Luxemburg muss sich breiter öffnen, um auch in Zukunft qualitatives Wachstum zu generieren

Die Niederlande machen es vor: Seit 2016 ist es für Personen mit einem Master-Abschluss und Promovierte aus Drittstaaten – unabhängig vom Studienfach – möglich, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung („orientation year highly educated persons“) für die Niederlande zu erhalten, auch wenn sie ihr Diplom nicht in den Niederlanden, sondern an einer Top 200-Universität erhalten haben. Unter Drittstaat fallen alle Länder, die nicht zur EU, bzw. zur EFTA gehören. Zur Bestimmung der Top 200-Universitäten werden drei verschiedene Rankings berücksichtigt, wobei es ausreicht, wenn die eigene Universität in einem dieser drei Rankings unter den Top 200 ist. Zudem gilt man auch als Alumnus bzw. Alumna einer Top 200-Universität, wenn diese im Fach, welches man studiert hat, unter den Top 200 liegt. Bei den Rankings handelt es sich um das QS World University Rankings, das Times Higher Education Ranking und das sogenannte Shanghai Ranking. Das Orientierungsjahr kann dabei bis zu drei Jahre nach Abschluss des Studiums angefragt werden.

Die Aufenthaltsgenehmigung, die Absolvent*innen erhalten, dient ebenfalls als Arbeitserlaubnis. Sie haben folglich genügend Zeit sich eine passende Stelle zu suchen und sich anschließend auf ihrem neuen Arbeitsplatz zu beweisen. Ist das Unternehmen nach der Probezeit von den Qualitäten der*des neuen Mitarbeitenden überzeugt, wird es die notwendigen administrativen Schritte einleiten, damit diese*r eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden bekommt. Des Weiteren können Alumni die zwölf Monate des Orientation Year auch dazu nutzen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

In Luxemburg ist es bereits möglich, nach dem Studium oder einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, eine neunmonatige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt allerdings nur, wenn das erwähnte Studium bzw. die wissenschaftliche Tätigkeit an einer luxemburgischen Hochschule absolviert wurde. Um seinen hohen Lebensstandard und den hiesigen Sozialstaat zu erhalten, ist Luxemburg auf das viel gepriesene qualitative Wachstum angewiesen. Dieses ist ohne gut ausgebildete ausländische Fachkräfte jedoch nicht möglich. Die Jonk Demokraten fordern daher die Einführung eines Orientierungsjahrs für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolvent*innen nach niederländischem Vorbild, wobei sich nicht nur auf Top-200-Universitäten beschränkt werden sollte. So hätten mehr Alumni die Chance, ein solches Orientierungsjahr in Anspruch zu nehmen.

Unternehmen haben bereits heute die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige einzustellen, was jedoch mit einigem administrativem Aufwand verbunden ist. Bevor eine Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen besetzt werden kann, muss diese zuerst beim Arbeitsamt ausgeschrieben werden. Ist es dem Arbeitsamt nach drei Wochen nicht gelungen, dem Unternehmen eine Person, die dem gesuchten Profil entspricht, vorzuschlagen, kann dieser ein entsprechendes Zertifikat beantragen, was ihm erlaubt besagte Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen zu besetzen. Die zukünftig beschäftigte Person muss dieses Zertifikat anschließend dem Antrag für ein Arbeitsvisum hinzufügen. Erst nach dem Erhalt des Visums kann die neue Stelle angetreten werden.

Diese schwerfällige administrative Prozedur ist für Unternehmen nicht attraktiv, dies insbesondere, wenn man bedenkt, dass sie den potenziellen Arbeitnehmer*innen nur anhand des Lebenslaufs, der Diplome und zwei bis drei Bewerbungsgesprächen bewerten können. Oftmals werden Bewerbungen von Drittstaatsangehörigen daher keine Aufmerksamkeit geschenkt und Stellen mit weniger geeigneten Personen, bei denen es keine Hürden bezüglich der Arbeitserlaubnis gibt, besetzt. Unserer Meinung nach erschwert dies eine gute wirtschaftliche Entwicklung der hier tätigen Unternehmen und damit des Landes. Diese Prozedur sollte deswegen schnellstens überdacht und der administrative Aufwand verringert werden.

Visum für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolvent*innen