinischer Eingriffe bis hin zur Durchführung eines Notkaiserschnitts. Dadurch wird der Stress für die werdende Mutter, den Partner und vor allem für das Kind erhöht.

Das Geburtshaus bietet den Vorteil, dass Frauen ihr Kind in einer ihnen vertrauten Umgebung gebären können und zudem kontinuierlich von der gleichen Hebamme betreut werden. Darüber hinaus ist die Atmosphäre in einem Geburtshaus oftmals wesentlich ruhiger und entspannter als dies in einem auf Effizienz getrimmten Krankenhaus der Fall ist. Einige Hebammen versuchen seit Jahren, die Zustände auf den Geburtsstationen in den hiesigen Krankenhäusern zu verbessern, was jedoch, bedingt durch die chronische Unterbesetzung, schwierig ist.  

Die Assistenz durch Hebammen während der Geburt ist nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs eines Geburtshauses. Zum Angebot einer solchen Einrichtung gehört auch die Begleitung von Schwangeren und Paaren vor und nach der Geburt, bspw. mit Kursen zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen, aber auch mit Beratung und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Geburt. Solche Kurse werden aktuell auch bereits von den Entbindungsstationen der Krankenhäuser angeboten.

Während es in Deutschland bereits seit den 80er Jahren Geburtshäuser gibt, sucht man eine solche Einrichtung hierzulande vergebens. Die Jonk Demokraten fordern daher einen gesetzlichen Rahmen für Geburtshäuser und dass der Staat freiberuflichen Hebammen ein Gebäude zur Verfügung stellt, in welchem diese ein Geburtshaus einrichten können. Zudem soll die Krankenkasse nicht nur die Kosten, welche bei der Geburt anfallen, übernehmen, sondern auch die Kosten eines stationären Aufenthalts im Geburtshaus. Darüber hinaus ist der Staat in der Pflicht, den Personalmangel im Gesundheitssektor im Allgemeinen und bei den Hebammen im Besonderen zu beheben. Geburtshäuser würden diesen Beruf sicherlich attraktiver machen.

Im Prinzip ist im Geburtshaus während der gesamten Geburt kein Arzt zugegen, außer dies ist von der Schwangeren bzw. vom Paar ausdrücklich gewünscht. Da ein medizinischer Eingriff im Falle einer Komplikation notwendig werden kann, sollte das Geburtshaus in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus errichtet werden. Eine Geburt kann nur in einem Geburtshaus durchgeführt werden, wenn das Risiko gering ist, dass während des Geburtsvorgangs Komplikationen auftreten.

Stellungnahme bzgl. der Ankündigungen der Regierung zur Schaffung und Mobilisierung von Wohnraum

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 7. Oktober 2022 hat die Regierung ein umfassendes Paket zur Schaffung und Mobilisierung von Wohnraum angekündigt. Unter anderem soll eine nationale Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland eingeführt werden.[1]

Diese Mobilisierungssteuer erhöht ab dem fünften Jahr die Grundsteuer auf unbebautes Bauland jährlich um 75%. Demnach liegt beispielsweise die Mobilisierungssteuer bei einem 1 ha großen Grundstück in der Stadt Luxemburg (HAB-2) nach 9 Jahren bei ca. 40.000 Euro. Der Wertzuwachs, dieses mindestens 10 Millionen Euro[2]wertvollen Grundstücks, liegt bei einer Wertsteigerungsrate von rund 6% im Jahr, bei ca. 1 Million Euro. Die Mobilisierungssteuer im neunten Jahr ist demnach 25-mal niedriger als der Wertzuwachs des Grundstücks.

Unbebaute Grundstücke die Eltern für ihre Kinder – bis 25 Jahre – zurückbehalten, bleiben hingegen überwiegend von der Mobilisierungssteuer verschont. Eine ähnliche Regelung für Grundstücke auf denen zeitlich befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses errichtet werden, ist jedoch nicht vorgesehen.

Darüber hinaus hat die luxemburgische Regierung am 19. September 2022, einen Gesetzesentwurf bzgl. des neue Programme directeur d’aménagement du territoire (PDAT2023) veröffentlicht. Das PDAT2023 sieht ab 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch (no net land take)[3] in Luxemburg vor. Die Unterstützung des Staates beim Wohnungsbau soll jedoch durch folgende Maßnahmen weiterhin sichergestellt werden:

  • Die Mobilisierungssteuer soll, das sich bis dato im Bauperimeter befindliche Bauland aktivieren.
  • Projekte die im Rahmen des Wettbewerbes „Luxembourg in Transition“ ausgearbeitet wurden, zeigen ein hohes Verdichtungspotenzial auf.
  • Die Entwicklung von Industriebrachen (Neischmelz, Metzeschmelz) erfüllt die Zielsetzung der Netto-Null-Flächenverbrauch-Strategie.
  • Weitere Anpassungen der Bebauungsgebiete sollen an sinnvollen Orten nach wie vor möglich bleiben.

Bis dato befindet sich unbebautes Bauland für rund 300.000 Einwohner (bei 2,4 Einwohnern pro Wohneinheiten bei voraussichtlich 125.000 Wohneinheiten[4]) inkl. mehrerer Industriebrachen innerhalb des Bauperimeters. Das PDAT2023 schätzt, dass bis 2060 die luxemburgische Bevölkerung um 521.000 Einwohner wachsen wird. Die Schaffung von Wohneinheiten, um dieses Bevölkerungswachstum bis 2060 und das Wachstum darüber hinaus zu stemmen soll also vor allem durch innerstädtische Verdichtung erfolgen

Wir begrüßen ausdrücklich die Umsetzung unserer langwierigen Forderungen, der Einführung einer Mobilisierungssteuer auf unbebautem Bauland sowie der Einführung einer nationalen Leerstandssteuer, fordern jedoch die Regierung dazu auf folgende Anpassungen der erwähnten Gesetzesentwürfe durchzuführen:

  • Erhöhung der Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland nach 5 Jahren auf mindestens 1000% anstatt von 75% und einer Deckelung nach 10 Jahren.

Angesichts der akuten Wohnungsbaukrise muss das unbebaute Bauland innerhalb der nächsten 10 Jahre mobilisiert werden, um dem unzureichenden Wohnungsangebot rechtzeitig entgegenzuwirken. Eine niedrige Mobilisierungssteuer die wie im oben genannten Beispiel bei weniger als 4% des Wertzuwachses des Grundstückes liegt, reicht keinesfalls aus um Großgrundbesitzer innerhalb dieses Jahrzehnts zur Mobilisierung ihrer Grundstücke zu bewegen.

  • Befreiung von der Mobilisierungssteuer bei der Vermietung unbebauter erschlossener Grundstücke für zeitlich befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses in Wohngebieten mit geringer Dichte (HAB-1).

Die Vermietung unbebauter Grundstücke für zeitlich befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses soll Grundstücksbesitzern eine zusätzliche Flexibilität bieten, um ihre Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt z.B. für ihre Enkel oder Großenkel unbebaut und ohne progressiv steigende Mobilisierungssteuer zu erhalten. In diesem Zusammenhang könnten Grundstücke somit für eine Dauer von ca. 10-25 Jahre in Wohngebieten mit einer geringen Dichte (HAB-1) vermietet werden.

  • Wir begrüßen, dass unbebaute Grundstücke die Eltern für ihre Kinder zurückbehalten, überwiegend von der Mobilisierungssteuer verschont bleiben, fordern allerdings eine Anpassung des Alters von 25 auf mindestens 30 Jahre.
  • Umsetzung der europäischen Zielsetzung eines Netto-Null-Flächenverbrauch durch die Einführung eines europäischen Zertifikathandels für Bauland anstatt eines nationalen Alleingangs.

Natur- und Klimaschutz gehören zu den Grundsätzen[5] der JDL. Aus diesem Grund unterstützen wir die Zielsetzung der Regierungen eines Netto-Null-Flächenverbrauchs. Jedoch würde die Umsetzung dieser Strategie ausschließlich auf nationalem Territorium sowohl die Entwicklung unserer Wirtschaft erschweren als auch die Wohnungsbaukrise in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Dieses Wachstum alleine durch innerstädtische Verdichtungsmaßnahmen – die zudem nur im Rahmen eines Wettbewerbes ausgearbeitet wurden – zu erreichen ist vollkommen unrealistisch. Außerdem steht diese Maßnahme im direkten Widerspruch zu dem Gesetzesentwurf weiteres Bauland für Wohnungsbau über eine Steuer zu mobilisieren.

Aus diesem Grund teilen wir die Ansicht einer vom deutschen Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Studie „Planspiel + Flächenhandel“[6], dass ein solches Vorhaben auf kommunaler bzw. Bundesländer-Ebene – demnach auch für Luxemburg – nicht zielführend ist. Wir fordern daher einen EU-weiten Zertifikathandel für Bauland. Dieser wird dazu führen, dass regionales qualitatives Wachstum weiterhin möglich bleibt und über diesen Einnahmen zur Renaturierung und Entsiegelung von ungenutzten Flächen entstehen.


[1] „Mehr Wohnraum schaffen!“: Reform der Grundsteuer und die Mobilisierung von Grundstücken und Wohnungen – gouvernement.lu

[2] Note 24 : Les prix de vente des terrains à bâtir en zone à vocation résidentielle entre 2010 et 2017 (public.lu) (s. 9)

[3] projet-pdat2023.pdf (public.lu) (s. 45)

[4] Note 29 : La détention du foncier constructible pour l’habitat au Luxembourg en 2020/2021 : distribution et typologie de propriétaires (public.lu) (S. 19)

[5] http://www.jonkdemokraten.lu/titre-1-generalites-et-principes-fondamentaux/

[6] broschuere_druckversion-final_kleinste.pdf (umweltbundesamt.de) (S.27)

Der JDL Forderungskatalog für eine generationsgerechte Überwindung der Energiekrise

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der Abhängigkeit von russischem Gas und einer verpassten Energiewende erleben wir derzeit eine der schlimmsten Energiekrisen der Geschichte. Die hohen Energiepreise treffen sowohl einkommensschwache und mittelschichtige Haushalte als auch Teile unserer, bereits durch die Pandemie geschwächten, Wirtschaft. 

In diesen Zeiten treffen Regierungen in kurzer Zeit oftmals sehr weitreichende Entscheidungen, um sowohl den Menschen als auch der Wirtschaft zu helfen. In Luxemburg werden diese Maßnahmen in der Tripartite zwischen Regierung, Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt. In der Vergangenheit lag der Fokus bei diesen Verhandlungen leider nicht immer auf der Verfolgung langfristiger Ziele, wie dem Klimaschutz oder einer zukunftsorientierten Politik für Mensch und Wirtschaft, sondern auf dem Verteidigen veralteter Standpunkte.

Aus diesem Grund fordern wir Jonk Demokraten die Regierung dazu auf folgende generationsgerechte und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Überwindung der Energiekrise zu ergreifen:

  • Ein monatliches Energiegeld, um einkommensschwache und mittelschichtige Haushalte bis zum Ende des Winters zu entlasten. Die Höhe der Zulage sollte degressiv bei bis zu 200 € pro Monat liegen und an die Kilometerpauschale gekoppelt werden.
  • Die Einführung bis mindestens April eines Rechts auf Telearbeit für Arbeitnehmer, um Energie zu sparen und den Treibstoffverbrauch zu reduzieren. In diesem Zusammenhang soll die Regierung weitere Gespräche mit den Nachbarländern führen, um eine Ausweitung der möglichen, grenzüberschreitenden Telearbeitstage bis mindestens ans Ende des Winters auszuhandeln. Hierbei soll auf langfristige Lösungen mit den Nachbarstaaten gesetzt werden. 
  • Der luxemburgische Staat soll mit dem guten Beispiel vorangehen und die Telearbeit für seine Mitarbeiter*innen als prioritären Bestandteil seiner Energieeinsparungsstrategie festlegen. Durch eine Reduzierung des anwesenden Personals in den Ämtern und Ministerien, kann der Energieverbrauch von Gebäudeteilen oder sogar ganzen Gebäuden auf ein Minimum heruntergefahren werden. Außerdem reduziert sich hierdurch der Spritverbrauch für die nicht gefahrenen Arbeitswege.
  • Wir begrüßen die Maßnahmen der staatlichen Behörden diesen Winter weniger zu heizen und so nicht unwesentlich Energiekosten einzusparen. Gleichermaßen sollten Staat und Gemeinden jedoch auch versuchen, im Sinne der öffentlichen Finanzen und der nachhaltigen Ökologie Strom zu sparen. Erste Gemeinden haben bereits angekündigt zur Weihnachtszeit auf einen Teil der festlichen Beleuchtung zu verzichten. Auch öffentliche Behörden und Verwaltungseinrichtungen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Mitarbeiter*innen dazu ermutigen, Strom zu sparen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass öffentliche Gebäude nur zu den Uhrzeiten beleuchtet werden, an denen Mitarbeiter*innen dort arbeiten. Die Außenbeleuchtung der öffentlichen Gebäude sollte, wenn nicht sicherheitsrelevant, abgeschaltet werden.
  • Substanzielle Erhöhung der Prämien für energetische Sanierungen und Photovoltaikanlagen sowie ein gezielter Abbau bürokratischer Hürden beim Umsetzen dieser Maßnahmen. Eine substanzielle Erhöhung dieser Prämien soll den Energieverbrauch in Bestandsgebäuden noch schneller reduzieren und gleichzeitig die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien vorantreiben. Außerdem soll eine interministerielle Taskforce eingesetzt werden, um sämtliche kommunalen Regelwerke (PAG, PAP und Bauvorschriften) und Verträge (z.B. Energielieferanten) auf administrative Hürden zu prüfen. Es kann nicht sein, dass in einigen Gemeinden die Dachflächen aus ästhetischen Gründen für den Ausbau von Photovoltaik begrenzt werden oder  immer noch Verträge zwischen Energielieferanten und Gemeinde bestehen, die den Ausbau des Gasnetzes verpflichtend vorschreiben. 
  • Die Staatsverschuldung im Auge behalten. Die Staatverschuldung lag Anfang der 2000er noch bei weit unter 10% und liegt nun bei über 25% (Stand: 2021). Im internationalen Vergleich ist dies immer noch sehr gering, sollten wir jedoch weiterhin in diesem Rhythmus über unseren Verhältnissen Geld ausgeben, könnte dies zum Problem für die kommenden Generationen werden. Im Sinne der Generationengerechtigkeit, soll die Regierung bei den Hilfsmaßnahmen vor allem zukunftsorientierte Investitionen tätigen, zielorientiert Hilfen für einkommensschwachen und mittelschichtigen Arbeitnehmern beschließen und den Betrieben, die von den aktuellen Energiepreisen betroffen sind, unter die Arme greifen

VOM RECHT AUF SEXUALITÄT: WARUM LUXEMBURG DIE SEXUALASSISTENZ ANERKENNEN MUSS.

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Hierzu gehört auch das Recht, seine sexuelle Freiheit mit einem anderen Menschen auszuleben, Sinnlichkeiten zu genießen und Gefühle auszudrücken. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz nicht vorsieht. Dabei ermöglichen gerade die unterschiedlichen Formen der Sexualassistenz Menschen mit einer Beeinträchtigung, sexuelle Bedürfnisse würdevoll zu befriedigen.

Als Sexualassistenz werden solche Unterstützungshandlungen verstanden, die Frauen und Männer mit einer Beeinträchtigung mit spezifischen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität ausleben zu können. Hierbei wird unterschieden zwischen passiver und aktiver Sexualassistenz.

Unter ersterer wird das Schaffen von Bedingungen und Voraussetzungen verstanden, innerhalb derer Menschen mit einer Beeinträchtigung ihre individuelle Sexualität selbstbestimmt ausleben können. Hierzu gehören sowohl Aufklärung (Sexualpädagogik, Sexualberatung) als auch die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Selbstbefriedigung oder Verhütungsmitteln.

Unter aktiver Sexualassistenz wird hingegen die direkte Unterstützung bei sexuellen Handlungen verstanden, wie z.B. erotische Massagen, Handführung bei der Selbstbefriedigung, Unterstützung eines Paares mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, oder sogar Geschlechtsverkehr.

Zwar wird Sexualassistenz bei unseren deutschen, niederländischen und belgischen Nachbarn bereits in unterschiedlichen Formen angeboten. Besonders positiv sticht jedoch Dänemark hervor: hier gilt ein gesetzliches Recht auf das Ausleben der eigenen Sexualität; Hilfszentren beraten Betroffene. Außerdem werden Ausbildungen zum Sexualbegleiter angeboten.

In Luxemburg wird Sexualbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigungen jedoch bislang weder auf politischer noch auf gesellschaftlicher Ebene wirklich thematisiert. Sexualität von Menschen gilt als Tabu, Menschen mit einer Beeinträchtigung werden oftmals als asexuell wahrgenommen. Dies spiegelt sich auch in der Gesetzeslage wider, die das Phänomen der Sexualassistenz vollkommen ignoriert und so eine klare Abgrenzung zur Prostitution sowie das Festlegen von Ausbildungs- und Implementierungskriterien unmöglich macht.

Die Jonk Demokraten fordern deshalb:

  • die Legitimität sexueller Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung anzuerkennen und dem Parlament einen Gesetzestext vorzulegen, der sowohl die passive als auch die aktive Sexualassistenz definiert und die Kriterien für Ausbildung und Ausübung des Berufs des Sexualassistenten festlegt, Sexualassistenz hierbei jedoch klar von Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei abgrenzt;
  • einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Kostenübernahme von Sexualassistenz durch Kranken- und Pflegekassen zu schaffen;
  • Aufklärungsarbeit über den Beruf des Sexualassistenten zu leisten, um Vorurteilen vorzubeugen und den gesellschaftlichen Mehrwert der Sexualassistenz als Instrument der umfassenden Inklusion hervorzuheben; in diesem Zusammenhang eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne unter der Regie des Familien- und des Gesundheitsministeriums umzusetzen, die die Betroffenen über die ihnen zugänglichen Möglichkeiten informiert und die breite Gesellschaft für das Thema sensibilisiert;
  • einen gesetzlichen Rahmen für die Ausbildung zum Sexualassistenten sowie die Anerkennung von im Ausland erhaltener Diplome zu schaffen.

Gemeinsame Stellungnahme von DJG, JDL und JSL zu den europäischen Entwicklungen im Bereich der Drogenpolitik

Die politischen Jugendorganisationen déi jonk gréngJonk Demokraten und Jonk Sozialisten begrüßen, dass es in unserem Nachbarland Deutschland zu einer Neuausrichtung der Drogenpolitik kommt. Im Koalitionsabkommen zwischen den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP wurde festgehalten, dass eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften eingeführt werden soll.

In unseren Augen führt eine Legalisierung von Cannabis im einwohnerstärksten Land Europas zu einem Umdenken auf europäischer Ebene und demnach zu einer historischen Gelegenheit, die gescheiterten Prohibitionspolitiken schrittweise in der gesamten Europäischen Union zu beenden. Ein Schritt, den die luxemburgische Regierung bereits 2018 im Koalitionsabkommen festgehalten hat und der mit der Entkriminalisierung von Cannabisbesitz und der Legalisierung von 4 Cannabispflanzen im privaten Haushalt bereits eingeleitet wurde.

In diesem Zusammenhang fordern wir die luxemburgische Regierung dazu auf, mit der neuen deutschen Bundesregierung in Verbindung zu treten, um die weiteren Schritte und gesetzlichen Rahmenbedingungen einer kontrollierten Abgabe von Cannabis abzustimmen. Die im Koalitionsabkommen vorgesehene Zeitschiene, laut derer bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode ein gesetzlicher Rahmen für den legalen Verkauf von Cannabis in Luxemburg eingeführt werden soll, soll jedoch unverändert bleiben.

Gemeinsame Stellungnahme von DJG, JDL und JSL zur angekündigten Reform der Drogenpolitik

Die politischen Jugendorganisationen déi jonk gréngJonk Demokraten und Jonk Sozialisten stellen fest, dass mit der am Freitag (22.10.2021) angekündigten Reform der luxemburgischen Drogenpolitik ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird, sowohl im Bereich der Prävention und Aufklärung, als auch der Dekorrektionalisierung und Legalisierung von Eigenanbau und -konsum. Jedoch bleibt der legale Kauf und Verkauf von Cannabis – wie er ursprünglich von den drei regierenden Parteien u.a. im Regierungsprogramm von 2018 versprochen wurde – aus.

Wir begrüßen den eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik – weg von der gescheiterten Repressionspolitik, denn: Soziale Hilfeleistungen nutzen den Betroffenen langfristig, anders als die Stigmatisierung als Kriminelle. Auch das Aufstocken der bislang unterfinanzierten Drogenpräventions- und Hilfsprogramme ist ein wichtiger Meilenstein. Die Leistungen der Sozialarbeitenden in diesem Bereich sind einer der wichtigsten Pfeiler im Umgang mit der Drogenproblematik.

Die geplante Reform ist deshalb in unseren Augen zwar eine Verbesserung des IST-Zustandes, bietet jedoch keinen ausreichenden Lösungsansatz für einen legalen Erwerb und Besitz von Cannabis. Zwar sollen durch die Ermöglichung des privaten Anbaus bereits erste Maßnahmen getroffen werden um eine gewisse Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Produktstärke (psychoaktive Wirkung) vom Cannabis festzustellen wäre in einem staatlichen Verkaufsmodell besser abgesichert. Auch der Schwarzmarkt und die damit verbundene Finanzierungsquelle für kriminelle, mafiöse und terroristische Machenschaften würden in solch einem Modell effektiver bekämpft.

Nach wie vor werden wir uns dafür einsetzen, dass Maßnahmen zur Legalisierung von Produktion, Verkauf, Besitz und Konsum von Cannabis in einem staatlich kontrollierten Rahmen umgesetzt werden. Wir erwarten, dass die aktuelle Regierung Wort hält und auch weiterhin die richtigen Weichen legt und Erfahrungswerte aus der eingeleitete Reform mitnimmt, um noch in dieser Legislaturperiode die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und einen staatlich regulierten und legalen Verkauf von Cannabis in Luxemburg einzuführen.

ALTERNATIVE WOHNFORMEN FÖRDERN

Campingplatz ist nicht der richtige Ort für Tiny Houses

Die ursprünglich aus den USA stammende Tiny House-Bewegung, der dort infolge der Wohnungskrise von 2008 der Durchbruch gelungen ist, hat auch in Europa in den letzten Jahren zunehmend an Fahrt gewonnen. So ist das Angebot an Tiny Houses in Europa stetig gewachsen und immer mehr Menschen überlegen in ein Tiny House umzuziehen. Im Vordergrund steht dabei das Downsizing bzw. Gesundschrumpfen: Um Wohnkosten und den ökologischen Fußabdruck zu senken, wird die Wohnfläche auf ein Minimum reduziert. Dabei sind es nicht nur unbedingt Studierende und Berufsanfänger, welche sich für ein Leben in einem Tiny House entscheiden: In Deutschland ist die Mehrzahl der Menschen, die sich ihren Traum vom Tiny House erfüllt, zwischen 46 und 55 Jahren alt.

Auch in Luxemburg interessieren sich angesichts der grassierenden Wohnungspreise immer mehr Menschen für ein Tiny House. Diese gibt es in einfachen Ausführungen bereits für unter 40.000 €. Jedoch stellt sich auch beim Tiny House die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die zurzeit einzige in der Praxis auch umsetzbare Lösung in Luxemburg, ist es dauerhaft einen Campingstellplatz zu mieten. Deren Anzahl ist jedoch stark begrenzt und sie befinden sich in der Regel weit entfernt von den Ballungsgebieten. Zudem dürfen Campingplätze nicht als offizieller Wohnsitz dienen, was es bspw. unmöglich macht, dort seinen Briefkasten aufzustellen.

Die Jonk Demokraten fordern daher, dass die Gemeinden ihren Teilbebauungsplan für bestehende Viertel (PAP QE) und ihre Verordnung über Baumaßnahmen (Règlement sur les bâtisses) so anpassen, dass die Aufstellung von Tiny Houses möglich wird. Tiny Houses haben allerdings einen relativ hohen Flächenverbrauch. Im Vergleich mit einem 3-geschossigen Mehrfamilienhaus, brauchen Tiny Houses bis zu zehn Mal mehr Fläche, um die gleiche Anzahl an Personen unterzubringen. Die Schaffung einer reinen Tiny House-Siedlung kann somit nicht das Ziel sein. Ziel muss es viel mehr sein, Flächen nutzbar zu machen, die anders nicht mehr für Wohnraum genutzt werden können. 

Durch die hohen Grundstückspreise hierzulande, ist die durchschnittliche Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser in den letzten Jahrzehnten stetig geschrumpft. So war es in den 70er bis 90er Jahren oftmals üblich, bei der Erstellung neuer Bebauungspläne in ländlichen Regionen, Grundstücke mit einer Durchschnittsgröße von 5 bis 10 Ar für ein Einfamilienhaus vorzusehen. Heute sind es in der Regel nur noch 1 bis 3 Ar, die für ein Einfamilienhaus ausreichen müssen, was angesichts der begrenzten Ressource Land auch begrüßenswert ist. Was jedoch nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, ist die zum Teil geringe Baudichte in Vierteln, die vor 20 oder 30 Jahren realisiert wurden. Hier könnten Tiny Houses eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Dazu müssten die Gemeinden erlauben, dauerhaft bewohnte Tiny Houses auf bereits bebauten Parzellen aufzustellen. Selbstverständlich sollen auch bei Tiny Houses einige Regeln beachtet werden müssen, wie bspw. die Abstände zur Grundstücksgrenze und zum bestehenden Haus, sowie einen verpflichtenden Anschluss an Strom, sowie Frisch- und Abwasser. Zudem sollen Tiny Houses nicht von den Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ausgenommen werden. Die Maximalhöhe für Dépendances, die in vielen Gemeinden bei nur 3 m liegt, soll auf 4 m angehoben werden, da dies die Standardhöhe für Tiny Houses ist. Zudem soll die für Dépendences erlaubte maximale Bruttofläche auf 50 m2 angehoben werden. Viele Gemeinden erlauben die Aufstellung von Tiny Häusern per se nicht, mit dem Argument, dass es sich wegen der Räder, um eine mobile Struktur handelt. Generell sollte nicht unterschieden werden, ob ein Tiny House Räder hat oder nicht und diese somit nicht als mobile Struktur angesehen werden.


Durch das Aufstellen von Tiny Houses auch außerhalb von Campingplätzen, wird die Luxemburger Wohnungskrise mit Sicherheit nicht gelöst, jedoch ist dies einer von vielen Bausteinen, die umgesetzt werden müssen, um dieses Zeil zu erreichen.

LOKAL VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Kommunale Wohnungsbaugesellschaften

Neue Wohnbauprojekte sind auf kommunaler Ebene oftmals an eine Vielzahl von Problemen gebunden. Neben den klassischen Einwänden von mehr Verkehr, weniger Lebensqualität und dem bedrohten Erhalt des Dorfcharakters, gibt es leider auch zu oft eine mangelnde, beziehungsweise nicht vorhandene Einbindung der Gemeinden und der lokalen Bevölkerung.

Aus diesem Grund rufen die Jonk Demokraten die Gemeinden dazu auf, sich durch die Gründung ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaften aktiv am öffentlichen Wohnungsbau zu beteiligen. Kleinere Gemeinden könnten sich dazu in einem spezifischen Gemeindesyndikat zusammenschließen. Wir sind davon überzeugt, dass die Gemeinden, anders als eine national agierende Wohnungsbaugesellschaft wie die SNHBM oder der Fonds du Logement, ihren lokalen Kontext besser kennen und somit neue Projekte zielführender in bestehende Viertel eingliedern können. In diesem Sinne fordern wir, dass das Innenministerium die Schaffung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften fördert, dies u.a. mit einem Leitfaden oder Best-Practice-Beispielen.

Die Schaffung von lokalen Wohnungsbaugesellschaften gibt den Gemeinden die Möglichkeit als handelnde Mitspieler zur Lösung der nationalen Wohnungskrise beizutragen. Sie werden federführend bei der urbanen Gestaltung ihres lokalen Rahmens und können mittel- bis langfristig das Angebot an erschwinglichem Wohnraum auf dem Markt erhöhen. Gemeinden können auf die konkreten Bedürfnisse ihrer Bewohner eingehen und neue alternative Wohnformen schaffen und fördern. Zum Beispiel könnte eine Gemeinde ein neues, verkehrsberuhigtes Viertel mit äußerlich-zentrierten Gruppen-Parkplätzen schaffen oder die Wohnqualität durch vermehrtes Stadtgrün und neue Parks erheblich verbessern. Dass eine kommunale, beziehungsweise städtische Wohnungsbaugesellschaft einen erheblich positiven Einfluss auf den öffentlichen, erschwinglichen Wohnungsbau haben kann, zeigt sich anhand der bauverein AG in Darmstadt, deren Bestand sich auf städtischem Gebiet auf über 10.000 Wohnungen, davon rund 4.600 Sozialwohnungen, beläuft.[1]  Dies macht einen Wohnungsanteil von etwa 20% aus, da der Wohnungsbestand sich im innerstädtischen Bereich Darmstadts auf rund 53.000 Wohnungen beläuft.[2]


[1] https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/bauverein-bashing-unangebracht-12746743.html

[2] https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/wohnen