JDL Walprogramm fir d’Nationalwalen 2023

Fir eis Zukunft: fräi a nohalteg

I.  Wohnungsbau

Schaffung eines Wohnungskrisenfonds

Angesichts des aktuellen Investitionsrückgangs auf dem privaten Wohnungsmarkt fordern wir die Schaffung eines Krisenfonds in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro zum Kauf von Wohnungen auf dem privaten Markt. Damit soll der Staat antizyklisch investieren und bis zu 1.500 Wohnungen erwerben. Diese Investition käme nicht nur den Handwerkerbetrieben entgegen, sondern wäre auch im Sinne einer nachhaltigen Wohnungsbaupolitik nach Wiener Vorbild, bei der die öffentliche Hand einen Teil des Wohnungsmarktes besitzt bzw. verwaltet und somit Einfluss auf die Verkaufs- und Mietpreise erhält. Die Speisung dieses Fonds könnte z. B. durch Investitionen des Fonds de Compensation erfolgen.

Beim Kauf dieser Wohnungen ist es wichtig, dass die öffentlichen Gelder nicht in Form von Profiten an geldgebende Institutionen ausgeschüttet werden, sondern dass der Kauf zum Einstandspreis („prix de revient“) erfolgt. Dieser Mechanismus wurde bereits mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt. Um zu verhindern, dass der Staat zur Grundstückspreissteigerung beiträgt, soll diese Maßnahme befristet und an strenge Bedingungen gebunden sein. 

Erhöhung der Mobilisierungssteuer

Angesichts der akuten Wohnungsbaukrise muss das unbebaute Bauland – v. a. von Personen mit umfangreichem Großgrundbesitz – innerhalb der nächsten 10 Jahre mobilisiert werden, um dem unzureichenden Wohnungsangebot rechtzeitig entgegenzuwirken. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht den Spitzensatz der Mobilisierungssteuer erst nach 15 Jahren vor. Wir fordern eine Verdreifachung der Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland und eine Kürzung des Erreichens des Spitzensatzes auf 10 Jahre

Damit es möglich bleibt, Grundstücke für einen späteren Zeitpunkt – z. B. für  Enkel oder Großenkel – unbebaut und ohne progressiv steigende Mobilisierungssteuer zu erhalten, soll die Vermietung unbebauter Grundstücke für befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses eine zusätzliche Flexibilität bieten. So könnten Grundstücke für eine Dauer von 10-25 Jahren in Wohngebieten mit einer geringen Dichte (HAB-1) vermietet werden. Daher fordern wir eine Befreiung von der Mobilisierungssteuer bei der Vermietung unbebauter erschlossener Grundstücke für befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses in Wohngebieten mit geringer Dichte (HAB-1).

Einführung eines Super-Logementsministère

Um den aktuell akuten Problemen auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, fordern wir die Schaffung eines Super-Wohnungsbauministeriums. Hierbei sollen neue gesetzliche Anforderungen, die zu weiteren bzw. neuen Genehmigungsprozeduren führen, gründlich überdacht werden. Dies hat zum Ziel, Wohnungsbauprojekte, die sich in der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsphase befinden sowie künftige Projekte in ihrer Ausarbeitungsdauer, nicht zu beeinträchtigen. Auch bestehende Prozeduren sollen dringend überarbeitet, vereinfacht, digitalisiert und gegebenenfalls die Verwaltungen personell aufgestockt werden, um die Umsetzung künftiger Bauprojekte zu beschleunigen. Eine kohärente Wohnungsbaupolitik kann nur dann gelingen, wenn auch die Gemeinden eingebunden werden und zudem der Aspekt der Landesplanung sowie des Umwelt- und Naturschutzes Berücksichtigung findet. Damit dieses Ineinandergreifen besser gelingt, sollten die Ressorts Umwelt, Inneres, Landesplanung und Wohnungsbau in einem Ministerium gebündelt werden und damit in den Verantwortungsbereich eines einzelnen Regierungsmitglieds fallen. 

Stopp des aktuellen Entwurfes des Mietgesetzes

Der aktuelle Entwurf zum Mietgesetz sieht weitere Einschränkungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Mietpreisen vor. Wir fordern daher den Stopp des aktuellen Entwurfes des sogenannten Mietgesetzes

Die Einführung von Preisdeckeln in der freien Marktwirtschaft führt ggf. zu kurzfristigen Preissenkungen, löst jedoch das grundsätzliche Problem von Angebot und Nachfrage nicht. Im Gegenzug wird dieser Preisdeckel die Wohnungsbaukrise mittel- bis langfristig durch stagnierende bzw. reduzierte Investitionen von verunsicherten Privatpersonen – die fast den gesamten Wohnungsbaumarkt in Luxemburg ausmachen – weiter verschärfen.  Diese Maßnahme würde Leuten, die eine Wohnung mieten bzw. eine Mietwohnung suchen demnach schaden.

Anpassung des „Taux super-réduit“ und des „Bëllegen Akt“

Durch die bereits erwähnten stark gestiegenen Zinsen auf Immobilienkredite sowie der konstant steigenden Wohnungspreise haben es vor allem junge Leute immer schwerer, sich eine Eigentumswohnung zu leisten. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Obergrenze des vergünstigten Steuersatzes von 3% bezogen auf den Steuervorteil („taux super-réduit“) von 50.000 Euro auf 125.000 Euro beim Kauf eines Eigenheims und einer weiteren Mietwohnung sowie einer Verdreifachung des sogenannten „Bëllegen Akt“ von 30.000 Euro auf 60.000 Euro beim Kauf eines Eigenheims.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast mindern sowie die notariellen Registrierungs- und Überschreibungsgebühren (6 % bzw. 1 %) abfedern. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt vor allem für junge Leute wieder zugänglich zu machen und diesen gleichzeitig wieder anzukurbeln.

Erhöhung der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen auf Immobilienkredite

Die im Vergleich zu den Vorjahren extrem gestiegenen Zinsen sorgen für großen finanziellen Druck sowohl auf Personen, die erst kürzlich eine Immobilie per Kredit mit variablem Zinssatz gekauft haben, als auch auf Leute, die an einem Immobilienkauf interessiert sind, sich aber aktuell hohen variablen und festen Zinssätzen ausgesetzt sehen. Zudem gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass sich dies kurzfristig ändern wird. 

Wir fordern deshalb eine Verdopplung der Obergrenze der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen der Erstwohnung und einer weiteren Mietwohnung. Die vorgeschlagene Maßnahme sorgt für eine Reduktion des finanziellen Drucks und eine allgemeine Entlastung derjenigen, die kürzlich einen Immobilienkredit aufgenommen haben oder überlegen eine solche Investition vorzunehmen. 

Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen

Durch die hohen Immobilienpreise und den daraus folgenden langen Kreditlaufzeiten (Kredite auf 30 Jahre sind inzwischen die Norm) verlangen Banken grundsätzlich Restschuldversicherungen, um sich gegen einen eventuellen Zahlungsausfall abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Prämien bei jungen Leuten niedriger ausfallen, fließen diese in die Berechnung des Kredits und des Eigenkapitals mit ein und erhöhen somit die Ausgaben. Die Versicherungsprämie kann steuerlich abgesetzt werden, sofern man sie als „prime unique“, also auf einen Schlag anstatt monatlich, bezahlt. Wir fordern deshalb eine Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen

Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten

Um vor allem jungen Leuten mit geringem Kapital den Zugang zu Immobilienkrediten zu erleichtern, können diese eine Staatsgarantie beantragen. Diese erhöht bei einer Kreditanfrage die Chancen auf eine Kreditvergabe, da der Staat im Falle eine Zahlungsausfalls für einen Teil des Kredits haftet. Aktuell beläuft sich die Staatsgarantie auf 150.000 Euro. Dieser Betrag entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Marktpreisen. Wir fordern deshalb eine substanzielle Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten.  

Der Erhalt dieser Garantie ist an verschiedene Kriterien gebunden: So muss die antragstellende Person unter anderem beweisen können, dass sie seit mindestens 3 Jahren regelmäßig spart. Außerdem darf die monatliche Rückzahlung des Kredits nicht mehr als 40% seines verfügbaren Einkommens ausmachen. Da auch dies nicht mehr der Marktrealität entspricht, müssen diese Kriterien überarbeitet werden.

Einführung des Netto-Null-Flächenverbrauchs

Natur- und Klimaschutz gehören zu den Grundsätzen der JDL. Aus diesem Grund unterstützen wir die Zielsetzung eines Netto-Null-Flächenverbrauchs. Jedoch würde die Umsetzung dieser Strategie ausschließlich auf nationalem Territorium sowohl die Entwicklung unserer Wirtschaft erschweren als auch die Wohnungsbaukrise in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Dieses Wachstum allein durch innerstädtische Verdichtungsmaßnahmen – die zudem nur im Rahmen eines Wettbewerbes ausgearbeitet wurden – zu erreichen, ist vollkommen unrealistisch. Außerdem steht diese Maßnahme im direkten Widerspruch zu dem Gesetzesentwurf, weiteres Bauland für Wohnungsbau über eine Steuer zu mobilisieren.

Aus diesem Grund teilen wir die Ansicht der vom deutschen Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Studie „Planspiel + Flächenhandel“, dass ein solches Vorhaben auf kommunaler Ebene auch in Luxemburg nicht zielführend ist. Wir fordern daher, einen EU-weiten Zertifikathandel für Bauland. Dieser wird dazu führen, dass regionales qualitatives Wachstum weiterhin möglich bleibt und über diesen Einnahmen zur Renaturierung und Entsiegelung von ungenutzten Flächen entstehen.

Beratung für Privatpersonen bei Wohnungsbau

Die im Pacte Logement 2.0 für die Gemeinden vorgesehene Wohnungsbauberatung, soll auch Privatpersonen zur Verfügung stehen, bzw. gefördert werden.

Personen, die einen klaren Fahrplan und Informationen bezüglich der anstehenden Kosten sowie Chancen und Risiken beim Bau einer Immobilie benötigen, sollen ebenfalls von einer fachspezifischen Beratung profitieren können.  Eine solche Beratung erleichtert das Treffen von fundierten Entscheidungen mit Blick auf den Umgang mit erworbenen Grundstücken.

II. Klima, Umwelt und Energie

Nahhaltige Investitionen des Pensionsfonds

Die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erderwärmung sind vielfältig. Investitionen in Richtung Klimaschutz zu lenken, ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Die aktuelle Investitionspolitik des Pensionsfonds erfüllt diese Vorgaben aktuell leider nicht, oder nur teilweise. Dies gilt auch für den Zukunftsfonds (FSIL), dessen Ziel es ist, Rücklagen für die kommenden Generationen aufzubauen.

Wir fordern aus diesem Grund zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf:

  • Die Investitionen der Fonds in Einklang mit den ambitionierten Klimazielen, nämlich die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5°C, zu bringen. 
  • Das Beenden von Investitionen in Unternehmen, die in der Global Coal Exit List aufgeführt werden. 
  • Den Ausstieg aus allen Carbon Majors, den 100 größten Produzenten an CO2, innerhalb der kommenden 3 Jahre vorbereiten und umsetzen. 
  • Die Weiterentwicklung von Ausschlusskriterien der Fonds um soziale Kriterien (Verzicht auf Kinderarbeit, Korruptionsprävention, Einhaltung der Menschenrechte, usw.) verstärkt Rechnung zu tragen und sich dabei an den zehn Prinzipien des UN Global Compacts orientieren. 
  • Das Einrichten eines Teilfonds, der ausschließlich in Finanzprodukte investiert, die im Einklang mit dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen („Taxonomie“) sind. Dies würde es dem Fond erlauben, die Klimatransition aktiv zu fördern. Dieser Teilfonds sollte mittelfristig 10 % des gesamten Investitionsvolumens ausmachen.
  • Innerhalb des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die oben genannten Ziele und Strategien umgesetzt werden können.

Beschleunigung der Prozeduren für Windräder

Bis die Aufstellung eines neuen Windrads sämtliche Prozeduren durchlaufen hat, vergehen in Luxemburg durchschnittlich sieben Jahre. Hinzu kommt, dass – bedingt durch strenge Auflagen – für zahlreiche potenzielle Standorte überhaupt keine Genehmigung erteilt wird und folglich deutlich weniger Windräder aufgestellt werden können. Der Bau des Windrads dauert lediglich sechs Monate. Wenn Luxemburg bis 2030 seine CO2-Emissionen um 55% senken soll und dies nicht ausschließlich über importierten grünen Strom passieren soll, müssen die Genehmigungsprozeduren für Windräder deutlich vereinfacht und die Auflagen reduziert werden.

Sinnbildlich für den schleppenden Ausbau von Windrädern steht der stark vom Aussterben bedrohte Rotmilan. Ein noch laufendes EU-Forschungsprojekt hat mehrere Ursachen für die starke Bedrohung des Greifvogels identifiziert, darunter Giftköder, die eigentlich für Mäuse und Ratten gedacht sind, aber auch der Straßenverkehr. Eine Kollision eines Rotmilans mit einem Windrad ist ein seltenes Ereignis. Dies muss bei der Anpassung der Gesetzeslage berücksichtigt werden. 

Beschleunigung der Energiewende

Seit Mitte der 1990er Jahre besteht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die globale Erderwärmung auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Der Weltklimarat (IPCC) schlug in seinem letzten Bericht Alarm, dass ohne schnelles Handeln, die Konsequenzen verheerend sein werden. Es wurde bisher kläglich verpasst, die Energiewende mit der nötigen Rigorosität anzugehen und die Klimakrise zu bekämpfen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zudem hat der russische Angriffskrieg in der Ukraine aufgezeigt, wie gefährlich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch geopolitisch ist.

2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energien in Luxemburg bei nur 7,5 %, da der Großteil der Energie importiert wird. Wir fordern daher den konsequenten und schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret sollte dies über den Ausbau der Windkraft- und Solaranlagenkapazitäten führen. 

Um die Energiewende zu schaffen und von fossilen Energieträgern loszukommen, sind wir der Meinung, dass man sich auch der Atomenergie im europäischen Ausland nicht verschließen darf. Wir fordern daher, diese als Übergangslösung weiter zu benutzen und sichere AKWs weiterhin am Netz zu lassen. Auch wenn die Lagerung des Atommülls immer noch problematisch ist und die Atomenergie immer ein gewisses Risiko birgt, ist es womöglich das kleinere Übel gegenüber fossilen Energien. 

Langfristig gesehen könnte auch die Kernfusion eine nachhaltige, saubere und risikofreie Energie liefern. Diese Technologie ist ein Zukunftsversprechen und hat in den letzten Jahren erstaunliche Fortschritte gemacht. Wir fordern daher, die Investitionen in Technologie der Kernfusion zu erhöhen und die Beteiligung Luxemburgs an Forschungsprojekten auszubauen

Nutzung von Regen- und Grauwasser

In Zeiten von Klimawandel, steigenden Temperaturen und Dürren sind Wasserreserven zunehmend Belastungen ausgesetzt. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erscheint in diesem Kontext logisch. Weniger logisch erscheint es, die Pflanzen im Garten mit Trinkwasser zu bewässern, die Toilette mit Trinkwasser zu spülen oder den Hochdruckreiniger an den Trinkwasserhahn anzuschließen. 

Wir fordern deshalb, dass alle privaten Neubauten mit Regenwassernutzungsanlagen ausgestattet werden müssen. Diese erlauben es, das aufgefangene und gefilterte Regenwasser für alle Zwecke zu nutzen, für die nicht zwingend Trinkwasser benötigt wird. Das Regenwasser könnte so für die Toilettenspülung oder zum Gießen genutzt werden. 

Die Installation eines solchen Systems ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, da separate Leitungen und regelmäßige Wartung benötigt werden. Um diese umweltbewusste Maßnahme zu fördern, soll der Staat mit Subventionen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu einem Teil auffangen. Diese Subventionen sollen auch für die Installation von Grauwasseranlagen gelten. 

Bekämpfung des wilden Abfalls

Das Phänomen des wilden Abfalls, auch noch Littering genannt, zeichnet sich vor allem durch das achtlose Wegwerfen oder das Liegenlassen von Abfall auf öffentlichem Grund aus. Seit der Pandemie hat die Vermüllung des öffentlichen Raums europaweit zugenommen.

Wir fordern eine konsequente Umsetzung der 2020 vorgestellten Null-Offall-Strategie. Die darin vorgestellten Visionen müssen in die Tat umgesetzt sowie jene Strategie, vor allem im Hinblick auf das Littering-Phänomen, in Sachen Prävention, Recycling und Entsorgung erweitert werden.

Zudem fordern wir folgende Maßnahmen, um gegen den wilden Müll vorzugehen:

  • Mehrwegsysteme für Mehrwegverpackungen müssen ausgebaut werden. Noch vor 2030 sollen alle Kunststoffverpackungen so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar sind.
  • Im Rahmen der Benelux-Union soll ein länderübergreifendes Pfandsystem für Mehrwegflaschen sowie Einwegflaschen und Einwegdosen eingeführt werden.
  • Das Ministerium soll eine Online-Abfallberatung anbieten. Bürger sollen so über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung, die Weiterverwertung von Wertstoffen, die Notwendigkeit des richtigen Sortierens sowie die ordnungsgemäßen Möglichkeiten der Abfallentsorgung informiert werden. Die vom Ministerium dafür angedachte App Mäin Offall funktioniert nicht in allen Gemeinden und wird auch nur halbherzig mit Informationen versorgt.
  • Die Umweltbildung soll in den Grundschulen ein fester Bestandteil des Lehrplans werden. Dieser Bildungsansatz soll durch entsprechende Wissensvermittlung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen anregen. Dies kann mit lehrreichen Ausflügen, Abfall-Sammelaktionen und interaktiven Schulprojekten erreicht werden.
  • Das Littering soll stringent mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Deswegen fordern wir, dass verschärfte Strafen, wie im neuen Gesetzentwurf angestrebt, konsequent in Form von hohen Bußgeldern (bis zu 10.000€) für das unachtsame Wegwerfen von Müll an die Umweltsünder verhängt werden. „Kleineres“Littering soll mit angemessenen Bußgeldern bestraft werden (145 bis 1.000€). 
  • Um die nationale Anti-Littering-Strategie zu vertiefen und stetig zu verbessern, fordern wir den kontinuierlichen Austausch und Initiativen für Partnerschaft mit anderen Staatendie eine erfolgreicheUmsetzung von Anti-Littering-Maßnahmen vorweisen.

Öffnung des Saatgutmarktes

Die Verwendung von bäuerlichem Saatgut ist ein landwirtschaftliches Verfahren, bei dem die gewonnenen Samen einer Ernte wieder ausgesät werden. Über die Jahre entstehen dadurch sehr robuste sowie an das lokale Klima und den lokalen Boden angepasste Samen. Damit Saatgut in der EU verkauft werden kann, muss es im Prinzip im EU-Sortenkatalog („Catalogue européen des espèces et variétés végétales“) registriert werden. Personen, die für diese Praxis einstehen, argumentieren, dass bäuerliches Saatgut heterogen und instabil sei und daher nicht den Anforderungen des Markts entspräche. Die für die Registrierung im EU-Sortenkatalog notwendigen Tests und Nachweise sind jedoch kostspielig und lohnen sich für landwirtschaftliche Betriebe in der Regel nicht.

Dies führt zu einem Oligopol der großen Saatgut-Hersteller. Aktuell kontrollieren nur vier Unternehmen über 70 % des gesamten Saatgut-Weltmarkts. Da es sich bei industriellem Saatgut oftmals um nichtreproduzierbares Hybridsaatgut handelt, sind die landwirtschaftlichen Betriebe abhängig von der Produktpalette der Agrarkonzerne. 

Wir fordern daher eine Liberalisierung des Saatgutmarktes in Luxemburg. Landwirtschaftlichen Betrieben und Privatpersonen aus Luxemburg muss es legal möglich sein, lokale Sorten zu kaufen bzw. Zu verkaufen und zu vermehren, auch wenn diese nicht im EU-Sortenkatalog bzw. im nationalen Sortenkatalog eingetragen sind. Traditionelles, bäuerliches Saatgut kann einen wichtigen Beitrag leisten, um das Ziel von 100 % Bio-Landwirtschaft bis 2050 zu erreichen. Diese Maßnahme sorgt zudem für mehr Agrobiodiversität sowie eine höhere Nutzpflanzenvielfalt, und reduziert folglich den Pestizidbedarf und die Zerstörung der Umwelt. Eine Liberalisierung des Saatgutmarktes führt zu einer größeren Auswahl für  die Kundschaft und stellt nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit dar.

III.       Wirtschaft und Finanzen

Einführung der Individualbesteuerung

Um das veraltete Steuersystem endlich zu modernisieren und gerechter zu gestalten, benötigt Luxemburg dringend eine Reform des Steuergesetzes. Wir fordern daher die Individualbesteuerung für alle.

Das aktuelle Gesetz sieht je nach Familienstand drei verschiedene Steuerklassen vor. In der Klasse 1 befinden sich hauptsächlich Ledige, in der Klasse 1a Verwitwete und in der Klasse 2 verheiratete oder gepacste Paare. Steuerzahlende der Klasse 2 genießen Vorteile, während die der Klasse 1 am stärksten zur Kasse gebeten werden. Zudem gibt es Unterschiede in der Progressivität der verschiedenen Steuertabellen. Die Tatsache, dass Steuerzahlende nach ihrem Familienstand besteuert werden, entspricht einer veralteten, unfairen Auffassung der Gesellschaft. 

Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer einheitlichen Steuerklasse, bei der alle individuell besteuert werden. Um die Transition vom alten zum neuen Steuersystem fließend zu gestalten, soll eine Übergangsphase von zehn Jahren eingeführt werden. Während dieser kann man auf eigenen Wunsch im alten System verbleiben oder sofort zum neuen übergehen. Nach Ablauf der zehn Jahre wird man dann automatisch in das neue System übergehen. Personen, die neu ins Steuersystem eintreten, werden sofort im neuen System geführt. Zudem sollen Familien mit Kindern per Steuerkredit entlastet werden. 

Anpassung der Steuern an die Inflation

Aktuell befinden wir uns in einem ökonomischen Umfeld mit einer hohen Inflationsrate. Dies geht für alle mit einen konstanten Kaufkraftverlust einher. Um diesem entgegenzuwirken, gibt es in Luxemburg die automatische Lohnindexierung in 2,5%-Schritten der Gehälter aller Beschäftigten. Höhere Gehälter bedeuten im Umkehrschluss allerdings auch höhere Steuerabgaben, da man gegebenenfalls in eine höhere Steuertranche aufsteigt. Wenn Gehaltserhöhungen, welche die Inflation auffangen sollen, dazu führen, dass Betroffene mehr Steuern zahlen müssen, und die negativen Effekte der Inflation dadurch nicht mehr komplett aufgefangen werden, spricht man von der kalten Progression

Im Rahmen der Tripartite, bzw. des Solidaritéitspak 3.0, hat die Regierung beschlossen, zwei Indextranchen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 mit einem Steuerkredit auszugleichen. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem die Steuertabelle um 2,5 Indextranchen angehoben, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Allein seit 2017 sind jedoch sechs Indextranchen entfallen. Durch die vorgesehene Anhebung der Steuertabelle wird demnach nicht einmal die Hälfte der Indextranchen steuerlich kompensiert. Um diesem Rückstand entgegenzuwirken, fordern wir weitere Anpassungen der Steuertabelle an die Inflation.

Einführung eines Visums für hochqualifizierte Nicht-EU-Alumni

Die Niederlande machen es vor: Seit 2016 ist es für Personen mit einem Master-Abschluss und Promovierte aus Drittstaaten möglich, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, auch wenn sie ihr Diplom nicht in den Niederlanden, sondern an einer Top 200-Universität erhalten haben. Unter Drittstaat fallen alle Länder, die nicht zur EU, bzw. zur EFTA gehören. Zur Bestimmung der Top 200-Universitäten werden drei verschiedene Rankings (QS World University Ranking, Times Higher Education Ranking, Shanghai Ranking) berücksichtigt. Es ist allerdings ausreichend, wenn die eigene Universität oder das eigene Fach in einem dieser drei Rankings unter den Top 200 ist. Das Orientierungsjahr kann dabei bis zu drei Jahre nach Abschluss des Studiums angefragt werden.

Die erwähnte Aufenthaltsgenehmigung dient dabei ebenfalls als Arbeitserlaubnis. Die hochqualifizierten Fachkräfte haben folglich genügend Zeit sich eine passende Stelle zu suchen und sich auf ihrem neuen Arbeitsplatz zu beweisen. Bei Zufriedenstellung des Unternehmens, kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Des Weiteren können Alumni die zwölf Monate des Orientation Year auch dazu nutzen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

In Luxemburg ist es bereits möglich, nach dem Studium oder einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, eine neunmonatige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt allerdings nur, wenn das erwähnte Studium bzw. die wissenschaftliche Tätigkeit an einer luxemburgischen Hochschule absolviert wurde. Um seinen hohen Lebensstandard und den hiesigen Sozialstaat zu erhalten, ist Luxemburg auf das viel gepriesene qualitative Wachstum angewiesen. Dieses ist ohne gut ausgebildete ausländische Fachkräfte jedoch nicht möglich. Wir fordern daher die Einführung eines Orientierungsjahrs für hochqualifizierte Nicht-EU-Alumni nach niederländischem Vorbild, wobei sich nicht nur auf Top-200-Universitäten beschränkt werden sollte. 

Steuernachlass für die Beherbergung von Geflüchteten

Angesichts der hohen Anzahl an geflüchteten Personen, die nach Europa kommen und der bereits angespannten Platzsituation in den Asylstrukturen in Luxemburg sollten Maßnahmen ergriffen werden, um der gesamten Situation, auch mit Blick auf Geflüchteten aus der Ukraine,  gerecht zu werden. In den letzten Monaten haben insbesondere Privatpersonen ihre Solidarität gezeigt, indem sie Geflüchteten Unterkunft in ihren eigenen Häusern angeboten haben. Diese Initiative hat die staatlichen Strukturen entlastet, allerdings leiden auch die, die sich solidarisch gezeigt haben nun unter den Auswirkungen der Energiekrise und der starken Inflation. Die JDL setzt sich dafür ein, die umfangreiche Solidarität einzelner Individuen anzuerkennen und einen Teil der entstandenen Kosten in Form von Steuernachlässen auszugleichen. Mithilfe gemeinnütziger Initiativen sollen sowohl eine Liste der Personen, die ihr Zuhause für Geflüchtete geöffnet haben, erstellt als auch eine Abschätzung der entstandenen zusätzlichen Energiekosten erarbeitet werden. Diese ermittelten Zusatzkosten sollen von den Steuern erlassen werden können.

Liberalisierung des Brauereiwesens

Um in Luxemburg Alkohol verkaufen zu dürfen, muss man im Besitz einer Schanklizenz sein. Aktuell gibt es in Luxemburg ungefähr 3.300 Schanklizenzen. Diese werden zu über 90 % von zwei Akteuren kontrolliert: der Brasserie Nationale (Bofferding) und der Brasserie de Luxembourg (Diekirch). Entweder besitzen diese die Lizenzen direkt oder binden die Cafébetreibenden vertraglich an sich. Letztere haben meistens keine Wahl, da sie die Lokale lediglich untermieten und die Brauerei zwischen Ihnen und der Partei, die das Lokal vermietet, steht. Auch Gemeinden oder Vereine sind oftmals verpflichtet eine bestimmte Biersorte auszuschenken. Luxemburg hat in Europa den einzigen Markt, der auf diese Weise funktioniert. Dies macht es für kleine Craft-Beer-Brauereien sehr schwierig, auf dem luxemburgischen Markt Fuß zu fassen. Wir fordern daher, dass dieses Duopol aufgelöst wird, indem die Regelungen für Schanklizenzen geändert werden, so wie es auch die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 vorsieht.

IV.      Work-Life Balance

Recht auf Telearbeit

Während der Coronapandemie haben viele Firmen in Rekordzeit ihren Angestellten eine flächendeckende Telearbeit ermöglicht, obwohl diese Anfangs behaupteten, es sei unmöglich von zu Hause auszuarbeiten. Obwohl es mittlerweile zu unserer neuen Arbeitsrealität gehört, gibt es in Luxemburg bislang kein gesetzlich verankertes Recht auf Telearbeit. Die letzten drei Jahre haben gezeigt, dass nicht nur das Personal von dieser flexibleren Arbeitsmethode profitieren, sondern auch die Unternehmen und die Umwelt. 

Wir fordern deswegen ein Recht auf Telearbeit, welches den Angestellten nur verweigert werden kann, wenn die Telearbeit zu schweren Sicherheitsrisiken, zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung oder zu untragbaren finanziellen Schäden führt. 

Darüber hinaus fordern wir ein staatliches Förderprogramm, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung von Telearbeit zu unterstützen, sowie ein Weiterführen der diplomatischen Gespräche mit unseren Nachbarländern bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Maßnahmen sollten an den Ausbau und der Förderung von Co-Working Spaces insbesondere an den Grenzen unseres Landes gekoppelt sein. 

Schaffung von Lebenszeitenkonten

Die Digitalisierung verdrängt zunehmend das klassische Arbeitszeitmodell „nine to five“ aus unserer Gesellschaft. Die Arbeitszeiten werden flexibler und vielfältiger. Die Unternehmen fordern von ihren Angestellten mehr Flexibilität; die Beschäftigten wünschen sich ihrerseits eine besser Work-Life-Balance. Wir wollen, dass sich der Arbeitsmarkt dieser Entwicklung anpasst, und fordern die Einführung der sogenannten „Lebensarbeitszeitkonten“.

Wir schlagen folgendes Modell vor: Überstunden und Urlaubstage sollen auf ein solches „Lebensarbeitszeitkonto“ im Laufe einer Karriere eingespeist werden. Dafür soll auch ein klarer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden und das Projekt mit zusätzlichen staatlichen Geldern gefördert werden. Dieses Konto kann dann von den Angestellten dazu benutzt werden, um z. B. eine mehrmonatige Weltreise anzutreten, die Kinder zuhause über einen längeren Zeitraum zu betreuen, oder andere Projekte umzusetzen, die Zeit benötigen.

Da wir uns bewusst sind, dass manche auch im Laufe ihrer Karriere das Unternehmen wechseln, schlagen wir folgende Lösungen vor, um den Verlust der angesparten Zeit auf dem Konto zu vermeiden:

  • Das „Lebensarbeitszeitkonto“ wird am neuen Arbeitsplatz übernommen: Nehmen Angestellte Stunden in Anspruch, die vor Antritt im neuen Unternehmen angesammelt wurden, sollen diese von einer eigens dafür gegründeten Genossenschaft entschädigt werden. Durch steuerliche Vergünstigungen/staatliche Subventionen bei Übernahme des „Lebensarbeitszeitkontos“ sollen zusätzliche Anreize für Unternehmen geschaffen werden.
  • Das „Lebensarbeitszeitkonto“ wird am neuen Arbeitsplatz nicht übernommen: In diesem Fall können sich der Angestellte die angesammelten Stunden zum halben Steuersatz auszahlen lassen oder das Konto einfrieren lassen und so die Stunden bei einem erneuten Arbeitswechsel mitnehmen oder früher in Rente gehen.

Zusätzlich zum „Lebensarbeitszeitkonto“, will die JDL, dass die Arbeitszeiten im privaten und öffentlichen Sektor flexibler gestalten werden können. Auf diese Weise werden die Work-Life-Balance der Angestellten zusätzlich verbessert.

V. Mobilität

Plan National de Mobilité

Wir unterstützen die im Plan National de Mobilité vorgesehenen Planung und Strategien, fordern jedoch eine Beschleunigung bei der Umsetzung der Infrastrukturprojekte zur Verbesserung der aktiven Mobilität und des ÖPNVs in bestehenden Quartiers und zur Erschließung künftiger Entwicklungsgebiete. Vor allem Projekte wie die Erweiterung der Tram in Richtung Mamer sowie die Umsetzung des Boulevard de Merl bzw. des Boulevard de Cessange inkl. Tram sollen vor 2035 umgesetzt werden, um neue Quartierentwicklungen zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen, unter Berücksichtigung landesplanerischer Rahmenbedingungen, weitere Mobilitätsinfrastrukturen in den Plan National Mobilité übernommen und umgesetzt werden.

Erweiterung der Eisenbahnlinie

Bis in die 80er-Jahre konnten die Züge zwischen Luxemburg-Stadt und Lüttich zweigleisig fahren. Erst als die Trassen elektrifiziert wurden, wurde zwischen Ettelbrück und Ulflingen ein Gleis zurückgebaut, da in den alten Tunneln die Höhe für zwei Oberleitungen fehlte. Die Strecke ist nach wie vor breit genug für ein zweites Gleis und ein solches ist unabdinglich, um einen reibungslosen Ablauf der Zugverbindung aus und in den Norden des Landes zu garantieren.  Lediglich mithilfe eines zweiten Gleises werden Züge nicht mehr durch Störungen, die ebensolche aus der Gegenrichtung verursachen, beeinträchtigt. 

Um die Zuverlässigkeit und die Pünktlichkeit auf der Nordlinie zu verbessern, fordern wir den Wiederaufbau eines zweiten Gleises auf der CFL-Linie 10. In einer ersten Phase soll dieses zweite Gleis auf den freien Strecken wieder aufgebaut werden, bevor die Tunnel renoviert und auch ausgebaut werden. 

Ebenfalls soll ein zweites Gleis im Abschnitt Sandweiler-Contern und Oetringen auf der CFL-Linie 30 verlegt werden, damit auch dort eine Fahrplanstabilität garantiert werden kann. Die zusätzlichen Kapazitäten kann man für neue Verbindungen in Richtung Deutschland einsetzen. 

Stärkung der internationalen Zugverbindungen

Sobald die Ausbauarbeiten in Belgien abgeschlossen sind und der Zug innerhalb von zwei Stunden von Luxemburg nach Brüssel fährt, soll die Möglichkeit geprüft werden, eine direkte Linie zwischen Luxemburg und Amsterdameinzuführen. So würde zum ersten Mal seit Sommer 1989 eine Direktverbindung zwischen diesen beiden Städten hergestellt werden. 

Gleichzeitig sollen die CFL mit der SNCB zusammen die Höchstgeschwindigkeit der Trasse Ettelbrück – Lüttich von 95 km/h, bzw. 90 km/h in Belgien, auf 110 bis 120 km/h erhöhen. Durch diese höhere Geschwindigkeit könnte der Expresszug von und nach Rodingen seinen Start von Ulflingen nach Gouvy verlagern. Der Intercity von und nach Lüttich würde genug Zeit gewinnen, um auch noch Maastricht anfahren zu können.

Das EuroCap-Rail Projekt soll auch weiter vorangetrieben werden, um Brüssel, Luxemburg und Straßburg mit Hochgeschwindigkeitszügen zu verbinden. Auch die Verbindungen nach Südfrankreich sollen verbessert werden, unter anderem mit dem Ausbau der TGVs nach Marseille und Montpellier und deren Verlängerung nach Nizza und Italien bzw. Spanien. Hier sollen saisonal auch Nachtzüge zum Einsatz kommen, wie sie schon von dem französischen Transportminister Clément Beaune vorgeschlagen wurden. 

Zusätzlich zum Ausbau der Tagesverbindung können auch Nachtzüge nach Deutschland verkehren, um das Angebot zu stärken. Insbesondere die Verbindung Luxemburg-Frankfurt hat viel Potenzial, weil man so die Zahl der Direktflüge senken und eine umweltfreundliche Alternative zum Fliegen zur Verfügung stehen würde. Auch eine Verbindung von Luxemburg nach Köln über die Eifelstrecke sollte umgesetzt werden, um einen möglichst schnellen Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn voranzutreiben. 

Täglich strömt eine Vielzahl an Arbeitnehmenden aus dem Saarland nach Luxemburg. Im Moment können diese aber nicht auf die Eisenbahn als Verkehrsmittel zurückgreifen. Aus diesem Grund sollte eine neue Strecke Sandweiler/Contern über Remich nach Merzig gebaut werden. Zusammen  mit der bestehenden Zugstrecke zwischen Merzig und Saarbrücken entstünde so eine direkte Verbindung zwischen Luxemburg und Saarbrücken. 

Die Strecke Luxemburg – Metz sollte zudem zu einer Hochgeschwindigkeitsstrecke ausgebaut werden. Aktuell benötigt der TGV von Luxemburg über Metz nach Paris die gleiche Zeit für den Teilabschnitt Luxemburg – Metz wie für den Teilabschnitt Metz – Paris, obwohl Letzterer wesentlich länger ist. 

Schnellerer Ausbau der Fahrradwege

Es ist bereits vorgesehen, dass das Radwegnetz von derzeit etwa 600 km auf 1.100 km ausgebaut werden soll. Der Bau eines Fahrradwegs dauert oftmals nur wenige Monate. Die Planung jedoch kann sich über Jahre hinziehen. Ein erster Grund dafür sind die oftmals zähen Verhandlungen mit betroffenen Grundstückbesitzenden. Die Prozeduren müssen unbedingt beschleunigt werden. Ein zweiter Grund sind die hohen Anforderungen an die Fahrradinfrastruktur. So muss ein Fahrradexpressweg drei Meter breit sein. Dies ist berechtigt, wenn es jedoch nicht anders geht, muss es auch möglich sein, einen Fahrradweg von lediglich 1,5 Meter zu bauen. Priorität muss ein durchgehendes Fahrradnetz über Land, sowie innerhalb der Städte und Gemeinden haben.

Nutzung von Fahrradwegen für Speed-Pedelecs

Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) sind Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren können. Bei herkömmlichen Pedelecs schaltet sich der Motor oberhalb von 25 km/h ab. In Luxemburg sind S-Pedelecs Mopeds gleichgestellt. Sie dürfen daher keine Fahrradwege benutzen, müssen sowohl angemeldet als auch versichert werden. Zudem muss man bei Benutzung einen Motorradhelm tragen und zumindest einen AM-Führerschein besitzen.

Die Jonk Demokraten fordern, dass S-Pedelec-Fahrenden in Luxemburg die Nutzung von Fahrradwegen erlaubt wird. Enge und zugleich vielbefahrene Fahrradwege sollten allerdings von dieser Regelung ausgenommen werden. Diese Maßnahme würde zusammen mit einem ausgebauten Radwegenetz helfen, mehr Leute dazu zu bewegen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

Dazu soll, wie in Belgien, im Code de la route  eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt werden, damit diese nicht länger mit Mopeds gleichgesetzt werden.  Um die Sicherheit aller weiterhin zu garantieren, sollen Führerschein-, Helm-, Zulassungs- und Versicherungspflicht für S-Pedelecs bestehen bleiben. Als Helm soll jedoch lediglich ein normaler Fahrradhelm vorgeschrieben sein.

Reformierung des Taxiwesens

Anfang des Jahres 2022 hatte der Verkehrsminister verkündet, dass die aktuelle Aufteilung des Landes in sechs Taxizonen aufgehoben und das ganze Land zu einer Zone zusammengeführt werde. Dies würde zu einer Reduzierung der Taxi-Tarife führen, da jedes Taxi mit luxemburgischer Lizenz überall hinfahren könnte. Auf Druck der Taxi-Lobby wurde dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt. Wir fordern, dass Luxemburg in Zukunft dennoch aus einer einzigen Taxizone besteht.

Um den Wettbewerb anzukurbeln, fordern wir außerdem die Legalisierung von Online-Plattformen wie Uber oder Bolt. Um den hinlänglich bekannten Problemen in Bezug auf Uber aus dem Weg zu gehen, sollte man sich am niederländischen Modell orientieren und verlangen, dass alle, die einen Fahrservice anbieten, auch eine Taxilizenz benötigen. Folglich fordern wir zudem die Aufhebung der Maximalanzahl an vergebenen Lizenzen.

VI.      Gesundheitswesen

Aufbau einer Medical School

Angesichts des demographischen Wandels und der Altersstruktur der aktuellen Ärzteschaft steuert Luxemburg auf einen gefährlichen Ärztemangel zu. Bislang ist man gezwungen, für ein Medizinstudium zumindest zeitweise ins Ausland zu gehen. Dies führt einerseits dazu, dass das Risiko besteht, dass luxemburgische Studierende nach ihrem langwierigen Medizinstudium im Ausland bleiben und bringt andererseits mit sich, dass Luxemburg durch seine fehlende Medical School eine Möglichkeit auslässt, ausländische Medizinstudierende nach Luxemburg zu locken. Durch die Attraktivität Luxemburgs ist davon auszugehen, dass nicht wenige ausländische Medizinstudierende auch nach ihrem Studium in Luxemburg bleiben würden.

Seit Kurzem gibt es nun die Möglichkeit, einen dreijährigen Medizinbachelor in Luxemburg abzuschließen. Anschließend ist man jedoch, unabhängig von der Spezialisierung, gezwungen ins Ausland zu gehen. Mit zunehmendem Ärztemangel in den Nachbarländern ist zu befürchten, dass die Kriterien, um dort in einen Masterstudiengang der Medizin einzusteigen, nachdem man seinen Bachelor zuvor in Luxemburg gemacht hat, unüberwindbar hoch werden und der luxemburgische Medizinbachelor an vielen ausländischen Hochschulen wertlos wird.

Es muss daher mittelfristig auch ein Masterstudiengang der Medizin an der Uni.lu angeboten werden. Die Schaffung einer Medical School erlaubt es ein solches Studium ohne Universitätsklinikum anzubieten. Ein solches Konzept wurde bereits 2014 ausgearbeitet, ohne dass es bislang realisiert worden wäre. Es wäre erstrebenswert die Medical School in Kooperation mit renommierten ausländischen Universitäten und Professoren aufzubauen.

Zu einer Medical School gehört auch die Schaffung eines Bachelors für Pflegepersonal, da auch in diesem Sektor bereits heute ein dramatischer Mangel an Arbeitskräften herrscht.

Stärkung der Rechte der Ärzt:innen in Ausbildung (MEVS)

In Luxemburg gibt es für die meisten Fachrichtungen keine Möglichkeit, eine Facharztausbildung zu absolvieren. In unseren Augen wäre es jedoch wichtig, Ärzt:innen in Ausbildung (MEVS – médecins en voie de spécialisation) klar als Zukunft des medizinischen Systems Luxemburgs zu sehen und anzuerkennen. Die MEVS sollten vollständig hierzulande ausgebildet und auch hiergehalten werden und in Luxemburg nicht nur ihre Ausbildungszeit aus Belgien oder Deutschland absitzen. 

Wir fordern daher die Umsetzung folgender Punkte:

  • In der chirurgischen Ausbildung muss es – ebenso wie in Deutschland – möglich werden, dass MEVS Operationen durchführen und auch offiziell als Chirurgin:in auftreten dürfen.
  • Langfristig müssen eigene Ausbildungskurse auch für andere Spezialitäten hinaus etabliert werden. 

Stärkung der Rechte junger Patient:innen

Die Pandemie hat die Bewegung der Impfskepsis, welche die Impfung von minderjährigen Kindern gegen das Coronavirus ablehnt, auch in Luxemburg deutlich sichtbar gemacht. 

Aus diesem Grund begrüßen wir, dass Minderjährige ab 16 Jahren selbst entscheiden können, sich impfen zu lassen und dass es bei Kindern zwischen 12 und 15 Jahren lediglich die Zustimmung von einem Elternteil notwendig ist. Die medizinische Selbstbestimmung von Minderjährigen soll jedoch nicht nur für die Impfung gelten, sondern auch für andere medizinische Interventionen und Behandlungen.

Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Geburtshäuser

Nichts ist natürlicher als die Geburt. In einem institutionalisierten, sterilen Krankenhaus geht das Natürliche an diesem Vorgang jedoch oftmals verloren. Das Geburtshaus bietet den Vorteil, dass Frauen ihr Kind in einer ihnen vertrauten Umgebung gebären und zudem kontinuierlich von der gleichen Person Geburtshilfe in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ist die Atmosphäre in einem Geburtshaus oftmals wesentlich ruhiger und entspannter als dies in einem auf Effizienz getrimmten Krankenhaus der Fall ist.

Die Assistenz während der Geburt ist nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs eines Geburtshauses. Zum Angebot eines Geburtshauses gehört auch die Begleitung von Schwangeren und Paaren vor und nach der Geburt, bspw. mit Kursen zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen, aber auch mit Beratung und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Geburt. 

Während es in Deutschland bereits seit den 80er-Jahren Geburtshäuser gibt, sucht man eine solche Einrichtung hierzulande vergebens. Die Jonk Demokraten fordern daher einen gesetzlichen Rahmen für Geburtshäuser und dass der Staat freiberuflichen Geburtshelfer:innen ein Gebäude zur Verfügung stellt, in welchem diese ein Geburtshaus einrichten können. Zudem soll die Krankenkasse nicht nur die Kosten, welche bei der Geburt anfallen, übernehmen, sondern auch die Kosten eines stationären Aufenthalts im Geburtshaus. Im Prinzip ist im Geburtshaus während der gesamten Geburt kein ärztliches Fachpersonal zugegen, außer dies ist von der Schwangeren bzw. vom Paar ausdrücklich gewünscht. Da ein medizinischer Eingriff im Falle einer Komplikation notwendig werden kann, sollte das Geburtshaus in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus errichtet werden.

Legalisierung der Leihmutterschaft

In einer Gesellschaft, die sich immer wieder neu erfindet und in der immer neue Formen von Zusammenleben zur Normalität werden, wollen die Jonk Demokraten einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Gesellschaft gehen und das Konzept der Leihmutterschaft oder auch Gestation pour autrui in Luxemburg einführen.

Der Traum, eine Familie zu gründen und ein Kind großzuziehen, ist im 21. Jahrhundert ein Wunsch vieler Paare. Leider kann es vorkommen, dass dieser Wunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt bleibt. Neben der Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren oder eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durch einen Samenspender vorzunehmen, ist eine Leihmutterschaft bisweilen in Luxemburg nicht möglich. 

Die JDL fordert die Legalisierung folgender reproduktionsmedizinischer Varianten:

  1. Der Embryo mit genetischem Potenzial der Eltern, die sich ein Kind wünschen, wird von einer anderen Frau ausgetragen. Sie trägt in diesem Fall ein Kind aus, mit dem sie genetisch nicht verwandt ist.
  2. Die Eizelle einer Frau wird mit Sperma des Vaters oder, im Falle einer Unfruchtbarkeit des Mannes, von einem Spender befruchtet. Die Mutter trägt das Kind aus. Dieses wird nach der Geburt vom Vater und seiner Mutter großgezogen.

Da es sich unserer Meinung nach bei diesem Modell um eine ethische Fragestellung handelt, soll in einem ersten Schritt ein Kriterienkatalog in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Agierenden ausgearbeitet werden. Die Umsetzung und Überwachung dieser Kriterien, soll von einer eigens hierfür geschaffenen staatlichen Institution sichergestellt werden.

Ähnlich wie in Ländern wie Australien, Dänemark, Kanada, Israel, den Niederlanden und Großbritannien setzen wir uns für ein altruistischen Modell der Leihmutterschaft ein. Demnach soll es, mit Ausnahme der während der Schwangerschaft anfallenden Kosten, kein finanzielles Entgelt für eine Leihmutterschaft geben.

Einführung von kostenlosen Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten

Sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien, Syphilis, Herpes, Hepatitis B, Hepatitis C und HIV sind auch in Luxemburg trotz groß angelegter Informations- und Präventionskampagnen immer noch ein Problem. Gegen eine Ansteckung helfen neben dem Schutz durch Verhütungsmittel auch regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten. 

In Luxemburg gibt es aktuell an mehreren Orten die Möglichkeit, sich auf verschiedene Geschlechtskrankheiten testen zu lassen: in der Hauspraxis, in der Notaufnahme eines Krankenhauses, beim Service national des maladies infectieuses und beim Planning familial. Betroffene müssen sich demnach an einen bestimmten Ort begeben für eine ärztliche Untersuchung. Dies stellt für einige – aus Scham oder Angst – eine potenzielle Hürde dar und kann dazu führen, dass sie sich nicht testen lassen.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Einführung kostenloser Selbsttests auf sexuell übertragbare Krankheiten. Diese Selbsttests können von zuhause aus durchgeführt werden. Je nach Test kann dies durch eine einfache Speichel-, Blut- oder Urinprobe erfolgen, die per Post an ein Labor geschickt wird. Die Ergebnisse werden anschließend digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Des Weiteren soll ein Test-Abo eingeführt werden, mit dem man sich automatisch quartalsweise ein Testkit schicken lassen kann. Durch diese Maßnahmen können bestehende Hürden des heutigen Systems abgebaut werden. 

Darüber hinaus fordern wir die bereits veraltete Plattform „safersex.lu“ zu aktualisieren und unter anderem die Bestellung und Nutzung der Selbsttests zu erläutern. Die Bestellungen von Selbsttests könnten beispielsweise über MyGuichet abgewickelt werden. Personen mit wechselnden Sexualkontakten sollen dazu ermutigt werden, sich regelmäßig testen zu lassen. Vereinfachte und regelmäßige Testmöglichkeiten liefern verlässliche Daten über potenzielle Ansteckungen. Diese wiederum schützen die gesamte Gesellschaft.

Erhöhte Rückerstattung von Psychotherapien

Psychische Gesundheit ist ein wichtiges und immer mehr diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft. Leute mit gesundheitlichen Beschwerden, egal ob diese mentaler oder physischer Natur sind, sollten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Mit der Verordnung zur Kostenübernahme von Psychotherapien, welche im Februar 2023 in Kraft getreten ist, wurde bereits ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. 

In einem Zeitraum von zehn Jahren haben Personen in psychotherapeutischer Behandlung das Recht auf die Rückerstattung von insgesamt 147 Sitzungen. Die Kosten jener Sitzungen werden von der CNS jedoch nur zu 70 % übernommen, im Gegensatz zu physischen Behandlungen, welche zu 80 % zurückerstattet werden. Psychotherapien sind somit kostspieliger. Wir fordern daher, dass Psychotherapien anderen medizinischen Behandlungen gleichgestellt werden und die Rückerstattung auf 80% angehoben wird

Rückerstattung von ADHS-Medikamenten

In Luxemburg werden die Kosten von ADHS-Medikamenten wie zum Beispiel Ritalin zu 80 % von der CNS übernommen, wenn die Diagnose vor dem 18. Lebensjahr erfolgt. Wird die Krankheit erst im Erwachsenenalter diagnostiziert, findet keine Kostenübernahme seitens der CNS statt und die Betroffenen müssen die gesamten Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund fordern wir, dass die Krankenkasse, egal wann der Betroffene die Diagnose erhalten hat, einen Teil der Kosten des Medikamentes übernimmt.

Legalisierung von Cannabis

Das Cannabisverbot ist für die Gesellschaft auf verschiedenen Ebenen schädlich. Es unterstützt die organisierte Kriminalität und lässt den Schwarzmarkt weiter anwachsen. Die Reinheit der Produkte ist in keinster Weise garantiert und es untergräbt den Konsumentenschutz. Während der Staat viel Geld ausgibt, um das Verbot aufrecht zu halten und der Konsum trotzdem nicht eingeschränkt wird, werden diejenigen, die Cannabis konsumieren, diskriminiert und strafverfolgt. Eine objektive Präventions- und Aufklärungsarbeit wird so behindert. Wir setzen uns deswegen für eine Legalisierung von Cannabis in Luxemburg ein.  

Diese Legalisierung muss allerdings an verschiedene Kriterien gebunden sein. Cannabis mit geregelten THC-Werten, kann erst ab 18 Jahren in begrenzten Mengen erworben werden. Der Verkauf findet in vom Staat geführten und überprüften Geschäften statt. Durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet der Staat die Qualität der Produkte. Der Verkauf wird durch eine Chipkarte geregelt, welche die maximalerlaubte Menge, die erworben werden darf, überprüft. Beim Erhalt dieser Karte wird zukünftige Kundschaft über die Konsequenzen von Cannabiskonsum aufgeklärt.

Der Konsum ist nur innerhalb der vorgesehenen Geschäfte und in privaten Räumlichkeiten erlaubt. Die Einnahmen vom Verkauf sollen in erster Linie für Präventions- und Aufklärungsarbeit, Therapiezwecke, sowie in der Forschung eingesetzt werden. Der Anbau findet auf vom Staat kontrollierten und anerkannten Plantagen statt. Gewerblicher Anbau wird einer Privatperson durch eine Konvention mit dem Staat erlaubt. Der Verkauf des aus dem Anbau erhaltenen Produkts ist nur an die vom Staat kontrollierten Geschäfte gestattet. Der Anbau für privaten Konsum kann vom Staat auf einer begrenzten Fläche erlaubt werden. 

Die Sanktionspolitik soll angepasst werden. Dies beinhaltet auch u. a. eine Diskussion auf juristischer Basis, welche die Schwere von illegalem Drogenhandel und -konsum neu bewertet. In der Forschung sollen Cannabinoide ohne Maximalwerte zugelassen werden (THC, CB, CBD). Cannabis soll, in all seinen Formen, als Medikament zugelassen werden. Die Aufklärung über die verschiedensten Wirkungsweisen von Cannabis sowie über die Begleiterscheinungen muss gewährleistet werden. Die Sensibilisierungskampagne soll sich auf verschiedene Pfeiler stützen, wie zum Beispiel das Verteilen von Flugblättern oder die Möglichkeit sich beim „Centre de Prévention des Toxicomanies“ zu informieren. Die Schule muss eine grundlegende Aufklärung über das Thema Drogen (Alkohol, Tabak, Kaffee u.v.a.) betreiben.

Schaffung eines legalen Kaders für Prostitution

Die Jungen Demokraten stellen fest, dass die aktuelle Politik zum Thema Prostitution kläglich gescheitert ist. In luxemburgischen Sexgewerbe arbeiten schätzungsweise 1.000 Personen, die ihren Beruf unter prekären Bedingungen ausüben müssen, indem sie zum Beispiel auf dem Straßenstrich arbeiten müssen. Dadurch, dass ihre Erwerbstätigkeit nicht anerkannt wird, werden Personen, die sich prostituieren (männliche, weibliche wie transgender) an den Rand der Gesellschaft gedrängt und sich somit selbst überlassen.

Diejenigen, welche sexuelle und erotische Dienstleistungen aus freien Stücken anbieten wollen, müssen Rahmenbedingungen gegeben werden.  Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger bleiben natürlich nach wie vor Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden müssen.

Wir schlagen deswegen folgendes Modell vor: Prostitution soll straffrei sein und die Erwerbstätigkeit im Sexgewerbe als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese Etablissements sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen, die an die Betreibenden gestellt werden, beinhalten dass diese einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzen. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den Einrichtungen gelten: Eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

2012 haben einige Gremien der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen mehr als sinnvoll sei und damit angeraten, die bisherige Position der UNO vollständig zu überarbeiten. Dem stimmen auch bekannte Menschenrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch und Amnesty International zu. Amnesty International bekennt sich damit zu einer Politik, die die Menschen- und Bürgerrechte von Erwerbstätigen im Sexgewerbe in den Vordergrund stellt.

VII.     Chancengleichheit

Änderung der Kriterien beim Blutspenden von bi- und homosexuellen Menschen

In Luxemburg werden einige gesellschaftliche Gruppen von der Möglichkeit zur Blutspende kategorisch ausgeschlossen oder zumindest stark beeinträchtigt. So dürfen bi- und homosexuelle Männer in Luxemburg während zwölf Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann haben, wenn sie Blut spenden wollen. Diese willkürliche Maßnahme entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, denn eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen.

Die Jungen Demokraten fordern seit Jahren, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen ein Ende zu setzen. Die Kriterien hinsichtlich der Eignung zum Blutspenden sollen nach dem Prinzip des Individual risk assessment, also einer individuellen Risikobewertung, erfolgen und nicht an die sexuelle Identität gebunden sein. Blutspendezentren sollen zudem nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt.

Menstruationsartikel gratis zur Verfügung stellen

In Luxemburg gelten Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2.000 € laut Statec als armutsgefährdet. 2018 lag das Armutsrisiko bei rund 18%. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die unter das Armutsrisiko fallen, hierzulande stärker gestiegen als in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Wenn Frauen aufgrund von Armut keinen Zugang zu Menstruationsartikeln haben und stattdessen auf nicht geeignete Alternativen, wie bspw. alte Textilien zurückgreifen, ist dies nicht nur unhygienisch und gesundheitlich bedenklich, sondern untergräbt darüber hinaus die Würde der Frau.

Um die betroffenen Frauen finanziell zu entlasten und um die Enttabuisierung der Menstruation voranzutreiben, sollen öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet werden, Binden, Tampons und ähnliche Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die hierzu benötigten finanziellen Mittel sollen hierzu im jährlichen Haushaltsentwurf vorgesehen werden.

Legalisierung der Sexualassistenz

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz, also aktive und passive Unterstützungshandlungen, die Frauen und Männer mit einer Beeinträchtigung mit spezifischen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität ausleben zu können, nicht vorsieht. In der luxemburgischen Gesetzeslage wird Sexualbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigungen bislang vollkommen ignoriert und so das Festlegen von Ausbildungs- und Implementierungskriterien unmöglich macht.

Die Legitimität sexueller Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung muss anerkannt werden. Dem Parlament muss ein Gesetzestext vorgelegt werden, der sowohl die passive als auch die aktive Sexualassistenz definiert und die Kriterien für Ausbildung und Ausübung des Berufs festlegt, Sexualassistenz hierbei jedoch klar von Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei abgrenzt. Es soll ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Kostenübernahme von Sexualassistenz durch Kranken- und Pflegekassen geschaffen werden.

Aufklärungsarbeit über die Sexualassistenz soll vorangetrieben werden, um den gesellschaftlichen Mehrwert dieser als Instrument der umfassenden Inklusion hervorzuheben. Eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne soll die breite Gesellschaft für das Thema sensibilisieren.

Einführung von Unisextoiletten

Frauen sehen sich beim alltäglichen Toilettengang oftmals mit Ungerechtigkeit konfrontiert. So sind Studien zufolge bspw. die Wartezeiten auf der Damentoilette bei größeren Veranstaltungen oftmals um ein Vielfaches Länger als auf der Männertoilette. Ein besonderes Unbehagen fühlen Menschen mit einer anderen sexuellen Identität als der männlichen oder der weiblichen. So müssen sich bspw. intersexuelle Menschen, für die Frauen- oder die Männertoilette entscheiden, obwohl sie sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Auch transsexuelle Menschen können aufgrund der Reaktionen anderer Unbehagen beim Aufsuchen einer Toilette verspüren.

Ein weiteres, wenn auch vielleicht weniger frappierendes Problem stellt sich Vätern oder Müttern, die mit Kindern des jeweils anderen Geschlechtes eine öffentliche Toilette aufsuchen wollen. Eine Unisextoilette stellt für alle diese Probleme eine Lösung dar.

Um bestehenden Diskriminierungen ein Ende zu bereiten und die Gleichstellung aller Geschlechter weiter voranzutreiben, fordern wir die Regierung zu einer mittel- und langfristigen Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden auf.  Gesetzliche Hürden, die es privaten und öffentlichen Gebäudeinhabenden verbieten, Unisextoiletten einzurichten, müssen aufgehoben werden. Darüber hinaus wird diese Maßnahme sich besonders positiv auf die Wartezeiten bei Festivalbesuchen oder großen Veranstaltungen auswirken.

VIII.    Modernisierung unserer Demokratie

Mandatstrennung

Eine starke Demokratie soll fundierte und wohlüberlegte Antworten auf die Probleme unserer Zeit liefern können. Mit Blick auf die Herausforderungen, die unser Land meistern muss, ist das Doppelmandat von Parlament und Schöffenrat mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Es ist demnach nur schwer möglich, genügend Zeit aufzubringen, um den Anforderungen von beiden Mandaten gerecht zu werden. 

Die Chamber hat, unter anderem wegen den europäischen Direktiven, die in den nationalen Parlamenten diskutiert und transposiert werden müssen, ähnliche Aufgaben wie der Deutsche Bundestag mit über 700 Abgeordneten. Um Interessenskonflikte zwischen nationalen und lokalen Interessen, so wie eine Vollzeitausübung des Parlamentsmandats zu garantieren, fordern wir: 

  • Eine gesetzlich verankerte Mandatstrennung zwischen Parlament resp. Europarlament und Bürgermeister- bzw. Schöffenrat;
  • Eine Professionalisierung der Chamber und eine Aufwertung des Parlamentsmandats von einem Halbzeit- auf ein Vollzeitmandat;
  • Eine Professionalisierung des Schöffenrats, d.h. ein Vollzeitmandat für Bürgermeister:in und ein Halbzeitmandat für Schöffen;
  • Eine Stärkung des Dachverbandes der Gemeinden, um die Interessen der Gemeindevertreter weiterhin in der nationalen Debatte zu gewährleisten.

Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Gemeindewahlen

Weniger als 22% der Wahlberechtigten haben weniger als 30 Jahre, während über 32% älter als 60 Jahre sind. Dieser Trend wird sich durch die steigende Lebenserwartung noch verstärken. Dabei ist die Jugend in der Regel am stärksten betroffen von politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden.

Beim nationalen Referendum 2015 hat die Bevölkerung sich gegen ein Wahlrecht ab 16 bei Parlaments-, Europa- und Gemeindewahlen ausgesprochen. Damit die Jugend mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen kann, fordern wir die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen. Zugleich müssen schulische Begleitmaßnahmen eingeführt und das politische Informationsangebot für Jugendliche verbessert werden. Darüber hinaus hat die Fridays for Future-Bewegung gezeigt, dass bei der Jugend sehr wohl Interesse an der Politik besteht. 

Im Gegensatz zur nationalen Politik ist Lokalpolitik oftmals sichtbar. Das Argument, Jugendliche würden nicht über das nötige politische Wissen verfügen, ist insbesondere in der Lokalpolitik nicht fundiert. In 11 von 16 deutschen Bundesländern existiert bereits heute das kommunale Wahlrecht ab 16. Wir sind, wie bereits beim Referendum 2015, nach wie vor ausdrücklich für die Einführung eines Wahlrechts ab 16 ebenfalls bei Parlaments- und Europawahlen. Angesichts des Referendum-Ergebnisses ist die kurzfristige Umsetzung dieser Forderung jedoch wenig realistisch, weshalb sich zunächst auf die Kommunalwahlen beschränkt werden soll. Wir sind überzeugt, dass die Jugend die anfängliche Skepsis der Bevölkerung anschließend widerlegen kann und somit die Einführung des Wahlrechts ab 16 auch bei Parlaments- und Europawahlen in Zukunft realistischer wird. 

Einführung des E-Voting

2018 wurde die Briefwahl für alle mit großem Erfolg eingeführt. Seither können Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen per Brief abstimmen. Bei Personen, die in Luxemburg wohnen, funktioniert die Briefwahl in der Regel ohne Problem.

Anders sieht es hingegen bei Stimmberechtigten aus, die nicht in Luxemburg wohnen, darunter zahlreiche Studierende. Diese bekommen ihre Unterlagen oft erst eine Woche vor den Wahlen. Bei den Wahlen 2018 kamen über 5% der Umschläge nicht rechtzeitig im Wahlbüro an.

Wir fordern daher die Einführung der elektronischen Stimmabgabe, des sogenannten E-Votings. Dabei soll das E-Voting lediglich eine zusätzliche Möglichkeit sein, seine Stimme abzugeben. Die Briefwahl sowie das Wahlbüro und der Papier-Stimmzettel sollen nicht abgeschafft werden. Dennoch sollte die elektronische Stimmabgabe nicht nur online, sondern ebenfalls im Wahlbüro möglich sein.

Darüber hinaus würde das E-Voting die Anzahl der ungültigen Stimmzettel reduzieren, indem es die Wahlberechtigten auf Fehler aufmerksam macht. Bei der letzten Parlamentswahl waren rund 4% der abgegebenen Stimmzettel ungültig. Dies entspricht fast 10.000 Stimmberechtigten.  

Ein wichtiger Aspekt bei Wahlen – besonders beim E-Voting – ist die Sicherheit. Das Wahlgeheimnis muss eingehalten werden, das genutzte System muss ausfallsicher und darf nicht manipulierbar sein. Nur dann findet ein solches System Akzeptanz in der Gesellschaft.

IX.       Justiz, Sicherheit und Verteidigung

Verkürzung der Prozessdauern

In den letzten Jahren sind die Prozessdauern deutlich gestiegen. Wird heute eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, dauert es in der Regel mindestens zwei Jahre, bis ein Urteil ergeht. Dieses Instrument wird beispielsweise regelmäßig genutzt, um die Realisierung von Bauprojekten zu verzögern. Auch in anderen Bereichen lähmen lange Prozessdauern die Entwicklung unseres Landes. Wir fordern daher, die Prozessdauern deutlich zu verkürzen und Prozeduren zu beschleunigen.

Um die Dauer der Gerichtsverfahren zu verkürzen, muss die Effizienz des Justizsystems erhöht werden, bspw. durch die Nutzung von digitalen Technologien. Jede Anklageschrift, jedes Urteil und jedes Beweisstück sollte digital einreichbar und übermittelbar sein. Dies würde nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Qualität des Rechtssystems verbessern.

In diesem Sinne soll die Initiative Paperless Justice weiter ausgebaut werden, welche die Kommunikation und den Austausch zwischen allen internen und externen Agierenden der Justiz in Luxemburg zu entmaterialisieren sucht. Zusätzlich zu den digitalen Lösungen sollten wir auch die Ausbildung und Weiterbildung der Justizpersonals stärken. Mehr Fachpersonal würde zu einer höheren Verfahrenseffizienz führen und damit die Prozessdauern verkürzen. 

Rekrutierung zusätzlicher Polizeileute

Die Anzahl der neuen Rekrutierungen reicht im Moment nicht aus, um die Rentenabgänge abzufedern und gleichzeitig das Kontingent bei der Polizei zu stärken. Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, fordern wir die Polizeiausbildung auch für Personen mit einer EU-Staatsbürgerschaft zu öffnen, solange diese die drei Amtssprachen beherrschen, bzw. sich dazu verpflichten diese zu erlernen. 

Schaffung einer Gemeindepolizei

Zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört, für die öffentliche Sicherheit auf ihrem Territorium zu sorgen. Dies ist jedoch nur schwer möglich, da die Gemeinden keine Möglichkeiten haben, dies durchzusetzen. Wir fordern daher die Schaffung einer Gemeindepolizei. Diese soll eine Einheit innerhalb der Police Grand-Ducale sein. Die Schöffenräte können dann dafür sorgen, dass die Gemeindepolizei Präsenz in der Öffentlichkeit zeigt, Präventionsarbeit leistet und für ein respektvolles und sicheres Zusammenleben sorgt.

Erhöhung der Verteidigungsausgaben

In Europa tobt ein Krieg: Was vor wenigen Jahren keiner mehr für möglich hielt, ist heute traurige Realität. Auch wenn zahlreiche europäische Nato-Staaten, darunter auch Luxemburg, der Ukraine militärische, humanitäre und finanzielle Hilfe haben zukommen lassen, wäre die Ukraine ohne die Hilfe der USA höchstwahrscheinlich bereits gefallen. Durch den Ukraine-Krieg ist die Nato, welche 2019 vom französischen Präsidenten Macron noch als „hirntot“ bezeichnet worden war, wieder so wichtig wie lange nicht.

Wir fordern daher, dass Luxemburg seine Verpflichtungen gegenüber der Nato einhält und seine Verteidigungsausgaben deutlich erhöht, um sich zumindest mittelfristig dem Ziel eines Verteidigungsbudgets von 2% des BIP anzunähern. Aktuell gibt Luxemburg nur etwas mehr als ein halbes Prozent seines BIP für die Verteidigung aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Europa nicht immer bedingungslos auf die transatlantischen Partner zählen kann. Umso wichtiger ist es, dass Europa im Allgemeinen und Luxemburg im Besonderen, seine Verteidigungsfähigkeiten ausbaut. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gezeigt, dass die freie Gesellschaft, in welcher wir leben, keine Selbstverständlichkeit ist und verteidigt werden muss. Zudem soll Luxemburg auch weiterhin der Ukraine militärisch zur Seite stehen, solange dieser schreckliche Krieg dauert.

X. Bildung und Sport

Ausweitung der AideFi aufs Handwerk

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht zurzeit ein Mangel an handwerklichem Fachpersonal. Dieser Mangel macht sich auch in den Bereichen bemerkbar, die essenziell für die Bewältigung der Energiewende sind. Ein Grund dafür ist, dass immer weniger junge Menschen sich dazu entscheiden, eine Handwerksausbildung zu machen und die Meisterprüfung zu absolvieren. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, fordern die Jonk Demokraten die Studienbeihilfen, die aktuell vom Hochschulministerium ausbezahlt werden, auf Auszubildende, die eine Meisterprüfung anstreben, auszuweiten. Die Regelungen für zusätzliches Einkommen (Leistungsstipendien, Studentenjobs und Einkommen im Rahmen eines Arbeits- oder Praktikumsvertrags), die derzeit für die AideFi gelten, sollten auch bei der erweiterten AideFi für Auszubildende Anwendung finden.

Des Weiteren sollen auch junge Leute, welche sich entschieden haben, die Meisterprüfung nach ihrem Schulabschluss im Ausland anzugehen, die Möglichkeit haben, diese Unterstützung zu beantragen. Ähnlich wie bei Universitätsabschlüssen, könnte man auf diesem Weg junge Menschen Erfahrungen und Kompetenzen im Ausland sammeln lassen, welche schlussendlich der Luxemburger Wirtschaft zugutekommen. 

Schaffung einer finanziellen Bildung

Finanzielle Basiskonzepte wie Inflation, Deflation oder Stagflation sind für viele Jugendliche, aber auch für einen Großteil der Gesellschaft, keine klar verständlichen Konzepte. Dies belegt eine rezente Studie der OECD: In der Kategorie der Kenntnisse finanzieller Grundkonzepte bei den unter 30-Jährigen belegt Luxemburg den 21. von 26 Plätzen im europäischen Vergleich.

In einer Zeit von rapide steigenden Zinsen und einer historisch hohen Inflation ist es unabdingbar, auf eine umfassende und tiefgreifende finanzielle Allgemeinbildung zurückgreifen zu können. Diese gibt es im heutigen Luxemburger Schulsystem nicht. Dies belegt auch die OECD: 87,6 % der luxemburgischen Schülerschaft wünscht sich praktische Finanzkompetenz als Fach.

Wir fordern daher, die Wirtschaftswissenschaften praxisorientierter zu gestalten und den Jugendlichen somit die nötigen Kompetenzen mitzugeben, um ihre Finanzen nachhaltig zu verwalten. Die Vorteile einer solchen Initiative sind vielfältig: Mit den digitalen Möglichkeiten von heute lernen die Jugendlichen besser und früher, mit ihrem Geld umzugehen. Eine interaktive App kann dabei helfen, die Grundkonzepte der Finanzmärkte zu verstehen und einen besseren Zugang zu Aktien, Staatsanleihen, Krediten, Zinsen und der privaten Aktienrente zu erhalten. Die Kursunterlagen können durch eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzexperten der Luxemburger Banken konzipiert werden. Die Expertise ist vor Ort – sie muss nur aktiv genutzt werden.

So wie traditionell viele Familien ihren Kindern zur Geburt ein Sparkonto eröffnen, sollen Jugendliche in Luxemburg zum 18. Geburtstag ein Investmentkonto bei einer konventionalisierten Bank mit 500€ vom Staat erhalten. Dies soll einen Anreiz zum langfristigen Investieren schaffen.

Liberalisierung des Bibliothekswesens

Der neue architektonische Glanz der Nationalbibliothek in Kirchberg und des Luxembourg Learning Centers in Esch-Belval ändert nichts an den veralteten Organisationsstrukturen und Öffnungszeiten des Bibliothekswesens im Großherzogtum. Die Jonk Demokraten sind der Auffassung, dass sämtliche Bibliotheken an einem Strang ziehen müssen, um ihre Strukturen an die Lebensrealität der Nutzenden anzupassen.

Deswegen fordern wir sämtliche Akteure des luxemburgischen Bibliothekswesens zur Umsetzung folgender Maßnahmen auf:

  • Die Öffnungszeiten sowie das Angebot an Dienstleistungen der Bibliotheken gehören erweitert, um eine flexible Nutzung unabhängig des Jobs und Tagesablaufs zu ermöglichen. So sollen die großen sowie staatlich unterstützten Bibliotheken täglich zwischen 8 und 22 Uhr geöffnet sein. Zudem sollen die jeweiligen Bibliotheken auch alle Dienstleistungen unter der Woche bereitstellen sowie an den Wochenenden den Zugang zum Lesesaal und zu den Ressourcen ermöglichen. Das luxemburgische Bibliothekswesen soll demnach dem europäischen Modell folgen, bei dem die meisten staatlich unterstützen Bibliotheken rund um die Uhr geöffnet haben.
  • Ein einheitlicher Bibliotheksausweis, der online beantragt werden kann, soll eingeführt werden. Mit diesem Ausweis soll man Bücher in allen Bibliotheken des Landes ausleihen können.
  • Das Einführen eines nationalen Lieferservices, bei dem man sich Bücher aus den verschiedenen Bibliotheken in andere liefern lassen kann. Dieser Service soll mit einem digitalen Pick-Up-System funktionieren: Kleine Boxen am Eingang jeder Bibliothek, welche sich per Scan des Bibliotheksausweises öffnen lassen, sollen die bestellten Bücher zur Verfügung stellen.

Anerkennung von Esports als Sportart

Beim Esports handelt es sich um eine Wettkampfaktivität mit Computerspielen, welche von Sportstrukturen und Vereinen professionell betreut wird. Die Athlet:innen folgen einem strengen Trainings- und Ernährungsplan, um geistig und physisch fit zu bleiben. Wie in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt, fördert Esports die sozialen und kognitiven Fähigkeiten sowie auch die Augen-Hand-Koordination. 

Weltweit kann man ein rasantes Wachstum des Sports erkennen. In vielen Ländern wird Esports offiziell als sportliche Tätigkeit anerkannt. In Luxemburg ist dies nicht der Fall, obwohl auch hierzulande die Szene wächst. Bestehende Vereine haben bereits eine Esports-Abteilung gebildet und neue Esports-Vereine wurden gegründet. Wir fordern deswegen, dass Esports in Luxemburg als offizielle Sportart anerkannt wird. Dies würde es erlauben, die Entwicklung von Esports sowohl auf Wettbewerbs- als auch auf Wirtschaftsebene besser zu strukturieren und voranzutreiben. 

Wichtig ist hier allerdings der Unterschied zwischen Esports und Gaming als Freizeitbeschäftigung. Durch eine offizielle Anerkennung von Esports, könnte man effizientere Sensibilisierungskampagnen gegen Videospielsucht, übermäßigen Spielekonsum, soziale Isolation und Bewegungsmangel ausarbeiten.

Stellungnahme der JDL Jonk Demokraten zur aktuellen Debatte bei der Blutspende

Die JDL Jonk Demokraten begrüßen die Ankündigung von Gesundheitsministerin Paulette Lenert, der Diskriminierung beim Blutspenden noch diese Legislaturperiode ein Ende setzen zu wollen. In einem rezenten Interview mit RTL[1] hat die Ministerin sich dafür ausgesprochen, beim Thema Blutspenden das Prinzip der individuellen Risikobewertung einführen und somit auch bi- und homosexuelle Männer zur Blutspende zulassen zu wollen. Bisher müssen diese in Luxemburg eine zwölfmonatige Abstinenzsphase antreten, um Blut spenden zu dürfen. Es handelt sich dabei allerdings um eine rein willkürliche Maßnahme, denn sie entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen. Im Vergleich werden heterosexuelle Spender*innen bei Risikoverhalten für einen Zeitraum von vier Monaten von der Blutspende ausgeschlossen. 

Im internationalen Vergleich ist die luxemburgische Regelung überholt. Seit März 2022 dürfen in Frankreich Menschen, unabhängig von der sexuellen Orientierung, Blut spenden. Ausschlaggebend ist das individuelle Risikoverhalten. Auch die deutsche Bundesregierung hat Anfang 2023 angekündigt, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Männern ein Ende setzen zu wollen. Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes werden in Deutschland künftig die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität kein Ausschlussfaktor mehr sein. Demnach rückt auch hier die individuelle Risikobewertung in den Vordergrund.

In diesem Kontext fordern die JDL Jonk Demokraten:

  • die Gesundheitsministerin dazu auf, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen und das im Koalitionsvertrag 2018-2023 vorgesehene Prinzip der individuellen Risikobewertung einzuführen. 
  • die Regierung dazu auf, dass Blutspendezentren nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt. In unseren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass eine einzige Organisation seit 1979 ein Monopol auf eine so wichtige Dienstleistung wie das Annehmen von Blutspenden hat.

[1] URL: https://www.rtl.lu/news/national/a/2044419.html?fbclid=IwAR3tPGEIHrIdO3RQlKdYzdvACHgGzVBSQlrVWuN3AyaYkaGs31QbdjJAaQI

Liberalisierung des Bibliothekswesens in Luxemburg

Der neue architektonische Glanz der Nationalbibliothek in Kirchberg und des Luxembourg Learning Centers in Esch-Belval ändert nichts an den veralteten Organisationsstrukturen und Öffnungszeiten des Bibliothekswesens im Großherzogtum. Die Jonk Demokraten stellen in diesem Kontext drei konkrete Forderungen, um die Bibliotheken an die Lebensrealität der Schüler, Studenten und Nutzer anzupassen.

  1. Die Öffnungszeiten sowie das Angebot an Dienstleistungen der Bibliotheken gehören endlich erweitertum eine flexible Nutzung unabhängig des Jobs und Tagesablaufs zu ermöglichenDie National-, Universitäts- und Stadtbibliothek (Cité Bibiliothèque) sollten täglich (montags bis sonntags) zwischen 8 und 22 Uhr geöffnet sein, die Universitätsbibliothek in der Klausurenphase ununterbrochen. In den meisten europäischen Ländern sind Universitätsbibliotheken rund um die Uhr und während der Semesterferien geöffnet. Die aktuell unflexiblen Öffnungszeiten erschweren den Studenten ihr Studium und verhindern den Wissenszugang für die arbeitende Bevölkerung komplett. Wir fordern die jeweiligen Bibliotheken zudem auf, alle Dienstleistungen auch unter der Woche bereitzustellen sowie an den Wochenenden den Zugang zum Lesesaal und zu den Ressourcen zu ermöglichen. Flexiblere und breitere Öffnungszeiten kommen ebenfalls den Studenten zugute, die im Ausland studieren. Für sie wird es so möglich, während der vorlesungsfreien Zeit, ihre Abschlussarbeiten in Luxemburg zu schreiben.
  2. Außerdem fordern wir die Vereinheitlichung der Registrierung für das Bibliothekssystem – einfach, online und digital mit einem einheitlichen Bibliotheksausweis. Ein Login auf a-z.lu sollte es Nutzern ermöglichen, Bücher in allen Bibliotheken des Landes auszuleihen. Heute braucht man pro Bibliothek eine individuelle Voranmeldung, telefonisch oder vor Ort.
  3. Zuletzt verlangen wir das Einführen eines nationalen Lieferservices, bei dem man sich Bücher aus den verschiedenen Bibliotheken in andere liefern lassen kann. Wenn man beispielsweise im Norden des Landes wohnt und ein Buch braucht, welches in der Bibliothek in Esch-Belval liegt, kann man dies momentan nur online vormerken und anschließend vor Ort abholen. Für Personen, die in Vollzeit arbeiten, ist dies nur schwer möglich. Ein Lieferservice mit digitalem Pickup-System löst dieses Problem: Kleine Boxen am Eingang jeder Bibliothek, welche sich per Scan des Bibliotheksausweises öffnen und die bestellten Bücher zur Verfügung stellen.

Stellungnahme bzgl. des akuten Investitions- und Transaktionsrückgangs auf dem luxemburgischen Immobilienmarkt

Im Segment der Neubauten sind die Verkäufe im 3. Quartal 2022 im Vergleich zum 3. Quartal 2021 um 36,4 Prozent[1] zurückgegangen. Die Chambre des Métiers und die Fédération des Artisans befürchten für 2023 einen Rückgang von neu gebauten Wohnungen um 1.500 Einheiten[2] von bisher 3.800 auf 2.300. Die Pandemie, der russische Angriffskrieg in der Ukraine, die hohe Inflation und steigende Zinsen sind einige Gründe, die diesen aktuellen Investitions- und Transaktionsrückgang auf dem luxemburgischen Immobilienmarkt verursacht haben.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Regierung auf, ein kurzfristiges Maßnahmenpaket zur Ankurbelung öffentlicher und privater Investitionen zu beschließen:

  • Schaffung eines Krisenfonds in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro zum Kauf von Wohnungen auf dem privaten Markt.

Angesichts des aktuellen Investitionsrückgangs auf dem privaten Wohnungsmarkt fordern wir, dass der Staat antizyklisch investiert und bis zu 1.500 Wohnungen erwirbt. Diese Investition käme nicht nur den Handwerkerbetrieben entgegen sondern wäre auch im Sinne einer nachhaltigen Wohnungsbaupolitik nach Wiener Vorbild, bei der die öffentliche Hand einen Teil des Wohnungsmarktes besitzt bzw. verwaltet und somit Einfluss auf die Verkaufs- und Mietpreise erhält. Die Speisung dieses Fonds könnte z. B. durch Investitionen des Fonds de Compensation erfolgen.

Beim Kauf dieser Wohnungen ist es wichtig, dass die öffentlichen Gelder nicht in Form von Profiten an Investoren ausgeschüttet werden, sondern dass der Kauf zum Einstandspreis („prix de revient“) erfolgt. Dieser Mechanismus wurde bereits mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt. Um zu verhindern, dass der Staat zur Grundstückspreissteigerung beiträgt, soll diese Maßnahme zeitlich befristet und an strenge Bedingungen gebunden sein. 

  • Stopp des aktuellen Entwurfs zum sogenannten Mietgesetz.

Der aktuelle Entwurf zum Mietgesetz sieht weitere Einschränkungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Mietpreisen für Vermieter vor. 

Die Einführung von Preisdeckeln in der freien Marktwirtschaft führt ggf. zu kurzfristigen Preissenkungen, löst jedoch das grundsätzliche Problem von Angebot und Nachfrage nicht. Dieser Preisdeckel wird vielmehr die Wohnungsbaukrise mittel- bis langfristig durch stagnierende bzw. reduzierte Investitionen von verunsicherten Privatinvestoren – die fast den gesamten Wohnungsbaumarkt in Luxemburg ausmachen – weiter verschärfen. Mietern und vor allem Wohnungssuchenden würde diese Maßnahme demnach schaden.

  • Erhöhung der Obergrenze des vergünstigten Steuersatzes von 3% bezogen auf den Steuervorteil („taux super-réduit“) von 50.000 Euro auf 125.000 Euro beim Kauf des Eigenheims und einer weiteren Mietwohnung sowie einer Verdreifachung des sogenannten „Bëllegen Akt“ von 20.000 Euro auf 60.000 Euro beim Kauf des Eigenheims.

Durch die bereits erwähnten stark gestiegenen Zinsen auf Immobilienkredite sowie der konstant steigenden Wohnungspreise haben es vor allem junge Menschen immer schwerer, sich eine Eigentumswohnung zu leisten.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast mindern sowie die notariellen Registrierungs- und Überschreibungsgebühren (6% bzw. 1%) für Käufer abfedern. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt vor allem für junge Menschen wieder zugänglich zu machen und diesen gleichzeitig wieder anzukurbeln.

  • Verdoppelung der Obergrenze der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen und Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen.

Durch die hohen Immobilienpreise und den daraus folgenden langen Kreditlaufzeiten (Kredite auf 30 Jahre sind inzwischen die Norm), verlangen Banken grundsätzlich Restschuldversicherungen, um sich gegen einen eventuellen Zahlungsausfall abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Prämien bei jungen Menschen niedriger ausfallen, fließen diese in die Berechnung des Kredits und des Eigenkapitals ein und erhöhen somit die Ausgaben. Die Versicherungsprämie kann steuerlich abgesetzt werden, sofern man sie als „prime unique“, also auf einen Schlag anstatt monatlich, bezahlt. 

Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll der durch die steigenden Zinsen entstehende finanzielle Druck auf Wohnungskäufer reduziert werden.

  • Substanzielle Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten, um sie an die heutigen Marktpreise anzupassen.

Diese an Bedingungen gebundene Staatsgarantie bei Immobilienkrediten erleichtert es vor allem jungen Menschen mit geringem Kapital, einen Kredit bei der Bank zu erhalten. Allerdings entspricht der vor Jahren festgelegte Maximalbetrag dieser Garantie mit rund 150.000 Euro nicht mehr der heutigen Preisrealität.


[1] https://www.wort.lu/de/business/auf-dem-immobilienmarkt-wird-deutlich-weniger-verkauft-63a57a3fde135b923636ede6

[2] https://www.wort.lu/de/business/handwerk-befuerchtet-verschaerfung-der-krise-auf-dem-wohnungsmarkt-63a18838de135b9236b57648

Kostenlose Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten einführen

Sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien, Syphilis, Gonorrhoe, Herpes, Hepatitis B, Hepatitis C und HIV sind auch in Luxemburg trotz groß angelegter Informations- und Präventionskampagnen immer noch ein Problem. Gegen eine Ansteckung helfen neben dem Schutz durch Verhütungsmittel auch regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten. 

In Luxemburg gibt es aktuell an vier Orten die Möglichkeit, sich auf verschiedene Geschlechtskrankheiten testen zu lassen: beim Hausarzt, in der Notaufnahme eines Krankenhauses, beim „Service national des maladies infectieuses“im „Centre Hospitalier de Luxembourg“ und beim „Planning familial“. Betroffene müssen sich demnach an einen bestimmten Ort begeben für eine ärztliche Untersuchung. Dies stellt für einige Menschen – aus Scham oder Angst – eine potentielle Hürde dar und kann dazu führen, dass sie sich nicht testen lassen. Im Gegensatz zu Luxemburg bietet der „National Health Service (NHS)“ in Großbritannien heute schon ein kostenloses Test-Abonnement an, mit dem man sich regelmäßig Testkits nach Hause liefern lassen kann.

In diesem Zusammenhang fordern die Jonk Demokraten die Einführung kostenloser Selbsttests auf sexuell übertragbare Krankheiten. Diese Selbsttests können von zuhause aus durchgeführt werden. Je nach Test kann dies durch eine einfache Speichel-, Blut- oder Urinprobe erfolgen, die per Post an ein Labor geschickt wird. Die Ergebnisse werden anschließend digital per Email oder SMS mitgeteilt. Des Weiteren soll ein Test-Abo eingeführt werden, mit dem man sich automatisch quartalsweise ein Testkit schicken lassen kann. Durch diese Maßnahmen können bestehende Hürden des heutigen Systems abgebaut werden. 

Darüber hinaus fordern wir die Regierung dazu auf, die bereits veraltete Plattform „safersex.lu“ zu aktualisierenund unter anderem die Bestellung und Nutzung der Selbsttests zu erläutern. Die Bestellungen von Selbsttests könnten beispielsweise über MyGuichet abgewickelt werden. Personen mit wechselnden Sexualpartnern sollen dazu ermutigt werden, sich regelmäßig testen zu lassen. Vereinfachte und regelmäßige Testmöglichkeiten liefern verlässliche Daten über potentielle Ansteckungen. Diese wiederum schützen die gesamte Gesellschaft.

Einrichtung eines Geburtshauses in Luxemburg

Kosten sollen integral von der Krankenkasse übernommen werden

Nichts ist natürlicher als die Geburt. In einem institutionalisierten, sterilen Krankenhaus geht das Natürliche an diesem Vorgang jedoch oftmals verloren. Empfindet die Mutter Stress und Angst, kann der Geburtsvorgang verlangsamt bzw. ganz gestoppt werden. Dies führt dazu, dass, anstatt natürlichen Methoden ihre Zeit zu geben, oftmals vermeidbare medizinische Interventionen durchgeführt werden, wie das Verabreichen einer Infusion. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit weiterer medizinischer Eingriffe bis hin zur Durchführung eines Notkaiserschnitts. Dadurch wird der Stress für die werdende Mutter, den Partner und vor allem für das Kind erhöht.

Das Geburtshaus bietet den Vorteil, dass Frauen ihr Kind in einer ihnen vertrauten Umgebung gebären können und zudem kontinuierlich von der gleichen Hebamme betreut werden. Darüber hinaus ist die Atmosphäre in einem Geburtshaus oftmals wesentlich ruhiger und entspannter als dies in einem auf Effizienz getrimmten Krankenhaus der Fall ist. Einige Hebammen versuchen seit Jahren, die Zustände auf den Geburtsstationen in den hiesigen Krankenhäusern zu verbessern, was jedoch, bedingt durch die chronische Unterbesetzung, schwierig ist.  

Die Assistenz durch Hebammen während der Geburt ist nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs eines Geburtshauses. Zum Angebot einer solchen Einrichtung gehört auch die Begleitung von Schwangeren und Paaren vor und nach der Geburt, bspw. mit Kursen zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen, aber auch mit Beratung und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Geburt. Solche Kurse werden aktuell auch bereits von den Entbindungsstationen der Krankenhäuser angeboten.

Während es in Deutschland bereits seit den 80er Jahren Geburtshäuser gibt, sucht man eine solche Einrichtung hierzulande vergebens. Die Jonk Demokraten fordern daher einen gesetzlichen Rahmen für Geburtshäuser und dass der Staat freiberuflichen Hebammen ein Gebäude zur Verfügung stellt, in welchem diese ein Geburtshaus einrichten können. Zudem soll die Krankenkasse nicht nur die Kosten, welche bei der Geburt anfallen, übernehmen, sondern auch die Kosten eines stationären Aufenthalts im Geburtshaus. Darüber hinaus ist der Staat in der Pflicht, den Personalmangel im Gesundheitssektor im Allgemeinen und bei den Hebammen im Besonderen zu beheben. Geburtshäuser würden diesen Beruf sicherlich attraktiver machen.

Im Prinzip ist im Geburtshaus während der gesamten Geburt kein Arzt zugegen, außer dies ist von der Schwangeren bzw. vom Paar ausdrücklich gewünscht. Da ein medizinischer Eingriff im Falle einer Komplikation notwendig werden kann, sollte das Geburtshaus in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus errichtet werden. Eine Geburt kann nur in einem Geburtshaus durchgeführt werden, wenn das Risiko gering ist, dass während des Geburtsvorgangs Komplikationen auftreten.

Stellungnahme bzgl. der Ankündigungen der Regierung zur Schaffung und Mobilisierung von Wohnraum

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 7. Oktober 2022 hat die Regierung ein umfassendes Paket zur Schaffung und Mobilisierung von Wohnraum angekündigt. Unter anderem soll eine nationale Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland eingeführt werden.[1]

Diese Mobilisierungssteuer erhöht ab dem fünften Jahr die Grundsteuer auf unbebautes Bauland jährlich um 75%. Demnach liegt beispielsweise die Mobilisierungssteuer bei einem 1 ha großen Grundstück in der Stadt Luxemburg (HAB-2) nach 9 Jahren bei ca. 40.000 Euro. Der Wertzuwachs, dieses mindestens 10 Millionen Euro[2]wertvollen Grundstücks, liegt bei einer Wertsteigerungsrate von rund 6% im Jahr, bei ca. 1 Million Euro. Die Mobilisierungssteuer im neunten Jahr ist demnach 25-mal niedriger als der Wertzuwachs des Grundstücks.

Unbebaute Grundstücke die Eltern für ihre Kinder – bis 25 Jahre – zurückbehalten, bleiben hingegen überwiegend von der Mobilisierungssteuer verschont. Eine ähnliche Regelung für Grundstücke auf denen zeitlich befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses errichtet werden, ist jedoch nicht vorgesehen.

Darüber hinaus hat die luxemburgische Regierung am 19. September 2022, einen Gesetzesentwurf bzgl. des neue Programme directeur d’aménagement du territoire (PDAT2023) veröffentlicht. Das PDAT2023 sieht ab 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch (no net land take)[3] in Luxemburg vor. Die Unterstützung des Staates beim Wohnungsbau soll jedoch durch folgende Maßnahmen weiterhin sichergestellt werden:

  • Die Mobilisierungssteuer soll, das sich bis dato im Bauperimeter befindliche Bauland aktivieren.
  • Projekte die im Rahmen des Wettbewerbes „Luxembourg in Transition“ ausgearbeitet wurden, zeigen ein hohes Verdichtungspotenzial auf.
  • Die Entwicklung von Industriebrachen (Neischmelz, Metzeschmelz) erfüllt die Zielsetzung der Netto-Null-Flächenverbrauch-Strategie.
  • Weitere Anpassungen der Bebauungsgebiete sollen an sinnvollen Orten nach wie vor möglich bleiben.

Bis dato befindet sich unbebautes Bauland für rund 300.000 Einwohner (bei 2,4 Einwohnern pro Wohneinheiten bei voraussichtlich 125.000 Wohneinheiten[4]) inkl. mehrerer Industriebrachen innerhalb des Bauperimeters. Das PDAT2023 schätzt, dass bis 2060 die luxemburgische Bevölkerung um 521.000 Einwohner wachsen wird. Die Schaffung von Wohneinheiten, um dieses Bevölkerungswachstum bis 2060 und das Wachstum darüber hinaus zu stemmen soll also vor allem durch innerstädtische Verdichtung erfolgen

Wir begrüßen ausdrücklich die Umsetzung unserer langwierigen Forderungen, der Einführung einer Mobilisierungssteuer auf unbebautem Bauland sowie der Einführung einer nationalen Leerstandssteuer, fordern jedoch die Regierung dazu auf folgende Anpassungen der erwähnten Gesetzesentwürfe durchzuführen:

  • Erhöhung der Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland nach 5 Jahren auf mindestens 1000% anstatt von 75% und einer Deckelung nach 10 Jahren.

Angesichts der akuten Wohnungsbaukrise muss das unbebaute Bauland innerhalb der nächsten 10 Jahre mobilisiert werden, um dem unzureichenden Wohnungsangebot rechtzeitig entgegenzuwirken. Eine niedrige Mobilisierungssteuer die wie im oben genannten Beispiel bei weniger als 4% des Wertzuwachses des Grundstückes liegt, reicht keinesfalls aus um Großgrundbesitzer innerhalb dieses Jahrzehnts zur Mobilisierung ihrer Grundstücke zu bewegen.

  • Befreiung von der Mobilisierungssteuer bei der Vermietung unbebauter erschlossener Grundstücke für zeitlich befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses in Wohngebieten mit geringer Dichte (HAB-1).

Die Vermietung unbebauter Grundstücke für zeitlich befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses soll Grundstücksbesitzern eine zusätzliche Flexibilität bieten, um ihre Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt z.B. für ihre Enkel oder Großenkel unbebaut und ohne progressiv steigende Mobilisierungssteuer zu erhalten. In diesem Zusammenhang könnten Grundstücke somit für eine Dauer von ca. 10-25 Jahre in Wohngebieten mit einer geringen Dichte (HAB-1) vermietet werden.

  • Wir begrüßen, dass unbebaute Grundstücke die Eltern für ihre Kinder zurückbehalten, überwiegend von der Mobilisierungssteuer verschont bleiben, fordern allerdings eine Anpassung des Alters von 25 auf mindestens 30 Jahre.
  • Umsetzung der europäischen Zielsetzung eines Netto-Null-Flächenverbrauch durch die Einführung eines europäischen Zertifikathandels für Bauland anstatt eines nationalen Alleingangs.

Natur- und Klimaschutz gehören zu den Grundsätzen[5] der JDL. Aus diesem Grund unterstützen wir die Zielsetzung der Regierungen eines Netto-Null-Flächenverbrauchs. Jedoch würde die Umsetzung dieser Strategie ausschließlich auf nationalem Territorium sowohl die Entwicklung unserer Wirtschaft erschweren als auch die Wohnungsbaukrise in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Dieses Wachstum alleine durch innerstädtische Verdichtungsmaßnahmen – die zudem nur im Rahmen eines Wettbewerbes ausgearbeitet wurden – zu erreichen ist vollkommen unrealistisch. Außerdem steht diese Maßnahme im direkten Widerspruch zu dem Gesetzesentwurf weiteres Bauland für Wohnungsbau über eine Steuer zu mobilisieren.

Aus diesem Grund teilen wir die Ansicht einer vom deutschen Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Studie „Planspiel + Flächenhandel“[6], dass ein solches Vorhaben auf kommunaler bzw. Bundesländer-Ebene – demnach auch für Luxemburg – nicht zielführend ist. Wir fordern daher einen EU-weiten Zertifikathandel für Bauland. Dieser wird dazu führen, dass regionales qualitatives Wachstum weiterhin möglich bleibt und über diesen Einnahmen zur Renaturierung und Entsiegelung von ungenutzten Flächen entstehen.


[1] “Mehr Wohnraum schaffen!”: Reform der Grundsteuer und die Mobilisierung von Grundstücken und Wohnungen – gouvernement.lu

[2] Note 24 : Les prix de vente des terrains à bâtir en zone à vocation résidentielle entre 2010 et 2017 (public.lu) (s. 9)

[3] projet-pdat2023.pdf (public.lu) (s. 45)

[4] Note 29 : La détention du foncier constructible pour l’habitat au Luxembourg en 2020/2021 : distribution et typologie de propriétaires (public.lu) (S. 19)

[5] http://www.jonkdemokraten.lu/titre-1-generalites-et-principes-fondamentaux/

[6] broschuere_druckversion-final_kleinste.pdf (umweltbundesamt.de) (S.27)

Der JDL Forderungskatalog für eine generationsgerechte Überwindung der Energiekrise

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der Abhängigkeit von russischem Gas und einer verpassten Energiewende erleben wir derzeit eine der schlimmsten Energiekrisen der Geschichte. Die hohen Energiepreise treffen sowohl einkommensschwache und mittelschichtige Haushalte als auch Teile unserer, bereits durch die Pandemie geschwächten, Wirtschaft. 

In diesen Zeiten treffen Regierungen in kurzer Zeit oftmals sehr weitreichende Entscheidungen, um sowohl den Menschen als auch der Wirtschaft zu helfen. In Luxemburg werden diese Maßnahmen in der Tripartite zwischen Regierung, Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt. In der Vergangenheit lag der Fokus bei diesen Verhandlungen leider nicht immer auf der Verfolgung langfristiger Ziele, wie dem Klimaschutz oder einer zukunftsorientierten Politik für Mensch und Wirtschaft, sondern auf dem Verteidigen veralteter Standpunkte.

Aus diesem Grund fordern wir Jonk Demokraten die Regierung dazu auf folgende generationsgerechte und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Überwindung der Energiekrise zu ergreifen:

  • Ein monatliches Energiegeld, um einkommensschwache und mittelschichtige Haushalte bis zum Ende des Winters zu entlasten. Die Höhe der Zulage sollte degressiv bei bis zu 200 € pro Monat liegen und an die Kilometerpauschale gekoppelt werden.
  • Die Einführung bis mindestens April eines Rechts auf Telearbeit für Arbeitnehmer, um Energie zu sparen und den Treibstoffverbrauch zu reduzieren. In diesem Zusammenhang soll die Regierung weitere Gespräche mit den Nachbarländern führen, um eine Ausweitung der möglichen, grenzüberschreitenden Telearbeitstage bis mindestens ans Ende des Winters auszuhandeln. Hierbei soll auf langfristige Lösungen mit den Nachbarstaaten gesetzt werden. 
  • Der luxemburgische Staat soll mit dem guten Beispiel vorangehen und die Telearbeit für seine Mitarbeiter*innen als prioritären Bestandteil seiner Energieeinsparungsstrategie festlegen. Durch eine Reduzierung des anwesenden Personals in den Ämtern und Ministerien, kann der Energieverbrauch von Gebäudeteilen oder sogar ganzen Gebäuden auf ein Minimum heruntergefahren werden. Außerdem reduziert sich hierdurch der Spritverbrauch für die nicht gefahrenen Arbeitswege.
  • Wir begrüßen die Maßnahmen der staatlichen Behörden diesen Winter weniger zu heizen und so nicht unwesentlich Energiekosten einzusparen. Gleichermaßen sollten Staat und Gemeinden jedoch auch versuchen, im Sinne der öffentlichen Finanzen und der nachhaltigen Ökologie Strom zu sparen. Erste Gemeinden haben bereits angekündigt zur Weihnachtszeit auf einen Teil der festlichen Beleuchtung zu verzichten. Auch öffentliche Behörden und Verwaltungseinrichtungen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Mitarbeiter*innen dazu ermutigen, Strom zu sparen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass öffentliche Gebäude nur zu den Uhrzeiten beleuchtet werden, an denen Mitarbeiter*innen dort arbeiten. Die Außenbeleuchtung der öffentlichen Gebäude sollte, wenn nicht sicherheitsrelevant, abgeschaltet werden.
  • Substanzielle Erhöhung der Prämien für energetische Sanierungen und Photovoltaikanlagen sowie ein gezielter Abbau bürokratischer Hürden beim Umsetzen dieser Maßnahmen. Eine substanzielle Erhöhung dieser Prämien soll den Energieverbrauch in Bestandsgebäuden noch schneller reduzieren und gleichzeitig die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien vorantreiben. Außerdem soll eine interministerielle Taskforce eingesetzt werden, um sämtliche kommunalen Regelwerke (PAG, PAP und Bauvorschriften) und Verträge (z.B. Energielieferanten) auf administrative Hürden zu prüfen. Es kann nicht sein, dass in einigen Gemeinden die Dachflächen aus ästhetischen Gründen für den Ausbau von Photovoltaik begrenzt werden oder  immer noch Verträge zwischen Energielieferanten und Gemeinde bestehen, die den Ausbau des Gasnetzes verpflichtend vorschreiben. 
  • Die Staatsverschuldung im Auge behalten. Die Staatverschuldung lag Anfang der 2000er noch bei weit unter 10% und liegt nun bei über 25% (Stand: 2021). Im internationalen Vergleich ist dies immer noch sehr gering, sollten wir jedoch weiterhin in diesem Rhythmus über unseren Verhältnissen Geld ausgeben, könnte dies zum Problem für die kommenden Generationen werden. Im Sinne der Generationengerechtigkeit, soll die Regierung bei den Hilfsmaßnahmen vor allem zukunftsorientierte Investitionen tätigen, zielorientiert Hilfen für einkommensschwachen und mittelschichtigen Arbeitnehmern beschließen und den Betrieben, die von den aktuellen Energiepreisen betroffen sind, unter die Arme greifen

Innovativ, Inklusiv, Progressiv. Gemengewalprogramm 2023

I.  Logement

#YouthHousing

Hautdesdaags ass et alles anescht wéi einfach, zu Lëtzebuerg bezuelbare Wunnraum ze fannen. Dëst stellt virun allem jonk Leit virun eng grouss Erausfuerderung. Nodeems si hir Ausbildung respektiv hiert Studium ofgeschloss hunn, verfüge si seelen iwwert déi néideg finanziell Mëttel, fir sech hiert eegent Doheem leeschten (Vente oder Locatioun) an deemno endlech de Schrëtt an d’Autonomie woen ze kënnen.

D’Gemenge sollen dofir Jugendwunnenge realiséieren. D‘Grondiddi vum Jugendwunne besteet doran, jonke Leit tëscht 18 an 30, déi keng Méiglechkeet hunn, sech eng Wunneng um normale Marché leeschten ze kënnen, bei hirem Start an d’Onofhängegkeet ënnert d’Äerm ze gräifen. Bei dëse Jugendwunnengen handelt et sech an der Reegel ëm kleng miwweléiert Studioe mat engem finanzéierbare Loyer, woubäi beim Konzept am Allgemengen awer och d’Communautéit eng wichteg Roll spillt. Och ass d‘Period, an där een an esou enger Wunneng wunne kann zäitlech begrenzt. Et soll eng Starthëllef sinn.

Nieft de Studioe sollen nämlech och Raimlechkeeten integréiert ginn, déi d’Bewunner*Bewunnerinne gemeinsam notze kënnen. Soumat huet d’Jugendwunnen net nëmmen de Virdeel, datt deene jonken Erwuessenen de Schrëtt zum eegene Wunnraum erliichtert gëtt, ma et schafft een och dem Gefill vum Elengsinn, vun deem Singlestéit dacks betraff sinn, entgéint.

#Baugenossenschaften

Baugenossenschafte sinn eng kooperativ Form vu Wunnengsbaugesellschaften. All d’Awunner*Awunnerinne si gläichzäiteg och mat Proprietär*Proprietärin a kënnen deemno op eng demokratesch Aart a Weis matbestëmmen, wat an hirer Wunneng respektiv an hirem Wunnkomplex geschitt. Am Géigesaz zu private Promoteuren, ass dës Form vu Wunnengsbaugesellschaft net profitorientéiert. Deemno kënnen d’Käschte fir d’Wunnen am Verglach zum private Wunnengsbaumarché reduzéiert ginn. 

Eng grouss Hürd fir d’Entstoe vu Baugenossenschaften zu Lëtzebuerg sinn déi héich Terrainspräisser. Eng Méiglechkeet, fir deem entgéint ze wierken, ass d’Verpachte vun Terrainen iwwert eng länger Zäit (an der Reegel 99 Joer) Joer a Form vun engem „bail emphytéotique“. D’Gemenge sollen dowéinst en Deel vun hiren eegenen Terrainen, déi si fir den abordabele Wunnengsbau notze wëllen, Baugenossenschaften iwwert e „bail emphytéotique“ zur Verfügung stellen.

#HousingAssociation

D’Gemenge sollen sech duerch d’Grënnung vu Wunnengsbaugesellschaften aktiv um ëffentleche Wunnengsbau bedeelegen. Kleng Gemenge kënnen dëst iwwert e Syndikat maachen. Anescht ewéi national agéierend Wunnengsbaugesellschaften ewéi d’SNHBM, kennen d’Gemengen hire lokale Kontext besser a kënnen dofir Projete besser a bestoend Quartieren integréieren.

Kommunal Wunnengsbaugesellschaften erlaben et de Gemengen, als Acteuren zur Léisung vun der nationale Wunnengskris bäizedroen. Si kënne geziilt op d’Besoine vun hiren Awunner*Awunnerinnen agoen a och nei alternativ Wunnforme respektiv fërderen. Sou kënnen z. B. verkéiersberouegt Quartiere mat vill Gréngs an zentralen, gruppéierte Parkinger geschafe ginn.

#AllowTinyHouse

Opgrond vun der aktueller Situatioun um Lëtzebuerger Wunnengsmaart, interesséiere sech och hei am Land ëmmer méi Leit fir en Tiny House. Am Virdergrond steet beim Tiny House den Downsizing : Fir d’Wunnkäschten an den ökologesche Foussofdrock ze reduzéieren, gëtt d’Wunnfläch op e Minimum reduzéiert. En einfacht Tiny House kritt ee schonns fir manner wéi 40.000 €. Allerdéngs stellt sech och beim Tiny House d’Fro vum Terrain. Déi eenzeg Méiglechkeet, déi et de Moment zu Lëtzebuerg gëtt, fir en Tiny House opzestellen, ass op engem Camping. Vu datt Campingen an der Reegel wäit ewech vun de Ballungsgebidder sinn an och net als offizielle Wunnsëtz dénge kënnen, ass dëst keng Léisung.

Vu datt en Tiny House bis zu 10 Mol méi Terrain brauch, fir déi selwecht Unzuel u Leit wéi an enger Residence mat dräi Stäck ënner ze bréngen, kann d’Zil allerdéngs net d’Kreatioun vun engem Tiny-House-Quartier sinn. D’Gemenge sollen hire PAP QE an hiert Bautereglement esou upassen, datt Tiny Haiser op schonns bebaute Parzellen opgestallt kënne ginn, z. B. am Gaart vu bestoenden Haiser. D’Maximalhéicht vun Dependancen, déi a ville Gemenge bei dräi Meter läit, soll op véier Meter ugehuewe ginn, well dat d’Standardhéicht vun engem Tiny House ass. Och soll déi fir Dependancen erlaabte maximal Bruttofläch op 50 m2 ugehuewe ginn. Et sollen awer och fir Tiny Houses eng Rei Reegele gëllen, wéi d’Recullen zu Parzellegrenzen a bestoende Gebaier oder en Uschloss u Stroum, Frësch- an Ofwaasser.

II. Klima & Ëmwelt

#CircularEconomy

D’Baubranche ass fir iwwer 20 % vun de weltwäiten CO2-Emissioune responsabel. Dofir muss et hei e fundamentaalt Ëmdenke ginn: Fort vun enger linearer Approche, wou gebaut gëtt, fir et no 50 Joer op der Deponie ze entsuergen, hin zu enger Approche wou Materialie reutiliséiert respektiv verwäert ginn. Gebaier sollen deemno um Enn vun hirer Liewenszäit dekonstruéiert an déi dekonstruéiert Materialie fir nei Konstruktioune verwent ginn. Dëst erlaabt et, Ressourcë bei Neibauten anzespueren, wat de Bestandsgebaier méi Wäert gëtt a virun allem dem Klima- an Ëmweltschutz zegutt kënnt.

Gemengegebaier sollen dofir an Zukunft no de Prinzippie vun der Circular Economy gebaut ginn, andeems follgend Punkte respektéiert ginn:

  • Aféierung vun engem Materialpass fir all neit Gemengegebai, an deem opgelëscht gëtt, wéi eng Materialie verbaut goufen.
  • Demontéierbarkeet vu sämtleche Konstruktiounselementer vun de Gebaier, wéi z. B. den Isolatiounen – gepechte Verbindunge vu Styropor a Crépi gehéieren der Vergaangenheet un.
  • Reen- a Growaasser (Waasser aus der Dusch, Wäschmaschinn etc.) gi genotzt respektiv reutiliséiert, fir den Drénkwaasserverbrauch ze reduzéieren.
  • D’Installatioun vu Photovoltaikmoduler um Daach vu Gemengegebaier ginn zum Standard.

#WoodenHouse

Wärend bei der Produktioun vu Bëton vill CO2 ausgestouss gëtt (Zement ass fir ronn 7 % vun de weltwäiten CO2-Emissioune responsabel), späichert Holz wärend sengem Wuesstem CO2. Gebaier aus Holz sinn deemno grouss CO2-Späicher. Gläichzäiteg eegent sech Holz fir d’Konstruktioun vu ville verschiddenen Typpe vu Gebaier wéi Schoulen, Halen oder Wunngebaier. Just fir den ënnerierdeschen Deel vu Gebaier eegent Holz sech aus Fiichtegkeetsgrënn an der Reegel net. Donieft suergt Holz fir e gesond Raumklima, ass laanglieweg a kann och aus lokale Bëscher kommen. Den Holzbau mat nohaltegem Holz soll dofir de Standard beim Bau vun neie Gemengegebaier ginn an et soll just dann op Bëton zeréck gegraff ginn, wann et technesch net anescht méiglech ass.

#CommunityGarden

Wéinst der aktueller Wunnsituatioun zu Lëtzebuerg, residéieren ëmmer méi Leit an engem Appartement an hunn dowéinst keen Zougang méi zu engem eegene Gaart. Besonnesch an der aktueller Pandemie ass eiser Gesellschaft d’Wichtegkeet vun engem Accès zu engem Gaart nees méi bewosst ginn. De séiere Wuesstem vu verschiddene Gemenge mécht och, datt vill Leit hir Noperen*Nopeschen net méi kennen. D’Gemenge sollen dowéinst Gemeinschaftsgäert an hiren Dierfer a Quartiere schafen. Beim Bau vun neie Quartiere solle systematesch Gemeinschaftsgäert virgesi ginn. Hei kënnen interesséiert Bierger*Biergerinnen aus der Gemeng a Gruppe vun zéng bis 20 Leit zesummen hiert Geméis ubauen. Et geet manner drëms, grouss Quantitéiten u Geméis unzebauen, mee den Zesummenhalt am Duerf respektiv am Quartier ze stäerken. De Gemeinschaftsgaart brauch och net méi grouss ewéi een Ar ze sinn. De Grupp gëtt am Ufank vun der Saison zesummegestallt a Joer fir Joer gëtt gekuckt, wien nach motivéiert ass, weider ze fueren. Déi fräi Plaze gi mat neie Bierger*Biergerinne besat. Fir datt de Start vun esou enger Initiativ geléngt, soll d’Gemeng de Membere vum Gemeinschaftsgaart an der Ufanksperiod e Moderator zu Säit stellen. Och solle reegelméisseg Formatiounen zum Thema „ökologesche Jardinage“ ugebuede ginn.

#RenewableEnergies

D’Transitioun vum fossillen Zäitalter an den Zäitalter vun den erneierbaren Energien ass eng Noutwendegkeet – engersäits wéinst dem Klimaschutz an anerersäits, well déi fossil Brennstoffer eis net onendlech zur Verfügung stinn. Erschwéiert gëtt dës Transitioun allerdéngs ë. a. duerch déi nach ëmmer méi héich Investitiounskäschte fir d’Bierger*Biergerinne bei der Installatioun vun ëmweltfrëndlechen Technologien an hirem Doheem. Käschten, déi aktuell och nëmmen zu engem klengen Deel vun der CO2-Steier kompenséiert ginn.

D’Gemenge sollen hei e Bäitrag leeschten an hir Bierger*Biergerinnen zousätzlech dozou motivéieren, vu fossillen op erneierbar Energieträger ëmzeklammen. Et soll dofir eng kommunal Primm fir d’Installatioun vu follgenden Anlagen agefouert ginn :

  • Photovoltaik
  • Solarthermie fir d’Waarmwaasserproduktioun an d’Heizungsënnerstëtzung
  • Wärmepompel

D’Gemenge sollen dobäi e gewëssene Prozentsaz vun der staatlecher Hëllef dobäi ginn, ouni awer a weider administrativ Virgäng involvéiert ze sinn. Et ass weider de Staat, deen iwwerpréift, ob alleguerten d’Konditiounen erfëllt sinn. Et besteet deemno kee Risk vun Abus an den administrative Méiopwand fir d’Gemeng hält sech a Grenzen. D’Subventioun géif natierlech nëmme fir Projeten, déi an der jeeweileger Gemeng realiséiert goufen, ausbezuelt ginn.

#PublicWaterPlaces

D’Leitungswaasser huet zu Lëtzebuerg am Allgemengen eng exzellent Drénkwaasserqualitéit. Fir den Offall, deen duerch d’Notzung vu Plastiksfläschen entsteet, däitlech ze reduzéieren, sollen d’Gemengen an hire Gebaier an op ëffentleche Plaze systematesch Drénkwaasserfontainen opstellen an entspriechend Sensibiliséierungscampagnen duerchféieren. An Zesummenaarbecht mat de Veräiner a besonnesch de Sportsveräiner, soll e Konzept ausgeschafft ginn, fir d’Distributioun vu Plastiksfläschen z. B. an de Sportshalen ze verbidden. Am Géigenzuch dofir sollen d’Veräiner reutilisabel Bidone fir hir Memberen zur Verfügung gestallt kréien. Dat selwecht soll an de Schoule respektiv de Maison-relaise realiséiert ginn.

#UseTheRoof

Bauland ass rar an deier a besonnesch am Zentrum vun eisen Uertschafte staark begrenzt. Den architektoneschen Trend huet an de leschte Joren de Suedeldaach zu Gonschte vum flaachen Daach verdrängt. Amplaz eng Stengwüüst ze kreéieren, kann e flaachen Daach multifunktional genotzt ginn. Et kënnen z. B. Gréngdiecher ugeluecht ginn, déi op der enger Säit am Summer zu enger Verbesserung vum Mikroklima an hirem Quartier féieren, well se sech net sou staark erwiermen ewéi en Daach, dee mat Steng bedeckt ass. Op der anerer Säit kënnen se méi Waasser ophuelen, wat besonnesch an dicht bebaute Quartiere mat wéineg grénger Fläch den Iwwerschwemmungsrisiko reduzéiert. Doriwwer eraus kann ee Photovoltaik-Moduler op engem Gréngdaach installéieren an esou en Deel vum Stroum, deen d’Gebai brauch, produzéieren. Et gëtt dobäi net just eng Zort vu Gréngdaach. Et kann ee beispillsweis eng extensiv Begréngung virgesinn, déi praktesch keen Entretien brauch oder awer e Biodiversitéitsdaach.

D’Gemenge solle mam gudde Beispill virgoen an an hire Bauprojete multifunktional Diecher virgesinn. Doriwwer eraus sollen d’Gemengen an hirem PAG, d’Kreatioun vu Stengwüsten op Diecher verbidden. Bei Gebaier, bei deenen d’Gemeng Bauhär ass, kënnen d’Diecher och de Bewunner*Bewunnerinne vum Gebai respektiv de Bierger*Biergerinnen aus der Gemeng, z. B. fir Urban Gardening, zur Verfügung gestallt ginn.

#EcoParking

Zu Lëtzebuerg versigele mer all Woch eng Fläch déi ronn 20 Futtballsterrainen entsprécht. Versigelt Flächen erhéijen net nëmmen den Iwwerschwemmungsrisiko, ma se féieren och zu Waasserknappheet, well d’Grondwaasser sech net méi sou séier erneiert. Beim Bau vun neie Parkinge sollen d’Gemengen dofir sou wäit wéi méiglech op d’Versigelung vu Fläche verzichten. Ecoparkinger zeechne sech doduerch aus, datt d’Parkplaze waasserduerchlässeg sinn, z. B. duerch d’Verwendung vu Rasengitter. Just d’Haaptzoufaartsweeër kënnen nach asphaltéiert ginn. Beem gi bei Ecoparkinger esou platzéiert, datt se als natierlech Weemarkéierung déngen. Doriwwer eraus erméiglechen Ecoparkinger d’Entstoe vu klenge Biotoper.

#WildFlowers

Fir dem Biodiversitéitsverloscht entgéint ze wierken, musse kuerz geméinte Wise laanscht d’Weeër an a Rond-Pointen der Vergaangenheet ugehéieren. D’Gemenge sollen op Gréngflächen, déi hinne gehéieren, systematesch Wëllblummewisen uleeën, andeems entspriechend Somkären ausgeséit ginn. Wëllblummewise bilden eng gutt Liewensgrondlag fir vill Insekten an droen deemno zu enger Erhéijung vun der Biodiversitéit bäi. Iwwer Sensibiliséierungscampagnë solle Gemengen hir Bierger*Biergerinnen dozou animéieren, selwer Wëllblummewisen an hirem Gaart unzeleeën.

#LightItUp

Och haut hu mir a ville Gemengen nach ëmmer Beliichtungskonzepter, déi net alle Besoinen entspriechen. D’Jonk Demokrate fuerderen dowéinst, datt d’Gemengen e Liichtmasterplang ausschaffen. Esou sollen däischter Ecker an Zebrasträife besser beliicht oder Vëlosweeër méi siichtbar gemaach ginn a gläichzäiteg och d’Liichtverschmotzung reduzéiert ginn. Dëst huet e positiven Effekt op nuetsaktiv Liewewiesen ewéi Fliedermais an Insekten. Beliichte Weeër, déi nuets net vill benotzt ginn, solle mat gedimmte Luuchten ekipéiert ginn. Esou kann d’Intensitéit vun der Beliichtung an der Nuecht reduzéiert ginn. Beweegungsmelderen detektéieren, wa Leit laanscht ginn an d’Luuchte liichten nees mat voller Intensitéit.

#NoStoneGarden

Schottergäert versprieche manner bis guer keen Entretien (wat ënnert dem Stréch net forcement de Fall ass), ë. a. well ee se net ze méie brauch. Deem géigeniwwer steet awer de Fait, datt de Schottergaart eng fir Déiere liewensfeindlech Ëmgéigend ass, an deem weeder Insekten nach Vullen eppes fannen, fir sech ze ernieren. Doriwwer eraus bedeit e Schottergaart e Verloscht u Biodiversitéit an dréit am Summer och nach dozou bäi, de lokale Mikroklima ronderëm d’Haus onnéideg ze erwiermen.

D’Gemenge sollen dofir d’Uleeë vun neie Schottergäert respektiv vun artifizielle Verkleedunge vum Buedem an hirem PAG verbidden. Och solle Sensibiliséierungscampagnë géint de Schottergaart lancéiert an e Subsid agefouert ginn, fir d’Bierger*Biergerinnen ze incitéieren, bestoend Schottergäert zeréckzebauen.

#SolarRoof

Fir datt Lëtzebuerg klimaneutral gëtt, muss ë. a. d’Unzuel u Photovoltaik-Moduler staark erhéicht ginn. D’ëffentlech Hand a besonnesch d’Gemengen hunn dobäi eng Virbildfunktioun. Dofir sollen d’Gemengen eng Analys vun hire bestoende Gemengegebaier maachen, fir erauszefannen, wou d’Statik an d’Ausriichtung vum Daach eng Installatioun vun enger Photovoltaikanlag erlaben, an och wéi vill Leeschtung installéiert kéint ginn.

Eemol installéiert, sollen d’Gemenge kleng Photovoltaikanlage mat enger Leeschtung vun ënner 30 kWP (Kilowatt Peak) selwer bedreiwen a bei groussen Anlage sollen d’Bierger*Biergerinnen aus der Gemeng d’Méiglechkeet kréien, fir iwwert eng Kooperativ dës Anlage selwer ze bedreiwen. An deem Fall géif d’Gemeng z. B. 80% vun der Anlag virfinanzéieren, wärend d’Kooperativ 20% vum Investissement bäisteiere géif. D’Anlag géif awer zu 100% der Kooperativ gehéieren. Wärend 15 Joer géif dës de Prêt, deen d’Gemeng hir ginn huet – natierlech mat Hëllef vun de Subventiounen, déi se vum Staat fir d’Aspeise vum Stroum kritt – zeréckbezuelen. De Montant, deen iwwereg bleift, géifen d’Membere vun der Kooperativ ënner sech opdeelen.

Esou kéinten all déi interesséiert Bierger*Biergerinnen – och déi, déi net Proprietär vun engem Haus sinn oder där hiren Daach sech net fir d’Installatioun vu Photovoltaik-Panneauen eegent – awer an dës Technologie an domadder an d’Zukunft vun eisem Planéit investéieren.

Well een no 15 Joer keng Subventioune méi vum Staat fir d’Aspeise vum Stroum kritt, géif d’Photovoltaik-Anlag fir e symboleschen Euro ganz an de Besëtz vun der Gemeng iwwergoen. De Stroum kéint dee Moment genotzt ginn, fir de Bedarf vun de Gebaier selwer ze decken oder kéint och weiderhin an den ëffentleche Reseau agespeist ginn, dëst natierlech ouni Subventiounen.

III.       Mobilitéit

#PromoteTheBike

D’Gemenge solle systematesch d’Mobilité douce, notamment de Vëlo fërderen. Dëst ass essentiell fir deen ëmmer weider klammende motoriséierten Trafick ze limitéieren. Follgend Mesure sollen dofir ëmgesat ginn:

  • Am PAG soll e Parkschlëssel vun engem Vëlo pro Awunner*Awunnerin festgesat ginn. Esou soll dofir gesuergt ginn, datt bei neie Bauprojete genuch Plaz fir de Vëlo virgesinn ass. Generell soll den Accès zum Vëlo méi einfach si wéi den Accès zum Auto. Dacks scheitert d’Notzung vum Vëlo nämlech dorunner, datt et ze vill ëmständlech ass, dësen aus dem Keller ze huelen.
  • An Zesummenaarbecht mat den nationalen Instanzen, sollen d’Vëlosweeër konsequent ausgebaut ginn. Op Plazen, wou d’Vëlosspuer direkt nieft der Spuer fir de motoriséierte Verkéier verleeft, muss eng physesch Oftrennung tëscht deenen zwou Spuere realiséiert ginn, fir d’Vëlosfuerer*Velosfuerer*inne besser ze schützen. Och solle Vëlospisten e faarwege Stroossebelag kréien, fir se méi visibel ze maachen.
  • Plaz fir dës Vëlosweeër entsteet duerch e konsequent Regruppéiere vu Parkplazen. Sou kënne Längsparkplaze laanscht d’Strooss ewechfalen, fir dem Vëlo, de Gréngflächen oder den Terrasse Plaz ze maachen an dëst ouni d‘Unzuel u Parkplazen ze reduzéieren.
  • Nieft engem kontinuéierlechen Ausbau vu méistäckege Vëlosboxen (z. B. mBOX), solle flächendeckend Vëlosparkplazen (Bigele fir de Vëlo um Kader festzemaachen) an de Gemengen opgestallt ginn.
  • Och déi touristesch Notzung vum Vëlo soll promouvéiert ginn. Dofir sollen d’Gemenge laanscht déi national Vëlospisten, déi iwwert hiren Territoire verlafen, Opluetstatioune fir Pedelecs a Reparaturstatioune fir Vëloen a Pedelecs opstellen. Bei der Opluetstatioun handelt et sech ëm e puer Casieren, mat enger Steckdous dran, déi dee Moment, wou ee säi Pedelec do opluet, ofgespaart kënne ginn. Bei der Reparaturstatioun gëtt engem Geschier, dat aus Sécherheetsgrënn mat engem Drot un der Statioun festgemaach ass, zur Verfügung gestallt, fir kleng Reparaturen um Vëlo virzehuelen. Zousätzlech sollt eng Gemeng och eng Vëlos-Wäschstatioun installéieren.
  • Vill Gemengen hunn an de leschte Joren e Pedibus agefouert: D’Kanner ginn a Gruppen bis zu engem gewëssenen Alter zesumme mat Erwuessenen an d’Schoul. De Pedibus ass awer a Quartieren an Dierfer, déi méi wäit vun enger Schoul ewech sinn net ëmsetzbar. Dofir schléit d’JDL fir, datt d’Gemengen an deene Fäll e Vëlobus aféiere sollen. Dëst ass natierlech nëmmen da méiglech, wann et och e séchere Vëloswee bis an d’Schoul gëtt. Kanner déi fréi un de Vëlo gewinnt ginn hunn eng méi staark Tendenz de Vëlo och spéider am Liewe méi oft ze benotzen.
  • D’Gemenge solle mam gudde Beispill virgoen an hire Mataarbechter Vëlosstellplazen, Vestiairen a Sharing-Vëloen zur Verfügung stellen.

#AutoaarmeQuartier

An engem autoaarme Quartier sinn ee Véirel vun de Surfacen, déi als ëffentleche Raum genotzt ginn, dem Foussgänger dediéiert. Dëst erméiglecht den Amenagement vu grousse Foussgängerzonen a méi grousse Gréngflächen an deemno engem sécheren Ëmfeld fir Kanner.

D’Gemenge sollen op dëse Wee goen, andeems bei neie PAPen keng individuell, mee just nach kollektiv Garagë virgesi ginn, sougenannt „Mobility Hubs“. Esou bleiwen nei Quartiere gréisstendeels autofräi, ouni dass d’Awunner*Awunnerinne ganz op den Auto verzichte mussen, wat op ville Plazen am Land net méiglech ass. Mobility Hubs sinn awer net just eng Usammlung vu Parkplazen, mee bidden och Car-Sharing-Autoen, Opluedstatioune fir E-Autoen oder och nach Pack-Up-Statiounen un. Doduerch droe Mobility Hubs och zu der Beliewung vu Quartiere bäi. 

Eng konsequent Mobilitéitsstrategie fir nei autoaarm Quartieren erméiglecht et duerch ënnerschiddlech Offeren ewéi engem gudden ëffentlechen Transport, dem Car-Sharing, de Mobility Hubs, dem Verléine vu Vëloen a Lastenräder,eng Plus-Value fir d’Awunner*Awunnerinnen ze schafen a gläichzäiteg de Besoin un deiere Privatautoen op eng net contraignant Aart a Weis ze reduzéieren.

#CallABus

Fir d’Attraktivitéit vum ëffentlechen Transport ze verbesseren an de Bierger*Biergerinnen et méi einfach ze maachen, déi verschidde Servicer, déi an enger Gemeng offréiert ginn, ze notzen, sollen d’Gemengen e Ruffbus aféieren. De Ruffbus zirkuléiert um gesamten Territoire vun der Gemeng. A klenge Gemenge kann den Aktiounsradius vum Ruffbus och vergréissert ginn an z. B. d’Commercen, d’Apdikt, den Dokter oder d’Sportsinfrastrukturen aus enger Nopeschgemeng usteieren, falls dës Servicer net an der Gemeng selwer disponibel sinn. De Ruffbus muss net gratis sinn a kann z. B. mat engem Euro pro Trajet verrechent ginn.

De Ruffbus kann och a Kombinatioun mam engem Clubbus oder an Zesummenaarbecht mat enger anerer Gemeng agefouert ginn. An deem Fall géif d’Gemeng festleeën, zu wéi engen Zäiten de Bus als Ruff- respektiv als Clubbus fonctionéiert. Esou kënne Synergië geschaf ginn an dëst erlaabt och klenge Gemengen, dës Servicer unzebidden.

#ShareMobility

D’Zukunft vun der Mobilitéit läit am Notzen an net am Besëtze vun der Mobilitéit. Bestoend Vëloverléin- (vel’Oh, Vël’OK) a Carsharing-Systemer (CFL Flex) sollen ausgebaut ginn, andeems méi Statiounen a méi verschiddene Gemenge geschafe ginn. Et sollen awer och nei Mobilitéitsservicer ugebuede ginn, ewéi d’Verléine vu Lastenräder oder E-Trottinetten ewéi „Lime“ oder „Bird“. Dës Mobilitéitsservicer sollen eng weider Alternativ zum Auto bidden a sinn als Ergänzung zu engem multimodale System ze verstoen.

Heibäi ass et wichteg, datt vun Ufank un an a Kooperatioun mat Groussstied ewéi Paräis oder Wien, an deenen dës Plattforme säit Joren aktiv a regléiert sinn, zesummegeschafft gëtt fir e reglementaresche Kader opzebauen. Virun allem sinn Zone mat Ofstellverbueter oder Geschwindegkeetsbegrenzungen an der Gemeng virzegesinn.

#WhereIsTheBus

D’Busser sinn net ëmmer pünktlech an a Ballungsgebidder mat engem dichte Busreseau huet een och net ëmmer den Iwwerbléck, wéi ee Bus deen nächsten ass, deen een huele kann. Digital Hiweisschëlder, déi uweise wéini déi nächst Busser fueren, maachen den ëffentlechen Transport méi attraktiv. Dofir solle souwuel am ländlechen ewéi och am urbane Milieu méi Busarrête mat digitalen Hiweisschëlder ekipéiert ginn.

#ShortParking

Als Ënnerstëtzung fir den Eenzelhandel soll e gratis Kuerzzäitparksystem (max. 30 Minutten) a Proximitéit vun de Geschäfter agefouert ginn. Dës Parkplaze solle mat enger digitaler Parkauer ekipéiert ginn, fir datt séchergestallt ass, datt dës Parkplaze just fir kuerz Akeef genotzt ginn. Bigele fir a Proximitéit vun de Geschäfter mam Vëlo parken ze kënnen, sollen d’Offer vun dësem Kuerzäitparksystem sënnvoll ergänzen. 

#Verkéiersentwécklungsplang

D’Ëmsetze vun den uewe genannte Mesuren, d. h. d’Dekarboniséierung am Transportsecteur, d’Innovatiounen am Mobilitéitsberäich (z. B. autonoomt Fueren) brauchen eng laangfristeg Strategie. Dofir sollen d’Gemengen zesumme mat allen Acteuren an der Mobilitéit (ASBLen, Ministèren a Biergerinitiativen) e Verkéiersentwécklungsplang ausschaffen, dee spezifesch un d’Gemeng ugepasst ass.

D’Ausschaffe vun dësem Verkéierentwécklungsplang soll vun engem permanente Gremium begleet ginn, deen ë. a. mat Vertrieder*Vertriederinnen aus Gesellschaft a Politik souwéi Fachleit besteet. Dëse Gremium soll d’Ëmsetzung an d’Upassung vun dësem Verkéiersentwécklungsplang begleeden a sécherstellen, datt seng Ziler och iwwert d’Walen eraus ëmgesat ginn.

IV.      Chancëgläichheet

#PeriodIsNoLuxury

Nodeems Schottland schonns 2020 als éischt Land op der Welt e Gesetz gestëmmt huet, duerch dat all ëffentlech Gebaier mat gratis Menstruatiounsartikelen ekipéiert ginn, hunn och zu Lëtzebuerg schonns eng Rëtsch Gemengen dëst ëmgesat. Domat gëtt en neit Grondrecht geschaaft, dat fundamental fir Egalitéit an Dignitéit ass. Net seele kënnt et nämlech vir, datt virun allem jonk Fraen nëmme schwéier Zougang zu dëse fir si indispensabelen Artikelen hunn – sief et duerch feelend finanziell Mëttel oder duerch Scham. Net seele kënnt et och virun allem bei jonke Frae vir, datt d’Reegel onerwaart asetzt, dës net ëmmer en entspriechenden Artikel dobäi hunn a sech an der Nout mat anere Mëttel aushëllefe mussen. Dat ass net nëmme mat engem Gefill vun der Hëlleflosegkeet, mee virun allem vun immenser Scham verbonnen.

D’Gemenge sollen dofir ënnerschiddlech Produiten (Tamponen, Binden a Menstruatiounstasen) a Periodekëschten zur Verfügung stellen. Menstruatiounsartikele si kee Luxus an d’Theema vun der Menstruatioun muss enttabuiséiert ginn.

#PromoteAccessibility

D’Liewe soll fir jiddereen esou accessibel wéi méiglech sinn, dat heescht, jidderee muss sech kënne fräi beweegen a sech iwwerall kënne bedeelegen, och wann een e physeschen Handicap huet. Besonnesch d’Gemenge mussen do hir Responsabilitéiten huelen an d’Dispositiounen aus dem Accessibilitéitsgesetz esou séier wéi méiglech ëmsetzen.

D’Accessibilitéit hält awer net bei de Gebaier op, mee geet am ëffentleche Raum weider. Foussgängerbrécke mussen och kënne mat engem Rollstull passéiert ginn an op Spillplaze mussen och Spiller resp. Aktivitéiten ugebuede gi fir Kanner mat ageschränkter Mobilitéit.

All Gemeng sollt och eng Chancëgläichheetskommissioun hunn a méi grouss Gemengen e spezifesche Service, dee sech ëm d’Thema vun der Accessibilitéit këmmert.

#RegisterToVote

Zënter kuerzem ka jiddereen, deen zu Lëtzebuerg ugemellt ass, sech direkt op d’Wielerlëschte fir d’Gemengewalen aschreiwe, och wann e grad eréischt op Lëtzebuerg geplënnert ass. D’Erfarungen aus de leschte Jore weisen awer, datt trotz de Campagnen, déi virun all Wal vu Ministèren, Gemengen oder Associatioune lancéiert ginn, sech just e Fënneftel vun den Auslänner op des Wielerlëschten aschreiwen. Besonnesch a Gemenge wou d’Hallschent oder méi wéi d’Hallschent vun der Populatioun net déi lëtzebuergesch Nationalitéit huet, ass dëst problematesch. Ëmmerhi riskéiert een esou, datt just nach Gemengepolitik am Interêt vun enger Minoritéit gemaach gëtt.

Vill auslännesch Bierger*Biergerinne si sech guer net bewosst, datt si d’Walrecht hunn a maachen dowéinst och kee Gebrauch dovunner. D’Gemenge kënnen deem entgéintwierken, andeems s auslännesch Bierger*Biergerinnen direkt bei der Umeldung froen, ob si och och d’Gemengen- an oder Europalëscht ageschriwwe wëlle ginn a si an engems iwwert d’Rechter a Flichten opklären, déi domadder verbonne sinn. Esou kann eng Gemeng iwwert en Zäitraum vun e puer Joer d’Participatioun vun den net-lëtzebuergesche Bierger*Biergerinnen u Gemengen- an Europawale verbesseren a sécherstellen, datt Gemengepolitik am Interêt vun all de Bierger*Biergerinnen aus der Gemeng gemaach gëtt.

#Integration

Auslännesch Matbierger*Matbiergerinne maache bal d’Hallschent vun der Bevëlkerung zu Lëtzebuerg aus. D’Integratioun vun dëse Leit ass deemno eng gesamtgesellschaftlech Aufgab. Well d’gesellschaftlecht Liewen am stäerksten um lokalen Niveau stattfënnt, si virun allem d’Gemengen an der Verantwortung, fir eng gutt Integratioun ze garantéieren.

D’Gemeng soll dofir d‘Initiativ ergräifen, fir d’Integratioun besonnesch um sozio-kulturellen Niveau ze stäerken. Auslännesch Matbierger*Matbiergerinne sollen esou d’Méiglechkeet kréien, fir aktiv um Liewen an der Gemeng deelzehuelen. Eng Gemeng muss dofir Plattformen ubidden, op deenen den Austausch tëscht de Bierger*Biergerinne ka statt fannen. D’Aféiere vun engem Sproochecafé ass ee Beispill fir eng konkreet Initiativ. An dësem kënnen d’Leit zesummekommen, fir eng Friemsprooch ze léieren oder hir Kompetenzen an enger Sprooch ze verbesseren, ganz nom Prinzip vum Learning by Doing. Donieft géife jiddereen, deen un esou Initiativen deelhëlt, d’Méiglechkeet kréien, sech e soziaalt Netzwierk an der Gemeng opzebauen.

#InformationAccessForEverybody

D’Biergerinformatioune musse fir jiddereen zougänglech sinn. Net jiddereen huet awer staark Lieskompetenzen oder schwätzt Lëtzebuergesch. Eng Rëtsch Leit di sech schwéier mam Liese vu Gesetzer, Reglementer, Kontrakter asw. D’Liicht Sprooch (DE: Leichte Spraache; FR: langage facile ; EN: easy-to-read) ass eng liicht verständlech Sprooch, déi awer net banal oder kannereg ass. Si ass dofir do, fir wichteg Informatioune korrekt a liicht verständlech erëm ze ginn. D’Gemenge sollen op de Wee goen, fir wichteg Informatioune fir d’Leit och a liichter Sprooch ze schreiwen esou ewéi hir Iwwersetzung op Däitsch, Franséisch an Englesch unzebidden. Dozou gehéieren z. B. Informatiounen iwwert Chantieren, d’Schoul oder och nach de Rapport aus dem Gemengerot. Och den Internetsite muss accessibel fir jidderee sinn.

#PromoteFemaleVisibility / #PromoteDiversity

Landeswäit si ronn 17% vun de Stroossen no Männer benannt, awer just gutt 2% no weibleche Perséinlechkeeten. Fir d’Chancëgläichheet tëscht Mann a Fra ze stäerken, ass et essentiell, datt d’Visibilitéit vu Fraen am ëffentleche Raum an domat am kulturelle Gediechtnes gestäerkt gëtt. D’Gemenge sollen aus dësem Grond dofir suergen, datt reegelméisseg nei Stroossen no weibleche Perséinlechkeete benannt ginn, fir datt no an no eng Paritéit tëscht Fraen a Männer entsteet. Mam Zil, d’Gesellschaft ze sensibiliséieren a Fraen och scho virum Bau a Benenne vun neie Stroossen hir Plaz am ëffentleche Raum anzeraumen, sollen d’Gemengen ausserdeem bei der Aktioun „Les rues au féminin“ matmaachen, déi all Joer am Kader vum Weltfraendag den 8. Mäerz organiséiert gëtt. Am Kader vun dëser Aktioun gi wärend engem Mount Stroossen, déi den Numm vun engem Mann droen, och no enger Fra benannt, andeems en zweet Stroosseschëld nieft dat existéierend gehaange gëtt. Esou gëtt op d’Biographie vu weibleche Perséinlechkeeten opmierksam gemaach. Dës Aktioun muss och vun entspriechenden Informatiounscampagnen, z. B. iwwert déi gewierdegt weiblech Perséinlechkeeten, begleet ginn.

Insgesamt gëllt et beim Benenne vun neie Stroossen allerdéngs net just, weiblech Perséinlechkeete visibel ze maachen, ma d’Zil soll et sinn, déi sproochlech Landschaft insgesamt méi divers ze gestalten. Aus dësem Grond ass et weesentlech, datt d’Gemenge bei der Wiel vu Persounen, no deenen nei Stroosse benannt solle ginn, net just d’Geschlecht, ma och aner sozio-kulturell Kategorien, wéi Relioun oder ethnesch Hierkonft berécksiichtegen.

V. Gemengeservicer & Digitalisatioun

#MengGemeng2.0

Vill Leit schaffen net an där Gemeng, an där se wunnen, mee sinn awer un d’Ëffnungszäite vum Gemengenhaus gebonnen. Fir de Bierger*Biergerinnen d’Liewe méi einfach ze maachen, soll praktesch all Gemengeservice och online ugebuede ginn. Dozou zielt ë. a. d’Ufroe vun Dokumenter oder d’Bezuele vu Gemengerechnungen. Als Plattform gouf hei schonns macommune.lu opgebaut, allerdéngs ass dës Säit net méi modern a bitt net genuch Méiglechkeeten. Et gëllt deemno dës Plattform auszebauen an ze moderniséieren.

Doriwwer eraus sollen Initiative wéi den SMS2Citizen méi promouvéiert ginn, sou datt all Bierger*Biergerin aus der Gemeng weess, datt et dëse Service gëtt. D’Kommunikatioun iwwert den SMS2Citizen soll sech dobäi op weesentlech Informatioune beschränken. Donieft soll all Gemeng op de sozialen Netzwierker present sinn, fir och déi jonk Bierger*Biergerinne besser ze erreechen.

#HelpMeWriting

Trotz Digitalisatioun spillt d’Bürokratie nach ëmmer eng grouss Roll an der Gesellschaft. Vun alle méiglechen Administratioune kritt ee Courrieren, déi gelies, verstanen an heiansdo och beäntwert musse ginn. Eng Rei Leit, besonnesch wann se grad eréischt op Lëtzebuerg komm sinn, di sech schwéier, fir verschidde Formulairen a Courrieren ze verstoen an et ass net ëmmer evident ze wëssen, wéi eng administrativ Demarchen zu wéi engem Zweck gemaach musse ginn a wéi een dës Demarchë mécht.

D’Gemenge sollen dowéinst hire Bierger*Biergerinnen e sougenannten Écrivain public zur Verfügung stellen, deen hinnen hëlleft, fir divers Aarte vu Bréiwer ze schreiwen, inklusiv CVen a Lettre-de-motivationen, awer och fir Formulairen auszefëllen. Doriwwer eraus soll den Écrivain public d’Leit beim Kontakt mat den Administratiounen ënnerstëtzen, z. B. andeems si administrativ Courrieren erkläert kréien a beim Schreiwe vun enger Äntwert ënnerstëtzt ginn. Doriwwer eraus sollen och Seniore gehollef kréien, wa se administrativ Demarchen online maache mussen.

#LiveStream

Och wann d’Reunioune vum Gemengerot public sinn, gi se nëmme wéineg besicht. Engersäits si se oft dann, wann d’Leit schaffen, respektiv an der Schoul sinn. Anerersäits dauere se oft dräi bis véier Stonnen a méi laang, wat vill ass, wann een sech just fir ee bis zwee spezifesch Punkten um Ordre du jour interesséiert. An enger representativer Demokratie ass et wichteg, datt d’Bierger*Biergerinnen en adequaten Zougang zu deem hunn, wat am Gemengerot gesot gouf, fir sech kënne beschtméiglechst ze informéieren, awer och fir d’Aarbecht vun hire gewielte Vertrieder*Vertriederinne genau ze suivéieren.

Mat de modernen technesche Mëttelen, ass et méiglech e Gemengerotssall fir wéineg Geld mat e puer Kameraen ze ekipéieren. Spezifesch Software erlaabt et, net nëmmen e Livestream vun der Gemengerotssitzung ze maachen, mee och d’Sitzung an ënnerschiddlech Kapitelen ze ënnerdeelen an dës Videoen online ze setzen. Dëst stellt en däitlech verbesserten Informatiounszougang fir d’Bierger*Biergerinnen duer a suergt fir méi Transparenz an der Gemengepolitik.

Et gi Fuerderungen, en obligatoresche Livestream vun all Gemengerotssëtzung am neie Gemengegesetz virzeschreiwen, mee soulaang dëst nach net ëmgesat ass, sollen d’Gemenge fräiwëlleg hire Bierger*Biergerinnen esou e Livestream zur Verfügung stellen.

#Hoplr

An de méi grousse Stied, mee och an de séier wuessenden Dierfer kënnt et ëmmer méi zu enger gewëssener Anonymitéit tëscht de Bierger*Biergerinnen. Et huet een d’Gefill, datt ee vill Leit, déi ronderëm ee wunnen, net méi kennt an et geet ee manner openeen duer. Eng modern Léisung, fir dëse Problem unzegoen, ass d’Noperschafts-App Hoplr. Hoplr ass eng Aart soziaalt Netzwierk, dat vun der Gemeng fir d’Noperschaft kann en place gesat ginn an et engem erméiglecht, mat de Leit ronderëm a Kontakt ze trieden. D’App ass kee Facebook an ass dofir sécher, privat a fräi vu Reklammen. Et kann een nëmme mat deene Leit interagéieren, déi sech an der selwechter Noperschaft respektiv Gemeng befanne wéi ee selwer.

D’Funktionalitéite vun dëser Plattform sinn divers a bidden eng Rei vu Virdeeler. A sengem Profil huet jiddereen d’Méiglechkeet ze definéieren, ob a woumat en a senger Noperschaft wëllt hëllefen. Dëst ka beispillsweis bei Iwwersetzungen, Ausléine vu Material oder Babysitte sinn. Des Weideren huet d’Gemeng selwer d’Méiglechkeet, Evenementer vu lokale Veräiner oder generell Ukënnegungen ze posten. Selbstverständlech kann een awer och als User en Event verëffentlechen. D’App erméiglecht et doriwwer eraus, e Register vu lokale Firmen, Restauranten a Caféen unzeleeën.

#GetInvolved

D‘Lokalpolitik ass déi Instanz, déi am noosten un de Leit drun ass. Decisiounen, déi am Gemengerot geholl ginn, betreffen d’Leit oft direkt. Donieft sinn d’Gemengen déi Plaz, op där dee gréissten Austausch tëscht de Bierger*Biergerinne stattfënnt: Si engagéieren sech a kulturellen, sportlechen oder politeschen Organisatiounen a se bedeelegen sech duerch eng Villzuel vun Aktivitéiten um Gemengeliewen.

Eng lieweg Gemeng brauch also eng staark Biergerbedeelegung, virun allem um politeschen Niveau. Duerch d’Abanne vun den Awunner*Awunnerinnen a politesch Entscheedunge gewannen dës un Akzeptanz a Legitimitéit. Des Weideren huet eng staark Biergerbedeelegung eng Integratiounsfunktioun: Awunner*Awunnerinnen, déi aus diverse Grënn net sou vill um Gemengeliewen deelhuelen, kënnen duerch d’Biergerbedeelegung besser agebonne ginn. Schlussendlech bréngt eng staark Biergerbedeelegung d’Leit méi no beieneen, well se zesummen no Léisunge fir hir Gemeng sichen. Fir datt d’Biergerbedeelegung gutt fonctionéiere kann, muss d’Gemeng Kommunikatiounsplattforme bidden, op deenen d’Leit sech austausche kënnen. Dat solle souwuel digital wéi och analog Plattforme sinn, z. B. World Caféen. 

#MengGemengOpHighspeed

D‘Gemenge sollen op all den ëffentleche Plaze respektiv Gebaier gratis WLAN ubidden. Domadder géif een net nëmmen de Bierger*Biergerinnen aus der Gemeng entgéintkommen, mee och Touristen*Touristinnen d’Méiglechkeet ginn, op den Internet zeréckzegräifen. Och d’Aspekter vun der Gesondheet an der Sécherheet vun dësem System sinn thematiséiert ginn. D’Gemengen hunn eng ganz Rëtsch Méiglechkeeten, fir ze decidéieren, wéi accessibel dëse Reseau soll sinn.

#Digitalschäffen

Dat Digitaalt gëtt ëmmer méi wichteg a soll deemno och en entspriechende Stellewäert an de Gemenge kréien. Ee Member vum Schäfferot soll explizitt de Ressort „Digitales“ kréien, fir esou kënnen alles, wat mam Domaine „Digitalisatioun“ ze dinn huet, ze koordinéieren.

VI.      Sport, Fräizäit & Kultur

#VakanzDoheem

Net eréischt säit Corona sinn eis Bëscher beléift an deementspriechend gutt besicht. Eng offiziell Grillplaz gëtt et a ville Gemengen allerdéngs net. Gemengen, déi dat nach net hunn, sollen dofir op mannst eng Grillplaz mat engem Iwwerdaach an engem Krunn an engem vun hire Bëscher amenagéieren. Selbstverständlech ass et wichteg, datt esou eng Plaz propper gehale gëtt. Sécherlech riskéiert se e puer Onverbesserlecher unzezéien, déi de Bësch verknaschten, mee dat dierf keen Argument sinn, esou eng Plaz net ze realiséieren. Ëmmerhi behandelt d’Majoritéit vun de Leit de Bësch mat Respekt. Trotzdeem dierf een d’Problematik vum Dreck natierlech net aus den Ae verléieren an deementspriechend sollen och genuch Poubellen op dëser Plaz installéiert ginn.

Vu datt ëmmer méi Leit och gär „Vakanz doheem“ maachen, sollen d’Gemengen och d’Optioun analyséieren, fir e klengt Noerhuelungsgebitt ze realiséieren. E Virbild heifir kënne beispillsweis d’Gîtë sinn, déi laanscht de Minett Trail realiséiert ginn, woubäi en Noerhuelungsgebitt net zwangsleefeg och eng Iwwernuechtungsgeleeënheet muss bidden.

#Clubbus

Bal all Gemeng huet mëttlerweil eng Maison relais an ëmmer méi Kanner ginn och dohinner. Och dënschdes an donneschdes nomëttes sinn d’Maison-relaise gutt besicht. Dëst féiert dozou, datt eng Rëtsch Kanner de Sports- a Kulturveräiner verluer geet, well keen do ass, dee si op den Training respektiv an d’Prouf féiert.

D’Gemeng soll dofir e Clubbus op d’Been setzen, deen d’Kanner an d’Maison relais siche geet, se bei hire Club féiert an duerno och nees an d’Maison relais zeréckbréngt. Sécherlech kann net all Club an all Cours ugesteiert ginn, mee d’Gemeng soll e Choix u Clibb maachen, déi de Clubbus usteiert. Och wann déi lokal Clibb natierlech dovunner profitéiere sollen, dierfe sech besonnesch déi kleng Gemengen, déi vläicht kee Basket- oder Fussballclub respektiv keng Danzschoul hunn, bei dëser Offer net exklusiv op Clibb aus der Gemeng beschränken. D’Auswäite vun der Offer op Clibb aus den Nopeschgemengen stäerkt och de Lien tëscht eise Gemengen.

De Clubbus kann och a Kombinatioun mat engem Ruffbus agefouert ginn. An deem Fall géif d’Gemeng festleeën, zu wéi engen Zäiten de Bus als Ruff- respektiv als Clubbus fonctionéiert. Esou kënne Synergië geschaf ginn an dëst erlaabt et och klenge Gemengen, dës Servicer unzebidden.

#LocalCommunity

Eis Gemengen, Dierfer a Quartiere liewen dovunner, datt Bierger*Biergerinne sech a Veräiner an Associatiounen zesummen dinn, fir Fester oder soss Evenementer ze organiséieren. Besonnesch an de Ballungsgebidder ronderëm d’Stad an am Süde vum Land ass et awer ëmmer méi schwéier, motivéiert Leit ze fannen, déi sech an e Comité mellen a reegelméisseg eng Hand mat upaken.

Fir d’Kreatioun vu Schlofgemengen ze evitéieren, déi et leider op ëmmer méi Plazen am Land schonns haut gëtt, ass et essentiell, datt Gemengen de Veräiner sou vill wéi méiglech hëllefen, ouni dobäi awer virzeschreiwen, wat soll organiséiert ginn. Dozou gehéiert net nëmmen, de Clibb Material wéi Bänken oder Gedrénksbuden zur Verfügung ze stellen, mee och hinnen esou vill wéi méiglech beim Op- an Ofriichten, z. B. vun Zelter, ze hëllefen, wann dat vum Club gewënscht ass. Ouni dës Ënnerstëtzung riskéiert een, datt d’Benevolat weider ofhëlt, well ëmmer manner Leit ëmmer méi Tâchen iwwerhuele mussen, bis datt se keng Loscht méi hunn a ganz ophalen.

#LocalPublicity

Fir de Veräiner zousätzlech ënnert d’Äerm ze gräifen, sollen d’Gemengen op verschiddene Plazen digital Informatiounspanneauen opstellen an esou de Veräiner d’Méiglechkeet ginn, Reklamm fir sech selwer respektiv fir hir Evenementer ze maachen. Dëst géif de sëllege Clibb a Veräiner zousätzlech Visibilitéit mat relativ klengem Opwand ginn.

#LocalCommerce

Nieft den Associatiounen an de verschiddene Veräiner sinn an eisen Aen och déi lokal Betriber wichteg Facteure fir eng gesond a lieweg Gemeng. Si kënnen d’Leit zesummebréngen an e groussen Deel zu engem oppenen a schéinen Duerfkär bäidroen. Fir dëst ze ënnerstëtze sollen d’Gemengen dofir suergen, datt déi lokal souwéi och déi regional Betriber eng Plattform kréien, fir hir regional Produiten unzebidden. Esou sollen d’Gemenge beispillsweis de Baueren-, Bäcker- oder Fleuristebetriber e Lokal oder eng oppe Plaz an der Gemeng ubidden, wou dës an enger Aart Buttek oder Shop hir Produite verkafe kënnen. Doriwwer eraus, sollen d’Gemengen e Groussdeel vun de Personalkäschten iwwerhuelen, soudatt d’Betriber och vum lokale Verkaf profitéiere kënnen. Op dës Aart a Weis profitéieren d’Gemenge vun enger lieweger an aktiver Gemeng, d’Betriber vun zousätzlechem Akommes an d’Awunner*Awunnerinne vun engem lokalen a regionale Marché.

Zousätzlech sollen des Offeren och digital festgehale ginn. D’Gemenge sollen dowéinst den Awunner*Awunnerinnen e Plang online zur Verfügung stellen, an deem beispillsweis festgehale gëtt, wéini a wou d’Food-Trucken an der Gemeng stinn, wéini de regionale Bauerenbetrib plangt, seng Produiten ze verkafen oder wéini an a wéi eng Strooss de Camion vum lokale Bäcker kennt. Dëst géif de Leit déi regional Offere méi accessibel maachen an doriwwer eraus och Leit aus den Nopeschgemengen ulackelen.

JEDER MENSCH SOLL DIE CHANCE HABEN, LEBEN ZU RETTEN

„Retten Sie Leben: Werden Sie Blutspender“ lautet eine Devise des Roten Kreuzes. Allerdings werden in Luxemburg einige gesellschaftliche Gruppen von der Möglichkeit zur Blutspende kategorisch ausgeschlossen oder zumindest stark beeinträchtigt, etwa bi- und homosexuelle Männer. Das Argument für diese Diskriminierung beruht auf dem Pauschalurteil, dass eine erhöhte Infektionsgefahr von diesen Gruppen ausgeht. Deswegen müssen bi- und homosexuelle Männer in Luxemburg eine zwölfmonatige Abstinenzsphase antreten, um Blut spenden zu dürfen. Es handelt sich dabei allerdings um eine rein willkürliche Maßnahme, denn sie entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen.

Im internationalen Vergleich ist die luxemburgische Regelung überholt. In Frankreich wurde die Abstinenzphase für bi- und homosexuelle Männer vergangenes Jahr von 12 auf vier Monate verkürzt. Das französische Gesundheitsministerium plant jedoch 2022 die Spenderbedingungen für bi- und homosexuelle Männer denen für heterosexuelle Männer anzupassen. In Großbritannien ist man bereits einen Schritt weiter. So werden bi- und homosexuelle Männer ab diesem Sommer ohne Abstinenzphase Blut spenden dürfen, sofern sie in den drei Monaten vor der Spende lediglich Geschlechtsverkehr in einer festen Beziehung hatten. Damit wird dort das individuelle sexuelle Risikoverhalten, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Identität, ausschlaggebend sein, ob eine Person Blut spenden darf oder nicht.

Die JDL Jonk Demokraten betonen demnach ihre langjährige Forderung, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen. Die Kriterien hinsichtlich der Eignung zum Blutspenden sollen nach dem Prinzip des „individual risk assessment“, also einer individuellen Risikobewertung erfolgen und nicht an die sexuelle Identität gebunden sein. Somit würde mehr Menschen die Chance gegeben Blut zu spenden und somit Leben zu retten. 

Schlussendlich fordern wir die Regierung dazu auf, dass Blutspendezentren nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt. In unseren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass eine einzige Organisation seit 1979 ein Monopol auf eine so wichtige Dienstleistung wie das Annehmen von Blutspenden hat.