Visum für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolvent*innen

Luxemburg muss sich breiter öffnen, um auch in Zukunft qualitatives Wachstum zu generieren

Die Niederlande machen es vor: Seit 2016 ist es für Personen mit einem Master-Abschluss und Promovierte aus Drittstaaten – unabhängig vom Studienfach – möglich, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung („orientation year highly educated persons“) für die Niederlande zu erhalten, auch wenn sie ihr Diplom nicht in den Niederlanden, sondern an einer Top 200-Universität erhalten haben. Unter Drittstaat fallen alle Länder, die nicht zur EU, bzw. zur EFTA gehören. Zur Bestimmung der Top 200-Universitäten werden drei verschiedene Rankings berücksichtigt, wobei es ausreicht, wenn die eigene Universität in einem dieser drei Rankings unter den Top 200 ist. Zudem gilt man auch als Alumnus bzw. Alumna einer Top 200-Universität, wenn diese im Fach, welches man studiert hat, unter den Top 200 liegt. Bei den Rankings handelt es sich um das QS World University Rankings, das Times Higher Education Ranking und das sogenannte Shanghai Ranking. Das Orientierungsjahr kann dabei bis zu drei Jahre nach Abschluss des Studiums angefragt werden.

Die Aufenthaltsgenehmigung, die Absolvent*innen erhalten, dient ebenfalls als Arbeitserlaubnis. Sie haben folglich genügend Zeit sich eine passende Stelle zu suchen und sich anschließend auf ihrem neuen Arbeitsplatz zu beweisen. Ist das Unternehmen nach der Probezeit von den Qualitäten der*des neuen Mitarbeitenden überzeugt, wird es die notwendigen administrativen Schritte einleiten, damit diese*r eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden bekommt. Des Weiteren können Alumni die zwölf Monate des Orientation Year auch dazu nutzen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

In Luxemburg ist es bereits möglich, nach dem Studium oder einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, eine neunmonatige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt allerdings nur, wenn das erwähnte Studium bzw. die wissenschaftliche Tätigkeit an einer luxemburgischen Hochschule absolviert wurde. Um seinen hohen Lebensstandard und den hiesigen Sozialstaat zu erhalten, ist Luxemburg auf das viel gepriesene qualitative Wachstum angewiesen. Dieses ist ohne gut ausgebildete ausländische Fachkräfte jedoch nicht möglich. Die Jonk Demokraten fordern daher die Einführung eines Orientierungsjahrs für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolvent*innen nach niederländischem Vorbild, wobei sich nicht nur auf Top-200-Universitäten beschränkt werden sollte. So hätten mehr Alumni die Chance, ein solches Orientierungsjahr in Anspruch zu nehmen.

Unternehmen haben bereits heute die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige einzustellen, was jedoch mit einigem administrativem Aufwand verbunden ist. Bevor eine Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen besetzt werden kann, muss diese zuerst beim Arbeitsamt ausgeschrieben werden. Ist es dem Arbeitsamt nach drei Wochen nicht gelungen, dem Unternehmen eine Person, die dem gesuchten Profil entspricht, vorzuschlagen, kann dieser ein entsprechendes Zertifikat beantragen, was ihm erlaubt besagte Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen zu besetzen. Die zukünftig beschäftigte Person muss dieses Zertifikat anschließend dem Antrag für ein Arbeitsvisum hinzufügen. Erst nach dem Erhalt des Visums kann die neue Stelle angetreten werden.

Diese schwerfällige administrative Prozedur ist für Unternehmen nicht attraktiv, dies insbesondere, wenn man bedenkt, dass sie den potenziellen Arbeitnehmer*innen nur anhand des Lebenslaufs, der Diplome und zwei bis drei Bewerbungsgesprächen bewerten können. Oftmals werden Bewerbungen von Drittstaatsangehörigen daher keine Aufmerksamkeit geschenkt und Stellen mit weniger geeigneten Personen, bei denen es keine Hürden bezüglich der Arbeitserlaubnis gibt, besetzt. Unserer Meinung nach erschwert dies eine gute wirtschaftliche Entwicklung der hier tätigen Unternehmen und damit des Landes. Diese Prozedur sollte deswegen schnellstens überdacht und der administrative Aufwand verringert werden.

ALTERNATIVE WOHNFORMEN FÖRDERN

Campingplatz ist nicht der richtige Ort für Tiny Houses

Die ursprünglich aus den USA stammende Tiny House-Bewegung, der dort infolge der Wohnungskrise von 2008 der Durchbruch gelungen ist, hat auch in Europa in den letzten Jahren zunehmend an Fahrt gewonnen. So ist das Angebot an Tiny Houses in Europa stetig gewachsen und immer mehr Menschen überlegen in ein Tiny House umzuziehen. Im Vordergrund steht dabei das Downsizing bzw. Gesundschrumpfen: Um Wohnkosten und den ökologischen Fußabdruck zu senken, wird die Wohnfläche auf ein Minimum reduziert. Dabei sind es nicht nur unbedingt Studierende und Berufsanfänger, welche sich für ein Leben in einem Tiny House entscheiden: In Deutschland ist die Mehrzahl der Menschen, die sich ihren Traum vom Tiny House erfüllt, zwischen 46 und 55 Jahren alt.

Auch in Luxemburg interessieren sich angesichts der grassierenden Wohnungspreise immer mehr Menschen für ein Tiny House. Diese gibt es in einfachen Ausführungen bereits für unter 40.000 €. Jedoch stellt sich auch beim Tiny House die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die zurzeit einzige in der Praxis auch umsetzbare Lösung in Luxemburg, ist es dauerhaft einen Campingstellplatz zu mieten. Deren Anzahl ist jedoch stark begrenzt und sie befinden sich in der Regel weit entfernt von den Ballungsgebieten. Zudem dürfen Campingplätze nicht als offizieller Wohnsitz dienen, was es bspw. unmöglich macht, dort seinen Briefkasten aufzustellen.

Die Jonk Demokraten fordern daher, dass die Gemeinden ihren Teilbebauungsplan für bestehende Viertel (PAP QE) und ihre Verordnung über Baumaßnahmen (Règlement sur les bâtisses) so anpassen, dass die Aufstellung von Tiny Houses möglich wird. Tiny Houses haben allerdings einen relativ hohen Flächenverbrauch. Im Vergleich mit einem 3-geschossigen Mehrfamilienhaus, brauchen Tiny Houses bis zu zehn Mal mehr Fläche, um die gleiche Anzahl an Personen unterzubringen. Die Schaffung einer reinen Tiny House-Siedlung kann somit nicht das Ziel sein. Ziel muss es viel mehr sein, Flächen nutzbar zu machen, die anders nicht mehr für Wohnraum genutzt werden können. 

Durch die hohen Grundstückspreise hierzulande, ist die durchschnittliche Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser in den letzten Jahrzehnten stetig geschrumpft. So war es in den 70er bis 90er Jahren oftmals üblich, bei der Erstellung neuer Bebauungspläne in ländlichen Regionen, Grundstücke mit einer Durchschnittsgröße von 5 bis 10 Ar für ein Einfamilienhaus vorzusehen. Heute sind es in der Regel nur noch 1 bis 3 Ar, die für ein Einfamilienhaus ausreichen müssen, was angesichts der begrenzten Ressource Land auch begrüßenswert ist. Was jedoch nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, ist die zum Teil geringe Baudichte in Vierteln, die vor 20 oder 30 Jahren realisiert wurden. Hier könnten Tiny Houses eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Dazu müssten die Gemeinden erlauben, dauerhaft bewohnte Tiny Houses auf bereits bebauten Parzellen aufzustellen. Selbstverständlich sollen auch bei Tiny Houses einige Regeln beachtet werden müssen, wie bspw. die Abstände zur Grundstücksgrenze und zum bestehenden Haus, sowie einen verpflichtenden Anschluss an Strom, sowie Frisch- und Abwasser. Zudem sollen Tiny Houses nicht von den Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ausgenommen werden. Die Maximalhöhe für Dépendances, die in vielen Gemeinden bei nur 3 m liegt, soll auf 4 m angehoben werden, da dies die Standardhöhe für Tiny Houses ist. Zudem soll die für Dépendences erlaubte maximale Bruttofläche auf 50 m2 angehoben werden. Viele Gemeinden erlauben die Aufstellung von Tiny Häusern per se nicht, mit dem Argument, dass es sich wegen der Räder, um eine mobile Struktur handelt. Generell sollte nicht unterschieden werden, ob ein Tiny House Räder hat oder nicht und diese somit nicht als mobile Struktur angesehen werden.


Durch das Aufstellen von Tiny Houses auch außerhalb von Campingplätzen, wird die Luxemburger Wohnungskrise mit Sicherheit nicht gelöst, jedoch ist dies einer von vielen Bausteinen, die umgesetzt werden müssen, um dieses Zeil zu erreichen.

LOKAL VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Kommunale Wohnungsbaugesellschaften

Neue Wohnbauprojekte sind auf kommunaler Ebene oftmals an eine Vielzahl von Problemen gebunden. Neben den klassischen Einwänden von mehr Verkehr, weniger Lebensqualität und dem bedrohten Erhalt des Dorfcharakters, gibt es leider auch zu oft eine mangelnde, beziehungsweise nicht vorhandene Einbindung der Gemeinden und der lokalen Bevölkerung.

Aus diesem Grund rufen die Jonk Demokraten die Gemeinden dazu auf, sich durch die Gründung ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaften aktiv am öffentlichen Wohnungsbau zu beteiligen. Kleinere Gemeinden könnten sich dazu in einem spezifischen Gemeindesyndikat zusammenschließen. Wir sind davon überzeugt, dass die Gemeinden, anders als eine national agierende Wohnungsbaugesellschaft wie die SNHBM oder der Fonds du Logement, ihren lokalen Kontext besser kennen und somit neue Projekte zielführender in bestehende Viertel eingliedern können. In diesem Sinne fordern wir, dass das Innenministerium die Schaffung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften fördert, dies u.a. mit einem Leitfaden oder Best-Practice-Beispielen.

Die Schaffung von lokalen Wohnungsbaugesellschaften gibt den Gemeinden die Möglichkeit als handelnde Mitspieler zur Lösung der nationalen Wohnungskrise beizutragen. Sie werden federführend bei der urbanen Gestaltung ihres lokalen Rahmens und können mittel- bis langfristig das Angebot an erschwinglichem Wohnraum auf dem Markt erhöhen. Gemeinden können auf die konkreten Bedürfnisse ihrer Bewohner eingehen und neue alternative Wohnformen schaffen und fördern. Zum Beispiel könnte eine Gemeinde ein neues, verkehrsberuhigtes Viertel mit äußerlich-zentrierten Gruppen-Parkplätzen schaffen oder die Wohnqualität durch vermehrtes Stadtgrün und neue Parks erheblich verbessern. Dass eine kommunale, beziehungsweise städtische Wohnungsbaugesellschaft einen erheblich positiven Einfluss auf den öffentlichen, erschwinglichen Wohnungsbau haben kann, zeigt sich anhand der bauverein AG in Darmstadt, deren Bestand sich auf städtischem Gebiet auf über 10.000 Wohnungen, davon rund 4.600 Sozialwohnungen, beläuft.[1]  Dies macht einen Wohnungsanteil von etwa 20% aus, da der Wohnungsbestand sich im innerstädtischen Bereich Darmstadts auf rund 53.000 Wohnungen beläuft.[2]


[1] https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/bauverein-bashing-unangebracht-12746743.html

[2] https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/wohnen

WOHNRAUM BESSER NUTZEN

Leerstand bekämpfen, Mietpreise bremsen

Zusätzlichen Wohnraum schaffen bedeutet nicht ausschließlich zu bauen, sondern auch vorhandene Flächen zu belegen und besser zu nutzen. Die Jonk Demokraten befassen sich mit der Frage, wie bestehender Wohnraum besser besetzt, geteilt und genutzt werden kann, um die gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderungen des Wohnens und des demografischen Wandels zu meistern.

  • Luxemburgische Gemeinden können eine Steuer auf leerstehende Wohnungen erheben. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht zwingend und wird derzeit in nur 6 von 102 Gemeinden appliziert. Die Jonk Demokraten fordern eine nationale Leerstandssteuer. Spekulation mit leerstehendem Wohnraum darf sich nicht lohnen in einem Land, das sich in einer existenziellen Wohnungskrise befindet. 
  • Das Gesetz über die Vermietung von Wohnraum erlaubt es dem Schöffenrat, Eigentümer von unbewohnten Gebäuden und Gebäudeteilen, die für die Nutzung als Wohnraum vorgesehen sind, zu verpflichten, diese bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Jonk Demokraten fordern eine Erhöhung und Einforderung der Geldstrafe von ungemeldeten, leerstehenden Immobilien. Dies würde Eigentümer dazu bringen ihrer Pflicht nachzukommen und den Gemeinden und dem Staat erlauben mit der Zeit eine konkrete Faktenlage über die leerstehenden Wohnungen in Luxemburg zu erstellen. Dies hilft bei der Lösung des Problems, dass es gegenwärtig in Luxemburg kein spezifisches System zur Feststellung des Leerstands einer Wohnung gibt. 
  • Die Jonk Demokraten fordern sozial verantwortliche Vermieter für ihre Solidarität zu belohnen. Vermieter, die über längere Zeit die Miete nicht erhöhen, sollen durch Steuererleichterungen belohnt werden und dazu beitragen, die nationalen Mietpreise zu stabilisieren und den Markt nicht weiter überhitzen zu lassen. Dies könnte zum Beispiel über ein Amortissement accéléré umgesetzt werden.
  • Aktuell kann der Begünstigte einer Steuergutschrift für Anmelde- und Umschreibegebühren (Bëllegen Akt) seine Wohnung zwei Jahre lang teilweise vermieten, bekommt in diesem Fall aber nur den Bëllegen Akt auf dem Teil der Wohnung, den er selber bewohnt. Dies wird von den Notaren und dem Enregistrement so gehandhabt, jedoch wird diese Möglichkeit im Gesetz nicht explizit erwähnt. Die Jonk Demokraten fordern diesbezüglich eine Klarstellung im Gesetzestext, um potenzielle Vermieter auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und so zusätzlichen Wohnraum zu mobilisieren.

BAULAND MOBILISIEREN

Grundsteuerreform, Super-Logementsministère, Wohnungsbauberater

Die Kaufpreise auf dem Luxemburger Wohnungsmarkt sind in den letzten 10 Jahren (2010-2019) um mehr als 60%[1]gestiegen, das Medianeinkommen im gleichen Zeitraum jedoch um nur 12%[2]. Infolgedessen stiegen auch die sozialen Ungleichheiten um mehr als 15% (Gini-Index[3]: 2010 bei 0,28; 2018 bei 0,33). Zugleich kompensieren die hohen luxemburgischen Sozialtransfers diese Ungleichheiten immer weniger. Ein Trend, der sich 2018 bei einer STATEC-Umfrage bestätigte: hier gaben 28% aller Haushalte Schwierigkeiten an, „über die Runden“ zu kommen. In diesem Zusammenhang verwiesen vier von fünf Haushalten auf die hohen Wohnkosten.[4] Der rasante Anstieg der Wohnkosten trifft vor allem junge Menschen. Junge Erwachsene wollen sich nach dem Einstieg ins Berufsleben von ihrem Elternhaus lösen und sich den Traum einer Eigentums- oder Mietwohnung erfüllen. Zunehmend bleibt dies allerdings ein Traum.

Der Grund für den enormen Anstieg der Grundstückspreise liegt vor allem an der großen Nachfrage nach Wohnungen. Dies ist eine der Folgen des Bevölkerungswachstums der letzten Jahrzehnte. Allein zwischen 2010 und 2020 wuchs die Bevölkerung in Luxemburg um 24%. Das STATEC prognostiziert einen weiteren Anstieg der Bevölkerung auf über 1 Mio. Einwohner, wobei sich infolgedessen der Wohnungsbedarf bis 2060 mehr als verdoppeln werde.  Um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, müssten laut STATEC zwischen 6.200 bis 8.000 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt werden. Zwischen 2010 und 2016 wurden jedes Jahr 3.200 neue Wohnungen geschaffen.[5]

Ein weiterer Grund für die steigenden Grundstückspreise ist die anhaltende Null-/Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank. Diese führt nämlich dazu, dass Bauland sich hervorragend als alternative Kapitalanlage für private Großgrundbesitzer, Firmen und Immobilienfonds eignet. Rund 73% der Baulandreserve lag 2016 im Besitz von gerade einmal 2,7% der Bevölkerung und 16,6% (Tendenz steigend) im Besitz von Firmen und Fonds.[6]

Die Regierung hat mit dem Pacte Logement 2.0 einen bedeutenden Schritt unternommen, den staatlichen und kommunalen Wohnungspark nach Wiener Vorbild auszubauen und so einen steuernden/bremsenden Effekt auf die Wohnungspreisentwicklung zu haben. Künftig sollen bei Neubaugebieten durch den Pacte Logement 2.0 bis zu 20% der Wohnungsbauflächen bzw. Wohnungen an die Gemeinden oder den Staat abgetreten werden. Berücksichtigt man jedoch, dass sich in Wien bei einer Gesamtbevölkerung von 1,9 Mio. Einwohnern rund 220.000 Wohnungen im Besitz der Stadt Wien[7] befinden, müsste die öffentliche Hand bei einer derzeitigen Bevölkerung von 625.000 Einwohnern rund 73.000 Wohnungen zukaufen. Bei jährlich 7.000 neuen Wohneinheiten und einem Zukauf von jährlich 20% (1.400 Wohnungen) wird diese Maßnahme allein schon wegen des Bevölkerungswachstums nie einen vergleichbaren Hebel erreichen können.

Um den steigenden Immobilienpreisen bereits in den nächsten 10 bis 20 Jahren entgegenzuwirken, also Bauland zu mobilisieren, mehr Wohnungen fertigzustellen und somit auch den öffentlichen Wohnungspark auszubauen sind demnach weitere tiefgreifende Maßnahmen erforderlich.

Aus diesem Grund fordern wir die Regierung dazu auf:

  • Noch in dieser Legislaturperiode eine tiefgreifende Reform der Grundsteuer durchzuführen mit dem Ziel, Grundstücke als Kapitalanlage unattraktiv zu machen, und somit großflächig Bauland für öffentliche und private Bauträger zu mobilisieren. 

Hierbei soll die Grundsteuer für nicht genutztes Bauland schrittweise auf bis zu 10% des reellen Grundstückwerts erhöht werden. Dafür muss jedoch zuerst eine Reform der Grundsteuer durchgeführt und die aus dem Jahre 1941 stammenden Grundstückseinheitswerte aktualisiert werden.

Dieser erhöhte Grundsteuersatz soll jedoch nicht in allen Gemeinden des Landes gelten. Vor allem Ballungsgebiete (die sogenannten Wohnvorranggemeinden) wie z. B. die Stadt Luxemburg, Esch-sur-Alzette und die Nordstad sowie nationale Entwicklungsgebiete, die in den Plans Sectoriels festgelegt sind, sollen hier visiert werden. Gebiete also, in denen Wachstum gefördert werden und deren kritische Masse (Urbanität) dazu beitragen soll, einen effizienten Einsatz von ÖPNV (Straßenbahn, Zug, Bus etc.) zu ermöglichen. Ländliche Gebiete sollen weitestgehend von einer Erhöhung der Grundsteuer verschont bleiben. Die Ortschaften in diesen Gebieten sollen auch in Zukunft ihren Dorfcharakter behalten und kein bzw. nur ein geringes weiteres Verkehrsaufkommen auf den vorhandenen Transportachsen generieren. Einen Anreiz für ein Bevölkerungswachstum in diesen Kommunen zu schaffen wäre aus landesplanerischer Sicht kontraproduktiv.

Sobald auf den oben erwähnten, unbebauten Grundstücken eine Genehmigungsprozedur (PAP oder Baugenehmigung) initiiert wird, soll ein ermäßigter Grundsteuersatz gelten.

Des Weiteren sollen Grundstücksbesitzer, die ihren Nachkommen ein bebaubares Grundstück hinterlassen wollen, nicht vom erhöhten Grundsteuersatz visiert werden. Aus diesem Grund soll für den zu versteuernden Betrag ein Nachlass von 10 Ar Bauland pro Nachkommen (Kinder und Enkelkinder) eingeführt werden.

  • Die Wohnungskrise nicht nur anzuerkennen, sondern diese auch interministeriell als oberste Priorität anzusehen. 

Hierbei sollen neue gesetzliche Anforderungen, die zu weiteren bzw. neuen Genehmigungsprozeduren führen, wie z. B. das anstehende Denkmalschutzgesetz oder das Bodenschutzgesetz gründlich überdacht werden. Dies hat zum Ziel Wohnungsbauprojekte, die sich in der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsphase befinden, sowie künftige Projekte in ihrer Ausarbeitungsdauer nicht zu beeinträchtigen. Auch bestehende Prozeduren sollen dringend überarbeitet, vereinfacht, digitalisiert und gegebenenfalls die Verwaltungen personell aufgestockt werden, um die Umsetzung künftiger Bauprojekte zu beschleunigen. Eine kohärente Wohnungsbaupolitik kann nur dann gelingen, wenn auch die Gemeinden eingebunden werden und zudem der Aspekt des Umwelt- und Naturschutzes Berücksichtigung findet. Damit dieses Ineinandergreifen besser gelingt, sollten die Ressorts Umwelt, Inneres und Wohnungsbau in einem Ministerium gebündelt werden und damit in den Verantwortungsbereich eines einzelnen Regierungsmitglieds fallen. 

  • Die im Pacte Logement 2.0 für die Gemeinden vorgesehenen Wohnungsbauberater, sollen auch Privateigentümern zu Verfügung stehen bzw. gefördert werden.

Grundstückseigentümer, die einen klaren Fahrplan und Informationen bezüglich der anstehenden Kosten sowie Chancen und Risiken benötigen, sollen ebenfalls von einer fachspezifischen Beratung profitieren können.  Mithilfe dieser Beratung ist es den Eigentümern möglich, eine fundierte Entscheidung über ihre Grundstücke zu treffen.


[1] http://observatoire.liser.lu/pdfs/Logement_chiffres_2019T4.pdf (S.6)

[2] http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=ilc_di03&lang=de

[3] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/944769/umfrage/einkommensungleichheit-in-luxemburg-nach-dem-gini-index/

[4] https://statistiques.public.lu/catalogue-publications/analyses/2019/PDF-Analyses-02-2019.pdf (S.122, 141 & 189)

[5] http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/wieviele-neue-wohnungen-werden-benotigt-27143487

[6] https://logement.public.lu/dam-assets/documents/actualites/2019/02/190228_conference_de_presse_obs/Note23-ObservatoireHabitat.pdf (S.3)

[7] https://www.wien.gv.at/wohnen/wienerwohnen/index.html

Wir ernten was wir säen

Konsument.innen, Landwirt.innen und Umwelt dürfen nicht länger dem Diktat internationaler Agrarkonzerne unterworfen sein

Nur den wenigsten sagen „Oignon de Saint-Turjan“, „Panais Lancer“ oder „Maïs doux Arc-en-ciel Inca“ etwas. Dies liegt daran, dass es sich um fast ausgestorbene, lokale Gemüsesorten handelt, die aus bäuerlichem Saatgut („semences paysannes“) entstanden sind. Die Verwendung von bäuerlichem Saatgut ist ein Verfahren, bei dem Landwirt.innen die gewonnenen Samen ihrer Ernte wieder aussäen. Über die Jahre entstehen dadurch sehr robuste, an das lokale Klima und den lokalen Boden angepasste Samen. Leider kann seit Anfang der 60er Jahre eine rasante Verarmung der Agrobiodiversität beobachtet werden. Laut den Vereinten Nationen sind weltweit rund 90% der Gemüsesorten, welche traditionell in den verschiedenen Regionen der Welt angebaut wurden, verschwunden, wobei 75% davon auf ewig verloren sind.

Damit Saatgut in der EU verkauft werden kann, muss es im Prinzip im EU-Sortenkatalog („Catalogue européen des espèces et variétés végétales“) registriert werden. Ob dies ebenfalls den Verkauf an Privatpersonen betrifft, ist dabei eine juristische Grauzone. Verfechter.innen dieser Praxis argumentieren, dass bäuerliches Saatgut heterogen und instabil ist und daher nicht den Anforderungen des Markts entspräche. Die für die Registrierung im EU-Sortenkatalog notwendigen Tests und Nachweise sind jedoch kostspielig und lohnen sich für kleine Bauern/Bäuerinnen und Hobbygärtner.innen in der Regel nicht.

Dies führt zu einem Oligopol der großen Saatgut-Hersteller wie Bayer oder BASF. Aktuell kontrollieren nur vier Unternehmen über 70% des gesamten Saatgut-Weltmarkts. Die Basis ihres Geschäftsmodells ist dabei die Verbindung von Saatgut und Pflanzenschutz zu einem Komplettangebot. Um einen maximalen Ertrag zu garantieren, müssen Herbizide, Fungizide und Insektizide genutzt werden, Schädlingsbekämpfungsmittel welche von den gleichen Agrarkonzernen hergestellt werden und genau auf das jeweilige Saatgut abgestimmt sind. Zudem handelt es sich bei industriellem Saatgut oftmals um Hybridsaatgut, eine Kreuzung zweier Sorten, welche sehr leistungsfähig ist, eine Eigenschaft die bei Folgegenerationen jedoch rasant abklingt. Landwirt.innen können dieses Saatgut daher nicht vermehren. Deren Abhängigkeit von der Produktpalette der Agrarkonzerne ist somit vorprogrammiert. 

Da Schädlinge im Laufe der Zeit aber Resistenzen gegen Schädlingsbekämpfungsmittel entwickeln können, sind dem chemischen Pflanzenschutz Grenzen gesetzt. Dies zeigt sich im Beispiel der Banane. In den 1950er Jahren ist die damals weltweit einzige kultivierte Dessert-Bananensorte von einem nicht mehr einzudämmenden Fäulnispilz befallen worden, wodurch ein weltweiter Bananen-Engpass entstand. Die geschmacklosere, auf diesen Erreger resistente, Cavendish-Banane macht seither 95% des Markts aus. Nun wird auch diese von einer neuen Variante des Schaderregers bedroht.

Die Jonk Demokraten fordern daher eine Liberalisierung des Saatgut-Markts in Luxemburg. Einheimischen Landwirt.innen und Privatpersonen muss es legal möglich sein, lokale Sorten zu kaufen bzw. verkaufen und zu vermehren, auch wenn diese nicht im EU-Sortenkatalog bzw. im Nationalen Sortenkatalog eingetragen sind. Darüber hinaus sollen Initiativen, welche sich der Züchtung, Vermehrung und Vermarktung von bäuerlichem, sowie zertifiziertem lokalem Saatgut verschrieben haben, stärker von der öffentlichen Hand unterstützt werden.

Ein größeres Angebot an lokalem Saatgut ist der Schlüssel zur Unabhängigkeit von Luxemburger Landwirt.innen gegenüber Saatgut-Importen und somit der Agrarindustrie. Zudem sorgt es für mehr Agrobiodiversität, sowie eine höhere Nutzpflanzenvielfalt und reduziert folglich den Pestizidbedarf und die Zerstörung der Umwelt. Eine Liberalisierung des Saatgut-Marktes führt zu mehr Auswahl für den/die Endkonsument.in und stellt nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit dar.

In einem zweiten Schritt sollte sich die luxemburgische Regierung auf EU-Ebene für eine Lockerung der Regelungen zur Saatgutvermarktung und somit für einen Bruch des Oligopols der Agrarkonzerne einsetzen. Ein neues Gesetz in Frankreich erlaubt es nun seit Juni bäuerliches Saatgut an Privatpersonen, nicht jedoch an Landwirt.innen zu verkaufen. Allerdings fordert nun die Europäische Kommission Frankreich dazu auf diese Reform zu revidieren. Es kommt unweigerlich der Verdacht eines starken Einflusses der Agrar-Lobby auf.

Im Koalitionsabkommen hat sich die luxemburgische Regierung zum Ziel gesetzt bis 2025 einen Anteil von 20% Bio-Landwirtschaft an der gesamten landwirtschaftlichen Produktion zu erreichen, welcher bis 2050 sogar auf 100% gesteigert werden soll. Allerdings mangelt es zurzeit extrem an biologisch zertifiziertem Saatgut. Aktuell gilt eine europäische Ausnahmeregelung, welches es erlaubt nicht-biologisches Saatgut in der konventionellen Landwirtschaft zu nutzen. Diese soll jedoch 2036/2037 auslaufen. Somit müssen Schritte eingeleitet werden, um die Produktion von biologischem Saatgut zu erhöhen. Traditionelles, bäuerliches Saatgut könnte dabei einen wichtigen Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen.

Wahlrecht ab 16 bei Gemeindewahlen ab 2023

Jugend muss mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen können

Dank der hohen Zuwanderung altert die luxemburgische Gesellschaft wesentlich weniger schnell als ihre europäischen Nachbarn. Anders sieht es jedoch bei der Wählerschaft aus: Weniger als 22% der Wahlberechtigten haben weniger als 30 Jahre während über 32% älter als 60 Jahre sind. Dieser Trend wird sich durch die steigende Lebenserwartung noch verstärken. Dabei ist die Jugend in der Regel am stärksten betroffen von politischen Entscheidungen die heute getroffen werden, sei es in der Wohnungsbau- und Klimapolitik oder bei der Aufnahme neuer Schulden.

Beim nationalen Referendum 2015 haben sich die Wähler.innen gegen ein Wahlrecht ab 16 bei Parlaments-, Europa und Gemeindewahlen ausgesprochen. Die Jugend habe zu wenig politisches Interesse und verfüge nicht über das nötige Wissen, um eine vernünftige Wahlentscheidung treffen zu können lauteten damals die Argumente der Gegner.

Damit die Jugend mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen kann, fordern die Jonk Demokraten die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen ab 2023. Zugleich müssen schulische Begleitmaßnahmen eingeführt und das politische Informationsangebot für Jugendliche verbessert werden, um dieser Reform die notwendige Nachhaltigkeit zu verleihen. Dazu gehört beispielsweise der Ausbau des Fachs „Instruction civique“. Wenn Jugendliche ab 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen können, wird Politik zwangsläufig zu einem größeren Thema an Schulen und fördert somit das Interesse der Jugend an der Politik. Dies würde zu einer Stärkung unserer Demokratie führen. Darüber hinaus hat die „Fridays for Future”-Bewegung gezeigt, dass bei der Jugend sehr wohl Interesse an der Politik besteht. 

Im Gegensatz zur nationalen Politik ist Lokalpolitik oftmals sichtbar. Sei es der Bau eines neuen Kulturzentrums, die Schaffung bezahlbarer kommunaler Wohnungen oder die Installation von Photovoltaik-Modulen auf Gemeindegebäuden: Im Gegensatz zu den für Jugendliche oftmals abstrakten Diskussionen über eine Reform des Gesundheitswesens oder der Einführung einer Erbschaftssteuer sind diese Themen wesentlich greifbarer und jeder kann sich darunter etwas vorstellen. Das Argument Jugendliche würden nicht über das nötige politische Wissen verfügen ist insbesondere in der Lokalpolitik nicht fundiert. In 11 von 16 deutschen Bundesländern existiert bereits heute das kommunale Wahlrecht ab 16.

Die Jonk Demokraten sind wie bereits beim Referendum 2015 nach wie vor ausdrücklich für die Einführung eines Wahlrechts ab 16 ebenfalls bei Parlaments- und Europawahlen. Angesichts des Referendum-Ergebnisses ist die kurzfristige Umsetzung dieser Forderung jedoch wenig realistisch, weshalb sich zunächst auf die Kommunalwahlen beschränkt werden soll. Wir sind überzeugt, dass die Jugend die anfängliche Skepsis der Bevölkerung anschließend widerlegen kann und somit die Einführung des Wahlrechts ab 16 auch bei Parlaments- und Europawahlen in Zukunft realistischer wird.

Ein Referendum zu diesem Thema sollte es unserer Meinung nach jedoch nicht geben. Im Gegenzug befürworten wir die Einberufung eines Bürgerrates, welcher über die Einführung des Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen debattiert und dem Parlament eine Empfehlung diesbezüglich gibt. Dem Bürgerrat angehören sollen dabei mittels Zufallsprinzip ausgewählte Bürger.innen. Diese müssen jedoch repräsentativ für die gesamte Bevölkerung sein, wobei Kriterien wie Alter, sozioökonomische Lage, Geschlecht und Wohnort zu berücksichtigen sind.

Fir eng nohalteg Ofsécherung vun eisen staatlechen Fongen

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015 stimmten die Vertragsländer auch Artikel 2.1.c) zu, der klimafreundlichen Finanzverkehr fordert: 

Rendant les flux financiers compatibles avec un profil d’évolution vers un développement à faible émission de gaz à effet de serre et résilient aux changements climatiques“

Der luxemburgische Pensionsfonds (FDC) wendet seit 2011 neben sozialen auch Umweltkriterien an, um eine nachhaltigere Investitionspolitik zu verfolgen. 2017 wurden die Bemühungen des Pensionsfonds im Bereich Nachhaltigkeit weiter intensiviert. Investitionen und die dahinterstehenden Unternehmen und Industrien werden seitdem hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens überprüft. Wir begrüßen die Bemühungen des Pensionsfonds für mehr Transparenz, z.B. in Form eines kürzlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichts. Dennoch missbilligen wir, dass der Pensionsfonds weiterhin in Konzerne investiert die fossile Brennstoffe fördern. Dadurch kann er seinem eigenen Anspruch der Nachhaltigkeit nicht gerecht werden. Ein Vergleich mit der Global Coal Exit List (GCEL) zeigt, dass die Investitionen des Pensionsfonds im Jahr 2019 in große Kohleunternehmen gestiegen sind. Außerdem erhöhte der Pensionsfonds seine Investitionen in sogenannte Carbon Majors, also in Unternehmen, die zu den 100 aktivsten Herstellern fossiler Brennstoffe gehören (bspw. ExxonMobil, Shell, BHP Billiton und Gazprom). Der Nachhaltigkeitsbericht des Pensionsfonds zeigt außerdem, dass die Investitionen des Fonds derzeit nicht konform mit dem 1,5°C Ziel sind, welches die Regierung sich zum Ziel gesetzt hat, sondern dass sie heute einem 2°C-3°C Szenario entsprechen.[1]

Trotz Selektionsverfahren wie der Einhaltung von ESG Kriterien (Environmental, Social, Governance), werden also weiterhin auch Unternehmen zurückbehalten, die ihr Geld mit umweltschädlichen Produkten oder Dienstleistungen verdienen.

Das langfristige Ziel des Pariser Abkommens ist es, die globale Erwärmung auf weit unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und darüber hinaus weitere Anstrengungen zu leisten, um eine Erhöhung von mehr als 1,5°C und somit weitreichende Konsequenzen für Menschen, Tiere und Natur zu verhindern. Mit dem nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 sowie mit dem vor kurzem im Parlament angenommenen Klimaschutzgesetz hat sich Luxemburg dazu verpflichtet, bis 2030 das Ziel von -55% Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, was dem 1,5°C-Ziel entspricht. Durch das Klimaschutzgesetz wurde die Nutzung von Atomenergie zum Erreichen der Klimaziele explizit ausgeschlossen.

Für uns ist es eine Frage der politischen Kohärenz, dass der Staat den Klima- und Umweltschutz in allen Bereichen ernst nimmt und alle Hebel, die ihm zur Verfügung stehen, in Bewegung setzt um die Klimaziele durch eine gerechte Energiewende zu erreichen. Die Auslegung der beiden Fonds widerspricht jedoch dem Klimaschutz Kurs der Regierung (PNEC, Rifkin Bericht, usw.).

Die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erderwärmung sind vielfältig. Investitionen in Richtung Klimaschutz- zu lenken, ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Falsch und fahrlässig ist es jedoch, besonders die jungen Generationen im Glauben zu lassen, dass sie 40 Jahre lang durch Einzahlungen in den Pensionsfonds zur Absicherung ihrer Zukunft beitragen, während eben dieser Fonds ihre Zukunft durch klimaschädliche Investitionen zerstört. Dies gilt auch für den Zukunftsfonds (FSIL), dessen Ziel es ist, Rücklagen für die kommenden Generationen aufzubauen.

JDL, JSL und déi jonk gréng fordern die Regierung aus diesem Grund zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf:

  • Die Investitionen der Fonds in Einklang mit dem ambitionierten Klimazielen, die die Regierung und das Parlament gemeinsam beschlossen haben, zu bringen. Das bedeutet, dass die Investitionen des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen und aktiv zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5°C beitragen müssen. So können beide staatliche Fonds Vorbilder für den gesamten luxemburgischen Finanzplatz werden.
  • Das Beenden von Investitionen in Unternehmen, die in der Global Coal Exit List aufgeführt werden. Um dies zu ermöglichen, sollte falls nötig der entsprechende Gesetzesrahmen umgehend angepasst werden.
  • Den Ausstieg aus allen Carbon Majors innerhalb der kommenden 3 Jahre vorbereiten und umsetzen. Sinnvoll wäre es auch die Investitionen in konventionelle Atomenergie abzubauen, da diese im Gegensatz zu erneuerbaren Energien immer teurer wird und durch ihre radioaktiven Neben- und Endprodukte langfristige sowohl finanzielle als auch Umweltrisiken und -folgen für die kommenden Generationen mit sich führt. 
  • Die Weiterentwicklung von Ausschlusskriterien der Fonds um soziale Kriterien (Verzicht auf Kinderarbeit, Korruptionsprävention, Einhaltung der Menschenrechte, usw.) verstärkt Rechnung zu tragen und sich dabei an den 10 Prinzipien des UN Global Compacts orientieren. 
  • Das Einrichten eines Teilfonds, der ausschließlich in Finanzprodukte investiert, die im Einklang mit dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen (“Taxonomie”) sind. Dies würde es dem Fond erlauben, die Klima Transition aktiv zu fördern. Dieser Teilfonds sollte mittelfristig 10% des gesamten Investitionsvolumens ausmachen.
  • Innerhalb des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds die nötigen personellen und finanziellen Ressourcenzur Verfügung stellen, damit die oben genannten Ziele und Strategien umgesetzt werden können.

[1] Fonds de compensation (2020) Rapport d’investisseur responsable, S. 41 https://www.fdc.lu/fileadmin/file/fdc/Rapport_investisseur_responsable_2020_%28version_finale_web%29.pdf#pageMode=bookmarks)

It’s about bloody time

Menstruationsartikel sollen in öffentlichen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden

Das schottische Parlament hat am 24. November 2020 einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das öffentliche Einrichtungen, wie bspw. Schulen und Universitäten dazu verpflichtet, freien und universellen Zugang zu kostenlosen Menstruationsprodukten, einschließlich Tampons und Pads, zu gewährleisten. Schottland ist somit das erste Land, das Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden kostenlos zugänglich macht. 

Dies ist nicht nur ein Meilenstein für die Enttabuisierung der Menstruation und die Anerkennung weiblicher Grundbedürfnisse, sondern auch ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Armut von Frauen in dem Land. Immerhin belegen Statistiken, dass fast 20% der Frauen in Schottland von Armut bedroht sind. Für Frauen mit niedrigem Einkommen sind Menstruationsartikel demnach oft schwer erschwinglich. Wenn Frauen aufgrund von Armut keinen Zugang zu Menstruationsartikeln haben und stattdessen auf nicht geeignete Alternativen, wie bspw. alte Textilien, zurückgreifen, ist dies nicht nur unhygienisch und gesundheitlich bedenklich, sondern untergräbt darüber hinaus die Würde der Frau.

In Luxemburg gelten Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2.000 € laut Statec als armutsgefährdet. So lag das Armutsrisiko 2018 bei rund 18%, was einer bedeutenden Steigerung im Vergleich zu 2011 entspricht, wo das Armutsrisiko rund 13% entsprach. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die nach dieser Rechnung unter das Armutsrisiko fallen, hierzulande stärker gestiegen als in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Jonk Demokraten fordern daher auch hierzulande öffentliche Einrichtungen zu verpflichten Binden, Tampons und ähnliche Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Mentale Gesundheit darf kein Luxus sein!

Nicht nur die aktuelle COVID-19-Pandemie, sondern auch die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre, haben deutlich werden lassen, dass immer mehr Menschen psychologische und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und auch möchten. Die Hürden, sich in Luxemburg längerfristig in Behandlung eines anerkannten Psychotherapeuten zu begeben, sind allerdings hoch. Mangelndes Wissen über die Angebote, lange Wartezeiten und allem voran beträchtliche finanzielle Ausgaben erschweren es vielen, die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen.

Die öffentlich zugänglichen Zahlen und Statistiken der kostenfreien Angebote psychologischer Betreuung belegen: Die Nachfrage wächst in allen Bereichen, Altersgruppen und Problemgebieten stetig an. So haben sich beispielsweise die Fälle, die beim Service Impuls von Solidarité Jeunes (Drogenhilfe für Jugendliche) betreut wurden zwischen den Jahren 2010 und 2015 verdoppelt. Dazu kommt, dass sich die wachsende Nachfrage negativ auf die Wartezeiten auswirkt. Diese ist zum Beispiel für eine Betreuung für Opfer von häuslicher Gewalt beim Service Psychologique pour enfants et adolescents von Femmes en Détresse von 31 (2017) auf 59 Tage (2018) angestiegen.

Weitere Probleme für die Betroffenen bestehen darin, dass Klienten ohne spezifische Diagnose oft nicht wissen, welche Vereinigung oder Anlaufstelle für sie die richtige ist und nicht alle Störungen im kostenfreien Bereich abgedeckt werden. Eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle existiert nicht und auch spezifische Therapien, die mitunter über einen längeren Zeitraum stattfinden sollen, sind in diesem Rahmen oft aus Personalmangel oder mangelnder Ressourcen nicht umsetzbar. So werden die Klienten früher oder später an einen niedergelassenen Psychologen oder Psychotherapeuten verwiesen. Mit durchschnittlichen Tarifen von ca. 100-120€ pro Sitzung/Stunde sind regelmäßige Besuche dann allerdings schnell sehr kostspielig und, stellen besonders Menschen mit geringem Einkommen, vor eine große finanzielle Herausforderung.

Es ist in den Augen der Jonk Demokraten unverantwortlich, dass die 2015 beschlossene Kostenrückerstattung der CNS für psychotherapeutische Leistungen noch immer nicht umgesetzt wurde. Dies empört besonders, wissend, dass internationaler Konsens darüber herrscht, dass eine Psychotherapie bei vielen psychischen Anliegen und Störungen oft genauso wirksam oder sogar wirksamer als verschriebene Psychopharmaka sein kann. Vorderholzer und Barton (2016) konnten in einer Vergleichsstudie feststellen, dass eine längerfristige Behandlung durch Psychotherapie oder eine Kombination einer solchen mit Psychopharmaka der reinen Behandlung durch Psychopharmaka bei nicht-chronischen Depressionen überlegen ist.

Dabei würde ein vereinfachter Zugang und die Kostenrückerstattung längerfristig auch ökonomische Vorteile bieten, da sich erwiesenermaßen bei einer erfolgreichen psychologischen Behandlung viele medizinische Kosten vermeiden lassen. Besonders chronischen Krankheiten könnten hiermit oft vorgebeugt werden.

Mentale Gesundheit darf unabhängig von Einkommen, Störungsbild und Herkunft kein Luxus sein. Aus diesem Grund fordern die Jonk Demokraten die Regierung auf:

  • Einen erleichterten Zugang zu diesen Behandlungen und das zeitnahe Umsetzen der Kostenübernahme für Psychotherapie durch die CNS, wie sie bereits seit 2015 beschlossen ist.
  • Die Erstellung einer klaren und kompletten Bestandsaufnahme der Situation im Bereich dermentalen Gesundheit in Luxemburg zu veranlassen.
  • Die Schaffung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle, die Betroffene schnellstmöglichan passende Angebote verweist.
  • Den Schutz des Titels “Psychologe” neben dem des “Psychotherapeuten” im NationalenRegister für Gesundheitsberufe vorzusehen, um auch in diesem Bereich die Qualität der Angebote zu gewährleisten.