BAULAND MOBILISIEREN

Grundsteuerreform, Super-Logementsministère, Wohnungsbauberater

Die Kaufpreise auf dem Luxemburger Wohnungsmarkt sind in den letzten 10 Jahren (2010-2019) um mehr als 60%[1]gestiegen, das Medianeinkommen im gleichen Zeitraum jedoch um nur 12%[2]. Infolgedessen stiegen auch die sozialen Ungleichheiten um mehr als 15% (Gini-Index[3]: 2010 bei 0,28; 2018 bei 0,33). Zugleich kompensieren die hohen luxemburgischen Sozialtransfers diese Ungleichheiten immer weniger. Ein Trend, der sich 2018 bei einer STATEC-Umfrage bestätigte: hier gaben 28% aller Haushalte Schwierigkeiten an, „über die Runden“ zu kommen. In diesem Zusammenhang verwiesen vier von fünf Haushalten auf die hohen Wohnkosten.[4] Der rasante Anstieg der Wohnkosten trifft vor allem junge Menschen. Junge Erwachsene wollen sich nach dem Einstieg ins Berufsleben von ihrem Elternhaus lösen und sich den Traum einer Eigentums- oder Mietwohnung erfüllen. Zunehmend bleibt dies allerdings ein Traum.

Der Grund für den enormen Anstieg der Grundstückspreise liegt vor allem an der großen Nachfrage nach Wohnungen. Dies ist eine der Folgen des Bevölkerungswachstums der letzten Jahrzehnte. Allein zwischen 2010 und 2020 wuchs die Bevölkerung in Luxemburg um 24%. Das STATEC prognostiziert einen weiteren Anstieg der Bevölkerung auf über 1 Mio. Einwohner, wobei sich infolgedessen der Wohnungsbedarf bis 2060 mehr als verdoppeln werde.  Um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, müssten laut STATEC zwischen 6.200 bis 8.000 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt werden. Zwischen 2010 und 2016 wurden jedes Jahr 3.200 neue Wohnungen geschaffen.[5]

Ein weiterer Grund für die steigenden Grundstückspreise ist die anhaltende Null-/Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank. Diese führt nämlich dazu, dass Bauland sich hervorragend als alternative Kapitalanlage für private Großgrundbesitzer, Firmen und Immobilienfonds eignet. Rund 73% der Baulandreserve lag 2016 im Besitz von gerade einmal 2,7% der Bevölkerung und 16,6% (Tendenz steigend) im Besitz von Firmen und Fonds.[6]

Die Regierung hat mit dem Pacte Logement 2.0 einen bedeutenden Schritt unternommen, den staatlichen und kommunalen Wohnungspark nach Wiener Vorbild auszubauen und so einen steuernden/bremsenden Effekt auf die Wohnungspreisentwicklung zu haben. Künftig sollen bei Neubaugebieten durch den Pacte Logement 2.0 bis zu 20% der Wohnungsbauflächen bzw. Wohnungen an die Gemeinden oder den Staat abgetreten werden. Berücksichtigt man jedoch, dass sich in Wien bei einer Gesamtbevölkerung von 1,9 Mio. Einwohnern rund 220.000 Wohnungen im Besitz der Stadt Wien[7] befinden, müsste die öffentliche Hand bei einer derzeitigen Bevölkerung von 625.000 Einwohnern rund 73.000 Wohnungen zukaufen. Bei jährlich 7.000 neuen Wohneinheiten und einem Zukauf von jährlich 20% (1.400 Wohnungen) wird diese Maßnahme allein schon wegen des Bevölkerungswachstums nie einen vergleichbaren Hebel erreichen können.

Um den steigenden Immobilienpreisen bereits in den nächsten 10 bis 20 Jahren entgegenzuwirken, also Bauland zu mobilisieren, mehr Wohnungen fertigzustellen und somit auch den öffentlichen Wohnungspark auszubauen sind demnach weitere tiefgreifende Maßnahmen erforderlich.

Aus diesem Grund fordern wir die Regierung dazu auf:

  • Noch in dieser Legislaturperiode eine tiefgreifende Reform der Grundsteuer durchzuführen mit dem Ziel, Grundstücke als Kapitalanlage unattraktiv zu machen, und somit großflächig Bauland für öffentliche und private Bauträger zu mobilisieren. 

Hierbei soll die Grundsteuer für nicht genutztes Bauland schrittweise auf bis zu 10% des reellen Grundstückwerts erhöht werden. Dafür muss jedoch zuerst eine Reform der Grundsteuer durchgeführt und die aus dem Jahre 1941 stammenden Grundstückseinheitswerte aktualisiert werden.

Dieser erhöhte Grundsteuersatz soll jedoch nicht in allen Gemeinden des Landes gelten. Vor allem Ballungsgebiete (die sogenannten Wohnvorranggemeinden) wie z. B. die Stadt Luxemburg, Esch-sur-Alzette und die Nordstad sowie nationale Entwicklungsgebiete, die in den Plans Sectoriels festgelegt sind, sollen hier visiert werden. Gebiete also, in denen Wachstum gefördert werden und deren kritische Masse (Urbanität) dazu beitragen soll, einen effizienten Einsatz von ÖPNV (Straßenbahn, Zug, Bus etc.) zu ermöglichen. Ländliche Gebiete sollen weitestgehend von einer Erhöhung der Grundsteuer verschont bleiben. Die Ortschaften in diesen Gebieten sollen auch in Zukunft ihren Dorfcharakter behalten und kein bzw. nur ein geringes weiteres Verkehrsaufkommen auf den vorhandenen Transportachsen generieren. Einen Anreiz für ein Bevölkerungswachstum in diesen Kommunen zu schaffen wäre aus landesplanerischer Sicht kontraproduktiv.

Sobald auf den oben erwähnten, unbebauten Grundstücken eine Genehmigungsprozedur (PAP oder Baugenehmigung) initiiert wird, soll ein ermäßigter Grundsteuersatz gelten.

Des Weiteren sollen Grundstücksbesitzer, die ihren Nachkommen ein bebaubares Grundstück hinterlassen wollen, nicht vom erhöhten Grundsteuersatz visiert werden. Aus diesem Grund soll für den zu versteuernden Betrag ein Nachlass von 10 Ar Bauland pro Nachkommen (Kinder und Enkelkinder) eingeführt werden.

  • Die Wohnungskrise nicht nur anzuerkennen, sondern diese auch interministeriell als oberste Priorität anzusehen. 

Hierbei sollen neue gesetzliche Anforderungen, die zu weiteren bzw. neuen Genehmigungsprozeduren führen, wie z. B. das anstehende Denkmalschutzgesetz oder das Bodenschutzgesetz gründlich überdacht werden. Dies hat zum Ziel Wohnungsbauprojekte, die sich in der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsphase befinden, sowie künftige Projekte in ihrer Ausarbeitungsdauer nicht zu beeinträchtigen. Auch bestehende Prozeduren sollen dringend überarbeitet, vereinfacht, digitalisiert und gegebenenfalls die Verwaltungen personell aufgestockt werden, um die Umsetzung künftiger Bauprojekte zu beschleunigen. Eine kohärente Wohnungsbaupolitik kann nur dann gelingen, wenn auch die Gemeinden eingebunden werden und zudem der Aspekt des Umwelt- und Naturschutzes Berücksichtigung findet. Damit dieses Ineinandergreifen besser gelingt, sollten die Ressorts Umwelt, Inneres und Wohnungsbau in einem Ministerium gebündelt werden und damit in den Verantwortungsbereich eines einzelnen Regierungsmitglieds fallen. 

  • Die im Pacte Logement 2.0 für die Gemeinden vorgesehenen Wohnungsbauberater, sollen auch Privateigentümern zu Verfügung stehen bzw. gefördert werden.

Grundstückseigentümer, die einen klaren Fahrplan und Informationen bezüglich der anstehenden Kosten sowie Chancen und Risiken benötigen, sollen ebenfalls von einer fachspezifischen Beratung profitieren können.  Mithilfe dieser Beratung ist es den Eigentümern möglich, eine fundierte Entscheidung über ihre Grundstücke zu treffen.


[1] http://observatoire.liser.lu/pdfs/Logement_chiffres_2019T4.pdf (S.6)

[2] http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=ilc_di03&lang=de

[3] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/944769/umfrage/einkommensungleichheit-in-luxemburg-nach-dem-gini-index/

[4] https://statistiques.public.lu/catalogue-publications/analyses/2019/PDF-Analyses-02-2019.pdf (S.122, 141 & 189)

[5] http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/wieviele-neue-wohnungen-werden-benotigt-27143487

[6] https://logement.public.lu/dam-assets/documents/actualites/2019/02/190228_conference_de_presse_obs/Note23-ObservatoireHabitat.pdf (S.3)

[7] https://www.wien.gv.at/wohnen/wienerwohnen/index.html

It’s about bloody time

Menstruationsartikel sollen in öffentlichen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden

Das schottische Parlament hat am 24. November 2020 einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das öffentliche Einrichtungen, wie bspw. Schulen und Universitäten dazu verpflichtet, freien und universellen Zugang zu kostenlosen Menstruationsprodukten, einschließlich Tampons und Pads, zu gewährleisten. Schottland ist somit das erste Land, das Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden kostenlos zugänglich macht. 

Dies ist nicht nur ein Meilenstein für die Enttabuisierung der Menstruation und die Anerkennung weiblicher Grundbedürfnisse, sondern auch ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Armut von Frauen in dem Land. Immerhin belegen Statistiken, dass fast 20% der Frauen in Schottland von Armut bedroht sind. Für Frauen mit niedrigem Einkommen sind Menstruationsartikel demnach oft schwer erschwinglich. Wenn Frauen aufgrund von Armut keinen Zugang zu Menstruationsartikeln haben und stattdessen auf nicht geeignete Alternativen, wie bspw. alte Textilien, zurückgreifen, ist dies nicht nur unhygienisch und gesundheitlich bedenklich, sondern untergräbt darüber hinaus die Würde der Frau.

In Luxemburg gelten Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2.000 € laut Statec als armutsgefährdet. So lag das Armutsrisiko 2018 bei rund 18%, was einer bedeutenden Steigerung im Vergleich zu 2011 entspricht, wo das Armutsrisiko rund 13% entsprach. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die nach dieser Rechnung unter das Armutsrisiko fallen, hierzulande stärker gestiegen als in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Jonk Demokraten fordern daher auch hierzulande öffentliche Einrichtungen zu verpflichten Binden, Tampons und ähnliche Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Mentale Gesundheit darf kein Luxus sein!

Nicht nur die aktuelle COVID-19-Pandemie, sondern auch die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre, haben deutlich werden lassen, dass immer mehr Menschen psychologische und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und auch möchten. Die Hürden, sich in Luxemburg längerfristig in Behandlung eines anerkannten Psychotherapeuten zu begeben, sind allerdings hoch. Mangelndes Wissen über die Angebote, lange Wartezeiten und allem voran beträchtliche finanzielle Ausgaben erschweren es vielen, die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen.

Die öffentlich zugänglichen Zahlen und Statistiken der kostenfreien Angebote psychologischer Betreuung belegen: Die Nachfrage wächst in allen Bereichen, Altersgruppen und Problemgebieten stetig an. So haben sich beispielsweise die Fälle, die beim Service Impuls von Solidarité Jeunes (Drogenhilfe für Jugendliche) betreut wurden zwischen den Jahren 2010 und 2015 verdoppelt. Dazu kommt, dass sich die wachsende Nachfrage negativ auf die Wartezeiten auswirkt. Diese ist zum Beispiel für eine Betreuung für Opfer von häuslicher Gewalt beim Service Psychologique pour enfants et adolescents von Femmes en Détresse von 31 (2017) auf 59 Tage (2018) angestiegen.

Weitere Probleme für die Betroffenen bestehen darin, dass Klienten ohne spezifische Diagnose oft nicht wissen, welche Vereinigung oder Anlaufstelle für sie die richtige ist und nicht alle Störungen im kostenfreien Bereich abgedeckt werden. Eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle existiert nicht und auch spezifische Therapien, die mitunter über einen längeren Zeitraum stattfinden sollen, sind in diesem Rahmen oft aus Personalmangel oder mangelnder Ressourcen nicht umsetzbar. So werden die Klienten früher oder später an einen niedergelassenen Psychologen oder Psychotherapeuten verwiesen. Mit durchschnittlichen Tarifen von ca. 100-120€ pro Sitzung/Stunde sind regelmäßige Besuche dann allerdings schnell sehr kostspielig und, stellen besonders Menschen mit geringem Einkommen, vor eine große finanzielle Herausforderung.

Es ist in den Augen der Jonk Demokraten unverantwortlich, dass die 2015 beschlossene Kostenrückerstattung der CNS für psychotherapeutische Leistungen noch immer nicht umgesetzt wurde. Dies empört besonders, wissend, dass internationaler Konsens darüber herrscht, dass eine Psychotherapie bei vielen psychischen Anliegen und Störungen oft genauso wirksam oder sogar wirksamer als verschriebene Psychopharmaka sein kann. Vorderholzer und Barton (2016) konnten in einer Vergleichsstudie feststellen, dass eine längerfristige Behandlung durch Psychotherapie oder eine Kombination einer solchen mit Psychopharmaka der reinen Behandlung durch Psychopharmaka bei nicht-chronischen Depressionen überlegen ist.

Dabei würde ein vereinfachter Zugang und die Kostenrückerstattung längerfristig auch ökonomische Vorteile bieten, da sich erwiesenermaßen bei einer erfolgreichen psychologischen Behandlung viele medizinische Kosten vermeiden lassen. Besonders chronischen Krankheiten könnten hiermit oft vorgebeugt werden.

Mentale Gesundheit darf unabhängig von Einkommen, Störungsbild und Herkunft kein Luxus sein. Aus diesem Grund fordern die Jonk Demokraten die Regierung auf:

  • Einen erleichterten Zugang zu diesen Behandlungen und das zeitnahe Umsetzen der Kostenübernahme für Psychotherapie durch die CNS, wie sie bereits seit 2015 beschlossen ist.
  • Die Erstellung einer klaren und kompletten Bestandsaufnahme der Situation im Bereich dermentalen Gesundheit in Luxemburg zu veranlassen.
  • Die Schaffung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle, die Betroffene schnellstmöglichan passende Angebote verweist.
  • Den Schutz des Titels “Psychologe” neben dem des “Psychotherapeuten” im NationalenRegister für Gesundheitsberufe vorzusehen, um auch in diesem Bereich die Qualität der Angebote zu gewährleisten.

Einführung des E-Votings zur Parlamentswahl 2028

E-Voting vereinfacht das Wählen und reduziert die Anzahl ungültiger Stimmzettel

In der heißen Phase des Wahlkampfs sät US-Präsident Trump massiv Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Briefwahl und behauptet, eine höhere Anzahl an Briefwähler.innen würde zu erheblichem Wahlbetrug führen. Darüber hinaus versucht er die Wahl zu manipulieren, indem er der Post die notwendigen Mittel zur fristgerechten Durchführung der Briefwahl streicht. Folglich besteht das Risiko, dass viele Stimmzettel nicht rechtzeitig im Wahlbüro ankommen werden. In der Vergangenheit sind mehrere Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass es nur ein geringes Betrugsrisiko bei der US- Briefwahl gibt.

2018 wurde die Briefwahl für alle in Luxemburg eingeführt. Seitdem kann jede.r Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen per Brief abstimmen, wenn er/sie dies wünscht. Dies führte 2018 zu einem Anstieg von 122% bei Briefwahl-Anfragen. Zum Glück ist Luxemburg sehr weit entfernt von amerikanischen Zuständen und es steht außer Frage, dass die luxemburgische Post über ausreichend Mittel verfügt, die Briefwahlunterlagen fristgerecht zu den Wähler.innen und anschließend ins Wahlbüro zu bringen. Anders sieht es jedoch für im Ausland lebende luxemburgische Wahlberechtigte aus; darunter zahlreiche Studierende. Bei den Wahlen 2018 kamen rund 5,4% der Umschläge nicht rechtzeitig im Wahlbüro an, was immerhin 2.193 Wähler.innen entspricht. Das sind viele, wenn man bedenkt, dass bei der Restsitzverteilung regelmäßig weniger als 100 Stimmen den Ausschlag geben.

Um es den zahlreichen im Ausland lebenden Wahlberechtigten zu vereinfachen, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben, fordern die Jonk Demokraten die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) zur Parlamentswahl 2028. Dabei soll das E-Voting lediglich eine zusätzliche Möglichkeit sein, seine Stimme abzugeben. Die Briefwahl, sowie das Wahlbüro und der Papier-Stimmzettel sollen nicht abgeschafft werden. Dennoch sollte die elektronische Stimmabgabe ebenfalls im Wahlbüro möglich sein, um Wähler.innen, die kein persönliches Endgerät nutzen wollen, trotzdem die Möglichkeit zu geben, elektronisch abzustimmen.

Als erster Staat weltweit hat Estland 2005 die Möglichkeit online abzustimmen eingeführt. Bei der letzten Parlamentswahl 2019 stimmten rund 44% der estnischen Wähler.innen online ab. Dabei stimmten die Est.innen von 143 Ländern aus. Um sicherzustellen, dass alle Wähler.innen ihre Stimme ohne Einflussnahme Dritter abgeben können, ein Risiko das auch bei einer Briefwahl besteht, kann in Estland während der gesamten Internet-Wahlphase der Stimmzettel immer wieder neu ausgefüllt werden, wobei nur die letzte Eingabe zurückbehalten wird. Zudem können die Wähler.innen überprüfen, ob ihre Stimme auch tatsächlich in der digitalen Wahlurne angekommen ist.

Darüber hinaus würde das E-Voting die Anzahl der ungültigen Stimmzettel reduzieren, indem es die Wähler.innen darauf aufmerksam macht, dass sie zu viele Stimmen abgegeben haben, entweder weil sie sich verzählt oder weil sie bspw. zusätzlich zu einer Listenstimme auch noch persönliche Stimmen verteilt haben. Bei der letzten Parlamentswahl 2018 waren rund 4% der abgegebenen Stimmzettel ungültig, was fast 10.000 Wähler.innen entspricht. Zum Vergleich: In Deutschland liegt dieser Wert nahe 1%, allerdings ist das deutsche Wahlsystem auch wesentlich weniger komplex als das luxemburgische.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Sicherheit ein wichtiger Aspekt bei Wahlen und insbesondere beim E-Voting ist. Das Wahlgeheimnis muss eingehalten werden, das genutzte System muss ausfallsicher und darf nicht manipulierbar sein. Nur dann wird ein solches System von den Wähler.innen akzeptiert. Deshalb fordern wir die Einführung des E-Votings erst zur übernächsten Parlamentswahl 2028, denn so bleibt genügend Zeit ein sicheres E-Voting-System zu programmieren.

Freigabe von Fahrradwegen für Speed Pedelecs

Weniger strenge Vorgaben sollen der sanften Mobilität in Luxemburg zum Durchbruch verhelfen

Speed Pedelecs (S-Pedelecs) sind Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren können und demnach wesentlich schneller als herkömmliche Pedelecs sind, deren Motor sich oberhalb von 25 km/h abschaltet (Pedelec25). In Luxemburg gelten S-Pedelecs laut „Code de la route“ als Kleinkrafträder und sind somit Mopeds gleichgestellt. Sie dürfen daher keine Fahrradwege benutzen, müssen angemeldet sowie versichert werden. Zudem müssen Nutzer einen Motorradhelm tragen und zumindest einen AM-Führerschein besitzen. Das Pedelec25 hingegen ist dem nicht motorisierten Fahrrad gleichgestellt.

Mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h stellen S-Pedelecs sowohl in der Stadt als auch auf dem Land ein gewisses Hindernis für Autofahrer dar. Der Unterschied zwischen einem Fahrrad und einem S-Pedelec ist, mit Ausnahme des winzigen Nummernschilds, nur schwer zu erkennen. Dementsprechend groß ist das Unverständnis der Autofahrer im Berufsverkehr, wenn Fahrradfahrer auf „ihrer“ Spur fahren, obwohl direkt nebendran ein Fahrradweg verläuft. Dies führt dazu, dass Autofahrer weniger Rücksicht nehmen und erhöht somit die Unfallgefahr für S-Pedelec-Fahrer. 

Da S-Pedelecs weder Fahrräder noch Mopeds sind, hat Belgien eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt, um auf die besonderen Anforderungen dieser Fahrzeugklasse eingehen zu können (Kategorie P). Fahrradwege sind in der Regel für Fahrzeuge der Kategorie P freigegeben. Auch Einbahnstraßen können in beide Richtungen befahren werden, wenn dies ebenfalls für Fahrräder erlaubt ist. In der Schweiz müssen S-Pedelec-Fahrer sogar den Fahrradweg benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist. Durch die liberaleren Regeln sind S-Pedelecs in diesen Ländern entsprechend beliebt. Jedes vierte in der Schweiz verkaufte Elektrofahrrad ist ein S-Pedelec.

Um das Verkehrsproblem zu lösen, plant die luxemburgische Regierung das Radwegenetz mittelfristig von derzeit rund 630 km auf über 1.100 km auszubauen. So soll beispielsweise auch eine sogenannte Fahrrad-Autobahn zwischen Esch und der Stadt Luxemburg gebaut werden, um es Pendlern aus dem Süden des Landes schmackhafter zu machen vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen. Wenn allerdings auch in Zukunft nur mit nicht motorisierten Fahrrädern und Pedelecs25 auf Fahrradwegen gefahren werden darf, wird das ausgebaute Radwegenetz nur eine Minderheit der Pendler dazu bewegen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Mit einem S-Pedelec könnte man die rund 20 km zwischen Esch und der Stadt Luxemburg in weniger als einer halben Stunde zurücklegen, während es mit einem Pedelec25 über 50 Minuten dauern würde. Zum Vergleich: Im alltäglichen Berufsverkehr kann es bis zu einer Stunde dauern, um diese Strecke mit dem Auto zu bewältigen.Die Jonk Demokraten fordern daher, dass S-Pedelec-Fahrern in Luxemburg die Benutzung von Fahrradwegen grundsätzlich erlaubt wird und Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, wenn dies auch für Fahrräder erlaubt ist. Dazu soll im „Code de la route“ eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt werden, damit diese nicht länger mit Mopeds gleichgesetzt werden. Zu enge, viel befahrene Fahrradwege sollen nicht für S-Pedelecs freigegeben werden. Um die Sicherheit von S-Pedelec-Fahrern, sowie anderen Verkehrsteilnehmern auch weiterhin zu garantieren, sollen Führerschein-, Helm-, Zulassungs- und Versicherungspflicht für S-Pedelecs bestehen bleiben. Als Helm soll jedoch lediglich ein normaler Fahrradhelm vorgeschrieben sein. Zudem soll analysiert werden, ob sich das S-Pedelec neben vel’OH und Carloh im Rahmen eines Verleihsystems anbietet.

Homosexualität ist keine Krankheit!

Für ein Verbot von Konversionstherapien in Luxemburg.

Auch mehr als 50 Jahre nach Stonewall, einer Serie von Aufständen von Homo- und Transsexuellen gegen regelmäßige Polizeirazzien in Schwulenlokalen in den USA, leidet die LGBTQI-Gemeinschaft in fast allen Ländern nach wie vor unter Benachteiligungen. In rund 70 Ländern stellt Homosexualität sogar immer noch eine Straftat dar.

Im jährlich veröffentlichten Rainbow Index, der die Situation von Angehörigen der LGBTQI-Gemeinschaft in Europa vergleicht, liegt Luxemburg zwar aktuell an dritter Stelle, erreicht allerdings nur 73% und liegt somit deutlich hinter dem erstplatzierten Malta (86%). Konversionstherapien sind in Luxemburg beispielsweise nach wie vor nicht verboten.

Konversionstherapien zielen darauf ab, vor allem junge Schwule und Lesben von ihrer Homosexualität zu „heilen“, bzw. junge Transgender den Wunsch der Geschlechtsumwandlung auszutreiben. Dabei ist allein der Begriff „Therapie“ in diesem Zusammenhang ein Fehlgriff. Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind weder eine Krankheit, noch abnormal.

Die Bandbreite von Konversionstherapien reicht von Umerziehungscamps, in denen Betroffene ihrer Homosexualität abschwören sollen, bis hin zu Aversionstherapien, bei denen Teilnehmer zum Erbrechen gebracht und Elektroschocks ausgesetzt werden, während sie sich homosexuelle Pornos ansehen müssen.

Alle in Konversionstherapien genutzten Methoden verletzen die Menschenrechte sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und werden von der Weltgesundheitsorganisation als gesundheitsschädlich eingestuft. So erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit an Depressionen zu erkranken und treiben einige Betroffene sogar in den Suizid.

Angeboten werden die Therapien vor allem innerhalb des evangelikalen Spektrums. Dessen Vertreter argumentieren oftmals, Homosexualität sei von Gott nicht gewollt.  Konversionstherapien werden in der Regel nicht öffentlich beworben. Inwiefern solche Praktiken auch in Luxemburg verbreitet sind, lässt sich daher nicht mit Sicherheit sagen.

Malta hat Konversionstherapien 2016 als erstes Land in Europa verboten. Im Mai dieses Jahres zog der Deutsche Bundestag ebenfalls mit einem Gesetz zum teilweisen Verbot von Konversionstherapien verabschiedet. In den USA sind diese Therapien in 20 von 50 Staaten verboten, allerdings sind diese Verbote oftmals auf Therapien für Minderjährige beschränkt.

Wir als Jonk Demokraten wollen ein starkes Zeichen gegen diese Praktiken und für sexuelle Selbstbestimmung auch für junge Menschen setzen und fordern daher ein sofortiges, umfassendes Verbot von Konversionstherapien in Luxemburg. Dieses Verbot soll sich nicht auf Minderjährige beschränken und sowohl kommerzielle als auch nichtkommerzielle Angebote einschließen. Auch das öffentliche, sowie nichtöffentliche Bewerben dieser Therapien soll verboten werden.

Méi Chancëgläichheet duerch d’Relance vun de Schoulen

Mehr Chancengleichheit durch die Wiederinbetriebnahme der Schulen

Die Regierung hat Mitte April die erste Phase der Exit-Strategie aus der Corona-Krise eingeläutet. Zu dieser ersten Phase gehört die schrittweise Wiederinbetriebnahme der Grund- und Sekundarschulen. Zur Einschränkung des Covid-19-Übertragungsrisikos hat das Bildungsministerium strenge Sicherheitsmaßnahmen, wie das Aufteilen der Klassen und eine Maskenpflicht, getroffen. Zusätzlich sind Schüler, die zur Risikogruppe gehören oder in deren Haushalt eine gefährdete Person lebt, weiterhin von der physischen Präsenz in der Schule befreit und können auf das sogenannte E-Schooling zurückgreifen. Außerdem haben alle Schüler die Möglichkeit, sich auf das Virus testen zu lassen. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wurde in den letzten Tagen und Wochen sehr kontrovers diskutiert. Auch wenn die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in den letzten Tagen und Wochen sehr kontrovers diskutiert wurde, gibt es gute Gründe, diese zu befürworten. 

In einem Interview mit dem Luxemburger Wort (28.04.20) hat Dr. Patrick Theisen, der Präsident der Vereinigung der Kinderärzte die Entscheidung der Regierung begrüßt. Andauerndes Social Distancing und die Tatsache, zuhause eingesperrt zu sein, tue Kindern nicht gut. Viele Experten sind sich einig, dass dies Kindern nachhaltig schade. Neben den psychischen Auswirkungen auf Schüler darf auch die physische Gefahr, sprich häusliche Gewalt, nicht übersehen werden. So warnen Polizei und Organisationen wie Femmes en Détresse, dass sich die Zahl der häuslichen Gewalt während des Lockdowns erhöhen wird. Besonders dramatisch ist die Tatsache, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt, da Opfer derzeit nicht die Möglichkeit haben, einen Hilfsdienst zu kontaktieren. 

Neben psychischen und physischen Gefahren drohen zudem bereits bestehende sozioökonomische Ungleichheiten durch das E-Schooling noch größer zu werden. Nicht jeder Schüler hat dieselben Voraussetzungen und Mittel zu Hause zur Verfügung. Damit der Gleichheitsgrundsatz für alle Schüler gegeben ist, stellt auch der fakultative Schulbesuch keine Option dar. Dieser würde das Gefühl einer Zwei-Klassen-Bildung unterstreichen, bei der soziale Ungerechtigkeiten stärker zum Vorschein kommen.  

Die beiden Argumente gelten in gewisser Weise auch für Kleinkinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen. Der luxemburgische Kinderarzt Dr. Fernand Pauly hat im RTL-Interview(30.04.2020) darauf hingewiesen, dass es besonders für Kinder, deren Muttersprache nicht Luxemburgisch ist, wichtig ist wieder zur Schule gehen zu können, da sie dort die Landessprache erlernen. Zudem sei der Besuch der Kindergärten notwendig für die Weiterentwicklung der Psychomotorik.

Aus diesen Gründen begrüßen die Jonk Demokraten die Wiederinbetriebnahme der Bildungseinrichtungen. Auch wenn Ängste und Zweifel von Schülern, Eltern und Lehrern teilweise nachvollziehbar sind, wäre der Gesamtschaden für Kinder und Jugendliche schwerwiegender.

E Recht op Teletravail!

Recht auf Telearbeit

Aufgrund der aktuellen sanitären Krise ist die Wirtschaftsleistung in fast allen Industriestaaten innerhalb weniger Tage eingebrochen. Viele Firmen haben in Rekordzeit ihren Angestellten eine flächendeckende Telearbeit ermöglicht, obwohl diese anfangs behaupteten, es sei unmöglich von zu Hause aus zu arbeiten.

Aus einer STATEC-Studie (2019) geht hervor, dass immerhin 20% der Befragten von Telearbeit profitieren, aber auch, dass lediglich 7% dies mehr als 7 Stunden pro Woche nutzen können. Dies verdeutlicht, dass nach und nach mehr Menschen auf Telearbeit zurückgreifen können, dies aber nur für eine sehr geringe Anzahl an Stunden. Ein Blick auf die Gesetzeslage zeigt: In Luxemburg gibt es bislang kein gesetzlich verankertes Recht auf Telearbeit. Wurde dazu nichts im Vertrag festgehalten, bleibt dem Arbeitnehmer nur der Weg über eine Nachverhandlung.

Von der Telearbeit profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber und Umwelt. Den Arbeitnehmern gewährt sie mehr Flexibilität, so dass sie beispielsweise den Eltern eine gewisse Planungsfreiheit im Alltag sowie die Möglichkeit mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, erlaubt. Bei einem Telearbeit-Pilotprojekt des Ministeriums für den öffentlichen Dienst (2018), wurde außerdem festgestellt, dass die Produktivität der Beamten gestiegen ist, die Work-Life-Balance verbessert wurde und es zu weniger Krankschreibungen kam. Ganze 75% der Probanden sprachen sich für eine Weiterführung der Telearbeit aus. Des Weiteren zeigt eine Studie der Universität Stanford (2015), dass auch die Arbeitgeber von Telearbeit profitieren. Neben weniger Krankschreibungen und höherer Produktivität bietet sie weitere finanzielle Vorteile: Arbeitgeber können Kosten, einschließlich Immobilien- und Betriebskosten, reduzieren oder sogar eliminieren. Letztlich entlastet die Telearbeit auch den Verkehr und reduziert somit auch die CO2-Emissionen, was der Umwelt zugute kommt.

Die Jonk Demokraten fordern die Regierung deshalb dazu auf, den Arbeitnehmern ein Recht auf Telearbeit zu gewähren. Ähnlich wie in den Niederlanden muss ein Antrag vom Arbeitnehmer gestellt werden um dieses Recht auf Telearbeit zu beantragen. Im Falle einer Absage muss der Arbeitgeber diese begründen und dafür schwerwiegende Dienst- oder Betriebsinteressen anführen. Demzufolge ist eine Absage nur dann möglich, wenn:

  • Die Telearbeit zu schweren Sicherheitsrisiken;
  • Zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung;
  • Zu untragbaren finanziellen Schäden führt.

Darüber hinaus fordern wir die Ausarbeitung eines staatlichen Förderprogramms zur Einführung von Telearbeit vor allem in kleine und mittlere Unternehmen. Dieses Programm soll in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden ausgearbeitet werden. Denkbar wäre eine staatlich geförderte Beratung mit dem Ziel, einen auf das Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser soll die Ausarbeitung des Bedarfs an IT-Infrastruktur beinhalten.

Außerdem fordern wir, dass die diplomatischen Gespräche bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbarländern weitergeführt und intensiviert werden. Sowie in der momentanen sanitären Krise, sollen die Grenzgänger das gleiche Recht auf Telearbeit haben wie in Luxemburg ansässige Beschäftigte und dies ohne steuerliche Benachteiligungen.

Schließlich fordern wir ergänzend auch den Ausbau und die Förderung der Co-Working Spaces. Damit sollte alles daran gesetzt werden den Pendlern dieselben Vorteile und somit das gleiche Recht auf Telearbeit zu ermöglichen. Die Co-Working Spaces sollten an den Grenzen und außerhalb der Hauptstadt errichtet werden.

Zusammenfassend würden alle Akteure von dem Konzept der Telearbeit und den Co-Working Spaces profitieren: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, die allgemeine Verkehrssituation und somit die Umwelt. Telearbeit soll mehr als nur eine Option sein – Sie soll zur Selbstverständlichkeit werden, immerhin zeigt die aktuelle Covid-19 Krise, dass in vielen Bereichen Aufgaben des beruflichen Alltags abseits des gewohnten Arbeitsplatzes erledigt werden können.

Voici la version française ??

Sicherheit statt Straßenstrich

Sicherheit statt Straßenstrich

Nach dem tragischen Mord an einer jungen Prostituierten ist das Thema Prostitution wieder einmal in die Öffentlichkeit gedrungen. Frauen und Männer die zu jeder Jahreszeit auf der Straße stehen, gehören seit Jahrzehnten zum Luxemburger Stadtbild. Über die unsicheren Bedingungen in denen diese Menschen zurzeit arbeiten müssen, machen sich die wenigsten Nachtschwärmer der Hollericher Straße Gedanken. In diesem Zusammenhang forderten die Jungen Demokraten bereits bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung über die Prostitution einen neuen Ansatz um das Umfeld sicherer für die betroffenen Personen zu gestalten.

Den Schritt der Regierung, eine Austrittschance für Prostituierte anzubieten, begrüßen die Jungen Demokraten, doch werden dadurch die Betroffenen nicht in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt. Denjenigen, welche sexuelle und erotische Dienstleistungen aus freien Stücken anbieten wollen, müssen Rahmenbedingungen gegeben werden.  Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger bleiben natürlich nach wie vor Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden müssen.

Die Jungen Demokraten schlagen deswegen folgendes Modell vor:

Prostituierte sollen ihren Beruf straffrei ausüben können, ihre Erwerbstätigkeit soll als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in sogenannten Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese „Etablissements“ sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen die an den Betreiber gestellt werden, beinhalten, dass diese/r einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzt. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den „Etablissements“ gelten: eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

Um dieses Modell einzuführen muss die Regierung aus der UN-Konvention vom 2. Dezember 1949 (die „Konvention zur Unterbindung des Menschhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer“) aussteigen. Diese Konvention vermischt nämlich Menschenhandel undifferenziert mit Prostitution, verschlechtert dadurch die Situation der SexarbeiterInnen und fördert Kriminalität.  2012 haben einige Gremien der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen mehr als sinnvoll sei und damit angeraten, die bisherige Position der UNO vollständig zu überarbeiten.

Dem stimmen auch bekannte Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International zu. So beschloss deren Delegiertenversammlung in Dublin eine Resolution, die den internationalen Vorstand damit beauftragt, eine Position zum Thema Prostitution zu entwickeln, die einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen

Erwachsenen entkriminalisiert, da prohibitive Gesetzgebungen stets zu mehr Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung führen.  Amnesty International bekennt sich damit zu einer Politik, die die Menschen- und Bürgerrechte der Prostituierten in den Vordergrund stellt.

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© Google Maps

US-Presidentschaftswahlen 2016

Mat dem Donald Trump zitt sech d’Schléng ëm d’Gläichbehandlung vun de Mënsche weider zou. Seng Wahl gouf och erméiglecht duerch d’Mësstrauen an etabléiert Politiker. D’Jonk Demokrate respektéieren den demokratesche Vote vum amerikanesche Vollék, bezweifelen awer, datt mam Här Trump e neit politescht Vertrauen an e bessert Matëneen erméiglecht kënne ginn.