Der erste Meilenstein zu einer „Circular Economy“ in Luxemburg

In den letzten Jahrzehnten wurde immer weniger handwerkliche Arbeit für qualifizierte und unqualifizierte Handwerker geschaffen. Grund hierfür ist die Verlagerung einer Vielzahl an handwerklicher Arbeiten in das europäische und in das nicht-europäische Ausland. Folglich haben vor allem junge Handwerker einen spärlichen Weg vor sich, da die Produktionskosten in anderen Ländern wie Indien, China und Vietnam deutlich niedriger sind. Die Kosten für eine Neubeschaffung sind oftmals sogar billiger wie die einer Reparatur, mit der Konsequenz, dass auch Wartungs- und Reparationsarbeiten in Luxemburg und in anderen europäischen Ländern ausfallen.

Infolgedessen hat das schwedische Parlament beschlossen ab dem 1. Januar 2017 die Mehrwertsteuer für Reparaturen von Fahrrädern, Kleidung und Haushaltsgeräten um die Hälfte zu reduzieren. Ziel ist die Schaffung neuer handwerklicher Arbeitsplätze und einem umweltbewussten Umgang mit unseren Ressourcen.

Deshalb schlägt die JDL folgendes Model vor:

Eine Minderung der Mehrwertsteuer um 10% für die Reparatur von Fahrrädern, Kleidern und Schuhen. Jegliche Reparaturen vor Ort sollen in Zukunft zu 50% und bis zu einem maximalen Betrag von 1.000,00€ jährlich, steuerlich absetzbar sein. Dies bedeutet, dass die Reparatur eines Geschirrspüler  den Kunden in Zukunft nicht mehr 300,00€ sondern 150,00€ Kosten würde und somit sich eine Reparatur gegenüber einer Neuanschaffung lohnen würde. Geringverdiener sollten von dieser Maßnahme nicht ausgeschlossen werden und von einer Negativsteuer oder einer Erhöhung des „Credit d’Impôt“ profitieren können.

Entscheidend bei dieser Regelung ist, dass die Reparatur vor Ort erfolgen müsste, somit würden diese Steuervergünstigungen nur eintreten wenn sie hierzulande erfolgen. Ein Gerät das zur Reparatur ins Ausland versendet wird, sollte weiterhin den üblichen Steuersatz enthalten.

Außerdem wären die vorgeschlagenen Maßnahmen die logische Folgerung aus der, vor kurzem veröffentlichten „Rifkin-Studie“, die eben genau diese Maßnahmen als eine der „strategic measures“ in Verbindung mit einer Implementierung der „circular economy“ in Luxemburg auflistet. (siehe die Zusammenfassung der Rifkin-Studie „The 3RD Industrial Revolution“ Seite 116)

In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Demokraten die Regierung auf unseren Vorschlag auszuwerten und ein auf Luxemburg zugeschnittenes und ein ausgearbeitetes Model einzuführen. Dies würde vor allem unseren jungen Handwerkern zugute kommen, da sich durch eine solche Maßnahme neue Geschäftsfelder eröffnen und somit neue Arbeitsplätze in diesem Bereich entstehen würden.

CP Circular Economy

 

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Pressekonferenz 28 Dezember 2016

Sicherheit statt Straßenstrich

Sicherheit statt Straßenstrich

Nach dem tragischen Mord an einer jungen Prostituierten ist das Thema Prostitution wieder einmal in die Öffentlichkeit gedrungen. Frauen und Männer die zu jeder Jahreszeit auf der Straße stehen, gehören seit Jahrzehnten zum Luxemburger Stadtbild. Über die unsicheren Bedingungen in denen diese Menschen zurzeit arbeiten müssen, machen sich die wenigsten Nachtschwärmer der Hollericher Straße Gedanken. In diesem Zusammenhang forderten die Jungen Demokraten bereits bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung über die Prostitution einen neuen Ansatz um das Umfeld sicherer für die betroffenen Personen zu gestalten.

Den Schritt der Regierung, eine Austrittschance für Prostituierte anzubieten, begrüßen die Jungen Demokraten, doch werden dadurch die Betroffenen nicht in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt. Denjenigen, welche sexuelle und erotische Dienstleistungen aus freien Stücken anbieten wollen, müssen Rahmenbedingungen gegeben werden.  Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger bleiben natürlich nach wie vor Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden müssen.

Die Jungen Demokraten schlagen deswegen folgendes Modell vor:

Prostituierte sollen ihren Beruf straffrei ausüben können, ihre Erwerbstätigkeit soll als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in sogenannten Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese „Etablissements“ sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen die an den Betreiber gestellt werden, beinhalten, dass diese/r einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzt. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den „Etablissements“ gelten: eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

Um dieses Modell einzuführen muss die Regierung aus der UN-Konvention vom 2. Dezember 1949 (die „Konvention zur Unterbindung des Menschhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer“) aussteigen. Diese Konvention vermischt nämlich Menschenhandel undifferenziert mit Prostitution, verschlechtert dadurch die Situation der SexarbeiterInnen und fördert Kriminalität.  2012 haben einige Gremien der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen mehr als sinnvoll sei und damit angeraten, die bisherige Position der UNO vollständig zu überarbeiten.

Dem stimmen auch bekannte Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International zu. So beschloss deren Delegiertenversammlung in Dublin eine Resolution, die den internationalen Vorstand damit beauftragt, eine Position zum Thema Prostitution zu entwickeln, die einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen

Erwachsenen entkriminalisiert, da prohibitive Gesetzgebungen stets zu mehr Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung führen.  Amnesty International bekennt sich damit zu einer Politik, die die Menschen- und Bürgerrechte der Prostituierten in den Vordergrund stellt.

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