UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) egal, die luxemburgische Regierung weiß es besser

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Zwischen dem 6ten und dem 8ten Februar 2018 findet die Abstimmung über das neue Prostitutionsgesetz statt. Das Prostitutionsgesetz soll zur Vereinfachung von Eingriffen in geschäftlichen und privaten Wohnungen führen. Ein Eingriff der Polizei soll fortan ohne konkrete Beweise und nur mit einem Beschluss des Staatsanwalt möglich sein. Die “Rapportrice” des Gesetzes [Errata: Präsidentin der Justizkommission ] Josée Lorsché (Déi Gréng) spricht bei ihrem Bericht über das Gesetz vom sogenannten „Schwedischen Modell“.

Die Jungen Demokraten vertreten den Standpunkt, dass das Eingreifen der Polizei in geschäftliche oder in private Wohnung, ohne konkrete Beweise und ohne einen Beschluss vom Untersuchungsrichter ein Verstoß gegen die Eigentumsrechte von Personen darstellen. Des Weiteren führt die strenger werdende Sanktionierung von Freiern in Luxemburg zu gewaltsameren Taten und somit zu weniger Schutz für die Betroffenen. Bei diesem Standpunkt haben wir uns, der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA), den Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International – die eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen fordert – angeschlossen.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Regierung dazu auf, die kommende Abstimmung als „Gewissensentscheidung“ freizugeben, somit könnten die Abgebordneten, auch aus den Regierungsparteien, Frei nach ihrem Gewissen über dieses Gesetz abstimmen.

Abschließend wollen wir unser im Juni 2016 veröffentlichte Luxemburger Modell (das die Prinzipien der oben genannten Organisationen berücksichtig) an dieser Stelle wiederholen: Prostituierte sollen ihren Beruf straffrei ausüben können, ihre Erwerbstätigkeit soll als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in sogenannten Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese „Etablissements“ sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen die an den Betreiber gestellt werden, beinhalten dass diese/r einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzt. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den „Etablissements“ gelten: eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

 

#ProstitutiounZuLëtzebuerg   #LëtzebuergerModell

UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) egal, die luxemburgische Regierung weiß es besser (pdf)

JDL Position zur Prostitution in Luxemburg (Position 06/2016)