JDL Walprogramm fir d’Europawalen 2024

Deng Stëmm fir e liberaalt Europa

Den Europawalprogamm vun de Jonken Demokraten

Am 9. Juni 2024 sind Europawahlen. 

Die diesjährigen Europawahlen markieren einen entscheidenden Moment in der Geschichte der Europäischen Union. Angesichts des rapiden Anstiegs von Euroskeptizismus und Populismus, welche die Wahlergebnisse in ganz Europa beeinflusst haben, sowie der Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine, sehen wir eine Bedrohung für die grundlegenden Werte der Europäischen Union. Dies sollte uns daran erinnern, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keine selbstverständlichen Gegebenheiten sind, sondern dass diese stets verteidigt werden müssen.

Es ist zudem von entscheidender Bedeutung, dass Europa in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen und seine Souveränität zu wahren. Ein starkes und geeintes Europa ist unerlässlich, um die Sicherheit und Stabilität auf unserem Kontinent und darüber hinaus zu gewährleisten.

Als junge Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste der Demokratischen Partei bei den Europawahlen werden wir unser Bestes tun, um die Forderungen der Jonk Demokraten zu vertreten und sicherzustellen, dass alle Stimmen, auch die der jungen Menschen, gehört werden.

Für uns ist es wichtig, eine sichere und zukunftsorientierte Union für die nächsten Generationen zu gewährleisten. Dafür braucht es eine Politik, die die europäische Infrastruktur zukunftsorientiert ausrichtet, Energiesicherheit und Klimaschutz durch Technologieoffenheit ermöglicht und gemeinsame Antworten auf sicherheitspolitische Anforderungen findet. Amela Skenderovićs Familie, die als Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Luxemburg kam, hat in der EU eine neue Heimat gefunden. Christos Floros‘ Eltern zogen Anfang der 80er Jahre, kurz nachdem Griechenland den Europäischen Gemeinschaften beigetreten war, nach Luxemburg, um gemeinsam ein zukunftsfähiges Europa aufzubauen. Die Steinseler Gemeinderätin Jana Degrott hat sich bereits früh in ihrer Jugend politisch und zivilgesellschaftlich engagiert. Als halbe Afrikanerin und halbe Luxemburgerin hat sich Jana immer schon als Europäerin gefühlt.

Dank der EU können wir in unserer Vielfalt in Frieden zusammenleben. In der Europäischen Union haben wir ein Zuhause, in dem Vielfalt als Stärke und nicht als Schwäche angesehen wird. Hier wird jede Stimme akzeptiert, unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Geschlecht. Das EU-Friedensprojekt sollte uns jeden Tag daran erinnern, dass unsere Unterschiede uns bereichern und uns als Ganzes vereinen.

Lasst uns deshalb gemeinsam für eine bessere Zukunft in der Europäischen Union kämpfen. Eine Union, die nachhaltig, digital, bürgernah, solidarisch und für die Zukunft gerüstet ist.

1.  Eine nachhaltige Union 3

1.1  Eine Gemeinschaft der erneuerbaren Energien 3

1.2 Förderung des Zugverkehrs 3

1.3 Die Hilfen für die Landwirtschaft reformieren 4

2. Eine digitale Union 6

3. Eine bürgernahe Union 8

3.1  Die europäische Demokratie stärken 8

3.2 Studieren in Europa 9

3.3 Stärkung von LGBTQIA+ und Frauen in der EU 10

4. Eine stabile Union 11

4.1 Den EU-Erweiterungsprozess und den Umgang mit unseren Nachbarn überdenken 11

4.2 Eine gemeinsame und kohärente europäische Flüchtlingspolitik 11

4.3 Der EU mehr Kompetenzen in der Gesundheitspolitik geben 12

4.4 Gemeinsame europäische Drogenpolitik 13

4.5 Die EU konkurrenzfähig halten 14

5. Eine sichere Union 15

5.1  Eine gemeinsame und zielgerichtete Außenpolitik 15

5.2 Die Sicherheit Europas 15

5.3 Mehr Biss und Reform für ein rechtsstaatliches Europa 17

1. Eine nachhaltige Union 

1.1 Eine Gemeinschaft der erneuerbaren Energien 

Die EU muss klimaneutral werden

Auch wenn kein Land sich aus der Verantwortung ziehen darf, wenn es um die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen geht, kann Klimaschutz nur dank einer gemeinsamen europäischen Klimapolitik gelingen. Wir benötigen eine Klimapolitik aus einem Guss, bei der die Europäische Union nicht nur klare Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten definiert, sondern auch gemeinsame Ziele setzt und vor allem aktiv dafür sorgt, dass diese Ziele auch umgesetzt werden. Auch finanziell muss Europa die richtigen Anreize setzen, um US-Präsident Bidens Inflation Reduction Act etwas entgegenzusetzen und die Abwanderung von zukunftsträchtigen Wirtschaftszweigen zu verhindern.

Der European Green Deal, welcher in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurde, geht in die richtige Richtung. Ziel ist es, bis 2030 CO2-Emissionen um 55% zu reduzieren und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nicht nur gewaltiger Investitionen, sondern auch einem konsequenten Abbau bürokratischer Hürden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ausbau des Weiterbildungsangebots für Fachkräfte. Ohne ein starkes und auf Technologien wie Wärmepumpe, Brennstoffzelle oder Offshore-Windenergie spezialisiertes Handwerk, wird die EU ihre Ziele nicht erreichen können. Ebenso stehen wir zur CO2-Speicherung auf hoher See, jedoch nur für die CO2-Emissionen, welche mit technologischen Mitteln nicht vermeidbar sind.

Abhängigkeit von Rohstoffimporten reduzieren

Darüber hinaus muss die Europäische Union die Abhängigkeit von Rohstoffimporten reduzieren. Auch wenn es für die EU nicht möglich sein wird, autark zu sein, muss dafür gesorgt werden, dass ein Maximum an kritischen Rohstoffen (Lithium, seltene Erden) innerhalb der EU gewonnen oder zumindest weiterverarbeitet wird. Das kürzlich vom EU-Parlament beschlossene Gesetz zu kritischen Rohstoffen setzt die richtigen Rahmenbedingungen, jedoch muss es in den nächsten Jahren in die Tat umgesetzt und, falls notwendig, nachgebessert werden.

1.2 Förderung des Zugverkehrs

Luxemburg an das europäische Nachtzugnetz anschließen

Der bereits totgesagte Nachtzug erlebt europaweit einen Boom. Immer mehr Strecken werden in Betrieb genommen. So existieren mittlerweile Verbindungen von Hamburg nach Stockholm, von Brüssel nach Wien und von Amsterdam nach Zürich. Wir fordern, dass auch Luxemburg an das europäische Nachtzugverkehrsnetz angebunden wird.

Abschaffung von Hürden für den Nachtzugverkehr

Ein attraktives Nachtzug-Angebot, mit dem die Menschen bequem und schnell an ihr Ziel kommen, würde die Anzahl an klimaschädlichen Kurzstreckenflügen kontinuierlich senken und so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Während der Luftverkehr bei internationalen Flügen gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit ist, müssen Zugreisende eine Mehrwertsteuer bezahlen. Zudem sind Flüge von der Treibstoffsteuer befreit, während für Züge Stromsteuern anfallen. Die EU muss dafür sorgen, dass diese Steuerungerechtigkeiten zwischen Bahn und Flugzeug abgeschafft werden. Umweltbewusste Bahnreisende dürfen nicht durch eine unattraktive Steuergesetzgebung bestraft werden. Zudem muss die EU dafür sorgen, dass die national sehr unterschiedlichen Vorschriften für Technik und Betrieb der Züge vereinheitlicht werden. So muss die EU beispielsweise dafür sorgen, dass das Zugsicherungssystem ETCS auf allen europäischen Zugstrecken installiert wird.

Einführung der Europastrecke Brüssel-Luxemburg-Straßburg

Die drei europäischen Hauptstädte Brüssel, Luxemburg und Straßburg sind untereinander mit einer direkten Zuglinie verbunden, jedoch handelt es sich mit Ausnahme der Strecke von Luxemburg nach Straßburg um langsame und zum Teil auch teure Verbindungen. So braucht der Zug von Brüssel nach Straßburg in der Regel fast viereinhalb Stunden, da er einen langen Umweg über Lille und den Pariser Speckgürtel fahren muss. Wir befürworten die Einführung einer Europastrecke Brüssel-Luxemburg-Straßburg, welche zusammen mit einem entsprechenden Streckenausbau zu einer starken Reduzierung der Reisezeit zwischen den drei europäischen Hauptstädten führen würde. Dadurch würden auch die Einwohner Luxemburgs von einer stark reduzierten Reisezeit nach Brüssel profitieren, die aktuell bei dreieinhalb Stunden liegt.

Vereinfachung von Zugbuchungen ins EU-Ausland

Wer eine Zugreise ins Ausland buchen will, muss sich seine Reise oft mühsam einzeln zusammen suchen, während im Gegenzug Flüge um die halbe Welt mit zwei Klicks gebucht werden können. Die EU muss dafür sorgen, dass Bahngesellschaften dazu verpflichtet werden, mit Buchungsplattformen wie Trainline oder Omio zusammenzuarbeiten und so den Weg für europaweit gültige Tickets freizumachen.

1.3   Die Hilfen für die Landwirtschaft reformieren 

Nachhaltige Landwirtschaft fördern

Die Landwirtschaft ist wie keine andere Berufsgruppe vom Klimawandel betroffen. Gleichzeitig lässt sich die Klimakrise nicht ohne ihre Hilfe bewältigen.

Aus diesem Grund soll die Höhe der Zuschüsse der GAP nicht mehr nur in Bezug auf die bewirtschaftete Fläche berechnet werden, sondern es sollen auch verschiedene Maßnahmen berücksichtigt und unterstützt werden, welche die Landwirtschaft nachhaltiger gestalten sollen. Diese Maßnahmen müssen dabei stets praxistauglich und an die Produktion angepasst sein. Die Teilnahme an diesen Programmen soll freiwillig bleiben und die Teilnehmenden belohnen, statt sie nur zu entschädigen.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union

In den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU gelten für die Lebensmittelproduzenten oft verschiedene Produktionsreglungen und Umweltauflagen, welche den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten verzerren.

Um ein besseres Gleichgewicht zwischen verschiedenen Produktionsstandorten in der EU zu ermöglichen, sollen die nationalen Regelungen so weit wie möglich harmonisiert werden.

Dumping-Lebensmittelimporte verhindern

Die europäische Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie unterliegen hohen Standards, welche nur selten auf die Produktion in Drittländern zutreffen. Damit die heimische Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt konkurrenzfähig bleibt, sollen für Lebensmittelimporte die gleichen Standards gelten.

Planungssicherheit für Neu- und Umbauten

Durch sich immer wieder ändernde Auflagen müssen Wirtschaftsgebäude in der Landwirtschaft oft umgebaut werden. Jedoch werden schon häufig neue Umbauten erforderlich, noch bevor die letzten überhaupt abbezahlt wurden. Um Planungssicherheit für den Bau und Umbau zu schaffen, sollten Wirtschaftsgebäude nach ihrer Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 20 Jahren genutzt werden können, ohne an neuere Auflagen angepasst werden zu müssen.  

2. Eine digitale Union 

Eine europäische Digitalisierungsstrategie

Die Digitalisierung, die sowohl in der Gesellschaft als auch in der Wirtschaft einen immer größeren Platz einnimmt, birgt für die Europäische Union eine große Chance, das Leben ihrer Bürger zu erleichtern und von einer neuen Quelle des Wirtschaftswachstums zu profitieren. Um dies zu erreichen, muss die EU eine ehrgeizigere gemeinsame Strategie entwickeln. Diese Strategie muss sicherstellen, dass die durch nationale Vorschriften bestehenden Hindernisse beseitigt werden, damit die von der Union gewährte Freizügigkeit erhalten bleibt und Synergien von den Marktteilnehmern gebildet werden können. Neben Geoblocking und künstlicher Intelligenz muss die EU auch eine glaubwürdige und einheitliche Strategie für die Regulierung von unter anderem Blockchain, Kryptowährungen und ICOs (Initial Coin Offering) entwickeln.

Trotz erster Fortschritte, wie der Abschaffung des Roamings, der Einführung eines universellen Zugangs zu digitalen Inhalten oder der allgemeinen Datenschutzverordnung, bedarf es weiterer Maßnahmen in vielen Bereichen der Digitalisierung. Aus diesem Grund fordern wir eine Überarbeitung des Geoblockings. Der Zugang zu Streaming- oder Informationsdiensten wie Netflix muss in der gesamten Union für jeden Bürger gewährleistet sein.

Künstliche Intelligenz

Die Europäische Union sieht sich bezüglich künstlicher Intelligenz derzeit mit einem erheblichen Rückstand gegenüber vielen Drittstaaten konfrontiert. Dieser Rückstand ist auf unterschiedliche nationale Politiken zurückzuführen, die es der EU nicht ermöglichen, mit der erforderlichen Geschwindigkeit und Effizienz zu handeln. Ein Aufholprozess in diesem Bereich ist unerlässlich, um den jüngsten Entwicklungen in verschiedenen Regionen der Welt, wie China mit seinem Sozialkredit und den Vereinigten Staaten mit ihrer vergleichsweise lockeren Regulierung autonomer Fahrzeuge, begegnen zu können.

Die Europäische Union sollte einen größeren Einfluss auf die Debatte über Ethik und den Einsatz künstlicher Intelligenz nehmen, um die Entwicklung der Technologie zu steuern. Nur so kann das Niveau an Sicherheit, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Zugang zu Daten, die unseren Werten entsprechen, erreicht werden.

Eine digitale europäische Identität

Eine sichere Identität ist unentbehrlich für jede Form von Transaktion in der digitalen Welt und die Menschen erwarten, dass sie in Zukunft online sowohl schnell und einfach einkaufen, als auch ihre Bankgeschäfte und administrativen Vorgänge zu jeder Zeit und an jedem Ort erledigen können. Durch die Förderung elektronischer Identität durch die eIDAS-Verordnung haben die Europäer bereits Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in anderen EU-Ländern über ihre nationale digitale Identität.

Wir sind davon überzeugt, dass die EU diesbezüglich ehrgeiziger sein sollte und den nächsten Schritt hin zur Einführung einer einheitlichen digitalen europäischen Identität gehen muss. Diese digitale europäische Identität sollte sich in der ganzen EU auf einheitliche hohe Standards stützen und auf einer einzigen europäischen Identitätsnummer basieren, unabhängig davon, ob eine Smartcard, ein OTP (One-Time Password) Generator, eine App oder ein digitaler Personalausweis verwendet wird.

3. Eine bürgernahe Union

3.1   Die europäische Demokratie stärken

Die Europäische Union steht vor einer demokratischen Herausforderung. Ihr wird häufig der Vorwurf gemacht, nicht nah genug an den Bürgern und ihren Sorgen zu sein. Die EU hat in den letzten Monaten versucht, sich in dieser Hinsicht zu verbessern, indem sie die Konferenz über die Zukunft Europas ins Leben gerufen hat, an der Bürger aus allen Mitgliedsstaaten der Union teilnahmen. 

Die Schlussfolgerungen dieser Konferenz waren eindeutig: Europa braucht eine demokratische Reform, die sie stärkt und stabilisiert. Die Umsetzung dieser Vorschläge und die Einberufung eines Europäischen Konvents zur Überarbeitung der EU-Verträge lassen jedoch noch auf sich warten.

Wir wollen allerdings nicht länger warten und fordern die Direktwahl des Kommissionspräsidenten durch die Bürger, ein Initiativrecht für das Europäische Parlament sowie die Einführung transnationaler Wählerlisten.

Direktwahl des Kommissionspräsidenten

Die Einführung einer Direktwahl des Kommissionspräsidenten würde die Identifikation der Europäer mit der EU-Politik stärken und einen einheitlichen, stabilen europäischen Wahlkampf mit einem festen Spitzenkandidaten-System ermöglichen. Dies würde die demokratische Legitimität der Europäischen Union stärken und den Bürgern eine aktivere Rolle in der Gestaltung der EU-Politik ermöglichen.

Initiativrecht für EU-Parlamentarier

Für den demokratischen Zusammenhalt ist es entscheidend, dass sich die Bürger von ihren Parlamentariern vertreten fühlen. Um dies zu gewährleisten, sollen Abgeordnete die Befugnis erhalten, Gesetzesinitiativen starten zu können. Dadurch können sie auf direktem Wege die Anliegen ihrer Wähler in die Politik einbringen und für eine breitere Vielfalt an Lösungsansätzen sorgen, was letztendlich die demokratische Repräsentation sowie den Einfluss der Parlamentarier auf die europäische Politik stärken würde. 

Transnationale Listen

Die Einführung transnationaler Listen für die Wahl der EU-Parlamentarier könnte die europäische Integration stärken. Durch sie könnten europäische politische Familien (Renew Europe, EVP, S&D etc.) sich auf die gemeinsamen und für alle EU-Bürger relevanten Probleme konzentrieren. Zudem könnten transnationale Listen dazu beitragen, europaweite Themen in den Vordergrund zu rücken und die Effektivität des EU-Parlaments bei der Bewältigung grenzüberschreitender Herausforderungen zu erhöhen.

3.2  Studieren in Europa 

Erasmus+: Verbesserung der Kooperation zwischen der EU und Großbritannien

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und aus dem Programm Erasmus+ sollte die EU weiterhin bilaterale Kooperations- und Austauschprogramme zwischen britischen und europäischen Hochschuleinrichtungen fördern. Diese Programme könnten dazu beitragen, die wertvollen akademischen Verbindungen und den kulturellen Austausch zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten und zu stärken. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Zusammenarbeit im Bildungsbereich fortgesetzt wird, um die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden zu fördern und den gegenseitigen Zugang zu Wissen und Ressourcen zu erleichtern. Durch die Fortführung solcher Programme kann die EU dazu beitragen, die Bildungsqualität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Hochschuleinrichtungen zu unterstützen und gleichzeitig die langjährigen Partnerschaften und Netzwerke zwischen den Bildungseinrichtungen zu pflegen.

Anerkennung des Status des studierenden Unternehmers

Immer mehr Studierende streben neben ihrer akademischen Ausbildung eine Karriere als Unternehmer an. Für die Förderung der Jugendentwicklung und die Stärkung unserer Wirtschaft ist es entscheidend, dass der Zugang zum Unternehmertum so unkompliziert wie möglich gestaltet wird, jedoch mit den erforderlichen Garantien einhergeht, wie sie von uns vorgeschlagen werden. Die Europäische Union sollte daher einen Rahmen schaffen, um eine einheitliche Anwendung dieses Status, der beispielsweise bereits in Belgien existiert, in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen.

Einheitliche europäische Archivgesetze 

Die Einführung des ersten Archivgesetzes in Luxemburg im Jahr 2018 markierte einen wichtigen Schritt in der Regulierung der Archivierung und des Zugangs zu historischen Quellen. Angesichts der Vielfalt an nationalen Gesetzen und Vorschriften innerhalb der EU, sehen sich Forschende und Studierende allerdings häufig mit Schwierigkeiten konfrontiert: Die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern behindern den Zugang zu Ressourcen und erschweren die Forschung, da die Nutzer mit landesspezifischen Schutz- und Sperrfristen konfrontiert sind, was einen überregionalen akademischen Austausch erschwert. Daher fordern wir eine von persönlichen und nationalen Interessen unabhängige wie sachbezogene Überprüfung des Archivwesens auf EU-Ebene. Konkret sollen dabei der Austausch von Archivmaterialien zwischen Mitgliedstaaten erleichtert, einheitliche europäische Richtlinien zum Persönlichkeitsschutz und zum Zugang zu Informationen ausgearbeitet sowie gemeinsame europäische Standards zur Verwaltung von Archivmaterialien eingeführt werden, um ein transparentes und effizientes Archivwesen auf EU-Ebene gewährleisten zu können.

3.3 Stärkung von LGBTQIA+ und Frauen in der EU 

Europaweite Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen 

Wir begrüßen die Legalisierung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Griechenland, welches damit eines von 21 EU-Ländern ist, das gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt. Allerdings ist dies nicht in allen Mitgliedstaaten der Fall, beispielsweise in Italien. Die EU soll die Mitgliedstaaten auffordern, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen zu legalisieren. Eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen sollen europaweit unter Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Stärkung der Gleichberechtigung und der Frauenrechte in der EU

Insbesondere Frauen stehen nach wie vor einer Benachteiligung in Beruf und Familie gegenüber. Unflexible Arbeitsbedingungen und eine ungleiche Bezahlung sind weiterhin in vielen Ländern vorherrschend. Auch innerhalb der Familie übernehmen die Frauen in der Regel die sogenannten “Care-Arbeiten”, also unbezahlte Arbeiten im Haushalt, deutlich öfter als ihre männlichen Partner. Die EU soll sich verstärkt dafür einsetzen, dass der gesetzliche Rahmen in den Mitgliedstaaten diesbezüglich angepasst wird.

Zudem sollen alle EU-Mitgliedstaaten die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifizieren und umsetzen. Darüber hinaus sollen sämtliche EU-Mitgliedstaaten einen sicheren Zugang zu Abtreibungen gewährleisten und die sexuellen Selbstbestimmungsrechte der Bürger respektieren.

Reproduktive Gesundheit der Frauen in der EU

Die EU-Mitgliedsstaaten sollten gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Gleichberechtigung der Frauen zu fördern und um den natürlichen Lebenszyklus einer Frau zu unterstützen. Dies beinhaltet die Sicherstellung des Zugangs zu wichtigen Strukturen wie Geburtshäusern, Fortpflanzungskliniken und Abtreibungskliniken, unabhängig von religiösen oder sozialen Beschränkungen. Ein solcher Zugang ist entscheidend für das Wohlergehen von Frauen und für ihre Autonomie über ihre reproduktive Gesundheit. Diese Maßnahmen sind grundlegend für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte von Frauen in ganz Europa.

4. Eine stabile Union

4.1   Den EU-Erweiterungsprozess und den Umgang mit unseren Nachbarn überdenken

Eine realistische und progressive Erweiterungspolitik 

Die Erweiterungspolitik der EU erfordert mehr Realismus und muss zugleich mit institutionellen Reformen einhergehen, um die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union zu stärken. Die EU-Beitrittsperspektive ist ein zentrales Instrument, um Demokratie, nationale und internationale Sicherheit, politische Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand in Europa langfristig zu garantieren. Kandidatenländer, welche einen EU-Beitritt anstreben, müssen sämtliche Kriterien erfüllen. Diese Länder sollen auf ihrem Weg unterstützt werden, um sicherzustellen, dass ihr Beitritt die EU sowohl intern als auch extern stärkt. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. 

Zukünftige Kooperation mit Großbritannien 

Mit dem Abschluss des Windsor-Abkommens streben wir danach, die neue Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien in sämtlichen Bereichen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und Verteidigung, so weit wie möglich zu vertiefen.

4.2 Eine gemeinsame und kohärente europäische Flüchtlingspolitik

Europäische Lastenteilung in Flüchtlingspolitik

Viele Flüchtlinge versuchen, Obhut in EU-Staaten zu finden. Allerdings stellen diese Migrationsbewegungen die Europäische Union vor enorme Herausforderungen, die nach unserer Ansicht nur gemeinsam auf europäischer Ebene bewältigt werden können. Dazu gehören für uns die Lastenteilung (burden-sharing), die Aufteilung relevanter Aufgaben, die Bündelung von Ressourcen auf EU-Ebene sowie die Bereitstellung finanzieller und anderer Formen der Entschädigung für Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage an vorderster Front dieser Flüchtlingsströme stehen.

Förderung der transnationalen und humanitären Zusammenarbeit

Die transnationale und humanitäre Zusammenarbeit soll über die europäischen Grenzen hinaus gefördert werden. Dies soll insbesondere mit verschiedenen UN-Agenturen (UNICEF, UNHCR etc.) in humanitären Brennpunkten geschehen, um sicherzustellen, dass Menschen, die in diesen Ländern Schutz suchen, mit Respekt und Würde behandelt werden.

4.3 Der EU mehr Kompetenzen in der Gesundheitspolitik geben

Die Corona-Pandemie hat die Dringlichkeit einer progressiven und koordinierten Gesundheitspolitik der Europäischen Union deutlich gemacht. Sie hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Gesundheit der Bürger zu schützen und zu verbessern. In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist eine umfassende und gerechte Gesundheitsversorgung, die auf Prävention, Zugänglichkeit, Innovation und Solidarität basiert, von entscheidender Bedeutung. 

Angesichts der globalen Auswirkungen der Pandemie betonen wir die Notwendigkeit einer starken europäischen Zusammenarbeit, um eine gesündere Zukunft für alle zu fördern. Wir sind davon überzeugt, dass die EU eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer gesünderen Zukunft für alle Europäer spielen kann und sollte. Deswegen fordern wir die Umsetzung folgender Punkte:

Förderung einer koordinierten europäischen Gesundheitspolitik

Die EU soll die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung grenzübergreifender Gesundheitsstrategien unterstützen. Dies beinhaltet die Reduzierung von Ungleichheiten in den Gesundheitssystemen und die Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheitsdiensten durch EU-Finanzierung. Eine gemeinsame Herangehensweise an transnationale Gesundheitsprobleme ist dabei essentiell. Zusätzlich sollte die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der medizinischen Forschung gestärkt werden, um die Entwicklung neuer Behandlungen, Impfstoffe und Diagnoseverfahren auf EU-Ebene voranzutreiben.

Einführung eines dauerhaften Krisenkollegiums für medizinische Belange

Dieses Kollegium, bestehend aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, soll sich mit der Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von Gesundheitskrisen beschäftigen und im ständigen Austausch mit nationalen Behörden sowie internationalen Organisationen stehen, um Krankheitsausbrüche frühestmöglich bekämpfen zu können. Das Kollegium soll dabei mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden, um schnell und effizient auf Notfälle reagieren sowie präventive Massnahmen und Notfallpläne auf die Beine stellen zu können.

Einrichtung einer “europäischen Notfallapotheke”

Dies soll Engpässe an Medikamenten sowie an Medizinprodukten verhindern und den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, während medizinischer Ausnahmesituationen gleichberechtigt auf diese Notfallapotheke zurückgreifen zu können. Durch diese zentrale europäische Koordinations- und Beschaffungsinstitution von Arzneimitteln und Arzneimittelprodukten kann die EU sicherstellen, dass in Krisenzeiten alle Mitgliedstaaten Zugang zu den benötigten Medikamenten erhalten.

Schaffung finanzieller Anreize für Arzneimittelproduktion innerhalb der EU

Die Europäische Union soll für pharmazeutische Unternehmen ein interessanter Produktionsstandort werden. Deswegen sollen finanzielle Anreize für die Produktion von pharmazeutischen Wirkstoffen innerhalb der EU geschaffen werden, sodass die EU sich in der Arzneimittelversorgung nicht mehr auf Drittländer verlassen muss und eigenständig eine zuverlässige Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten sicherstellen kann.

Förderung der digitalen Gesundheit

Die EU soll den Einsatz von digitalen Technologien im Gesundheitswesen fördern, um die Effizienz, die Qualität und die Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten zu verbessern und um die Gesundheitsversorgung zu modernisieren. Dies umfasst auch die Förderung von E-Health-Anwendungen, um auf EU-Ebene einen effektiven Austausch von Patienteninformationen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

4.4 Gemeinsame europäische Drogenpolitik 

Im Kampf gegen den illegalen Drogenkonsum in der Europäischen Union stehen wir vor einer drängenden Herausforderung. Ein entschlossenes Handeln ist angesichts der hohen Zahl von EU-Einwohnern, die regelmäßig illegale Drogen konsumieren, und der vielen Opfer des illegalen Drogenkonsums  unerlässlich. Dieser Konsum bedroht nicht nur die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger, sondern stellt auch ein bedeutendes soziales und wirtschaftliches Problem dar. 

Um diesem entgegenzuwirken, setzen wir uns für eine fortschrittliche und gemeinsame europäische Drogenpolitik ein, die auf präventiven, aufklärerischen, schadensminimierenden sowie rehabilitierenden Maßnahmen basiert, um den illegalen Drogenkonsum zu reduzieren und gleichzeitig die Gesundheit der EU-Bürger zu schützen. Konkret möchten wir folgende Maßnahmen umsetzen:

Gemeinsamer EU-weiter Kampf gegen den internationalen Drogenhandel

Die EU soll die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten und den internationalen Organisationen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel stärken. Dabei sollen der Austausch von Informationen sowie gemeinsame Ermittlungen auf EU-Ebene vereinfacht werden, um die grenzüberschreitende Kriminalität effektiver bekämpfen zu können.

Engere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem lateinamerikanischen Ausschuss für innere Sicherheit (CLASI)

Diese Zusammenarbeit soll den Austausch von Informationen über die Produktion, den Handel und den Transport illegaler Drogen aus Lateinamerika in die EU in Angriff nehmen, sodass grenzüberschreitende Drogenkartelle effektiver bekämpft werden können. Zudem soll die Zusammenarbeit die EU-finanzierte Unterstützung eines Programms zur Ausbildung von lokalen Sicherheitskräften und zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten in den lateinamerikanischen Ländern umfassen. In unseren Augen unterbindet diese Kooperation den illegalen Drogenhandel und sie verbessert die Sicherheit und Gesundheit der Bürger in beiden Regionen.

Kontrollierte Freigabe von Cannabis innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten

Durch eine regulierte Freigabe von Cannabis sollen innerhalb der EU die Märkte kontrolliert und der Schwarzmarkt reduziert werden, was der organisierten Kriminalität wichtige Einnahmen entziehen würde. Gleichzeitig soll dadurch eine bessere Kontrolle über den Vertrieb und die Qualität von Cannabisprodukten ermöglicht werden, während die öffentliche Gesundheit geschützt und der private Drogenkonsum entkriminalisiert werden würde. Eine EU-weite regulierte Freigabe von Cannabis soll zudem verhindern, dass einzelne Länder zu Zielen für Drogentourismus werden, einschließlich Luxemburg aufgrund seiner zentralen Lage in Europa.

4.5 Die EU konkurrenzfähig halten 

Das europäische Wettbewerbsrecht ist teilweise widersprüchlich und nicht mehr zeitgemäß. Einerseits versucht die Europäische Union den europäischen Binnenmarkt zu stärken, indem sie für einen gesunden und fairen Wettbewerb innerhalb der Union sorgt. In diesem Rahmen verfügt die Europäische Kommission über sehr weitgehende Befugnisse und kann zum Beispiel Zusammenschlüsse von Unternehmen verhindern. Es steht außer Frage, dass der europäische Binnenmarkt von konkurrierenden Unternehmen abhängig ist, um den Verbrauchern und den anderen Unternehmen bestmögliche Preise anbieten zu können.

Andererseits berücksichtigt die europäische Gesetzgebung nicht ausreichend die Rolle Europas in einer globalisierten Welt, in der große europäische Unternehmen notwendig sind, um mit Unternehmen aus China, den USA, Indien sowie anderen Industrieländern unter anderem in den Bereichen Technologie, Schwerindustrie, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung mithalten zu können. In diesem Sinne müsste die Kommission in Zukunft auch den globalen Kontext berücksichtigen und Zusammenschlüsse von Unternehmen unter der Bedingung erlauben können, dass dadurch keine Situation entsteht, die eindeutig zum Nachteil der Verbraucher und anderer Unternehmen ist.

5. Eine sichere Union

5.1  Eine gemeinsame und zielgerichtete Außenpolitik

Durch eine bessere Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten können wir unsere gemeinsamen Interessen effektiver vertreten und unsere Ressourcen gezielter einsetzen. Ein einheitliches Auftreten der EU auf internationaler Bühne stärkt unsere Verhandlungsposition und erhöht unseren Einfluss. Die EU muss ihre Rolle als globaler Akteur und Verfechter ihrer Werte wie Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter ausbauen.

Der Posten des EU-Außenministers soll endlich als solcher anerkannt werden. Die Namensgebung des Amtes des “Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik” ist verschachtelt. Dem Minister gebührt ein Titel, der den Wert und die Verantwortung des Postens widerspiegelt.

Zudem soll das Mehrheitsprinzip in den Bereichen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt werden. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Reaktion auf aktuelle Herausforderungen und Krisen.

Auch soll der gemeinsame EU-Haushalt für die Außenpolitik und die gemeinsame Finanzierung von außenpolitischen Initiativen erhöht werden. So können wir den globalen Entwicklungen proaktiver entgegenkommen, anstatt ihnen hinterherzuhinken.

5.2 Die Sicherheit Europas

Eine gemeinsame Russland-Strategie

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat den Krieg wieder nach Europa gebracht. Kürzlich meinte der republikanische Präsidentschaftskandidat noch, die USA würden ihren NATO-Partnern im Falle einer russischen Invasion nicht zur Seite stehen, falls das jeweilige Land nicht genügend in die NATO investieren würde. Die Europäische Union muss sich deswegen intensiver mit der eigenen sicherheitspolitischen Lage befassen.

Die Ukraine muss den russischen Angriffskrieg gewinnen, um die europäischen Werte und Außengrenzen zu schützen. Deswegen stehen wir hinter der Ukraine und setzen uns für weitere finanzielle, strategische und militärische Unterstützung auf EU-Ebene ein. Die EU soll auch den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen und ihr zugleich eine Aussicht auf eine Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) stellen. Dabei soll diese Mitgliedschaft als erster Schritt in Richtung voller EU-Mitgliedschaft der Ukraine gelten.

Russland soll aufgrund seines Angriffskrieges in multilateralen Organisationen isoliert werden. Des Weiteren soll die EU nach Beilegung des Krieges eine gemeinsame europäische Herangehensweise an bilaterale Verhandlungen mit Russland ausarbeiten. Die EU muss ein Bollwerk gegen Russland bilden und darf Russland nicht ermöglichen, durch bilaterale Abkommen Einfluss auszuüben.

Um in einer potenziell vergleichbaren Sicherheitskrise geschlossener und effizienter reagieren zu können, als dies zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine der Fall war, soll eine kollektive organ-übergreifende Sicherheitsstrategie der EU für eine gemeinsame außenpolitische Reaktion ausgearbeitet werden.

Eine starke EU in der NATO

Wir fordern, dass die EU-Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber der NATO einhalten und 2% ihres BIP in die Verteidigung investieren. Gleichzeitig soll die Permanent Structured Cooperation (PESCO) weiter ausgebaut und stärker europäisch koordiniert werden. Dies würde es ermöglichen, europäische Rüstungsprojekte schneller umzusetzen und die EU wäre weniger abhängig von Drittstaaten.

Starke und humane EU-Außengrenzen

Wir setzen uns ebenfalls für die Stärkung der EU-Außengrenzen ein. Einerseits müssen Länder des globalen Südens als Partner angesehen werden und die EU soll gezielt humanitäre Hilfen sowie Entwicklungshilfen unterstützen, um einer möglichen illegalen Migration vorzubeugen. Andererseits soll FRONTEX gestärkt und aktiver in die Seenotrettung eingebunden werden. Wir stellen klar, dass die humanitären und rechtlichen Vorschriften respektiert werden müssen und Pushbacks unter keinen Umständen erlaubt oder geduldet werden können.

Sichere und zuverlässige Energieversorgung

Wir fordern ebenfalls, dass die Europäische Union ihre Energieversorgung diversifiziert und sich weniger abhängig von Drittstaaten macht. Die Abhängigkeit verschiedener EU-Staaten von Russland hat erneut gezeigt, welche strategische Relevanz Energie hat. Einige Staaten haderten anfangs mit einer Reaktion auf den russischen Angriffskrieg, um einen Energieschock zu vermeiden. Die EU muss bestrebt sein, eine möglichst große Menge an Energie lokal zu produzieren, um in künftigen Konflikten nicht erpressbar zu sein.

Stärkung der europäischen Raumfahrtindustrie

Die europäische Raumfahrtindustrie ist für uns ein wichtiges strategisches Gut, welches uns wichtige Dienstleistungen und Daten für verschiedene Wirtschaftssektoren liefert und zu unserer technologischen Vormachtstellung sowie zu technologischen Innovationen und somit zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Wir wollen, dass die EU mehr Geld und Ressourcen in die Raumfahrtindustrie investiert, um diese Vorteile zu sichern. Darüber hinaus soll die EU ihre strategische Autonomie, Sicherheit und ihren Einfluss im globalen Raumfahrt-Sektor erhöhen, um nicht von China und Russland überholt zu werden. Die EU muss ihre Abhängigkeit von SpaceX und Elon Musk verringern, indem sie eigene Alternativen wie das IRIS²-Projekt aufbaut.

5.3 Mehr Biss und Reform für ein rechtsstaatliches Europa

Die Regierung von Viktor Orbán schwächt demokratische Kontrollmechanismen, unterdrückt Zivilgesellschaften, Medien und Hochschulen, schürt Hass gegen Minderheiten und Migranten und nutzt EU-Schwachstellen, um eine illiberale Agenda voranzutreiben. Ungarns wiederholte Vetos blockieren wichtige Entscheidungen und durch die vehemente Nutzung des Vetorechtes missachtet Orbán EU-Urteile und EU-Empfehlungen. Wir unterstützen pro-demokratische Kräfte und möchten alle verfügbaren Mittel einsetzen, um EU-Grundrechte zu wahren. Mechanismen, wie das Artikel-7-Verfahren und die Europäische Staatsanwaltschaft, müssen gestärkt werden. Innerhalb der EU möchten wir Dialog, Zusammenarbeit und Solidarität im Geiste des gegenseitigen Respekts fördern.

Regierung muss ihre Position zur Atomkraftüberdenken

Die von Premier Luc Frieden angestoßene Debatte muss weitergeführt werden

 Er sei „technologieoffen“, so die Aussage von CSV-Premier Luc Frieden auf dem Gipfeltreffen für Atom-energie in Brüssel. Die Empörung ließ nicht lange auf sich warten. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob Premier Luc Frieden die Sicherheit der Bevölkerung egal sei. Für den Mouvéco ist der Vertrauens-vorschuss der Regierung in puncto Umweltschutz verspielt. 

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch Kernreaktoren der neuen Generation die altbekannten Probleme der Kernkraft nicht komplett lösen werden. Dies wurde auch von Forschern in einer vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beauftragten Studie festgestellt. Auch wenn das Risiko einer Kernschmelze bei Flüssigsalzreaktoren bspw. geringer ist, als bei Leichtwasser-reaktoren, welche heute Standard sind, bestehen andere Gefahrenquellen: Korrosive Salze, welche dem Reaktorkern zu- und wieder abgeführt werden müssen, greifen Bauteile an und führen somit zu einer erhöhten Abnutzung. Auch sehen die Forscher keine Kostenvorteile bei Reaktoren der neuen Generation, da zwar weniger hochradioaktiver Müll entsteht, dafür jedoch mehr leichter und mittel-starker radioaktiver Müll. 

Für die Jonk Demokraten ist klar, dass massiv in den Ausbau von Wind- und Solarkraft investiert werden muss, um den Klimawandel zu bekämpfen. Es ist jedoch auch eine Realität, dass trotz desAusbaus der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren, diese es bislang nicht erlaubt haben, den Verbrauch an fossilen Energieträgern zu reduzieren. Im Gegenteil: Dieser ist in der Vergangenheit ebenfalls stetig gestiegen. Die erneuerbaren Energien habendem Menschen lediglich erlaubt seinen enormen und unaufhaltsam wachsenden Energiehunger etwas besser zu stillen. Diese Fakten können auch die Gegner der Atomkraft nicht leugnen.

Umweltminister Serge Wilmes hat mittlerweile klargestellt, dass die Aussagen von Luc Frieden nicht Regierungsposition seien. Die Jonk Demokraten fordern, dass die Debatte über Atomkraft in Luxem-burg weitergeführt werden muss. Ohne Investitionen in die Kernenergie-Forschung können die oben beschriebenen Probleme der Kernenergie nicht gelöst werden. Atomenergie birgt ein gewisses Risiko, jedoch ist sie das kleinere Übel gegenüber fossilen Energien. Atomkraft sollte zumindest als Über-gangslösung in Betracht gezogen werden, um fossile Kraftwerke schneller abschalten zu können. Der Kampf gegen den Klimawandel wird ohne Atomkraft kaum zu gewinnen sein. 

Liberalisierung des Apothekenwesens

Auch im Jahr 2024 bleibt die Anzahl der Apotheken in Luxemburg weiterhin durch staatliche Vorgaben begrenzt. Der Wettbewerb unter den Apotheken bleibt dadurch aus. Die Leidtragenden an dieser Situation sind die Verbraucher, da diese hierdurch unter anderem höhere Preise zahlen und sie weniger Auswahl haben. Aus diesem Grund muss das veraltete Apothekenwesen an die Lebensrealität der Menschen angepasst werdenum eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die individuellen Freiheiten der Bürger zu stärken. Erwachsene sollten die Freiheit haben, eigenverantwortlich über ihre Gesundheitsversorgung zu entscheiden.

Wir begrüßen, dass der aktuelle Koalitionsvertrag eine Reform des Apothekenwesens vorsieht, fordern jedocheine konsequente Liberalisierung mit folgenden Eckpunkten:

  • Die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Regelungen zur Niederlassung von Apotheken. Durch weniger restriktive Regelungen sollen Anreize für die Eröffnung von Apotheken an zusätzlichen Standorten, einschließlich Supermärkten, geschaffen werden. Dies verbessert die Erreichbarkeit von Apotheken und den Zugang zu wichtigen Gesundheitsprodukten. Gleichzeitig macht die Liberalisierung des Apothekenwesens den Apothekerberuf attraktiver, da sie eine erhöhte Nachfrage nach Apothekern ermöglicht, sodass sich junge Heranwachsende vermehrt für diese Berufssparte interessieren werden.
  • Die Freigabe des Verkaufs von rezeptfreien Medikamenten in Supermärkten und Drogerien. Ein bequemerer Zugang zu grundlegenden Gesundheitsprodukten würde das Gesundheitssystem entlasten und dem Apothekenpersonal ermöglichen, sich verstärkt persönlichen Beratungen und komplexeren medizinischen Anliegen zu widmen, da routinemäßige Käufe von rezeptfreien Medikamenten außerhalb der Apotheken abgewickelt werden können.
  • Die Aufhebung des Verkaufsverbots von rezeptfreien Medikamenten in Apothekenautomaten. Die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Medikamente unabhängig von den Öffnungszeiten der Apotheken zu erwerben, fördert die Freiheiten der Bürger, eigenverantwortlich über ihre medizinische Versorgung entscheiden zu können und erleichtert den Zugang zu Gesundheitsprodukten.
  • Den vereinfachten Zugang zu Generikaum die Gesundheitskosten für die Bürger zu minimieren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, die potentielle Engpässe in derMedikamentenversorgung verringern kann.

Stellungnahme der Jonk Demokraten zum Koalitionsabkommen 2023-2028

In Zeiten mehrfacher Krisen wie der Wohnungsbaukrise, der Klimakrise, sowie internationaler Konflikte, benötigt Luxemburg eine Regierung, die diesen Herausforderungen gewachsen ist und sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige, tiefgreifende Maßnahmen ergreift, um diesen entgegenzuwirken.

Das kürzlich vorgestellte Koalitionsabkommen für die kommende Legislaturperiode zwischen der CSV und der DP liefert in unseren Augen Antworten auf diese Herausforderungen. Darüber hinaus begrüßen wir, dass das Abkommen vor allem in folgenden für die kommenden Generationen wichtigen Punkten unsere Handschrift trägt:

Wohnungsbau:

  • Wiederankurbelung des Wohnungsbaus in Luxemburg durch die Einführung zeitlich befristeter steuerlicher Maßnahmen wie der Erhöhung des „Bëllegen Akt“ sowie der Erhöhung der Absetzbarkeit von Zinsen beim Kauf einer Wohnung.
  • Der Kauf von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsbaumarkt mit dem Ziel diese in den öffentlichen Wohnungspark zu integrieren.
  • Unterstützung von Erstkäufern durch die Erhöhung des „Bëllegen Akt“, einer möglichen Erhöhung des Steuervorteils von 3% der MwSt. für Wohnungsbau, sowie einer eventuellen Erhöhung der staatlichen Garantien beim Immobilienkauf. Diese Maßnahmen sollen vor allem jungen Menschen den Zugang zum Wohnungsmarkt wieder ermöglichen.
  • Erhöhung und Beschleunigung der geplanten Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland.
  • Fortführung des geplanten Gesetzes zur Besteuerung von unbewohntem Wohnraum.
  • Beschleunigung und Vereinfachung der administrativen Prozeduren zum Bau von Wohnungen.
  • Eventuelle Befreiung der Kompensationsmaßnahmen für Quartierentwicklungen auf Industriebrachen.
  • Erhöhung der Bebauungsdichten und Erweiterung des Baulandes.

Klima:

  • Beschleunigung der öffentlichen Prozeduren für den Bau von Windanalagen
  • Einführung einer Solardachpflicht bei Neubauten und einer staatlichen Vorfinanzierung der Photovoltaikanlagen.
  • Weitere Unterstützung der Kreislaufwirtschaft durch unter anderem das Verbot von Einwegplastik sowie der Einführung einer Materialbank für Baumaterial.

Allerdings finden sich auch Punkte im Koalitionsabkommen, die in unseren Augen nicht zukunftsorientiert sind:

  • Die Ressorts Wohnungsbau und Landesplanung wurden zwar unter einem Minister vereinigt, allerdings wurde kein Superwohnungsbauministerium geschaffen. Um die Wohnungskrise effektiv zu bekämpfen hätte es einen Wohnungsbauminister mit allen notwendigen Kompetenzen aus dem Innen- und dem Umweltministerium benötigt, um die Wohnungsbaukrise transversal anzugehen.
  • Ein Recht für Telearbeit ist nicht vorgesehen. Somit werden auch künftig zigtausende Arbeitnehmer nicht bzw. nicht in vollem Umfang von Telearbeit profitieren können.

Die Cannabislegalisierung wird nicht fortgeführt und somit bleibt der entscheidende Schritt gegen die Finanzierung der organisierten Kriminalität, hin einer verbesserten Qualitätskontrolle, sowie hin zu einer Verbesserung der Präventions- und Sensibilisierungsarbeit

JDL Walprogramm fir d’Nationalwalen 2023

Fir eis Zukunft: fräi a nohalteg

I.  Wohnungsbau

Schaffung eines Wohnungskrisenfonds

Angesichts des aktuellen Investitionsrückgangs auf dem privaten Wohnungsmarkt fordern wir die Schaffung eines Krisenfonds in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro zum Kauf von Wohnungen auf dem privaten Markt. Damit soll der Staat antizyklisch investieren und bis zu 1.500 Wohnungen erwerben. Diese Investition käme nicht nur den Handwerkerbetrieben entgegen, sondern wäre auch im Sinne einer nachhaltigen Wohnungsbaupolitik nach Wiener Vorbild, bei der die öffentliche Hand einen Teil des Wohnungsmarktes besitzt bzw. verwaltet und somit Einfluss auf die Verkaufs- und Mietpreise erhält. Die Speisung dieses Fonds könnte z. B. durch Investitionen des Fonds de Compensation erfolgen.

Beim Kauf dieser Wohnungen ist es wichtig, dass die öffentlichen Gelder nicht in Form von Profiten an geldgebende Institutionen ausgeschüttet werden, sondern dass der Kauf zum Einstandspreis („prix de revient“) erfolgt. Dieser Mechanismus wurde bereits mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt. Um zu verhindern, dass der Staat zur Grundstückspreissteigerung beiträgt, soll diese Maßnahme befristet und an strenge Bedingungen gebunden sein. 

Erhöhung der Mobilisierungssteuer

Angesichts der akuten Wohnungsbaukrise muss das unbebaute Bauland – v. a. von Personen mit umfangreichem Großgrundbesitz – innerhalb der nächsten 10 Jahre mobilisiert werden, um dem unzureichenden Wohnungsangebot rechtzeitig entgegenzuwirken. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht den Spitzensatz der Mobilisierungssteuer erst nach 15 Jahren vor. Wir fordern eine Verdreifachung der Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland und eine Kürzung des Erreichens des Spitzensatzes auf 10 Jahre

Damit es möglich bleibt, Grundstücke für einen späteren Zeitpunkt – z. B. für  Enkel oder Großenkel – unbebaut und ohne progressiv steigende Mobilisierungssteuer zu erhalten, soll die Vermietung unbebauter Grundstücke für befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses eine zusätzliche Flexibilität bieten. So könnten Grundstücke für eine Dauer von 10-25 Jahren in Wohngebieten mit einer geringen Dichte (HAB-1) vermietet werden. Daher fordern wir eine Befreiung von der Mobilisierungssteuer bei der Vermietung unbebauter erschlossener Grundstücke für befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses in Wohngebieten mit geringer Dichte (HAB-1).

Einführung eines Super-Logementsministère

Um den aktuell akuten Problemen auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, fordern wir die Schaffung eines Super-Wohnungsbauministeriums. Hierbei sollen neue gesetzliche Anforderungen, die zu weiteren bzw. neuen Genehmigungsprozeduren führen, gründlich überdacht werden. Dies hat zum Ziel, Wohnungsbauprojekte, die sich in der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsphase befinden sowie künftige Projekte in ihrer Ausarbeitungsdauer, nicht zu beeinträchtigen. Auch bestehende Prozeduren sollen dringend überarbeitet, vereinfacht, digitalisiert und gegebenenfalls die Verwaltungen personell aufgestockt werden, um die Umsetzung künftiger Bauprojekte zu beschleunigen. Eine kohärente Wohnungsbaupolitik kann nur dann gelingen, wenn auch die Gemeinden eingebunden werden und zudem der Aspekt der Landesplanung sowie des Umwelt- und Naturschutzes Berücksichtigung findet. Damit dieses Ineinandergreifen besser gelingt, sollten die Ressorts Umwelt, Inneres, Landesplanung und Wohnungsbau in einem Ministerium gebündelt werden und damit in den Verantwortungsbereich eines einzelnen Regierungsmitglieds fallen. 

Stopp des aktuellen Entwurfes des Mietgesetzes

Der aktuelle Entwurf zum Mietgesetz sieht weitere Einschränkungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Mietpreisen vor. Wir fordern daher den Stopp des aktuellen Entwurfes des sogenannten Mietgesetzes

Die Einführung von Preisdeckeln in der freien Marktwirtschaft führt ggf. zu kurzfristigen Preissenkungen, löst jedoch das grundsätzliche Problem von Angebot und Nachfrage nicht. Im Gegenzug wird dieser Preisdeckel die Wohnungsbaukrise mittel- bis langfristig durch stagnierende bzw. reduzierte Investitionen von verunsicherten Privatpersonen – die fast den gesamten Wohnungsbaumarkt in Luxemburg ausmachen – weiter verschärfen.  Diese Maßnahme würde Leuten, die eine Wohnung mieten bzw. eine Mietwohnung suchen demnach schaden.

Anpassung des „Taux super-réduit“ und des „Bëllegen Akt“

Durch die bereits erwähnten stark gestiegenen Zinsen auf Immobilienkredite sowie der konstant steigenden Wohnungspreise haben es vor allem junge Leute immer schwerer, sich eine Eigentumswohnung zu leisten. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Obergrenze des vergünstigten Steuersatzes von 3% bezogen auf den Steuervorteil („taux super-réduit“) von 50.000 Euro auf 125.000 Euro beim Kauf eines Eigenheims und einer weiteren Mietwohnung sowie einer Verdreifachung des sogenannten „Bëllegen Akt“ von 30.000 Euro auf 60.000 Euro beim Kauf eines Eigenheims.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast mindern sowie die notariellen Registrierungs- und Überschreibungsgebühren (6 % bzw. 1 %) abfedern. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt vor allem für junge Leute wieder zugänglich zu machen und diesen gleichzeitig wieder anzukurbeln.

Erhöhung der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen auf Immobilienkredite

Die im Vergleich zu den Vorjahren extrem gestiegenen Zinsen sorgen für großen finanziellen Druck sowohl auf Personen, die erst kürzlich eine Immobilie per Kredit mit variablem Zinssatz gekauft haben, als auch auf Leute, die an einem Immobilienkauf interessiert sind, sich aber aktuell hohen variablen und festen Zinssätzen ausgesetzt sehen. Zudem gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass sich dies kurzfristig ändern wird. 

Wir fordern deshalb eine Verdopplung der Obergrenze der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen der Erstwohnung und einer weiteren Mietwohnung. Die vorgeschlagene Maßnahme sorgt für eine Reduktion des finanziellen Drucks und eine allgemeine Entlastung derjenigen, die kürzlich einen Immobilienkredit aufgenommen haben oder überlegen eine solche Investition vorzunehmen. 

Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen

Durch die hohen Immobilienpreise und den daraus folgenden langen Kreditlaufzeiten (Kredite auf 30 Jahre sind inzwischen die Norm) verlangen Banken grundsätzlich Restschuldversicherungen, um sich gegen einen eventuellen Zahlungsausfall abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Prämien bei jungen Leuten niedriger ausfallen, fließen diese in die Berechnung des Kredits und des Eigenkapitals mit ein und erhöhen somit die Ausgaben. Die Versicherungsprämie kann steuerlich abgesetzt werden, sofern man sie als „prime unique“, also auf einen Schlag anstatt monatlich, bezahlt. Wir fordern deshalb eine Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen

Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten

Um vor allem jungen Leuten mit geringem Kapital den Zugang zu Immobilienkrediten zu erleichtern, können diese eine Staatsgarantie beantragen. Diese erhöht bei einer Kreditanfrage die Chancen auf eine Kreditvergabe, da der Staat im Falle eine Zahlungsausfalls für einen Teil des Kredits haftet. Aktuell beläuft sich die Staatsgarantie auf 150.000 Euro. Dieser Betrag entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Marktpreisen. Wir fordern deshalb eine substanzielle Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten.  

Der Erhalt dieser Garantie ist an verschiedene Kriterien gebunden: So muss die antragstellende Person unter anderem beweisen können, dass sie seit mindestens 3 Jahren regelmäßig spart. Außerdem darf die monatliche Rückzahlung des Kredits nicht mehr als 40% seines verfügbaren Einkommens ausmachen. Da auch dies nicht mehr der Marktrealität entspricht, müssen diese Kriterien überarbeitet werden.

Einführung des Netto-Null-Flächenverbrauchs

Natur- und Klimaschutz gehören zu den Grundsätzen der JDL. Aus diesem Grund unterstützen wir die Zielsetzung eines Netto-Null-Flächenverbrauchs. Jedoch würde die Umsetzung dieser Strategie ausschließlich auf nationalem Territorium sowohl die Entwicklung unserer Wirtschaft erschweren als auch die Wohnungsbaukrise in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Dieses Wachstum allein durch innerstädtische Verdichtungsmaßnahmen – die zudem nur im Rahmen eines Wettbewerbes ausgearbeitet wurden – zu erreichen, ist vollkommen unrealistisch. Außerdem steht diese Maßnahme im direkten Widerspruch zu dem Gesetzesentwurf, weiteres Bauland für Wohnungsbau über eine Steuer zu mobilisieren.

Aus diesem Grund teilen wir die Ansicht der vom deutschen Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Studie „Planspiel + Flächenhandel“, dass ein solches Vorhaben auf kommunaler Ebene auch in Luxemburg nicht zielführend ist. Wir fordern daher, einen EU-weiten Zertifikathandel für Bauland. Dieser wird dazu führen, dass regionales qualitatives Wachstum weiterhin möglich bleibt und über diesen Einnahmen zur Renaturierung und Entsiegelung von ungenutzten Flächen entstehen.

Beratung für Privatpersonen bei Wohnungsbau

Die im Pacte Logement 2.0 für die Gemeinden vorgesehene Wohnungsbauberatung, soll auch Privatpersonen zur Verfügung stehen, bzw. gefördert werden.

Personen, die einen klaren Fahrplan und Informationen bezüglich der anstehenden Kosten sowie Chancen und Risiken beim Bau einer Immobilie benötigen, sollen ebenfalls von einer fachspezifischen Beratung profitieren können.  Eine solche Beratung erleichtert das Treffen von fundierten Entscheidungen mit Blick auf den Umgang mit erworbenen Grundstücken.

II. Klima, Umwelt und Energie

Nahhaltige Investitionen des Pensionsfonds

Die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erderwärmung sind vielfältig. Investitionen in Richtung Klimaschutz zu lenken, ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Die aktuelle Investitionspolitik des Pensionsfonds erfüllt diese Vorgaben aktuell leider nicht, oder nur teilweise. Dies gilt auch für den Zukunftsfonds (FSIL), dessen Ziel es ist, Rücklagen für die kommenden Generationen aufzubauen.

Wir fordern aus diesem Grund zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf:

  • Die Investitionen der Fonds in Einklang mit den ambitionierten Klimazielen, nämlich die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5°C, zu bringen. 
  • Das Beenden von Investitionen in Unternehmen, die in der Global Coal Exit List aufgeführt werden. 
  • Den Ausstieg aus allen Carbon Majors, den 100 größten Produzenten an CO2, innerhalb der kommenden 3 Jahre vorbereiten und umsetzen. 
  • Die Weiterentwicklung von Ausschlusskriterien der Fonds um soziale Kriterien (Verzicht auf Kinderarbeit, Korruptionsprävention, Einhaltung der Menschenrechte, usw.) verstärkt Rechnung zu tragen und sich dabei an den zehn Prinzipien des UN Global Compacts orientieren. 
  • Das Einrichten eines Teilfonds, der ausschließlich in Finanzprodukte investiert, die im Einklang mit dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen („Taxonomie“) sind. Dies würde es dem Fond erlauben, die Klimatransition aktiv zu fördern. Dieser Teilfonds sollte mittelfristig 10 % des gesamten Investitionsvolumens ausmachen.
  • Innerhalb des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die oben genannten Ziele und Strategien umgesetzt werden können.

Beschleunigung der Prozeduren für Windräder

Bis die Aufstellung eines neuen Windrads sämtliche Prozeduren durchlaufen hat, vergehen in Luxemburg durchschnittlich sieben Jahre. Hinzu kommt, dass – bedingt durch strenge Auflagen – für zahlreiche potenzielle Standorte überhaupt keine Genehmigung erteilt wird und folglich deutlich weniger Windräder aufgestellt werden können. Der Bau des Windrads dauert lediglich sechs Monate. Wenn Luxemburg bis 2030 seine CO2-Emissionen um 55% senken soll und dies nicht ausschließlich über importierten grünen Strom passieren soll, müssen die Genehmigungsprozeduren für Windräder deutlich vereinfacht und die Auflagen reduziert werden.

Sinnbildlich für den schleppenden Ausbau von Windrädern steht der stark vom Aussterben bedrohte Rotmilan. Ein noch laufendes EU-Forschungsprojekt hat mehrere Ursachen für die starke Bedrohung des Greifvogels identifiziert, darunter Giftköder, die eigentlich für Mäuse und Ratten gedacht sind, aber auch der Straßenverkehr. Eine Kollision eines Rotmilans mit einem Windrad ist ein seltenes Ereignis. Dies muss bei der Anpassung der Gesetzeslage berücksichtigt werden. 

Beschleunigung der Energiewende

Seit Mitte der 1990er Jahre besteht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die globale Erderwärmung auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Der Weltklimarat (IPCC) schlug in seinem letzten Bericht Alarm, dass ohne schnelles Handeln, die Konsequenzen verheerend sein werden. Es wurde bisher kläglich verpasst, die Energiewende mit der nötigen Rigorosität anzugehen und die Klimakrise zu bekämpfen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zudem hat der russische Angriffskrieg in der Ukraine aufgezeigt, wie gefährlich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch geopolitisch ist.

2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energien in Luxemburg bei nur 7,5 %, da der Großteil der Energie importiert wird. Wir fordern daher den konsequenten und schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret sollte dies über den Ausbau der Windkraft- und Solaranlagenkapazitäten führen. 

Um die Energiewende zu schaffen und von fossilen Energieträgern loszukommen, sind wir der Meinung, dass man sich auch der Atomenergie im europäischen Ausland nicht verschließen darf. Wir fordern daher, diese als Übergangslösung weiter zu benutzen und sichere AKWs weiterhin am Netz zu lassen. Auch wenn die Lagerung des Atommülls immer noch problematisch ist und die Atomenergie immer ein gewisses Risiko birgt, ist es womöglich das kleinere Übel gegenüber fossilen Energien. 

Langfristig gesehen könnte auch die Kernfusion eine nachhaltige, saubere und risikofreie Energie liefern. Diese Technologie ist ein Zukunftsversprechen und hat in den letzten Jahren erstaunliche Fortschritte gemacht. Wir fordern daher, die Investitionen in Technologie der Kernfusion zu erhöhen und die Beteiligung Luxemburgs an Forschungsprojekten auszubauen

Nutzung von Regen- und Grauwasser

In Zeiten von Klimawandel, steigenden Temperaturen und Dürren sind Wasserreserven zunehmend Belastungen ausgesetzt. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erscheint in diesem Kontext logisch. Weniger logisch erscheint es, die Pflanzen im Garten mit Trinkwasser zu bewässern, die Toilette mit Trinkwasser zu spülen oder den Hochdruckreiniger an den Trinkwasserhahn anzuschließen. 

Wir fordern deshalb, dass alle privaten Neubauten mit Regenwassernutzungsanlagen ausgestattet werden müssen. Diese erlauben es, das aufgefangene und gefilterte Regenwasser für alle Zwecke zu nutzen, für die nicht zwingend Trinkwasser benötigt wird. Das Regenwasser könnte so für die Toilettenspülung oder zum Gießen genutzt werden. 

Die Installation eines solchen Systems ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, da separate Leitungen und regelmäßige Wartung benötigt werden. Um diese umweltbewusste Maßnahme zu fördern, soll der Staat mit Subventionen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu einem Teil auffangen. Diese Subventionen sollen auch für die Installation von Grauwasseranlagen gelten. 

Bekämpfung des wilden Abfalls

Das Phänomen des wilden Abfalls, auch noch Littering genannt, zeichnet sich vor allem durch das achtlose Wegwerfen oder das Liegenlassen von Abfall auf öffentlichem Grund aus. Seit der Pandemie hat die Vermüllung des öffentlichen Raums europaweit zugenommen.

Wir fordern eine konsequente Umsetzung der 2020 vorgestellten Null-Offall-Strategie. Die darin vorgestellten Visionen müssen in die Tat umgesetzt sowie jene Strategie, vor allem im Hinblick auf das Littering-Phänomen, in Sachen Prävention, Recycling und Entsorgung erweitert werden.

Zudem fordern wir folgende Maßnahmen, um gegen den wilden Müll vorzugehen:

  • Mehrwegsysteme für Mehrwegverpackungen müssen ausgebaut werden. Noch vor 2030 sollen alle Kunststoffverpackungen so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar sind.
  • Im Rahmen der Benelux-Union soll ein länderübergreifendes Pfandsystem für Mehrwegflaschen sowie Einwegflaschen und Einwegdosen eingeführt werden.
  • Das Ministerium soll eine Online-Abfallberatung anbieten. Bürger sollen so über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung, die Weiterverwertung von Wertstoffen, die Notwendigkeit des richtigen Sortierens sowie die ordnungsgemäßen Möglichkeiten der Abfallentsorgung informiert werden. Die vom Ministerium dafür angedachte App Mäin Offall funktioniert nicht in allen Gemeinden und wird auch nur halbherzig mit Informationen versorgt.
  • Die Umweltbildung soll in den Grundschulen ein fester Bestandteil des Lehrplans werden. Dieser Bildungsansatz soll durch entsprechende Wissensvermittlung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen anregen. Dies kann mit lehrreichen Ausflügen, Abfall-Sammelaktionen und interaktiven Schulprojekten erreicht werden.
  • Das Littering soll stringent mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Deswegen fordern wir, dass verschärfte Strafen, wie im neuen Gesetzentwurf angestrebt, konsequent in Form von hohen Bußgeldern (bis zu 10.000€) für das unachtsame Wegwerfen von Müll an die Umweltsünder verhängt werden. „Kleineres“Littering soll mit angemessenen Bußgeldern bestraft werden (145 bis 1.000€). 
  • Um die nationale Anti-Littering-Strategie zu vertiefen und stetig zu verbessern, fordern wir den kontinuierlichen Austausch und Initiativen für Partnerschaft mit anderen Staatendie eine erfolgreicheUmsetzung von Anti-Littering-Maßnahmen vorweisen.

Öffnung des Saatgutmarktes

Die Verwendung von bäuerlichem Saatgut ist ein landwirtschaftliches Verfahren, bei dem die gewonnenen Samen einer Ernte wieder ausgesät werden. Über die Jahre entstehen dadurch sehr robuste sowie an das lokale Klima und den lokalen Boden angepasste Samen. Damit Saatgut in der EU verkauft werden kann, muss es im Prinzip im EU-Sortenkatalog („Catalogue européen des espèces et variétés végétales“) registriert werden. Personen, die für diese Praxis einstehen, argumentieren, dass bäuerliches Saatgut heterogen und instabil sei und daher nicht den Anforderungen des Markts entspräche. Die für die Registrierung im EU-Sortenkatalog notwendigen Tests und Nachweise sind jedoch kostspielig und lohnen sich für landwirtschaftliche Betriebe in der Regel nicht.

Dies führt zu einem Oligopol der großen Saatgut-Hersteller. Aktuell kontrollieren nur vier Unternehmen über 70 % des gesamten Saatgut-Weltmarkts. Da es sich bei industriellem Saatgut oftmals um nichtreproduzierbares Hybridsaatgut handelt, sind die landwirtschaftlichen Betriebe abhängig von der Produktpalette der Agrarkonzerne. 

Wir fordern daher eine Liberalisierung des Saatgutmarktes in Luxemburg. Landwirtschaftlichen Betrieben und Privatpersonen aus Luxemburg muss es legal möglich sein, lokale Sorten zu kaufen bzw. Zu verkaufen und zu vermehren, auch wenn diese nicht im EU-Sortenkatalog bzw. im nationalen Sortenkatalog eingetragen sind. Traditionelles, bäuerliches Saatgut kann einen wichtigen Beitrag leisten, um das Ziel von 100 % Bio-Landwirtschaft bis 2050 zu erreichen. Diese Maßnahme sorgt zudem für mehr Agrobiodiversität sowie eine höhere Nutzpflanzenvielfalt, und reduziert folglich den Pestizidbedarf und die Zerstörung der Umwelt. Eine Liberalisierung des Saatgutmarktes führt zu einer größeren Auswahl für  die Kundschaft und stellt nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit dar.

III.       Wirtschaft und Finanzen

Einführung der Individualbesteuerung

Um das veraltete Steuersystem endlich zu modernisieren und gerechter zu gestalten, benötigt Luxemburg dringend eine Reform des Steuergesetzes. Wir fordern daher die Individualbesteuerung für alle.

Das aktuelle Gesetz sieht je nach Familienstand drei verschiedene Steuerklassen vor. In der Klasse 1 befinden sich hauptsächlich Ledige, in der Klasse 1a Verwitwete und in der Klasse 2 verheiratete oder gepacste Paare. Steuerzahlende der Klasse 2 genießen Vorteile, während die der Klasse 1 am stärksten zur Kasse gebeten werden. Zudem gibt es Unterschiede in der Progressivität der verschiedenen Steuertabellen. Die Tatsache, dass Steuerzahlende nach ihrem Familienstand besteuert werden, entspricht einer veralteten, unfairen Auffassung der Gesellschaft. 

Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer einheitlichen Steuerklasse, bei der alle individuell besteuert werden. Um die Transition vom alten zum neuen Steuersystem fließend zu gestalten, soll eine Übergangsphase von zehn Jahren eingeführt werden. Während dieser kann man auf eigenen Wunsch im alten System verbleiben oder sofort zum neuen übergehen. Nach Ablauf der zehn Jahre wird man dann automatisch in das neue System übergehen. Personen, die neu ins Steuersystem eintreten, werden sofort im neuen System geführt. Zudem sollen Familien mit Kindern per Steuerkredit entlastet werden. 

Anpassung der Steuern an die Inflation

Aktuell befinden wir uns in einem ökonomischen Umfeld mit einer hohen Inflationsrate. Dies geht für alle mit einen konstanten Kaufkraftverlust einher. Um diesem entgegenzuwirken, gibt es in Luxemburg die automatische Lohnindexierung in 2,5%-Schritten der Gehälter aller Beschäftigten. Höhere Gehälter bedeuten im Umkehrschluss allerdings auch höhere Steuerabgaben, da man gegebenenfalls in eine höhere Steuertranche aufsteigt. Wenn Gehaltserhöhungen, welche die Inflation auffangen sollen, dazu führen, dass Betroffene mehr Steuern zahlen müssen, und die negativen Effekte der Inflation dadurch nicht mehr komplett aufgefangen werden, spricht man von der kalten Progression

Im Rahmen der Tripartite, bzw. des Solidaritéitspak 3.0, hat die Regierung beschlossen, zwei Indextranchen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 mit einem Steuerkredit auszugleichen. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem die Steuertabelle um 2,5 Indextranchen angehoben, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Allein seit 2017 sind jedoch sechs Indextranchen entfallen. Durch die vorgesehene Anhebung der Steuertabelle wird demnach nicht einmal die Hälfte der Indextranchen steuerlich kompensiert. Um diesem Rückstand entgegenzuwirken, fordern wir weitere Anpassungen der Steuertabelle an die Inflation.

Einführung eines Visums für hochqualifizierte Nicht-EU-Alumni

Die Niederlande machen es vor: Seit 2016 ist es für Personen mit einem Master-Abschluss und Promovierte aus Drittstaaten möglich, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, auch wenn sie ihr Diplom nicht in den Niederlanden, sondern an einer Top 200-Universität erhalten haben. Unter Drittstaat fallen alle Länder, die nicht zur EU, bzw. zur EFTA gehören. Zur Bestimmung der Top 200-Universitäten werden drei verschiedene Rankings (QS World University Ranking, Times Higher Education Ranking, Shanghai Ranking) berücksichtigt. Es ist allerdings ausreichend, wenn die eigene Universität oder das eigene Fach in einem dieser drei Rankings unter den Top 200 ist. Das Orientierungsjahr kann dabei bis zu drei Jahre nach Abschluss des Studiums angefragt werden.

Die erwähnte Aufenthaltsgenehmigung dient dabei ebenfalls als Arbeitserlaubnis. Die hochqualifizierten Fachkräfte haben folglich genügend Zeit sich eine passende Stelle zu suchen und sich auf ihrem neuen Arbeitsplatz zu beweisen. Bei Zufriedenstellung des Unternehmens, kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Des Weiteren können Alumni die zwölf Monate des Orientation Year auch dazu nutzen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

In Luxemburg ist es bereits möglich, nach dem Studium oder einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, eine neunmonatige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt allerdings nur, wenn das erwähnte Studium bzw. die wissenschaftliche Tätigkeit an einer luxemburgischen Hochschule absolviert wurde. Um seinen hohen Lebensstandard und den hiesigen Sozialstaat zu erhalten, ist Luxemburg auf das viel gepriesene qualitative Wachstum angewiesen. Dieses ist ohne gut ausgebildete ausländische Fachkräfte jedoch nicht möglich. Wir fordern daher die Einführung eines Orientierungsjahrs für hochqualifizierte Nicht-EU-Alumni nach niederländischem Vorbild, wobei sich nicht nur auf Top-200-Universitäten beschränkt werden sollte. 

Steuernachlass für die Beherbergung von Geflüchteten

Angesichts der hohen Anzahl an geflüchteten Personen, die nach Europa kommen und der bereits angespannten Platzsituation in den Asylstrukturen in Luxemburg sollten Maßnahmen ergriffen werden, um der gesamten Situation, auch mit Blick auf Geflüchteten aus der Ukraine,  gerecht zu werden. In den letzten Monaten haben insbesondere Privatpersonen ihre Solidarität gezeigt, indem sie Geflüchteten Unterkunft in ihren eigenen Häusern angeboten haben. Diese Initiative hat die staatlichen Strukturen entlastet, allerdings leiden auch die, die sich solidarisch gezeigt haben nun unter den Auswirkungen der Energiekrise und der starken Inflation. Die JDL setzt sich dafür ein, die umfangreiche Solidarität einzelner Individuen anzuerkennen und einen Teil der entstandenen Kosten in Form von Steuernachlässen auszugleichen. Mithilfe gemeinnütziger Initiativen sollen sowohl eine Liste der Personen, die ihr Zuhause für Geflüchtete geöffnet haben, erstellt als auch eine Abschätzung der entstandenen zusätzlichen Energiekosten erarbeitet werden. Diese ermittelten Zusatzkosten sollen von den Steuern erlassen werden können.

Liberalisierung des Brauereiwesens

Um in Luxemburg Alkohol verkaufen zu dürfen, muss man im Besitz einer Schanklizenz sein. Aktuell gibt es in Luxemburg ungefähr 3.300 Schanklizenzen. Diese werden zu über 90 % von zwei Akteuren kontrolliert: der Brasserie Nationale (Bofferding) und der Brasserie de Luxembourg (Diekirch). Entweder besitzen diese die Lizenzen direkt oder binden die Cafébetreibenden vertraglich an sich. Letztere haben meistens keine Wahl, da sie die Lokale lediglich untermieten und die Brauerei zwischen Ihnen und der Partei, die das Lokal vermietet, steht. Auch Gemeinden oder Vereine sind oftmals verpflichtet eine bestimmte Biersorte auszuschenken. Luxemburg hat in Europa den einzigen Markt, der auf diese Weise funktioniert. Dies macht es für kleine Craft-Beer-Brauereien sehr schwierig, auf dem luxemburgischen Markt Fuß zu fassen. Wir fordern daher, dass dieses Duopol aufgelöst wird, indem die Regelungen für Schanklizenzen geändert werden, so wie es auch die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 vorsieht.

IV.      Work-Life Balance

Recht auf Telearbeit

Während der Coronapandemie haben viele Firmen in Rekordzeit ihren Angestellten eine flächendeckende Telearbeit ermöglicht, obwohl diese Anfangs behaupteten, es sei unmöglich von zu Hause auszuarbeiten. Obwohl es mittlerweile zu unserer neuen Arbeitsrealität gehört, gibt es in Luxemburg bislang kein gesetzlich verankertes Recht auf Telearbeit. Die letzten drei Jahre haben gezeigt, dass nicht nur das Personal von dieser flexibleren Arbeitsmethode profitieren, sondern auch die Unternehmen und die Umwelt. 

Wir fordern deswegen ein Recht auf Telearbeit, welches den Angestellten nur verweigert werden kann, wenn die Telearbeit zu schweren Sicherheitsrisiken, zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung oder zu untragbaren finanziellen Schäden führt. 

Darüber hinaus fordern wir ein staatliches Förderprogramm, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung von Telearbeit zu unterstützen, sowie ein Weiterführen der diplomatischen Gespräche mit unseren Nachbarländern bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Maßnahmen sollten an den Ausbau und der Förderung von Co-Working Spaces insbesondere an den Grenzen unseres Landes gekoppelt sein. 

Schaffung von Lebenszeitenkonten

Die Digitalisierung verdrängt zunehmend das klassische Arbeitszeitmodell „nine to five“ aus unserer Gesellschaft. Die Arbeitszeiten werden flexibler und vielfältiger. Die Unternehmen fordern von ihren Angestellten mehr Flexibilität; die Beschäftigten wünschen sich ihrerseits eine besser Work-Life-Balance. Wir wollen, dass sich der Arbeitsmarkt dieser Entwicklung anpasst, und fordern die Einführung der sogenannten „Lebensarbeitszeitkonten“.

Wir schlagen folgendes Modell vor: Überstunden und Urlaubstage sollen auf ein solches „Lebensarbeitszeitkonto“ im Laufe einer Karriere eingespeist werden. Dafür soll auch ein klarer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden und das Projekt mit zusätzlichen staatlichen Geldern gefördert werden. Dieses Konto kann dann von den Angestellten dazu benutzt werden, um z. B. eine mehrmonatige Weltreise anzutreten, die Kinder zuhause über einen längeren Zeitraum zu betreuen, oder andere Projekte umzusetzen, die Zeit benötigen.

Da wir uns bewusst sind, dass manche auch im Laufe ihrer Karriere das Unternehmen wechseln, schlagen wir folgende Lösungen vor, um den Verlust der angesparten Zeit auf dem Konto zu vermeiden:

  • Das „Lebensarbeitszeitkonto“ wird am neuen Arbeitsplatz übernommen: Nehmen Angestellte Stunden in Anspruch, die vor Antritt im neuen Unternehmen angesammelt wurden, sollen diese von einer eigens dafür gegründeten Genossenschaft entschädigt werden. Durch steuerliche Vergünstigungen/staatliche Subventionen bei Übernahme des „Lebensarbeitszeitkontos“ sollen zusätzliche Anreize für Unternehmen geschaffen werden.
  • Das „Lebensarbeitszeitkonto“ wird am neuen Arbeitsplatz nicht übernommen: In diesem Fall können sich der Angestellte die angesammelten Stunden zum halben Steuersatz auszahlen lassen oder das Konto einfrieren lassen und so die Stunden bei einem erneuten Arbeitswechsel mitnehmen oder früher in Rente gehen.

Zusätzlich zum „Lebensarbeitszeitkonto“, will die JDL, dass die Arbeitszeiten im privaten und öffentlichen Sektor flexibler gestalten werden können. Auf diese Weise werden die Work-Life-Balance der Angestellten zusätzlich verbessert.

V. Mobilität

Plan National de Mobilité

Wir unterstützen die im Plan National de Mobilité vorgesehenen Planung und Strategien, fordern jedoch eine Beschleunigung bei der Umsetzung der Infrastrukturprojekte zur Verbesserung der aktiven Mobilität und des ÖPNVs in bestehenden Quartiers und zur Erschließung künftiger Entwicklungsgebiete. Vor allem Projekte wie die Erweiterung der Tram in Richtung Mamer sowie die Umsetzung des Boulevard de Merl bzw. des Boulevard de Cessange inkl. Tram sollen vor 2035 umgesetzt werden, um neue Quartierentwicklungen zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen, unter Berücksichtigung landesplanerischer Rahmenbedingungen, weitere Mobilitätsinfrastrukturen in den Plan National Mobilité übernommen und umgesetzt werden.

Erweiterung der Eisenbahnlinie

Bis in die 80er-Jahre konnten die Züge zwischen Luxemburg-Stadt und Lüttich zweigleisig fahren. Erst als die Trassen elektrifiziert wurden, wurde zwischen Ettelbrück und Ulflingen ein Gleis zurückgebaut, da in den alten Tunneln die Höhe für zwei Oberleitungen fehlte. Die Strecke ist nach wie vor breit genug für ein zweites Gleis und ein solches ist unabdinglich, um einen reibungslosen Ablauf der Zugverbindung aus und in den Norden des Landes zu garantieren.  Lediglich mithilfe eines zweiten Gleises werden Züge nicht mehr durch Störungen, die ebensolche aus der Gegenrichtung verursachen, beeinträchtigt. 

Um die Zuverlässigkeit und die Pünktlichkeit auf der Nordlinie zu verbessern, fordern wir den Wiederaufbau eines zweiten Gleises auf der CFL-Linie 10. In einer ersten Phase soll dieses zweite Gleis auf den freien Strecken wieder aufgebaut werden, bevor die Tunnel renoviert und auch ausgebaut werden. 

Ebenfalls soll ein zweites Gleis im Abschnitt Sandweiler-Contern und Oetringen auf der CFL-Linie 30 verlegt werden, damit auch dort eine Fahrplanstabilität garantiert werden kann. Die zusätzlichen Kapazitäten kann man für neue Verbindungen in Richtung Deutschland einsetzen. 

Stärkung der internationalen Zugverbindungen

Sobald die Ausbauarbeiten in Belgien abgeschlossen sind und der Zug innerhalb von zwei Stunden von Luxemburg nach Brüssel fährt, soll die Möglichkeit geprüft werden, eine direkte Linie zwischen Luxemburg und Amsterdameinzuführen. So würde zum ersten Mal seit Sommer 1989 eine Direktverbindung zwischen diesen beiden Städten hergestellt werden. 

Gleichzeitig sollen die CFL mit der SNCB zusammen die Höchstgeschwindigkeit der Trasse Ettelbrück – Lüttich von 95 km/h, bzw. 90 km/h in Belgien, auf 110 bis 120 km/h erhöhen. Durch diese höhere Geschwindigkeit könnte der Expresszug von und nach Rodingen seinen Start von Ulflingen nach Gouvy verlagern. Der Intercity von und nach Lüttich würde genug Zeit gewinnen, um auch noch Maastricht anfahren zu können.

Das EuroCap-Rail Projekt soll auch weiter vorangetrieben werden, um Brüssel, Luxemburg und Straßburg mit Hochgeschwindigkeitszügen zu verbinden. Auch die Verbindungen nach Südfrankreich sollen verbessert werden, unter anderem mit dem Ausbau der TGVs nach Marseille und Montpellier und deren Verlängerung nach Nizza und Italien bzw. Spanien. Hier sollen saisonal auch Nachtzüge zum Einsatz kommen, wie sie schon von dem französischen Transportminister Clément Beaune vorgeschlagen wurden. 

Zusätzlich zum Ausbau der Tagesverbindung können auch Nachtzüge nach Deutschland verkehren, um das Angebot zu stärken. Insbesondere die Verbindung Luxemburg-Frankfurt hat viel Potenzial, weil man so die Zahl der Direktflüge senken und eine umweltfreundliche Alternative zum Fliegen zur Verfügung stehen würde. Auch eine Verbindung von Luxemburg nach Köln über die Eifelstrecke sollte umgesetzt werden, um einen möglichst schnellen Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn voranzutreiben. 

Täglich strömt eine Vielzahl an Arbeitnehmenden aus dem Saarland nach Luxemburg. Im Moment können diese aber nicht auf die Eisenbahn als Verkehrsmittel zurückgreifen. Aus diesem Grund sollte eine neue Strecke Sandweiler/Contern über Remich nach Merzig gebaut werden. Zusammen  mit der bestehenden Zugstrecke zwischen Merzig und Saarbrücken entstünde so eine direkte Verbindung zwischen Luxemburg und Saarbrücken. 

Die Strecke Luxemburg – Metz sollte zudem zu einer Hochgeschwindigkeitsstrecke ausgebaut werden. Aktuell benötigt der TGV von Luxemburg über Metz nach Paris die gleiche Zeit für den Teilabschnitt Luxemburg – Metz wie für den Teilabschnitt Metz – Paris, obwohl Letzterer wesentlich länger ist. 

Schnellerer Ausbau der Fahrradwege

Es ist bereits vorgesehen, dass das Radwegnetz von derzeit etwa 600 km auf 1.100 km ausgebaut werden soll. Der Bau eines Fahrradwegs dauert oftmals nur wenige Monate. Die Planung jedoch kann sich über Jahre hinziehen. Ein erster Grund dafür sind die oftmals zähen Verhandlungen mit betroffenen Grundstückbesitzenden. Die Prozeduren müssen unbedingt beschleunigt werden. Ein zweiter Grund sind die hohen Anforderungen an die Fahrradinfrastruktur. So muss ein Fahrradexpressweg drei Meter breit sein. Dies ist berechtigt, wenn es jedoch nicht anders geht, muss es auch möglich sein, einen Fahrradweg von lediglich 1,5 Meter zu bauen. Priorität muss ein durchgehendes Fahrradnetz über Land, sowie innerhalb der Städte und Gemeinden haben.

Nutzung von Fahrradwegen für Speed-Pedelecs

Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) sind Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren können. Bei herkömmlichen Pedelecs schaltet sich der Motor oberhalb von 25 km/h ab. In Luxemburg sind S-Pedelecs Mopeds gleichgestellt. Sie dürfen daher keine Fahrradwege benutzen, müssen sowohl angemeldet als auch versichert werden. Zudem muss man bei Benutzung einen Motorradhelm tragen und zumindest einen AM-Führerschein besitzen.

Die Jonk Demokraten fordern, dass S-Pedelec-Fahrenden in Luxemburg die Nutzung von Fahrradwegen erlaubt wird. Enge und zugleich vielbefahrene Fahrradwege sollten allerdings von dieser Regelung ausgenommen werden. Diese Maßnahme würde zusammen mit einem ausgebauten Radwegenetz helfen, mehr Leute dazu zu bewegen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

Dazu soll, wie in Belgien, im Code de la route  eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt werden, damit diese nicht länger mit Mopeds gleichgesetzt werden.  Um die Sicherheit aller weiterhin zu garantieren, sollen Führerschein-, Helm-, Zulassungs- und Versicherungspflicht für S-Pedelecs bestehen bleiben. Als Helm soll jedoch lediglich ein normaler Fahrradhelm vorgeschrieben sein.

Reformierung des Taxiwesens

Anfang des Jahres 2022 hatte der Verkehrsminister verkündet, dass die aktuelle Aufteilung des Landes in sechs Taxizonen aufgehoben und das ganze Land zu einer Zone zusammengeführt werde. Dies würde zu einer Reduzierung der Taxi-Tarife führen, da jedes Taxi mit luxemburgischer Lizenz überall hinfahren könnte. Auf Druck der Taxi-Lobby wurde dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt. Wir fordern, dass Luxemburg in Zukunft dennoch aus einer einzigen Taxizone besteht.

Um den Wettbewerb anzukurbeln, fordern wir außerdem die Legalisierung von Online-Plattformen wie Uber oder Bolt. Um den hinlänglich bekannten Problemen in Bezug auf Uber aus dem Weg zu gehen, sollte man sich am niederländischen Modell orientieren und verlangen, dass alle, die einen Fahrservice anbieten, auch eine Taxilizenz benötigen. Folglich fordern wir zudem die Aufhebung der Maximalanzahl an vergebenen Lizenzen.

VI.      Gesundheitswesen

Aufbau einer Medical School

Angesichts des demographischen Wandels und der Altersstruktur der aktuellen Ärzteschaft steuert Luxemburg auf einen gefährlichen Ärztemangel zu. Bislang ist man gezwungen, für ein Medizinstudium zumindest zeitweise ins Ausland zu gehen. Dies führt einerseits dazu, dass das Risiko besteht, dass luxemburgische Studierende nach ihrem langwierigen Medizinstudium im Ausland bleiben und bringt andererseits mit sich, dass Luxemburg durch seine fehlende Medical School eine Möglichkeit auslässt, ausländische Medizinstudierende nach Luxemburg zu locken. Durch die Attraktivität Luxemburgs ist davon auszugehen, dass nicht wenige ausländische Medizinstudierende auch nach ihrem Studium in Luxemburg bleiben würden.

Seit Kurzem gibt es nun die Möglichkeit, einen dreijährigen Medizinbachelor in Luxemburg abzuschließen. Anschließend ist man jedoch, unabhängig von der Spezialisierung, gezwungen ins Ausland zu gehen. Mit zunehmendem Ärztemangel in den Nachbarländern ist zu befürchten, dass die Kriterien, um dort in einen Masterstudiengang der Medizin einzusteigen, nachdem man seinen Bachelor zuvor in Luxemburg gemacht hat, unüberwindbar hoch werden und der luxemburgische Medizinbachelor an vielen ausländischen Hochschulen wertlos wird.

Es muss daher mittelfristig auch ein Masterstudiengang der Medizin an der Uni.lu angeboten werden. Die Schaffung einer Medical School erlaubt es ein solches Studium ohne Universitätsklinikum anzubieten. Ein solches Konzept wurde bereits 2014 ausgearbeitet, ohne dass es bislang realisiert worden wäre. Es wäre erstrebenswert die Medical School in Kooperation mit renommierten ausländischen Universitäten und Professoren aufzubauen.

Zu einer Medical School gehört auch die Schaffung eines Bachelors für Pflegepersonal, da auch in diesem Sektor bereits heute ein dramatischer Mangel an Arbeitskräften herrscht.

Stärkung der Rechte der Ärzt:innen in Ausbildung (MEVS)

In Luxemburg gibt es für die meisten Fachrichtungen keine Möglichkeit, eine Facharztausbildung zu absolvieren. In unseren Augen wäre es jedoch wichtig, Ärzt:innen in Ausbildung (MEVS – médecins en voie de spécialisation) klar als Zukunft des medizinischen Systems Luxemburgs zu sehen und anzuerkennen. Die MEVS sollten vollständig hierzulande ausgebildet und auch hiergehalten werden und in Luxemburg nicht nur ihre Ausbildungszeit aus Belgien oder Deutschland absitzen. 

Wir fordern daher die Umsetzung folgender Punkte:

  • In der chirurgischen Ausbildung muss es – ebenso wie in Deutschland – möglich werden, dass MEVS Operationen durchführen und auch offiziell als Chirurgin:in auftreten dürfen.
  • Langfristig müssen eigene Ausbildungskurse auch für andere Spezialitäten hinaus etabliert werden. 

Stärkung der Rechte junger Patient:innen

Die Pandemie hat die Bewegung der Impfskepsis, welche die Impfung von minderjährigen Kindern gegen das Coronavirus ablehnt, auch in Luxemburg deutlich sichtbar gemacht. 

Aus diesem Grund begrüßen wir, dass Minderjährige ab 16 Jahren selbst entscheiden können, sich impfen zu lassen und dass es bei Kindern zwischen 12 und 15 Jahren lediglich die Zustimmung von einem Elternteil notwendig ist. Die medizinische Selbstbestimmung von Minderjährigen soll jedoch nicht nur für die Impfung gelten, sondern auch für andere medizinische Interventionen und Behandlungen.

Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Geburtshäuser

Nichts ist natürlicher als die Geburt. In einem institutionalisierten, sterilen Krankenhaus geht das Natürliche an diesem Vorgang jedoch oftmals verloren. Das Geburtshaus bietet den Vorteil, dass Frauen ihr Kind in einer ihnen vertrauten Umgebung gebären und zudem kontinuierlich von der gleichen Person Geburtshilfe in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ist die Atmosphäre in einem Geburtshaus oftmals wesentlich ruhiger und entspannter als dies in einem auf Effizienz getrimmten Krankenhaus der Fall ist.

Die Assistenz während der Geburt ist nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs eines Geburtshauses. Zum Angebot eines Geburtshauses gehört auch die Begleitung von Schwangeren und Paaren vor und nach der Geburt, bspw. mit Kursen zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen, aber auch mit Beratung und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Geburt. 

Während es in Deutschland bereits seit den 80er-Jahren Geburtshäuser gibt, sucht man eine solche Einrichtung hierzulande vergebens. Die Jonk Demokraten fordern daher einen gesetzlichen Rahmen für Geburtshäuser und dass der Staat freiberuflichen Geburtshelfer:innen ein Gebäude zur Verfügung stellt, in welchem diese ein Geburtshaus einrichten können. Zudem soll die Krankenkasse nicht nur die Kosten, welche bei der Geburt anfallen, übernehmen, sondern auch die Kosten eines stationären Aufenthalts im Geburtshaus. Im Prinzip ist im Geburtshaus während der gesamten Geburt kein ärztliches Fachpersonal zugegen, außer dies ist von der Schwangeren bzw. vom Paar ausdrücklich gewünscht. Da ein medizinischer Eingriff im Falle einer Komplikation notwendig werden kann, sollte das Geburtshaus in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus errichtet werden.

Legalisierung der Leihmutterschaft

In einer Gesellschaft, die sich immer wieder neu erfindet und in der immer neue Formen von Zusammenleben zur Normalität werden, wollen die Jonk Demokraten einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Gesellschaft gehen und das Konzept der Leihmutterschaft oder auch Gestation pour autrui in Luxemburg einführen.

Der Traum, eine Familie zu gründen und ein Kind großzuziehen, ist im 21. Jahrhundert ein Wunsch vieler Paare. Leider kann es vorkommen, dass dieser Wunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt bleibt. Neben der Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren oder eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durch einen Samenspender vorzunehmen, ist eine Leihmutterschaft bisweilen in Luxemburg nicht möglich. 

Die JDL fordert die Legalisierung folgender reproduktionsmedizinischer Varianten:

  1. Der Embryo mit genetischem Potenzial der Eltern, die sich ein Kind wünschen, wird von einer anderen Frau ausgetragen. Sie trägt in diesem Fall ein Kind aus, mit dem sie genetisch nicht verwandt ist.
  2. Die Eizelle einer Frau wird mit Sperma des Vaters oder, im Falle einer Unfruchtbarkeit des Mannes, von einem Spender befruchtet. Die Mutter trägt das Kind aus. Dieses wird nach der Geburt vom Vater und seiner Mutter großgezogen.

Da es sich unserer Meinung nach bei diesem Modell um eine ethische Fragestellung handelt, soll in einem ersten Schritt ein Kriterienkatalog in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Agierenden ausgearbeitet werden. Die Umsetzung und Überwachung dieser Kriterien, soll von einer eigens hierfür geschaffenen staatlichen Institution sichergestellt werden.

Ähnlich wie in Ländern wie Australien, Dänemark, Kanada, Israel, den Niederlanden und Großbritannien setzen wir uns für ein altruistischen Modell der Leihmutterschaft ein. Demnach soll es, mit Ausnahme der während der Schwangerschaft anfallenden Kosten, kein finanzielles Entgelt für eine Leihmutterschaft geben.

Einführung von kostenlosen Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten

Sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien, Syphilis, Herpes, Hepatitis B, Hepatitis C und HIV sind auch in Luxemburg trotz groß angelegter Informations- und Präventionskampagnen immer noch ein Problem. Gegen eine Ansteckung helfen neben dem Schutz durch Verhütungsmittel auch regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten. 

In Luxemburg gibt es aktuell an mehreren Orten die Möglichkeit, sich auf verschiedene Geschlechtskrankheiten testen zu lassen: in der Hauspraxis, in der Notaufnahme eines Krankenhauses, beim Service national des maladies infectieuses und beim Planning familial. Betroffene müssen sich demnach an einen bestimmten Ort begeben für eine ärztliche Untersuchung. Dies stellt für einige – aus Scham oder Angst – eine potenzielle Hürde dar und kann dazu führen, dass sie sich nicht testen lassen.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Einführung kostenloser Selbsttests auf sexuell übertragbare Krankheiten. Diese Selbsttests können von zuhause aus durchgeführt werden. Je nach Test kann dies durch eine einfache Speichel-, Blut- oder Urinprobe erfolgen, die per Post an ein Labor geschickt wird. Die Ergebnisse werden anschließend digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Des Weiteren soll ein Test-Abo eingeführt werden, mit dem man sich automatisch quartalsweise ein Testkit schicken lassen kann. Durch diese Maßnahmen können bestehende Hürden des heutigen Systems abgebaut werden. 

Darüber hinaus fordern wir die bereits veraltete Plattform „safersex.lu“ zu aktualisieren und unter anderem die Bestellung und Nutzung der Selbsttests zu erläutern. Die Bestellungen von Selbsttests könnten beispielsweise über MyGuichet abgewickelt werden. Personen mit wechselnden Sexualkontakten sollen dazu ermutigt werden, sich regelmäßig testen zu lassen. Vereinfachte und regelmäßige Testmöglichkeiten liefern verlässliche Daten über potenzielle Ansteckungen. Diese wiederum schützen die gesamte Gesellschaft.

Erhöhte Rückerstattung von Psychotherapien

Psychische Gesundheit ist ein wichtiges und immer mehr diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft. Leute mit gesundheitlichen Beschwerden, egal ob diese mentaler oder physischer Natur sind, sollten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Mit der Verordnung zur Kostenübernahme von Psychotherapien, welche im Februar 2023 in Kraft getreten ist, wurde bereits ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. 

In einem Zeitraum von zehn Jahren haben Personen in psychotherapeutischer Behandlung das Recht auf die Rückerstattung von insgesamt 147 Sitzungen. Die Kosten jener Sitzungen werden von der CNS jedoch nur zu 70 % übernommen, im Gegensatz zu physischen Behandlungen, welche zu 80 % zurückerstattet werden. Psychotherapien sind somit kostspieliger. Wir fordern daher, dass Psychotherapien anderen medizinischen Behandlungen gleichgestellt werden und die Rückerstattung auf 80% angehoben wird

Rückerstattung von ADHS-Medikamenten

In Luxemburg werden die Kosten von ADHS-Medikamenten wie zum Beispiel Ritalin zu 80 % von der CNS übernommen, wenn die Diagnose vor dem 18. Lebensjahr erfolgt. Wird die Krankheit erst im Erwachsenenalter diagnostiziert, findet keine Kostenübernahme seitens der CNS statt und die Betroffenen müssen die gesamten Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund fordern wir, dass die Krankenkasse, egal wann der Betroffene die Diagnose erhalten hat, einen Teil der Kosten des Medikamentes übernimmt.

Legalisierung von Cannabis

Das Cannabisverbot ist für die Gesellschaft auf verschiedenen Ebenen schädlich. Es unterstützt die organisierte Kriminalität und lässt den Schwarzmarkt weiter anwachsen. Die Reinheit der Produkte ist in keinster Weise garantiert und es untergräbt den Konsumentenschutz. Während der Staat viel Geld ausgibt, um das Verbot aufrecht zu halten und der Konsum trotzdem nicht eingeschränkt wird, werden diejenigen, die Cannabis konsumieren, diskriminiert und strafverfolgt. Eine objektive Präventions- und Aufklärungsarbeit wird so behindert. Wir setzen uns deswegen für eine Legalisierung von Cannabis in Luxemburg ein.  

Diese Legalisierung muss allerdings an verschiedene Kriterien gebunden sein. Cannabis mit geregelten THC-Werten, kann erst ab 18 Jahren in begrenzten Mengen erworben werden. Der Verkauf findet in vom Staat geführten und überprüften Geschäften statt. Durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet der Staat die Qualität der Produkte. Der Verkauf wird durch eine Chipkarte geregelt, welche die maximalerlaubte Menge, die erworben werden darf, überprüft. Beim Erhalt dieser Karte wird zukünftige Kundschaft über die Konsequenzen von Cannabiskonsum aufgeklärt.

Der Konsum ist nur innerhalb der vorgesehenen Geschäfte und in privaten Räumlichkeiten erlaubt. Die Einnahmen vom Verkauf sollen in erster Linie für Präventions- und Aufklärungsarbeit, Therapiezwecke, sowie in der Forschung eingesetzt werden. Der Anbau findet auf vom Staat kontrollierten und anerkannten Plantagen statt. Gewerblicher Anbau wird einer Privatperson durch eine Konvention mit dem Staat erlaubt. Der Verkauf des aus dem Anbau erhaltenen Produkts ist nur an die vom Staat kontrollierten Geschäfte gestattet. Der Anbau für privaten Konsum kann vom Staat auf einer begrenzten Fläche erlaubt werden. 

Die Sanktionspolitik soll angepasst werden. Dies beinhaltet auch u. a. eine Diskussion auf juristischer Basis, welche die Schwere von illegalem Drogenhandel und -konsum neu bewertet. In der Forschung sollen Cannabinoide ohne Maximalwerte zugelassen werden (THC, CB, CBD). Cannabis soll, in all seinen Formen, als Medikament zugelassen werden. Die Aufklärung über die verschiedensten Wirkungsweisen von Cannabis sowie über die Begleiterscheinungen muss gewährleistet werden. Die Sensibilisierungskampagne soll sich auf verschiedene Pfeiler stützen, wie zum Beispiel das Verteilen von Flugblättern oder die Möglichkeit sich beim „Centre de Prévention des Toxicomanies“ zu informieren. Die Schule muss eine grundlegende Aufklärung über das Thema Drogen (Alkohol, Tabak, Kaffee u.v.a.) betreiben.

Schaffung eines legalen Kaders für Prostitution

Die Jungen Demokraten stellen fest, dass die aktuelle Politik zum Thema Prostitution kläglich gescheitert ist. In luxemburgischen Sexgewerbe arbeiten schätzungsweise 1.000 Personen, die ihren Beruf unter prekären Bedingungen ausüben müssen, indem sie zum Beispiel auf dem Straßenstrich arbeiten müssen. Dadurch, dass ihre Erwerbstätigkeit nicht anerkannt wird, werden Personen, die sich prostituieren (männliche, weibliche wie transgender) an den Rand der Gesellschaft gedrängt und sich somit selbst überlassen.

Diejenigen, welche sexuelle und erotische Dienstleistungen aus freien Stücken anbieten wollen, müssen Rahmenbedingungen gegeben werden.  Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger bleiben natürlich nach wie vor Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden müssen.

Wir schlagen deswegen folgendes Modell vor: Prostitution soll straffrei sein und die Erwerbstätigkeit im Sexgewerbe als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese Etablissements sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen, die an die Betreibenden gestellt werden, beinhalten dass diese einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzen. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den Einrichtungen gelten: Eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

2012 haben einige Gremien der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen mehr als sinnvoll sei und damit angeraten, die bisherige Position der UNO vollständig zu überarbeiten. Dem stimmen auch bekannte Menschenrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch und Amnesty International zu. Amnesty International bekennt sich damit zu einer Politik, die die Menschen- und Bürgerrechte von Erwerbstätigen im Sexgewerbe in den Vordergrund stellt.

VII.     Chancengleichheit

Änderung der Kriterien beim Blutspenden von bi- und homosexuellen Menschen

In Luxemburg werden einige gesellschaftliche Gruppen von der Möglichkeit zur Blutspende kategorisch ausgeschlossen oder zumindest stark beeinträchtigt. So dürfen bi- und homosexuelle Männer in Luxemburg während zwölf Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann haben, wenn sie Blut spenden wollen. Diese willkürliche Maßnahme entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, denn eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen.

Die Jungen Demokraten fordern seit Jahren, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen ein Ende zu setzen. Die Kriterien hinsichtlich der Eignung zum Blutspenden sollen nach dem Prinzip des Individual risk assessment, also einer individuellen Risikobewertung, erfolgen und nicht an die sexuelle Identität gebunden sein. Blutspendezentren sollen zudem nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt.

Menstruationsartikel gratis zur Verfügung stellen

In Luxemburg gelten Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2.000 € laut Statec als armutsgefährdet. 2018 lag das Armutsrisiko bei rund 18%. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die unter das Armutsrisiko fallen, hierzulande stärker gestiegen als in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Wenn Frauen aufgrund von Armut keinen Zugang zu Menstruationsartikeln haben und stattdessen auf nicht geeignete Alternativen, wie bspw. alte Textilien zurückgreifen, ist dies nicht nur unhygienisch und gesundheitlich bedenklich, sondern untergräbt darüber hinaus die Würde der Frau.

Um die betroffenen Frauen finanziell zu entlasten und um die Enttabuisierung der Menstruation voranzutreiben, sollen öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet werden, Binden, Tampons und ähnliche Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die hierzu benötigten finanziellen Mittel sollen hierzu im jährlichen Haushaltsentwurf vorgesehen werden.

Legalisierung der Sexualassistenz

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz, also aktive und passive Unterstützungshandlungen, die Frauen und Männer mit einer Beeinträchtigung mit spezifischen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität ausleben zu können, nicht vorsieht. In der luxemburgischen Gesetzeslage wird Sexualbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigungen bislang vollkommen ignoriert und so das Festlegen von Ausbildungs- und Implementierungskriterien unmöglich macht.

Die Legitimität sexueller Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung muss anerkannt werden. Dem Parlament muss ein Gesetzestext vorgelegt werden, der sowohl die passive als auch die aktive Sexualassistenz definiert und die Kriterien für Ausbildung und Ausübung des Berufs festlegt, Sexualassistenz hierbei jedoch klar von Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei abgrenzt. Es soll ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Kostenübernahme von Sexualassistenz durch Kranken- und Pflegekassen geschaffen werden.

Aufklärungsarbeit über die Sexualassistenz soll vorangetrieben werden, um den gesellschaftlichen Mehrwert dieser als Instrument der umfassenden Inklusion hervorzuheben. Eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne soll die breite Gesellschaft für das Thema sensibilisieren.

Einführung von Unisextoiletten

Frauen sehen sich beim alltäglichen Toilettengang oftmals mit Ungerechtigkeit konfrontiert. So sind Studien zufolge bspw. die Wartezeiten auf der Damentoilette bei größeren Veranstaltungen oftmals um ein Vielfaches Länger als auf der Männertoilette. Ein besonderes Unbehagen fühlen Menschen mit einer anderen sexuellen Identität als der männlichen oder der weiblichen. So müssen sich bspw. intersexuelle Menschen, für die Frauen- oder die Männertoilette entscheiden, obwohl sie sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Auch transsexuelle Menschen können aufgrund der Reaktionen anderer Unbehagen beim Aufsuchen einer Toilette verspüren.

Ein weiteres, wenn auch vielleicht weniger frappierendes Problem stellt sich Vätern oder Müttern, die mit Kindern des jeweils anderen Geschlechtes eine öffentliche Toilette aufsuchen wollen. Eine Unisextoilette stellt für alle diese Probleme eine Lösung dar.

Um bestehenden Diskriminierungen ein Ende zu bereiten und die Gleichstellung aller Geschlechter weiter voranzutreiben, fordern wir die Regierung zu einer mittel- und langfristigen Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden auf.  Gesetzliche Hürden, die es privaten und öffentlichen Gebäudeinhabenden verbieten, Unisextoiletten einzurichten, müssen aufgehoben werden. Darüber hinaus wird diese Maßnahme sich besonders positiv auf die Wartezeiten bei Festivalbesuchen oder großen Veranstaltungen auswirken.

VIII.    Modernisierung unserer Demokratie

Mandatstrennung

Eine starke Demokratie soll fundierte und wohlüberlegte Antworten auf die Probleme unserer Zeit liefern können. Mit Blick auf die Herausforderungen, die unser Land meistern muss, ist das Doppelmandat von Parlament und Schöffenrat mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Es ist demnach nur schwer möglich, genügend Zeit aufzubringen, um den Anforderungen von beiden Mandaten gerecht zu werden. 

Die Chamber hat, unter anderem wegen den europäischen Direktiven, die in den nationalen Parlamenten diskutiert und transposiert werden müssen, ähnliche Aufgaben wie der Deutsche Bundestag mit über 700 Abgeordneten. Um Interessenskonflikte zwischen nationalen und lokalen Interessen, so wie eine Vollzeitausübung des Parlamentsmandats zu garantieren, fordern wir: 

  • Eine gesetzlich verankerte Mandatstrennung zwischen Parlament resp. Europarlament und Bürgermeister- bzw. Schöffenrat;
  • Eine Professionalisierung der Chamber und eine Aufwertung des Parlamentsmandats von einem Halbzeit- auf ein Vollzeitmandat;
  • Eine Professionalisierung des Schöffenrats, d.h. ein Vollzeitmandat für Bürgermeister:in und ein Halbzeitmandat für Schöffen;
  • Eine Stärkung des Dachverbandes der Gemeinden, um die Interessen der Gemeindevertreter weiterhin in der nationalen Debatte zu gewährleisten.

Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Gemeindewahlen

Weniger als 22% der Wahlberechtigten haben weniger als 30 Jahre, während über 32% älter als 60 Jahre sind. Dieser Trend wird sich durch die steigende Lebenserwartung noch verstärken. Dabei ist die Jugend in der Regel am stärksten betroffen von politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden.

Beim nationalen Referendum 2015 hat die Bevölkerung sich gegen ein Wahlrecht ab 16 bei Parlaments-, Europa- und Gemeindewahlen ausgesprochen. Damit die Jugend mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen kann, fordern wir die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen. Zugleich müssen schulische Begleitmaßnahmen eingeführt und das politische Informationsangebot für Jugendliche verbessert werden. Darüber hinaus hat die Fridays for Future-Bewegung gezeigt, dass bei der Jugend sehr wohl Interesse an der Politik besteht. 

Im Gegensatz zur nationalen Politik ist Lokalpolitik oftmals sichtbar. Das Argument, Jugendliche würden nicht über das nötige politische Wissen verfügen, ist insbesondere in der Lokalpolitik nicht fundiert. In 11 von 16 deutschen Bundesländern existiert bereits heute das kommunale Wahlrecht ab 16. Wir sind, wie bereits beim Referendum 2015, nach wie vor ausdrücklich für die Einführung eines Wahlrechts ab 16 ebenfalls bei Parlaments- und Europawahlen. Angesichts des Referendum-Ergebnisses ist die kurzfristige Umsetzung dieser Forderung jedoch wenig realistisch, weshalb sich zunächst auf die Kommunalwahlen beschränkt werden soll. Wir sind überzeugt, dass die Jugend die anfängliche Skepsis der Bevölkerung anschließend widerlegen kann und somit die Einführung des Wahlrechts ab 16 auch bei Parlaments- und Europawahlen in Zukunft realistischer wird. 

Einführung des E-Voting

2018 wurde die Briefwahl für alle mit großem Erfolg eingeführt. Seither können Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen per Brief abstimmen. Bei Personen, die in Luxemburg wohnen, funktioniert die Briefwahl in der Regel ohne Problem.

Anders sieht es hingegen bei Stimmberechtigten aus, die nicht in Luxemburg wohnen, darunter zahlreiche Studierende. Diese bekommen ihre Unterlagen oft erst eine Woche vor den Wahlen. Bei den Wahlen 2018 kamen über 5% der Umschläge nicht rechtzeitig im Wahlbüro an.

Wir fordern daher die Einführung der elektronischen Stimmabgabe, des sogenannten E-Votings. Dabei soll das E-Voting lediglich eine zusätzliche Möglichkeit sein, seine Stimme abzugeben. Die Briefwahl sowie das Wahlbüro und der Papier-Stimmzettel sollen nicht abgeschafft werden. Dennoch sollte die elektronische Stimmabgabe nicht nur online, sondern ebenfalls im Wahlbüro möglich sein.

Darüber hinaus würde das E-Voting die Anzahl der ungültigen Stimmzettel reduzieren, indem es die Wahlberechtigten auf Fehler aufmerksam macht. Bei der letzten Parlamentswahl waren rund 4% der abgegebenen Stimmzettel ungültig. Dies entspricht fast 10.000 Stimmberechtigten.  

Ein wichtiger Aspekt bei Wahlen – besonders beim E-Voting – ist die Sicherheit. Das Wahlgeheimnis muss eingehalten werden, das genutzte System muss ausfallsicher und darf nicht manipulierbar sein. Nur dann findet ein solches System Akzeptanz in der Gesellschaft.

IX.       Justiz, Sicherheit und Verteidigung

Verkürzung der Prozessdauern

In den letzten Jahren sind die Prozessdauern deutlich gestiegen. Wird heute eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, dauert es in der Regel mindestens zwei Jahre, bis ein Urteil ergeht. Dieses Instrument wird beispielsweise regelmäßig genutzt, um die Realisierung von Bauprojekten zu verzögern. Auch in anderen Bereichen lähmen lange Prozessdauern die Entwicklung unseres Landes. Wir fordern daher, die Prozessdauern deutlich zu verkürzen und Prozeduren zu beschleunigen.

Um die Dauer der Gerichtsverfahren zu verkürzen, muss die Effizienz des Justizsystems erhöht werden, bspw. durch die Nutzung von digitalen Technologien. Jede Anklageschrift, jedes Urteil und jedes Beweisstück sollte digital einreichbar und übermittelbar sein. Dies würde nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Qualität des Rechtssystems verbessern.

In diesem Sinne soll die Initiative Paperless Justice weiter ausgebaut werden, welche die Kommunikation und den Austausch zwischen allen internen und externen Agierenden der Justiz in Luxemburg zu entmaterialisieren sucht. Zusätzlich zu den digitalen Lösungen sollten wir auch die Ausbildung und Weiterbildung der Justizpersonals stärken. Mehr Fachpersonal würde zu einer höheren Verfahrenseffizienz führen und damit die Prozessdauern verkürzen. 

Rekrutierung zusätzlicher Polizeileute

Die Anzahl der neuen Rekrutierungen reicht im Moment nicht aus, um die Rentenabgänge abzufedern und gleichzeitig das Kontingent bei der Polizei zu stärken. Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, fordern wir die Polizeiausbildung auch für Personen mit einer EU-Staatsbürgerschaft zu öffnen, solange diese die drei Amtssprachen beherrschen, bzw. sich dazu verpflichten diese zu erlernen. 

Schaffung einer Gemeindepolizei

Zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört, für die öffentliche Sicherheit auf ihrem Territorium zu sorgen. Dies ist jedoch nur schwer möglich, da die Gemeinden keine Möglichkeiten haben, dies durchzusetzen. Wir fordern daher die Schaffung einer Gemeindepolizei. Diese soll eine Einheit innerhalb der Police Grand-Ducale sein. Die Schöffenräte können dann dafür sorgen, dass die Gemeindepolizei Präsenz in der Öffentlichkeit zeigt, Präventionsarbeit leistet und für ein respektvolles und sicheres Zusammenleben sorgt.

Erhöhung der Verteidigungsausgaben

In Europa tobt ein Krieg: Was vor wenigen Jahren keiner mehr für möglich hielt, ist heute traurige Realität. Auch wenn zahlreiche europäische Nato-Staaten, darunter auch Luxemburg, der Ukraine militärische, humanitäre und finanzielle Hilfe haben zukommen lassen, wäre die Ukraine ohne die Hilfe der USA höchstwahrscheinlich bereits gefallen. Durch den Ukraine-Krieg ist die Nato, welche 2019 vom französischen Präsidenten Macron noch als „hirntot“ bezeichnet worden war, wieder so wichtig wie lange nicht.

Wir fordern daher, dass Luxemburg seine Verpflichtungen gegenüber der Nato einhält und seine Verteidigungsausgaben deutlich erhöht, um sich zumindest mittelfristig dem Ziel eines Verteidigungsbudgets von 2% des BIP anzunähern. Aktuell gibt Luxemburg nur etwas mehr als ein halbes Prozent seines BIP für die Verteidigung aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Europa nicht immer bedingungslos auf die transatlantischen Partner zählen kann. Umso wichtiger ist es, dass Europa im Allgemeinen und Luxemburg im Besonderen, seine Verteidigungsfähigkeiten ausbaut. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gezeigt, dass die freie Gesellschaft, in welcher wir leben, keine Selbstverständlichkeit ist und verteidigt werden muss. Zudem soll Luxemburg auch weiterhin der Ukraine militärisch zur Seite stehen, solange dieser schreckliche Krieg dauert.

X. Bildung und Sport

Ausweitung der AideFi aufs Handwerk

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht zurzeit ein Mangel an handwerklichem Fachpersonal. Dieser Mangel macht sich auch in den Bereichen bemerkbar, die essenziell für die Bewältigung der Energiewende sind. Ein Grund dafür ist, dass immer weniger junge Menschen sich dazu entscheiden, eine Handwerksausbildung zu machen und die Meisterprüfung zu absolvieren. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, fordern die Jonk Demokraten die Studienbeihilfen, die aktuell vom Hochschulministerium ausbezahlt werden, auf Auszubildende, die eine Meisterprüfung anstreben, auszuweiten. Die Regelungen für zusätzliches Einkommen (Leistungsstipendien, Studentenjobs und Einkommen im Rahmen eines Arbeits- oder Praktikumsvertrags), die derzeit für die AideFi gelten, sollten auch bei der erweiterten AideFi für Auszubildende Anwendung finden.

Des Weiteren sollen auch junge Leute, welche sich entschieden haben, die Meisterprüfung nach ihrem Schulabschluss im Ausland anzugehen, die Möglichkeit haben, diese Unterstützung zu beantragen. Ähnlich wie bei Universitätsabschlüssen, könnte man auf diesem Weg junge Menschen Erfahrungen und Kompetenzen im Ausland sammeln lassen, welche schlussendlich der Luxemburger Wirtschaft zugutekommen. 

Schaffung einer finanziellen Bildung

Finanzielle Basiskonzepte wie Inflation, Deflation oder Stagflation sind für viele Jugendliche, aber auch für einen Großteil der Gesellschaft, keine klar verständlichen Konzepte. Dies belegt eine rezente Studie der OECD: In der Kategorie der Kenntnisse finanzieller Grundkonzepte bei den unter 30-Jährigen belegt Luxemburg den 21. von 26 Plätzen im europäischen Vergleich.

In einer Zeit von rapide steigenden Zinsen und einer historisch hohen Inflation ist es unabdingbar, auf eine umfassende und tiefgreifende finanzielle Allgemeinbildung zurückgreifen zu können. Diese gibt es im heutigen Luxemburger Schulsystem nicht. Dies belegt auch die OECD: 87,6 % der luxemburgischen Schülerschaft wünscht sich praktische Finanzkompetenz als Fach.

Wir fordern daher, die Wirtschaftswissenschaften praxisorientierter zu gestalten und den Jugendlichen somit die nötigen Kompetenzen mitzugeben, um ihre Finanzen nachhaltig zu verwalten. Die Vorteile einer solchen Initiative sind vielfältig: Mit den digitalen Möglichkeiten von heute lernen die Jugendlichen besser und früher, mit ihrem Geld umzugehen. Eine interaktive App kann dabei helfen, die Grundkonzepte der Finanzmärkte zu verstehen und einen besseren Zugang zu Aktien, Staatsanleihen, Krediten, Zinsen und der privaten Aktienrente zu erhalten. Die Kursunterlagen können durch eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzexperten der Luxemburger Banken konzipiert werden. Die Expertise ist vor Ort – sie muss nur aktiv genutzt werden.

So wie traditionell viele Familien ihren Kindern zur Geburt ein Sparkonto eröffnen, sollen Jugendliche in Luxemburg zum 18. Geburtstag ein Investmentkonto bei einer konventionalisierten Bank mit 500€ vom Staat erhalten. Dies soll einen Anreiz zum langfristigen Investieren schaffen.

Liberalisierung des Bibliothekswesens

Der neue architektonische Glanz der Nationalbibliothek in Kirchberg und des Luxembourg Learning Centers in Esch-Belval ändert nichts an den veralteten Organisationsstrukturen und Öffnungszeiten des Bibliothekswesens im Großherzogtum. Die Jonk Demokraten sind der Auffassung, dass sämtliche Bibliotheken an einem Strang ziehen müssen, um ihre Strukturen an die Lebensrealität der Nutzenden anzupassen.

Deswegen fordern wir sämtliche Akteure des luxemburgischen Bibliothekswesens zur Umsetzung folgender Maßnahmen auf:

  • Die Öffnungszeiten sowie das Angebot an Dienstleistungen der Bibliotheken gehören erweitert, um eine flexible Nutzung unabhängig des Jobs und Tagesablaufs zu ermöglichen. So sollen die großen sowie staatlich unterstützten Bibliotheken täglich zwischen 8 und 22 Uhr geöffnet sein. Zudem sollen die jeweiligen Bibliotheken auch alle Dienstleistungen unter der Woche bereitstellen sowie an den Wochenenden den Zugang zum Lesesaal und zu den Ressourcen ermöglichen. Das luxemburgische Bibliothekswesen soll demnach dem europäischen Modell folgen, bei dem die meisten staatlich unterstützen Bibliotheken rund um die Uhr geöffnet haben.
  • Ein einheitlicher Bibliotheksausweis, der online beantragt werden kann, soll eingeführt werden. Mit diesem Ausweis soll man Bücher in allen Bibliotheken des Landes ausleihen können.
  • Das Einführen eines nationalen Lieferservices, bei dem man sich Bücher aus den verschiedenen Bibliotheken in andere liefern lassen kann. Dieser Service soll mit einem digitalen Pick-Up-System funktionieren: Kleine Boxen am Eingang jeder Bibliothek, welche sich per Scan des Bibliotheksausweises öffnen lassen, sollen die bestellten Bücher zur Verfügung stellen.

Anerkennung von Esports als Sportart

Beim Esports handelt es sich um eine Wettkampfaktivität mit Computerspielen, welche von Sportstrukturen und Vereinen professionell betreut wird. Die Athlet:innen folgen einem strengen Trainings- und Ernährungsplan, um geistig und physisch fit zu bleiben. Wie in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt, fördert Esports die sozialen und kognitiven Fähigkeiten sowie auch die Augen-Hand-Koordination. 

Weltweit kann man ein rasantes Wachstum des Sports erkennen. In vielen Ländern wird Esports offiziell als sportliche Tätigkeit anerkannt. In Luxemburg ist dies nicht der Fall, obwohl auch hierzulande die Szene wächst. Bestehende Vereine haben bereits eine Esports-Abteilung gebildet und neue Esports-Vereine wurden gegründet. Wir fordern deswegen, dass Esports in Luxemburg als offizielle Sportart anerkannt wird. Dies würde es erlauben, die Entwicklung von Esports sowohl auf Wettbewerbs- als auch auf Wirtschaftsebene besser zu strukturieren und voranzutreiben. 

Wichtig ist hier allerdings der Unterschied zwischen Esports und Gaming als Freizeitbeschäftigung. Durch eine offizielle Anerkennung von Esports, könnte man effizientere Sensibilisierungskampagnen gegen Videospielsucht, übermäßigen Spielekonsum, soziale Isolation und Bewegungsmangel ausarbeiten.

Gemeinsame Stellungnahme zur Wohnungsbaukrise 

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Situation auf dem luxemburgischen Wohnungsbaumarkt immer weiter zugespitzt und erlangt, im aktuellen international schwierigen Umfeld, ihren bisherigen Höhepunkt. Vor allem für junge Menschen wird es immer schwieriger geeigneten Wohnraum zu finden.

Aus diesem Grund fordern wir, die Chrëschtlech-Sozial Jugend (CSJ), die Jonk Sozialisten (JSL), déi jonk gréngund die Jonk Demokraten (JDL), dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode folgende Maßnahmen beschließt, um der Wohnungsbaukrise entgegenzuwirken:

  • Den Spezialfond für den Wohnungsbau mit den nötigen Mittel speisen um bis zu 1.500 Wohnungen auf dem privaten Markt zu erwerben.

Angesichts des aktuellen Investitionsrückgangs auf dem privaten Wohnungsmarkt fordern wir, dass der Staat zusammen mit den Gemeinden antizyklisch investiert und bis zu 1.500 Wohnungen erwirbt. Diese Investition käme nicht nur den Handwerkerbetrieben entgegen, sondern wäre auch im Sinne einer nachhaltigen Wohnungsbaupolitik nach Wiener Vorbild, bei der die öffentliche Hand einen Teil des Wohnungsmarktes besitzt bzw. verwaltet und somit Einfluss auf die Verkaufs- und Mietpreise erhält. Die Gemeinden sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten in diesen Spezialfond zu investieren, um für mehr erschwinglichen Wohnraum in ihrer Gemeinde zu sorgen.

Wichtig beim Kauf dieser Wohnungen ist, dass die öffentlichen Gelder nicht in Form von Profiten an Investoren ausgeschüttet werden, sondern dass der Kauf zum Einstandspreis („prix de revient“) erfolgt. Dieser Mechanismus wurde bereits mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt. Um zu verhindern, dass der Staat zur Grundstückspreissteigerung beiträgt, soll diese Maßnahme zeitlich befristet und an strenge Bedingungen gebunden sein. 

  • Substanzielle Erhöhung und Beschleunigung der Mobilisierungssteuer bei unbebautem Bauland.

Angesichts der akuten Wohnungsbaukrise muss das unbebaute Bauland innerhalb der nächsten 10 Jahre schnell mobilisiert werden, um dem unzureichenden Wohnungsangebot rechtzeitig entgegenzuwirken. Die vorgeschlagene niedrige Mobilisierungssteuer reicht keinesfalls aus um Großgrundbesitzer innerhalb kurzer Zeit zur Mobilisierung ihrer Grundstücke zu bewegen.

Die Mobilisierungssteuer bei erschlossene Baulücken soll bereits nach einem Jahr greifen und nach 5 Jahren ihren Maximalbetrag erreichen. Zum Beispiel soll bei einem Grundstück von 1 Ar in der Stadt Luxemburg die Mobilisierungssteuer innerhalb von 5 Jahren auf einen Betrag von 5.000 Euro jährlich steigen.

Der bestehende Bauperimeter verfügt über ein Potenzial an Wohnraum für bis zu 300.000 Einwohnern.

  • Erhöhung der Obergrenze des vergünstigten Steuersatzes von 3% bezogen auf den Steuervorteil („taux super-réduit“) von 50.000 Euro auf 125.000 Euro beim Kauf sowie der Renovierung des Eigenheims und Erhöhung des sogenannten „Bëllegen Akt“ von 30.000 Euro auf 50.000 Euro beim Kauf des Eigenheims, um vor allem den Erstkauf vom Eigenheim zu unterstützen.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast mindern sowie die notariellen Registrierungs- und Überschreibungsgebühren (6% bzw. 1%) für Käufer abfedern. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt vor allem für junge Menschen / Primo-acquéreur wieder zugänglich zu machen und diesen gleichzeitig wieder anzukurbeln.

  • Substanzielle Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten, die an die heutigen Marktpreise anzupassen ist.

Diese an Bedingungen gebundene Staatsgarantie bei Immobilienkrediten erleichtert es vor allem jungen Menschen mit geringem Kapital, einen Kredit bei der Bank zu erhalten. Allerdings entspricht der vor Jahren festgelegte Maximalbetrag dieser Garantie mit rund 150.000 Euro nicht mehr der heutigen Preisrealität.

Stellungnahme der JDL Jonk Demokraten zur aktuellen Debatte bei der Blutspende

Die JDL Jonk Demokraten begrüßen die Ankündigung von Gesundheitsministerin Paulette Lenert, der Diskriminierung beim Blutspenden noch diese Legislaturperiode ein Ende setzen zu wollen. In einem rezenten Interview mit RTL[1] hat die Ministerin sich dafür ausgesprochen, beim Thema Blutspenden das Prinzip der individuellen Risikobewertung einführen und somit auch bi- und homosexuelle Männer zur Blutspende zulassen zu wollen. Bisher müssen diese in Luxemburg eine zwölfmonatige Abstinenzsphase antreten, um Blut spenden zu dürfen. Es handelt sich dabei allerdings um eine rein willkürliche Maßnahme, denn sie entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen. Im Vergleich werden heterosexuelle Spender*innen bei Risikoverhalten für einen Zeitraum von vier Monaten von der Blutspende ausgeschlossen. 

Im internationalen Vergleich ist die luxemburgische Regelung überholt. Seit März 2022 dürfen in Frankreich Menschen, unabhängig von der sexuellen Orientierung, Blut spenden. Ausschlaggebend ist das individuelle Risikoverhalten. Auch die deutsche Bundesregierung hat Anfang 2023 angekündigt, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Männern ein Ende setzen zu wollen. Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes werden in Deutschland künftig die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität kein Ausschlussfaktor mehr sein. Demnach rückt auch hier die individuelle Risikobewertung in den Vordergrund.

In diesem Kontext fordern die JDL Jonk Demokraten:

  • die Gesundheitsministerin dazu auf, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen und das im Koalitionsvertrag 2018-2023 vorgesehene Prinzip der individuellen Risikobewertung einzuführen. 
  • die Regierung dazu auf, dass Blutspendezentren nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt. In unseren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass eine einzige Organisation seit 1979 ein Monopol auf eine so wichtige Dienstleistung wie das Annehmen von Blutspenden hat.

[1] URL: https://www.rtl.lu/news/national/a/2044419.html?fbclid=IwAR3tPGEIHrIdO3RQlKdYzdvACHgGzVBSQlrVWuN3AyaYkaGs31QbdjJAaQI

Liberalisierung des Bibliothekswesens in Luxemburg

Der neue architektonische Glanz der Nationalbibliothek in Kirchberg und des Luxembourg Learning Centers in Esch-Belval ändert nichts an den veralteten Organisationsstrukturen und Öffnungszeiten des Bibliothekswesens im Großherzogtum. Die Jonk Demokraten stellen in diesem Kontext drei konkrete Forderungen, um die Bibliotheken an die Lebensrealität der Schüler, Studenten und Nutzer anzupassen.

  1. Die Öffnungszeiten sowie das Angebot an Dienstleistungen der Bibliotheken gehören endlich erweitertum eine flexible Nutzung unabhängig des Jobs und Tagesablaufs zu ermöglichenDie National-, Universitäts- und Stadtbibliothek (Cité Bibiliothèque) sollten täglich (montags bis sonntags) zwischen 8 und 22 Uhr geöffnet sein, die Universitätsbibliothek in der Klausurenphase ununterbrochen. In den meisten europäischen Ländern sind Universitätsbibliotheken rund um die Uhr und während der Semesterferien geöffnet. Die aktuell unflexiblen Öffnungszeiten erschweren den Studenten ihr Studium und verhindern den Wissenszugang für die arbeitende Bevölkerung komplett. Wir fordern die jeweiligen Bibliotheken zudem auf, alle Dienstleistungen auch unter der Woche bereitzustellen sowie an den Wochenenden den Zugang zum Lesesaal und zu den Ressourcen zu ermöglichen. Flexiblere und breitere Öffnungszeiten kommen ebenfalls den Studenten zugute, die im Ausland studieren. Für sie wird es so möglich, während der vorlesungsfreien Zeit, ihre Abschlussarbeiten in Luxemburg zu schreiben.
  2. Außerdem fordern wir die Vereinheitlichung der Registrierung für das Bibliothekssystem – einfach, online und digital mit einem einheitlichen Bibliotheksausweis. Ein Login auf a-z.lu sollte es Nutzern ermöglichen, Bücher in allen Bibliotheken des Landes auszuleihen. Heute braucht man pro Bibliothek eine individuelle Voranmeldung, telefonisch oder vor Ort.
  3. Zuletzt verlangen wir das Einführen eines nationalen Lieferservices, bei dem man sich Bücher aus den verschiedenen Bibliotheken in andere liefern lassen kann. Wenn man beispielsweise im Norden des Landes wohnt und ein Buch braucht, welches in der Bibliothek in Esch-Belval liegt, kann man dies momentan nur online vormerken und anschließend vor Ort abholen. Für Personen, die in Vollzeit arbeiten, ist dies nur schwer möglich. Ein Lieferservice mit digitalem Pickup-System löst dieses Problem: Kleine Boxen am Eingang jeder Bibliothek, welche sich per Scan des Bibliotheksausweises öffnen und die bestellten Bücher zur Verfügung stellen.

Stellungnahme bzgl. des akuten Investitions- und Transaktionsrückgangs auf dem luxemburgischen Immobilienmarkt

Im Segment der Neubauten sind die Verkäufe im 3. Quartal 2022 im Vergleich zum 3. Quartal 2021 um 36,4 Prozent[1] zurückgegangen. Die Chambre des Métiers und die Fédération des Artisans befürchten für 2023 einen Rückgang von neu gebauten Wohnungen um 1.500 Einheiten[2] von bisher 3.800 auf 2.300. Die Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine, die hohe Inflation und steigende Zinsen sind einige Gründe, die diesen aktuellen Investitions- und Transaktionsrückgang auf dem luxemburgischen Immobilienmarkt verursacht haben.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Regierung auf, ein kurzfristiges Maßnahmenpaket zur Ankurbelung öffentlicher und privater Investitionen zu beschließen:

  • Schaffung eines Krisenfonds in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro zum Kauf von Wohnungen auf dem privaten Markt.

Angesichts des aktuellen Investitionsrückgangs auf dem privaten Wohnungsmarkt fordern wir, dass der Staat antizyklisch investiert und bis zu 1.500 Wohnungen erwirbt. Diese Investition käme nicht nur den Handwerkerbetrieben entgegen sondern wäre auch im Sinne einer nachhaltigen Wohnungsbaupolitik nach Wiener Vorbild, bei der die öffentliche Hand einen Teil des Wohnungsmarktes besitzt bzw. verwaltet und somit Einfluss auf die Verkaufs- und Mietpreise erhält. Die Speisung dieses Fonds könnte z. B. durch Investitionen des Fonds de Compensation erfolgen.

Beim Kauf dieser Wohnungen ist es wichtig, dass die öffentlichen Gelder nicht in Form von Profiten an Investoren ausgeschüttet werden, sondern dass der Kauf zum Einstandspreis („prix de revient“) erfolgt. Dieser Mechanismus wurde bereits mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt. Um zu verhindern, dass der Staat zur Grundstückspreissteigerung beiträgt, soll diese Maßnahme zeitlich befristet und an strenge Bedingungen gebunden sein. 

  • Stopp des aktuellen Entwurfs zum sogenannten Mietgesetz.

Der aktuelle Entwurf zum Mietgesetz sieht weitere Einschränkungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Mietpreisen für Vermieter vor. 

Die Einführung von Preisdeckeln in der freien Marktwirtschaft führt ggf. zu kurzfristigen Preissenkungen, löst jedoch das grundsätzliche Problem von Angebot und Nachfrage nicht. Dieser Preisdeckel wird vielmehr die Wohnungsbaukrise mittel- bis langfristig durch stagnierende bzw. reduzierte Investitionen von verunsicherten Privatinvestoren – die fast den gesamten Wohnungsbaumarkt in Luxemburg ausmachen – weiter verschärfen. Mietern und vor allem Wohnungssuchenden würde diese Maßnahme demnach schaden.

  • Erhöhung der Obergrenze des vergünstigten Steuersatzes von 3% bezogen auf den Steuervorteil („taux super-réduit“) von 50.000 Euro auf 125.000 Euro beim Kauf des Eigenheims und einer weiteren Mietwohnung sowie einer Verdreifachung des sogenannten „Bëllegen Akt“ von 20.000 Euro auf 60.000 Euro beim Kauf des Eigenheims.

Durch die bereits erwähnten stark gestiegenen Zinsen auf Immobilienkredite sowie der konstant steigenden Wohnungspreise haben es vor allem junge Menschen immer schwerer, sich eine Eigentumswohnung zu leisten.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast mindern sowie die notariellen Registrierungs- und Überschreibungsgebühren (6% bzw. 1%) für Käufer abfedern. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt vor allem für junge Menschen wieder zugänglich zu machen und diesen gleichzeitig wieder anzukurbeln.

  • Verdoppelung der Obergrenze der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen und Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen.

Durch die hohen Immobilienpreise und den daraus folgenden langen Kreditlaufzeiten (Kredite auf 30 Jahre sind inzwischen die Norm), verlangen Banken grundsätzlich Restschuldversicherungen, um sich gegen einen eventuellen Zahlungsausfall abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Prämien bei jungen Menschen niedriger ausfallen, fließen diese in die Berechnung des Kredits und des Eigenkapitals ein und erhöhen somit die Ausgaben. Die Versicherungsprämie kann steuerlich abgesetzt werden, sofern man sie als „prime unique“, also auf einen Schlag anstatt monatlich, bezahlt. 

Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll der durch die steigenden Zinsen entstehende finanzielle Druck auf Wohnungskäufer reduziert werden.

  • Substanzielle Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten, um sie an die heutigen Marktpreise anzupassen.

Diese an Bedingungen gebundene Staatsgarantie bei Immobilienkrediten erleichtert es vor allem jungen Menschen mit geringem Kapital, einen Kredit bei der Bank zu erhalten. Allerdings entspricht der vor Jahren festgelegte Maximalbetrag dieser Garantie mit rund 150.000 Euro nicht mehr der heutigen Preisrealität.


[1] https://www.wort.lu/de/business/auf-dem-immobilienmarkt-wird-deutlich-weniger-verkauft-63a57a3fde135b923636ede6

[2] https://www.wort.lu/de/business/handwerk-befuerchtet-verschaerfung-der-krise-auf-dem-wohnungsmarkt-63a18838de135b9236b57648

Kostenlose Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten einführen

Sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien, Syphilis, Gonorrhoe, Herpes, Hepatitis B, Hepatitis C und HIV sind auch in Luxemburg trotz groß angelegter Informations- und Präventionskampagnen immer noch ein Problem. Gegen eine Ansteckung helfen neben dem Schutz durch Verhütungsmittel auch regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten. 

In Luxemburg gibt es aktuell an vier Orten die Möglichkeit, sich auf verschiedene Geschlechtskrankheiten testen zu lassen: beim Hausarzt, in der Notaufnahme eines Krankenhauses, beim „Service national des maladies infectieuses“im „Centre Hospitalier de Luxembourg“ und beim „Planning familial“. Betroffene müssen sich demnach an einen bestimmten Ort begeben für eine ärztliche Untersuchung. Dies stellt für einige Menschen – aus Scham oder Angst – eine potentielle Hürde dar und kann dazu führen, dass sie sich nicht testen lassen. Im Gegensatz zu Luxemburg bietet der „National Health Service (NHS)“ in Großbritannien heute schon ein kostenloses Test-Abonnement an, mit dem man sich regelmäßig Testkits nach Hause liefern lassen kann.

In diesem Zusammenhang fordern die Jonk Demokraten die Einführung kostenloser Selbsttests auf sexuell übertragbare Krankheiten. Diese Selbsttests können von zuhause aus durchgeführt werden. Je nach Test kann dies durch eine einfache Speichel-, Blut- oder Urinprobe erfolgen, die per Post an ein Labor geschickt wird. Die Ergebnisse werden anschließend digital per Email oder SMS mitgeteilt. Des Weiteren soll ein Test-Abo eingeführt werden, mit dem man sich automatisch quartalsweise ein Testkit schicken lassen kann. Durch diese Maßnahmen können bestehende Hürden des heutigen Systems abgebaut werden. 

Darüber hinaus fordern wir die Regierung dazu auf, die bereits veraltete Plattform „safersex.lu“ zu aktualisierenund unter anderem die Bestellung und Nutzung der Selbsttests zu erläutern. Die Bestellungen von Selbsttests könnten beispielsweise über MyGuichet abgewickelt werden. Personen mit wechselnden Sexualpartnern sollen dazu ermutigt werden, sich regelmäßig testen zu lassen. Vereinfachte und regelmäßige Testmöglichkeiten liefern verlässliche Daten über potentielle Ansteckungen. Diese wiederum schützen die gesamte Gesellschaft.