WOHNRAUM BESSER NUTZEN

Leerstand bekämpfen, Mietpreise bremsen

Zusätzlichen Wohnraum schaffen bedeutet nicht ausschließlich zu bauen, sondern auch vorhandene Flächen zu belegen und besser zu nutzen. Die Jonk Demokraten befassen sich mit der Frage, wie bestehender Wohnraum besser besetzt, geteilt und genutzt werden kann, um die gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderungen des Wohnens und des demografischen Wandels zu meistern.

  • Luxemburgische Gemeinden können eine Steuer auf leerstehende Wohnungen erheben. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht zwingend und wird derzeit in nur 6 von 102 Gemeinden appliziert. Die Jonk Demokraten fordern eine nationale Leerstandssteuer. Spekulation mit leerstehendem Wohnraum darf sich nicht lohnen in einem Land, das sich in einer existenziellen Wohnungskrise befindet. 
  • Das Gesetz über die Vermietung von Wohnraum erlaubt es dem Schöffenrat, Eigentümer von unbewohnten Gebäuden und Gebäudeteilen, die für die Nutzung als Wohnraum vorgesehen sind, zu verpflichten, diese bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Jonk Demokraten fordern eine Erhöhung und Einforderung der Geldstrafe von ungemeldeten, leerstehenden Immobilien. Dies würde Eigentümer dazu bringen ihrer Pflicht nachzukommen und den Gemeinden und dem Staat erlauben mit der Zeit eine konkrete Faktenlage über die leerstehenden Wohnungen in Luxemburg zu erstellen. Dies hilft bei der Lösung des Problems, dass es gegenwärtig in Luxemburg kein spezifisches System zur Feststellung des Leerstands einer Wohnung gibt. 
  • Die Jonk Demokraten fordern sozial verantwortliche Vermieter für ihre Solidarität zu belohnen. Vermieter, die über längere Zeit die Miete nicht erhöhen, sollen durch Steuererleichterungen belohnt werden und dazu beitragen, die nationalen Mietpreise zu stabilisieren und den Markt nicht weiter überhitzen zu lassen. Dies könnte zum Beispiel über ein Amortissement accéléré umgesetzt werden.
  • Aktuell kann der Begünstigte einer Steuergutschrift für Anmelde- und Umschreibegebühren (Bëllegen Akt) seine Wohnung zwei Jahre lang teilweise vermieten, bekommt in diesem Fall aber nur den Bëllegen Akt auf dem Teil der Wohnung, den er selber bewohnt. Dies wird von den Notaren und dem Enregistrement so gehandhabt, jedoch wird diese Möglichkeit im Gesetz nicht explizit erwähnt. Die Jonk Demokraten fordern diesbezüglich eine Klarstellung im Gesetzestext, um potenzielle Vermieter auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und so zusätzlichen Wohnraum zu mobilisieren.

BAULAND MOBILISIEREN

Grundsteuerreform, Super-Logementsministère, Wohnungsbauberater

Die Kaufpreise auf dem Luxemburger Wohnungsmarkt sind in den letzten 10 Jahren (2010-2019) um mehr als 60%[1]gestiegen, das Medianeinkommen im gleichen Zeitraum jedoch um nur 12%[2]. Infolgedessen stiegen auch die sozialen Ungleichheiten um mehr als 15% (Gini-Index[3]: 2010 bei 0,28; 2018 bei 0,33). Zugleich kompensieren die hohen luxemburgischen Sozialtransfers diese Ungleichheiten immer weniger. Ein Trend, der sich 2018 bei einer STATEC-Umfrage bestätigte: hier gaben 28% aller Haushalte Schwierigkeiten an, „über die Runden“ zu kommen. In diesem Zusammenhang verwiesen vier von fünf Haushalten auf die hohen Wohnkosten.[4] Der rasante Anstieg der Wohnkosten trifft vor allem junge Menschen. Junge Erwachsene wollen sich nach dem Einstieg ins Berufsleben von ihrem Elternhaus lösen und sich den Traum einer Eigentums- oder Mietwohnung erfüllen. Zunehmend bleibt dies allerdings ein Traum.

Der Grund für den enormen Anstieg der Grundstückspreise liegt vor allem an der großen Nachfrage nach Wohnungen. Dies ist eine der Folgen des Bevölkerungswachstums der letzten Jahrzehnte. Allein zwischen 2010 und 2020 wuchs die Bevölkerung in Luxemburg um 24%. Das STATEC prognostiziert einen weiteren Anstieg der Bevölkerung auf über 1 Mio. Einwohner, wobei sich infolgedessen der Wohnungsbedarf bis 2060 mehr als verdoppeln werde.  Um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, müssten laut STATEC zwischen 6.200 bis 8.000 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt werden. Zwischen 2010 und 2016 wurden jedes Jahr 3.200 neue Wohnungen geschaffen.[5]

Ein weiterer Grund für die steigenden Grundstückspreise ist die anhaltende Null-/Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank. Diese führt nämlich dazu, dass Bauland sich hervorragend als alternative Kapitalanlage für private Großgrundbesitzer, Firmen und Immobilienfonds eignet. Rund 73% der Baulandreserve lag 2016 im Besitz von gerade einmal 2,7% der Bevölkerung und 16,6% (Tendenz steigend) im Besitz von Firmen und Fonds.[6]

Die Regierung hat mit dem Pacte Logement 2.0 einen bedeutenden Schritt unternommen, den staatlichen und kommunalen Wohnungspark nach Wiener Vorbild auszubauen und so einen steuernden/bremsenden Effekt auf die Wohnungspreisentwicklung zu haben. Künftig sollen bei Neubaugebieten durch den Pacte Logement 2.0 bis zu 20% der Wohnungsbauflächen bzw. Wohnungen an die Gemeinden oder den Staat abgetreten werden. Berücksichtigt man jedoch, dass sich in Wien bei einer Gesamtbevölkerung von 1,9 Mio. Einwohnern rund 220.000 Wohnungen im Besitz der Stadt Wien[7] befinden, müsste die öffentliche Hand bei einer derzeitigen Bevölkerung von 625.000 Einwohnern rund 73.000 Wohnungen zukaufen. Bei jährlich 7.000 neuen Wohneinheiten und einem Zukauf von jährlich 20% (1.400 Wohnungen) wird diese Maßnahme allein schon wegen des Bevölkerungswachstums nie einen vergleichbaren Hebel erreichen können.

Um den steigenden Immobilienpreisen bereits in den nächsten 10 bis 20 Jahren entgegenzuwirken, also Bauland zu mobilisieren, mehr Wohnungen fertigzustellen und somit auch den öffentlichen Wohnungspark auszubauen sind demnach weitere tiefgreifende Maßnahmen erforderlich.

Aus diesem Grund fordern wir die Regierung dazu auf:

  • Noch in dieser Legislaturperiode eine tiefgreifende Reform der Grundsteuer durchzuführen mit dem Ziel, Grundstücke als Kapitalanlage unattraktiv zu machen, und somit großflächig Bauland für öffentliche und private Bauträger zu mobilisieren. 

Hierbei soll die Grundsteuer für nicht genutztes Bauland schrittweise auf bis zu 10% des reellen Grundstückwerts erhöht werden. Dafür muss jedoch zuerst eine Reform der Grundsteuer durchgeführt und die aus dem Jahre 1941 stammenden Grundstückseinheitswerte aktualisiert werden.

Dieser erhöhte Grundsteuersatz soll jedoch nicht in allen Gemeinden des Landes gelten. Vor allem Ballungsgebiete (die sogenannten Wohnvorranggemeinden) wie z. B. die Stadt Luxemburg, Esch-sur-Alzette und die Nordstad sowie nationale Entwicklungsgebiete, die in den Plans Sectoriels festgelegt sind, sollen hier visiert werden. Gebiete also, in denen Wachstum gefördert werden und deren kritische Masse (Urbanität) dazu beitragen soll, einen effizienten Einsatz von ÖPNV (Straßenbahn, Zug, Bus etc.) zu ermöglichen. Ländliche Gebiete sollen weitestgehend von einer Erhöhung der Grundsteuer verschont bleiben. Die Ortschaften in diesen Gebieten sollen auch in Zukunft ihren Dorfcharakter behalten und kein bzw. nur ein geringes weiteres Verkehrsaufkommen auf den vorhandenen Transportachsen generieren. Einen Anreiz für ein Bevölkerungswachstum in diesen Kommunen zu schaffen wäre aus landesplanerischer Sicht kontraproduktiv.

Sobald auf den oben erwähnten, unbebauten Grundstücken eine Genehmigungsprozedur (PAP oder Baugenehmigung) initiiert wird, soll ein ermäßigter Grundsteuersatz gelten.

Des Weiteren sollen Grundstücksbesitzer, die ihren Nachkommen ein bebaubares Grundstück hinterlassen wollen, nicht vom erhöhten Grundsteuersatz visiert werden. Aus diesem Grund soll für den zu versteuernden Betrag ein Nachlass von 10 Ar Bauland pro Nachkommen (Kinder und Enkelkinder) eingeführt werden.

  • Die Wohnungskrise nicht nur anzuerkennen, sondern diese auch interministeriell als oberste Priorität anzusehen. 

Hierbei sollen neue gesetzliche Anforderungen, die zu weiteren bzw. neuen Genehmigungsprozeduren führen, wie z. B. das anstehende Denkmalschutzgesetz oder das Bodenschutzgesetz gründlich überdacht werden. Dies hat zum Ziel Wohnungsbauprojekte, die sich in der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsphase befinden, sowie künftige Projekte in ihrer Ausarbeitungsdauer nicht zu beeinträchtigen. Auch bestehende Prozeduren sollen dringend überarbeitet, vereinfacht, digitalisiert und gegebenenfalls die Verwaltungen personell aufgestockt werden, um die Umsetzung künftiger Bauprojekte zu beschleunigen. Eine kohärente Wohnungsbaupolitik kann nur dann gelingen, wenn auch die Gemeinden eingebunden werden und zudem der Aspekt des Umwelt- und Naturschutzes Berücksichtigung findet. Damit dieses Ineinandergreifen besser gelingt, sollten die Ressorts Umwelt, Inneres und Wohnungsbau in einem Ministerium gebündelt werden und damit in den Verantwortungsbereich eines einzelnen Regierungsmitglieds fallen. 

  • Die im Pacte Logement 2.0 für die Gemeinden vorgesehenen Wohnungsbauberater, sollen auch Privateigentümern zu Verfügung stehen bzw. gefördert werden.

Grundstückseigentümer, die einen klaren Fahrplan und Informationen bezüglich der anstehenden Kosten sowie Chancen und Risiken benötigen, sollen ebenfalls von einer fachspezifischen Beratung profitieren können.  Mithilfe dieser Beratung ist es den Eigentümern möglich, eine fundierte Entscheidung über ihre Grundstücke zu treffen.


[1] http://observatoire.liser.lu/pdfs/Logement_chiffres_2019T4.pdf (S.6)

[2] http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=ilc_di03&lang=de

[3] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/944769/umfrage/einkommensungleichheit-in-luxemburg-nach-dem-gini-index/

[4] https://statistiques.public.lu/catalogue-publications/analyses/2019/PDF-Analyses-02-2019.pdf (S.122, 141 & 189)

[5] http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/wieviele-neue-wohnungen-werden-benotigt-27143487

[6] https://logement.public.lu/dam-assets/documents/actualites/2019/02/190228_conference_de_presse_obs/Note23-ObservatoireHabitat.pdf (S.3)

[7] https://www.wien.gv.at/wohnen/wienerwohnen/index.html

Wir ernten was wir säen

Konsument.innen, Landwirt.innen und Umwelt dürfen nicht länger dem Diktat internationaler Agrarkonzerne unterworfen sein

Nur den wenigsten sagen „Oignon de Saint-Turjan“, „Panais Lancer“ oder „Maïs doux Arc-en-ciel Inca“ etwas. Dies liegt daran, dass es sich um fast ausgestorbene, lokale Gemüsesorten handelt, die aus bäuerlichem Saatgut („semences paysannes“) entstanden sind. Die Verwendung von bäuerlichem Saatgut ist ein Verfahren, bei dem Landwirt.innen die gewonnenen Samen ihrer Ernte wieder aussäen. Über die Jahre entstehen dadurch sehr robuste, an das lokale Klima und den lokalen Boden angepasste Samen. Leider kann seit Anfang der 60er Jahre eine rasante Verarmung der Agrobiodiversität beobachtet werden. Laut den Vereinten Nationen sind weltweit rund 90% der Gemüsesorten, welche traditionell in den verschiedenen Regionen der Welt angebaut wurden, verschwunden, wobei 75% davon auf ewig verloren sind.

Damit Saatgut in der EU verkauft werden kann, muss es im Prinzip im EU-Sortenkatalog („Catalogue européen des espèces et variétés végétales“) registriert werden. Ob dies ebenfalls den Verkauf an Privatpersonen betrifft, ist dabei eine juristische Grauzone. Verfechter.innen dieser Praxis argumentieren, dass bäuerliches Saatgut heterogen und instabil ist und daher nicht den Anforderungen des Markts entspräche. Die für die Registrierung im EU-Sortenkatalog notwendigen Tests und Nachweise sind jedoch kostspielig und lohnen sich für kleine Bauern/Bäuerinnen und Hobbygärtner.innen in der Regel nicht.

Dies führt zu einem Oligopol der großen Saatgut-Hersteller wie Bayer oder BASF. Aktuell kontrollieren nur vier Unternehmen über 70% des gesamten Saatgut-Weltmarkts. Die Basis ihres Geschäftsmodells ist dabei die Verbindung von Saatgut und Pflanzenschutz zu einem Komplettangebot. Um einen maximalen Ertrag zu garantieren, müssen Herbizide, Fungizide und Insektizide genutzt werden, Schädlingsbekämpfungsmittel welche von den gleichen Agrarkonzernen hergestellt werden und genau auf das jeweilige Saatgut abgestimmt sind. Zudem handelt es sich bei industriellem Saatgut oftmals um Hybridsaatgut, eine Kreuzung zweier Sorten, welche sehr leistungsfähig ist, eine Eigenschaft die bei Folgegenerationen jedoch rasant abklingt. Landwirt.innen können dieses Saatgut daher nicht vermehren. Deren Abhängigkeit von der Produktpalette der Agrarkonzerne ist somit vorprogrammiert. 

Da Schädlinge im Laufe der Zeit aber Resistenzen gegen Schädlingsbekämpfungsmittel entwickeln können, sind dem chemischen Pflanzenschutz Grenzen gesetzt. Dies zeigt sich im Beispiel der Banane. In den 1950er Jahren ist die damals weltweit einzige kultivierte Dessert-Bananensorte von einem nicht mehr einzudämmenden Fäulnispilz befallen worden, wodurch ein weltweiter Bananen-Engpass entstand. Die geschmacklosere, auf diesen Erreger resistente, Cavendish-Banane macht seither 95% des Markts aus. Nun wird auch diese von einer neuen Variante des Schaderregers bedroht.

Die Jonk Demokraten fordern daher eine Liberalisierung des Saatgut-Markts in Luxemburg. Einheimischen Landwirt.innen und Privatpersonen muss es legal möglich sein, lokale Sorten zu kaufen bzw. verkaufen und zu vermehren, auch wenn diese nicht im EU-Sortenkatalog bzw. im Nationalen Sortenkatalog eingetragen sind. Darüber hinaus sollen Initiativen, welche sich der Züchtung, Vermehrung und Vermarktung von bäuerlichem, sowie zertifiziertem lokalem Saatgut verschrieben haben, stärker von der öffentlichen Hand unterstützt werden.

Ein größeres Angebot an lokalem Saatgut ist der Schlüssel zur Unabhängigkeit von Luxemburger Landwirt.innen gegenüber Saatgut-Importen und somit der Agrarindustrie. Zudem sorgt es für mehr Agrobiodiversität, sowie eine höhere Nutzpflanzenvielfalt und reduziert folglich den Pestizidbedarf und die Zerstörung der Umwelt. Eine Liberalisierung des Saatgut-Marktes führt zu mehr Auswahl für den/die Endkonsument.in und stellt nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit dar.

In einem zweiten Schritt sollte sich die luxemburgische Regierung auf EU-Ebene für eine Lockerung der Regelungen zur Saatgutvermarktung und somit für einen Bruch des Oligopols der Agrarkonzerne einsetzen. Ein neues Gesetz in Frankreich erlaubt es nun seit Juni bäuerliches Saatgut an Privatpersonen, nicht jedoch an Landwirt.innen zu verkaufen. Allerdings fordert nun die Europäische Kommission Frankreich dazu auf diese Reform zu revidieren. Es kommt unweigerlich der Verdacht eines starken Einflusses der Agrar-Lobby auf.

Im Koalitionsabkommen hat sich die luxemburgische Regierung zum Ziel gesetzt bis 2025 einen Anteil von 20% Bio-Landwirtschaft an der gesamten landwirtschaftlichen Produktion zu erreichen, welcher bis 2050 sogar auf 100% gesteigert werden soll. Allerdings mangelt es zurzeit extrem an biologisch zertifiziertem Saatgut. Aktuell gilt eine europäische Ausnahmeregelung, welches es erlaubt nicht-biologisches Saatgut in der konventionellen Landwirtschaft zu nutzen. Diese soll jedoch 2036/2037 auslaufen. Somit müssen Schritte eingeleitet werden, um die Produktion von biologischem Saatgut zu erhöhen. Traditionelles, bäuerliches Saatgut könnte dabei einen wichtigen Beitrag leisten, um dieses Ziel zu erreichen.

Wahlrecht ab 16 bei Gemeindewahlen ab 2023

Jugend muss mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen können

Dank der hohen Zuwanderung altert die luxemburgische Gesellschaft wesentlich weniger schnell als ihre europäischen Nachbarn. Anders sieht es jedoch bei der Wählerschaft aus: Weniger als 22% der Wahlberechtigten haben weniger als 30 Jahre während über 32% älter als 60 Jahre sind. Dieser Trend wird sich durch die steigende Lebenserwartung noch verstärken. Dabei ist die Jugend in der Regel am stärksten betroffen von politischen Entscheidungen die heute getroffen werden, sei es in der Wohnungsbau- und Klimapolitik oder bei der Aufnahme neuer Schulden.

Beim nationalen Referendum 2015 haben sich die Wähler.innen gegen ein Wahlrecht ab 16 bei Parlaments-, Europa und Gemeindewahlen ausgesprochen. Die Jugend habe zu wenig politisches Interesse und verfüge nicht über das nötige Wissen, um eine vernünftige Wahlentscheidung treffen zu können lauteten damals die Argumente der Gegner.

Damit die Jugend mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen kann, fordern die Jonk Demokraten die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen ab 2023. Zugleich müssen schulische Begleitmaßnahmen eingeführt und das politische Informationsangebot für Jugendliche verbessert werden, um dieser Reform die notwendige Nachhaltigkeit zu verleihen. Dazu gehört beispielsweise der Ausbau des Fachs „Instruction civique“. Wenn Jugendliche ab 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen können, wird Politik zwangsläufig zu einem größeren Thema an Schulen und fördert somit das Interesse der Jugend an der Politik. Dies würde zu einer Stärkung unserer Demokratie führen. Darüber hinaus hat die „Fridays for Future”-Bewegung gezeigt, dass bei der Jugend sehr wohl Interesse an der Politik besteht. 

Im Gegensatz zur nationalen Politik ist Lokalpolitik oftmals sichtbar. Sei es der Bau eines neuen Kulturzentrums, die Schaffung bezahlbarer kommunaler Wohnungen oder die Installation von Photovoltaik-Modulen auf Gemeindegebäuden: Im Gegensatz zu den für Jugendliche oftmals abstrakten Diskussionen über eine Reform des Gesundheitswesens oder der Einführung einer Erbschaftssteuer sind diese Themen wesentlich greifbarer und jeder kann sich darunter etwas vorstellen. Das Argument Jugendliche würden nicht über das nötige politische Wissen verfügen ist insbesondere in der Lokalpolitik nicht fundiert. In 11 von 16 deutschen Bundesländern existiert bereits heute das kommunale Wahlrecht ab 16.

Die Jonk Demokraten sind wie bereits beim Referendum 2015 nach wie vor ausdrücklich für die Einführung eines Wahlrechts ab 16 ebenfalls bei Parlaments- und Europawahlen. Angesichts des Referendum-Ergebnisses ist die kurzfristige Umsetzung dieser Forderung jedoch wenig realistisch, weshalb sich zunächst auf die Kommunalwahlen beschränkt werden soll. Wir sind überzeugt, dass die Jugend die anfängliche Skepsis der Bevölkerung anschließend widerlegen kann und somit die Einführung des Wahlrechts ab 16 auch bei Parlaments- und Europawahlen in Zukunft realistischer wird.

Ein Referendum zu diesem Thema sollte es unserer Meinung nach jedoch nicht geben. Im Gegenzug befürworten wir die Einberufung eines Bürgerrates, welcher über die Einführung des Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen debattiert und dem Parlament eine Empfehlung diesbezüglich gibt. Dem Bürgerrat angehören sollen dabei mittels Zufallsprinzip ausgewählte Bürger.innen. Diese müssen jedoch repräsentativ für die gesamte Bevölkerung sein, wobei Kriterien wie Alter, sozioökonomische Lage, Geschlecht und Wohnort zu berücksichtigen sind.

Fir eng nohalteg Ofsécherung vun eisen staatlechen Fongen

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015 stimmten die Vertragsländer auch Artikel 2.1.c) zu, der klimafreundlichen Finanzverkehr fordert: 

Rendant les flux financiers compatibles avec un profil d’évolution vers un développement à faible émission de gaz à effet de serre et résilient aux changements climatiques“

Der luxemburgische Pensionsfonds (FDC) wendet seit 2011 neben sozialen auch Umweltkriterien an, um eine nachhaltigere Investitionspolitik zu verfolgen. 2017 wurden die Bemühungen des Pensionsfonds im Bereich Nachhaltigkeit weiter intensiviert. Investitionen und die dahinterstehenden Unternehmen und Industrien werden seitdem hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens überprüft. Wir begrüßen die Bemühungen des Pensionsfonds für mehr Transparenz, z.B. in Form eines kürzlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichts. Dennoch missbilligen wir, dass der Pensionsfonds weiterhin in Konzerne investiert die fossile Brennstoffe fördern. Dadurch kann er seinem eigenen Anspruch der Nachhaltigkeit nicht gerecht werden. Ein Vergleich mit der Global Coal Exit List (GCEL) zeigt, dass die Investitionen des Pensionsfonds im Jahr 2019 in große Kohleunternehmen gestiegen sind. Außerdem erhöhte der Pensionsfonds seine Investitionen in sogenannte Carbon Majors, also in Unternehmen, die zu den 100 aktivsten Herstellern fossiler Brennstoffe gehören (bspw. ExxonMobil, Shell, BHP Billiton und Gazprom). Der Nachhaltigkeitsbericht des Pensionsfonds zeigt außerdem, dass die Investitionen des Fonds derzeit nicht konform mit dem 1,5°C Ziel sind, welches die Regierung sich zum Ziel gesetzt hat, sondern dass sie heute einem 2°C-3°C Szenario entsprechen.[1]

Trotz Selektionsverfahren wie der Einhaltung von ESG Kriterien (Environmental, Social, Governance), werden also weiterhin auch Unternehmen zurückbehalten, die ihr Geld mit umweltschädlichen Produkten oder Dienstleistungen verdienen.

Das langfristige Ziel des Pariser Abkommens ist es, die globale Erwärmung auf weit unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und darüber hinaus weitere Anstrengungen zu leisten, um eine Erhöhung von mehr als 1,5°C und somit weitreichende Konsequenzen für Menschen, Tiere und Natur zu verhindern. Mit dem nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 sowie mit dem vor kurzem im Parlament angenommenen Klimaschutzgesetz hat sich Luxemburg dazu verpflichtet, bis 2030 das Ziel von -55% Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, was dem 1,5°C-Ziel entspricht. Durch das Klimaschutzgesetz wurde die Nutzung von Atomenergie zum Erreichen der Klimaziele explizit ausgeschlossen.

Für uns ist es eine Frage der politischen Kohärenz, dass der Staat den Klima- und Umweltschutz in allen Bereichen ernst nimmt und alle Hebel, die ihm zur Verfügung stehen, in Bewegung setzt um die Klimaziele durch eine gerechte Energiewende zu erreichen. Die Auslegung der beiden Fonds widerspricht jedoch dem Klimaschutz Kurs der Regierung (PNEC, Rifkin Bericht, usw.).

Die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erderwärmung sind vielfältig. Investitionen in Richtung Klimaschutz- zu lenken, ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Falsch und fahrlässig ist es jedoch, besonders die jungen Generationen im Glauben zu lassen, dass sie 40 Jahre lang durch Einzahlungen in den Pensionsfonds zur Absicherung ihrer Zukunft beitragen, während eben dieser Fonds ihre Zukunft durch klimaschädliche Investitionen zerstört. Dies gilt auch für den Zukunftsfonds (FSIL), dessen Ziel es ist, Rücklagen für die kommenden Generationen aufzubauen.

JDL, JSL und déi jonk gréng fordern die Regierung aus diesem Grund zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf:

  • Die Investitionen der Fonds in Einklang mit dem ambitionierten Klimazielen, die die Regierung und das Parlament gemeinsam beschlossen haben, zu bringen. Das bedeutet, dass die Investitionen des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds in Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen und aktiv zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5°C beitragen müssen. So können beide staatliche Fonds Vorbilder für den gesamten luxemburgischen Finanzplatz werden.
  • Das Beenden von Investitionen in Unternehmen, die in der Global Coal Exit List aufgeführt werden. Um dies zu ermöglichen, sollte falls nötig der entsprechende Gesetzesrahmen umgehend angepasst werden.
  • Den Ausstieg aus allen Carbon Majors innerhalb der kommenden 3 Jahre vorbereiten und umsetzen. Sinnvoll wäre es auch die Investitionen in konventionelle Atomenergie abzubauen, da diese im Gegensatz zu erneuerbaren Energien immer teurer wird und durch ihre radioaktiven Neben- und Endprodukte langfristige sowohl finanzielle als auch Umweltrisiken und -folgen für die kommenden Generationen mit sich führt. 
  • Die Weiterentwicklung von Ausschlusskriterien der Fonds um soziale Kriterien (Verzicht auf Kinderarbeit, Korruptionsprävention, Einhaltung der Menschenrechte, usw.) verstärkt Rechnung zu tragen und sich dabei an den 10 Prinzipien des UN Global Compacts orientieren. 
  • Das Einrichten eines Teilfonds, der ausschließlich in Finanzprodukte investiert, die im Einklang mit dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen (“Taxonomie”) sind. Dies würde es dem Fond erlauben, die Klima Transition aktiv zu fördern. Dieser Teilfonds sollte mittelfristig 10% des gesamten Investitionsvolumens ausmachen.
  • Innerhalb des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds die nötigen personellen und finanziellen Ressourcenzur Verfügung stellen, damit die oben genannten Ziele und Strategien umgesetzt werden können.

[1] Fonds de compensation (2020) Rapport d’investisseur responsable, S. 41 https://www.fdc.lu/fileadmin/file/fdc/Rapport_investisseur_responsable_2020_%28version_finale_web%29.pdf#pageMode=bookmarks)

It’s about bloody time

Menstruationsartikel sollen in öffentlichen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden

Das schottische Parlament hat am 24. November 2020 einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das öffentliche Einrichtungen, wie bspw. Schulen und Universitäten dazu verpflichtet, freien und universellen Zugang zu kostenlosen Menstruationsprodukten, einschließlich Tampons und Pads, zu gewährleisten. Schottland ist somit das erste Land, das Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden kostenlos zugänglich macht. 

Dies ist nicht nur ein Meilenstein für die Enttabuisierung der Menstruation und die Anerkennung weiblicher Grundbedürfnisse, sondern auch ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Armut von Frauen in dem Land. Immerhin belegen Statistiken, dass fast 20% der Frauen in Schottland von Armut bedroht sind. Für Frauen mit niedrigem Einkommen sind Menstruationsartikel demnach oft schwer erschwinglich. Wenn Frauen aufgrund von Armut keinen Zugang zu Menstruationsartikeln haben und stattdessen auf nicht geeignete Alternativen, wie bspw. alte Textilien, zurückgreifen, ist dies nicht nur unhygienisch und gesundheitlich bedenklich, sondern untergräbt darüber hinaus die Würde der Frau.

In Luxemburg gelten Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2.000 € laut Statec als armutsgefährdet. So lag das Armutsrisiko 2018 bei rund 18%, was einer bedeutenden Steigerung im Vergleich zu 2011 entspricht, wo das Armutsrisiko rund 13% entsprach. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die nach dieser Rechnung unter das Armutsrisiko fallen, hierzulande stärker gestiegen als in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Jonk Demokraten fordern daher auch hierzulande öffentliche Einrichtungen zu verpflichten Binden, Tampons und ähnliche Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Mentale Gesundheit darf kein Luxus sein!

Nicht nur die aktuelle COVID-19-Pandemie, sondern auch die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre, haben deutlich werden lassen, dass immer mehr Menschen psychologische und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und auch möchten. Die Hürden, sich in Luxemburg längerfristig in Behandlung eines anerkannten Psychotherapeuten zu begeben, sind allerdings hoch. Mangelndes Wissen über die Angebote, lange Wartezeiten und allem voran beträchtliche finanzielle Ausgaben erschweren es vielen, die Hilfe zu bekommen, die sie benötigen.

Die öffentlich zugänglichen Zahlen und Statistiken der kostenfreien Angebote psychologischer Betreuung belegen: Die Nachfrage wächst in allen Bereichen, Altersgruppen und Problemgebieten stetig an. So haben sich beispielsweise die Fälle, die beim Service Impuls von Solidarité Jeunes (Drogenhilfe für Jugendliche) betreut wurden zwischen den Jahren 2010 und 2015 verdoppelt. Dazu kommt, dass sich die wachsende Nachfrage negativ auf die Wartezeiten auswirkt. Diese ist zum Beispiel für eine Betreuung für Opfer von häuslicher Gewalt beim Service Psychologique pour enfants et adolescents von Femmes en Détresse von 31 (2017) auf 59 Tage (2018) angestiegen.

Weitere Probleme für die Betroffenen bestehen darin, dass Klienten ohne spezifische Diagnose oft nicht wissen, welche Vereinigung oder Anlaufstelle für sie die richtige ist und nicht alle Störungen im kostenfreien Bereich abgedeckt werden. Eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle existiert nicht und auch spezifische Therapien, die mitunter über einen längeren Zeitraum stattfinden sollen, sind in diesem Rahmen oft aus Personalmangel oder mangelnder Ressourcen nicht umsetzbar. So werden die Klienten früher oder später an einen niedergelassenen Psychologen oder Psychotherapeuten verwiesen. Mit durchschnittlichen Tarifen von ca. 100-120€ pro Sitzung/Stunde sind regelmäßige Besuche dann allerdings schnell sehr kostspielig und, stellen besonders Menschen mit geringem Einkommen, vor eine große finanzielle Herausforderung.

Es ist in den Augen der Jonk Demokraten unverantwortlich, dass die 2015 beschlossene Kostenrückerstattung der CNS für psychotherapeutische Leistungen noch immer nicht umgesetzt wurde. Dies empört besonders, wissend, dass internationaler Konsens darüber herrscht, dass eine Psychotherapie bei vielen psychischen Anliegen und Störungen oft genauso wirksam oder sogar wirksamer als verschriebene Psychopharmaka sein kann. Vorderholzer und Barton (2016) konnten in einer Vergleichsstudie feststellen, dass eine längerfristige Behandlung durch Psychotherapie oder eine Kombination einer solchen mit Psychopharmaka der reinen Behandlung durch Psychopharmaka bei nicht-chronischen Depressionen überlegen ist.

Dabei würde ein vereinfachter Zugang und die Kostenrückerstattung längerfristig auch ökonomische Vorteile bieten, da sich erwiesenermaßen bei einer erfolgreichen psychologischen Behandlung viele medizinische Kosten vermeiden lassen. Besonders chronischen Krankheiten könnten hiermit oft vorgebeugt werden.

Mentale Gesundheit darf unabhängig von Einkommen, Störungsbild und Herkunft kein Luxus sein. Aus diesem Grund fordern die Jonk Demokraten die Regierung auf:

  • Einen erleichterten Zugang zu diesen Behandlungen und das zeitnahe Umsetzen der Kostenübernahme für Psychotherapie durch die CNS, wie sie bereits seit 2015 beschlossen ist.
  • Die Erstellung einer klaren und kompletten Bestandsaufnahme der Situation im Bereich dermentalen Gesundheit in Luxemburg zu veranlassen.
  • Die Schaffung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle, die Betroffene schnellstmöglichan passende Angebote verweist.
  • Den Schutz des Titels “Psychologe” neben dem des “Psychotherapeuten” im NationalenRegister für Gesundheitsberufe vorzusehen, um auch in diesem Bereich die Qualität der Angebote zu gewährleisten.

Einführung des E-Votings zur Parlamentswahl 2028

E-Voting vereinfacht das Wählen und reduziert die Anzahl ungültiger Stimmzettel

In der heißen Phase des Wahlkampfs sät US-Präsident Trump massiv Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Briefwahl und behauptet, eine höhere Anzahl an Briefwähler.innen würde zu erheblichem Wahlbetrug führen. Darüber hinaus versucht er die Wahl zu manipulieren, indem er der Post die notwendigen Mittel zur fristgerechten Durchführung der Briefwahl streicht. Folglich besteht das Risiko, dass viele Stimmzettel nicht rechtzeitig im Wahlbüro ankommen werden. In der Vergangenheit sind mehrere Studien zu dem Ergebnis gekommen, dass es nur ein geringes Betrugsrisiko bei der US- Briefwahl gibt.

2018 wurde die Briefwahl für alle in Luxemburg eingeführt. Seitdem kann jede.r Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen per Brief abstimmen, wenn er/sie dies wünscht. Dies führte 2018 zu einem Anstieg von 122% bei Briefwahl-Anfragen. Zum Glück ist Luxemburg sehr weit entfernt von amerikanischen Zuständen und es steht außer Frage, dass die luxemburgische Post über ausreichend Mittel verfügt, die Briefwahlunterlagen fristgerecht zu den Wähler.innen und anschließend ins Wahlbüro zu bringen. Anders sieht es jedoch für im Ausland lebende luxemburgische Wahlberechtigte aus; darunter zahlreiche Studierende. Bei den Wahlen 2018 kamen rund 5,4% der Umschläge nicht rechtzeitig im Wahlbüro an, was immerhin 2.193 Wähler.innen entspricht. Das sind viele, wenn man bedenkt, dass bei der Restsitzverteilung regelmäßig weniger als 100 Stimmen den Ausschlag geben.

Um es den zahlreichen im Ausland lebenden Wahlberechtigten zu vereinfachen, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben, fordern die Jonk Demokraten die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) zur Parlamentswahl 2028. Dabei soll das E-Voting lediglich eine zusätzliche Möglichkeit sein, seine Stimme abzugeben. Die Briefwahl, sowie das Wahlbüro und der Papier-Stimmzettel sollen nicht abgeschafft werden. Dennoch sollte die elektronische Stimmabgabe ebenfalls im Wahlbüro möglich sein, um Wähler.innen, die kein persönliches Endgerät nutzen wollen, trotzdem die Möglichkeit zu geben, elektronisch abzustimmen.

Als erster Staat weltweit hat Estland 2005 die Möglichkeit online abzustimmen eingeführt. Bei der letzten Parlamentswahl 2019 stimmten rund 44% der estnischen Wähler.innen online ab. Dabei stimmten die Est.innen von 143 Ländern aus. Um sicherzustellen, dass alle Wähler.innen ihre Stimme ohne Einflussnahme Dritter abgeben können, ein Risiko das auch bei einer Briefwahl besteht, kann in Estland während der gesamten Internet-Wahlphase der Stimmzettel immer wieder neu ausgefüllt werden, wobei nur die letzte Eingabe zurückbehalten wird. Zudem können die Wähler.innen überprüfen, ob ihre Stimme auch tatsächlich in der digitalen Wahlurne angekommen ist.

Darüber hinaus würde das E-Voting die Anzahl der ungültigen Stimmzettel reduzieren, indem es die Wähler.innen darauf aufmerksam macht, dass sie zu viele Stimmen abgegeben haben, entweder weil sie sich verzählt oder weil sie bspw. zusätzlich zu einer Listenstimme auch noch persönliche Stimmen verteilt haben. Bei der letzten Parlamentswahl 2018 waren rund 4% der abgegebenen Stimmzettel ungültig, was fast 10.000 Wähler.innen entspricht. Zum Vergleich: In Deutschland liegt dieser Wert nahe 1%, allerdings ist das deutsche Wahlsystem auch wesentlich weniger komplex als das luxemburgische.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Sicherheit ein wichtiger Aspekt bei Wahlen und insbesondere beim E-Voting ist. Das Wahlgeheimnis muss eingehalten werden, das genutzte System muss ausfallsicher und darf nicht manipulierbar sein. Nur dann wird ein solches System von den Wähler.innen akzeptiert. Deshalb fordern wir die Einführung des E-Votings erst zur übernächsten Parlamentswahl 2028, denn so bleibt genügend Zeit ein sicheres E-Voting-System zu programmieren.

Freigabe von Fahrradwegen für Speed Pedelecs

Weniger strenge Vorgaben sollen der sanften Mobilität in Luxemburg zum Durchbruch verhelfen

Speed Pedelecs (S-Pedelecs) sind Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren können und demnach wesentlich schneller als herkömmliche Pedelecs sind, deren Motor sich oberhalb von 25 km/h abschaltet (Pedelec25). In Luxemburg gelten S-Pedelecs laut „Code de la route“ als Kleinkrafträder und sind somit Mopeds gleichgestellt. Sie dürfen daher keine Fahrradwege benutzen, müssen angemeldet sowie versichert werden. Zudem müssen Nutzer einen Motorradhelm tragen und zumindest einen AM-Führerschein besitzen. Das Pedelec25 hingegen ist dem nicht motorisierten Fahrrad gleichgestellt.

Mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h stellen S-Pedelecs sowohl in der Stadt als auch auf dem Land ein gewisses Hindernis für Autofahrer dar. Der Unterschied zwischen einem Fahrrad und einem S-Pedelec ist, mit Ausnahme des winzigen Nummernschilds, nur schwer zu erkennen. Dementsprechend groß ist das Unverständnis der Autofahrer im Berufsverkehr, wenn Fahrradfahrer auf „ihrer“ Spur fahren, obwohl direkt nebendran ein Fahrradweg verläuft. Dies führt dazu, dass Autofahrer weniger Rücksicht nehmen und erhöht somit die Unfallgefahr für S-Pedelec-Fahrer. 

Da S-Pedelecs weder Fahrräder noch Mopeds sind, hat Belgien eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt, um auf die besonderen Anforderungen dieser Fahrzeugklasse eingehen zu können (Kategorie P). Fahrradwege sind in der Regel für Fahrzeuge der Kategorie P freigegeben. Auch Einbahnstraßen können in beide Richtungen befahren werden, wenn dies ebenfalls für Fahrräder erlaubt ist. In der Schweiz müssen S-Pedelec-Fahrer sogar den Fahrradweg benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist. Durch die liberaleren Regeln sind S-Pedelecs in diesen Ländern entsprechend beliebt. Jedes vierte in der Schweiz verkaufte Elektrofahrrad ist ein S-Pedelec.

Um das Verkehrsproblem zu lösen, plant die luxemburgische Regierung das Radwegenetz mittelfristig von derzeit rund 630 km auf über 1.100 km auszubauen. So soll beispielsweise auch eine sogenannte Fahrrad-Autobahn zwischen Esch und der Stadt Luxemburg gebaut werden, um es Pendlern aus dem Süden des Landes schmackhafter zu machen vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen. Wenn allerdings auch in Zukunft nur mit nicht motorisierten Fahrrädern und Pedelecs25 auf Fahrradwegen gefahren werden darf, wird das ausgebaute Radwegenetz nur eine Minderheit der Pendler dazu bewegen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Mit einem S-Pedelec könnte man die rund 20 km zwischen Esch und der Stadt Luxemburg in weniger als einer halben Stunde zurücklegen, während es mit einem Pedelec25 über 50 Minuten dauern würde. Zum Vergleich: Im alltäglichen Berufsverkehr kann es bis zu einer Stunde dauern, um diese Strecke mit dem Auto zu bewältigen.Die Jonk Demokraten fordern daher, dass S-Pedelec-Fahrern in Luxemburg die Benutzung von Fahrradwegen grundsätzlich erlaubt wird und Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, wenn dies auch für Fahrräder erlaubt ist. Dazu soll im „Code de la route“ eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt werden, damit diese nicht länger mit Mopeds gleichgesetzt werden. Zu enge, viel befahrene Fahrradwege sollen nicht für S-Pedelecs freigegeben werden. Um die Sicherheit von S-Pedelec-Fahrern, sowie anderen Verkehrsteilnehmern auch weiterhin zu garantieren, sollen Führerschein-, Helm-, Zulassungs- und Versicherungspflicht für S-Pedelecs bestehen bleiben. Als Helm soll jedoch lediglich ein normaler Fahrradhelm vorgeschrieben sein. Zudem soll analysiert werden, ob sich das S-Pedelec neben vel’OH und Carloh im Rahmen eines Verleihsystems anbietet.

Klimagerechtigkeit beim Fonds de Compensation

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015 stimmten die Vertragsländer auch Artikel 2.1.c) zu, der klimafreundlicheren Finanzverkehr fordert: 

Rendant les flux financiers compatibles avec un profil d’évolution vers un développement à faible émission de gaz à effet de serre et résilient aux changements climatiques.“

Der luxemburgische Pensionsfonds, der sogenannte Fonds de compensation commun au régime général de pension(FDC) wendet seit 2011 neben sozialen auch Umweltkriterien an, um eine nachhaltigere Investitionspolitik zu verfolgen. 2017 wurden die Bemühungen des Pensionsfonds in Sachen Nachhaltigkeit weiter intensiviert. Investitionen und die dahinterstehenden Unternehmen und Industrien werden seitdem hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens überprüft. Trotz dieser Bemühungen fällt die Bestandsaufnahme der 2019 veröffentlichten Bilanz allerdings ernüchternd aus:

Der FDC investiert weiterhin in Konzerne wie Shell, Total, BP, Chevron, Equinor, Fortum und andere Unternehmen, die fossile Brennstoffe herstellen, und kann seinem eigenen Anspruch der Nachhaltigkkeitsverpflichtung so nicht gerecht werden. Ein Vergleich mit der Global Coal Exist List (GCEL) zeigt, dass die Investitionen des FDC in große Kohleunternehmen 2019 gestiegen sind. Außerdem erhöhte der FDC seine Investitionen in Carbon Majors, also die 100 aktivsten Hersteller fossiler Brennstoffe (bspw. ExxonMobil, Shell, BHP Billiton und Gazprom). Zwar wird im Jahresbericht die Integration der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) unterstrichen, am Ende sieht es jedoch danach aus als geschehe recht wenig. Fondsmanager nehmen Konzepte wie Best-in-Class in die Anlagenauswahl mit ein. Best-in-Class-Investitionen beziehen sich auf die Zusammensetzung von Portfolios durch die aktive Auswahl solcher Unternehmen, die eine durch die ESG-Kriterien definierte Ranking-Hürde erfüllen. Um unterschiedliche Industrien nicht kategorisch auszuschließen, werden jene Unternehmen mit dem besten ESG-Rating ausgewählt. Durch dieses Selektionsverfahren können so auch Unternehmen zurückbehalten werden, die ihr Geld mit umweltschädlichen Produkten oder Dienstleistungen verdienen.

Für uns ist es ein Widerspruch den Steuerzahler, beispielsweise durch höhere Benzinpreise, zur Kasse zu beten und gleichzeitig aktiv in Ölfirmen zu investieren. (An dieser Stelle muss mehr Transparenz walten und klar Stellung bezogen werden, wie man solche Investitionen rechtfertigen kann.

Die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erderwärmung sind vielfältig. Investitionen zu steuern stellt jedenfalls eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme dar, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Falsch und verantwortungslos ist es jedoch, besonders die jungen Generationen im Glauben zu lassen, 40 Jahre lang durch Einzahlungen in den FDC zur Absicherung ihrer Zukunft beizutragen, während eben dieser Fonds dieselbe durch klimaschädliche Investitionen zerstört. 

Die Jonk Demokraten fordern die Regierung aus diesem Grund zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf:

  • Eine klare, transparente Strategie zur Umsetzung der Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens im Rahmen des FDC innerhalb der kommenden 5 Jahre sowie eine jährliche Auflistung der einzelnen Positionen des Fonds.
  • Das Beenden von Investitionen in Unternehmen, die in der Global Coal Exist List (GCEL) geführt werden. 
  • Eine konkrete Strategie zum Ausstieg aus allen Carbon Majors innerhalb der kommenden 3 Jahre.