Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Hierzu gehört auch das Recht, seine sexuelle Freiheit mit einem anderen Menschen auszuleben, Sinnlichkeiten zu genießen und Gefühle auszudrücken. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz nicht vorsieht. Dabei ermöglichen gerade die unterschiedlichen Formen der Sexualassistenz Menschen mit einer Beeinträchtigung, sexuelle Bedürfnisse würdevoll zu befriedigen.

Als Sexualassistenz werden solche Unterstützungshandlungen verstanden, die Frauen und Männer mit einer Beeinträchtigung mit spezifischen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität ausleben zu können. Hierbei wird unterschieden zwischen passiver und aktiver Sexualassistenz.

Unter ersterer wird das Schaffen von Bedingungen und Voraussetzungen verstanden, innerhalb derer Menschen mit einer Beeinträchtigung ihre individuelle Sexualität selbstbestimmt ausleben können. Hierzu gehören sowohl Aufklärung (Sexualpädagogik, Sexualberatung) als auch die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Selbstbefriedigung oder Verhütungsmitteln.

Unter aktiver Sexualassistenz wird hingegen die direkte Unterstützung bei sexuellen Handlungen verstanden, wie z.B. erotische Massagen, Handführung bei der Selbstbefriedigung, Unterstützung eines Paares mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, oder sogar Geschlechtsverkehr.

Zwar wird Sexualassistenz bei unseren deutschen, niederländischen und belgischen Nachbarn bereits in unterschiedlichen Formen angeboten. Besonders positiv sticht jedoch Dänemark hervor: hier gilt ein gesetzliches Recht auf das Ausleben der eigenen Sexualität; Hilfszentren beraten Betroffene. Außerdem werden Ausbildungen zum Sexualbegleiter angeboten.

In Luxemburg wird Sexualbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigungen jedoch bislang weder auf politischer noch auf gesellschaftlicher Ebene wirklich thematisiert. Sexualität von Menschen gilt als Tabu, Menschen mit einer Beeinträchtigung werden oftmals als asexuell wahrgenommen. Dies spiegelt sich auch in der Gesetzeslage wider, die das Phänomen der Sexualassistenz vollkommen ignoriert und so eine klare Abgrenzung zur Prostitution sowie das Festlegen von Ausbildungs- und Implementierungskriterien unmöglich macht.

Die Jonk Demokraten fordern deshalb:

  • die Legitimität sexueller Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung anzuerkennen und dem Parlament einen Gesetzestext vorzulegen, der sowohl die passive als auch die aktive Sexualassistenz definiert und die Kriterien für Ausbildung und Ausübung des Berufs des Sexualassistenten festlegt, Sexualassistenz hierbei jedoch klar von Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei abgrenzt;
  • einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Kostenübernahme von Sexualassistenz durch Kranken- und Pflegekassen zu schaffen;
  • Aufklärungsarbeit über den Beruf des Sexualassistenten zu leisten, um Vorurteilen vorzubeugen und den gesellschaftlichen Mehrwert der Sexualassistenz als Instrument der umfassenden Inklusion hervorzuheben; in diesem Zusammenhang eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne unter der Regie des Familien- und des Gesundheitsministeriums umzusetzen, die die Betroffenen über die ihnen zugänglichen Möglichkeiten informiert und die breite Gesellschaft für das Thema sensibilisiert;
  • einen gesetzlichen Rahmen für die Ausbildung zum Sexualassistenten sowie die Anerkennung von im Ausland erhaltener Diplome zu schaffen.

VOM RECHT AUF SEXUALITÄT: WARUM LUXEMBURG DIE SEXUALASSISTENZ ANERKENNEN MUSS.