Fir eis Zukunft: fräi a nohalteg

I.  Wohnungsbau

Schaffung eines Wohnungskrisenfonds

Angesichts des aktuellen Investitionsrückgangs auf dem privaten Wohnungsmarkt fordern wir die Schaffung eines Krisenfonds in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro zum Kauf von Wohnungen auf dem privaten Markt. Damit soll der Staat antizyklisch investieren und bis zu 1.500 Wohnungen erwerben. Diese Investition käme nicht nur den Handwerkerbetrieben entgegen, sondern wäre auch im Sinne einer nachhaltigen Wohnungsbaupolitik nach Wiener Vorbild, bei der die öffentliche Hand einen Teil des Wohnungsmarktes besitzt bzw. verwaltet und somit Einfluss auf die Verkaufs- und Mietpreise erhält. Die Speisung dieses Fonds könnte z. B. durch Investitionen des Fonds de Compensation erfolgen.

Beim Kauf dieser Wohnungen ist es wichtig, dass die öffentlichen Gelder nicht in Form von Profiten an geldgebende Institutionen ausgeschüttet werden, sondern dass der Kauf zum Einstandspreis („prix de revient“) erfolgt. Dieser Mechanismus wurde bereits mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt. Um zu verhindern, dass der Staat zur Grundstückspreissteigerung beiträgt, soll diese Maßnahme befristet und an strenge Bedingungen gebunden sein. 

Erhöhung der Mobilisierungssteuer

Angesichts der akuten Wohnungsbaukrise muss das unbebaute Bauland – v. a. von Personen mit umfangreichem Großgrundbesitz – innerhalb der nächsten 10 Jahre mobilisiert werden, um dem unzureichenden Wohnungsangebot rechtzeitig entgegenzuwirken. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht den Spitzensatz der Mobilisierungssteuer erst nach 15 Jahren vor. Wir fordern eine Verdreifachung der Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland und eine Kürzung des Erreichens des Spitzensatzes auf 10 Jahre

Damit es möglich bleibt, Grundstücke für einen späteren Zeitpunkt – z. B. für  Enkel oder Großenkel – unbebaut und ohne progressiv steigende Mobilisierungssteuer zu erhalten, soll die Vermietung unbebauter Grundstücke für befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses eine zusätzliche Flexibilität bieten. So könnten Grundstücke für eine Dauer von 10-25 Jahren in Wohngebieten mit einer geringen Dichte (HAB-1) vermietet werden. Daher fordern wir eine Befreiung von der Mobilisierungssteuer bei der Vermietung unbebauter erschlossener Grundstücke für befristete Wohnstrukturen wie Tiny Houses in Wohngebieten mit geringer Dichte (HAB-1).

Einführung eines Super-Logementsministère

Um den aktuell akuten Problemen auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, fordern wir die Schaffung eines Super-Wohnungsbauministeriums. Hierbei sollen neue gesetzliche Anforderungen, die zu weiteren bzw. neuen Genehmigungsprozeduren führen, gründlich überdacht werden. Dies hat zum Ziel, Wohnungsbauprojekte, die sich in der Entwicklungs- bzw. Umsetzungsphase befinden sowie künftige Projekte in ihrer Ausarbeitungsdauer, nicht zu beeinträchtigen. Auch bestehende Prozeduren sollen dringend überarbeitet, vereinfacht, digitalisiert und gegebenenfalls die Verwaltungen personell aufgestockt werden, um die Umsetzung künftiger Bauprojekte zu beschleunigen. Eine kohärente Wohnungsbaupolitik kann nur dann gelingen, wenn auch die Gemeinden eingebunden werden und zudem der Aspekt der Landesplanung sowie des Umwelt- und Naturschutzes Berücksichtigung findet. Damit dieses Ineinandergreifen besser gelingt, sollten die Ressorts Umwelt, Inneres, Landesplanung und Wohnungsbau in einem Ministerium gebündelt werden und damit in den Verantwortungsbereich eines einzelnen Regierungsmitglieds fallen. 

Stopp des aktuellen Entwurfes des Mietgesetzes

Der aktuelle Entwurf zum Mietgesetz sieht weitere Einschränkungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Mietpreisen vor. Wir fordern daher den Stopp des aktuellen Entwurfes des sogenannten Mietgesetzes

Die Einführung von Preisdeckeln in der freien Marktwirtschaft führt ggf. zu kurzfristigen Preissenkungen, löst jedoch das grundsätzliche Problem von Angebot und Nachfrage nicht. Im Gegenzug wird dieser Preisdeckel die Wohnungsbaukrise mittel- bis langfristig durch stagnierende bzw. reduzierte Investitionen von verunsicherten Privatpersonen – die fast den gesamten Wohnungsbaumarkt in Luxemburg ausmachen – weiter verschärfen.  Diese Maßnahme würde Leuten, die eine Wohnung mieten bzw. eine Mietwohnung suchen demnach schaden.

Anpassung des „Taux super-réduit“ und des „Bëllegen Akt“

Durch die bereits erwähnten stark gestiegenen Zinsen auf Immobilienkredite sowie der konstant steigenden Wohnungspreise haben es vor allem junge Leute immer schwerer, sich eine Eigentumswohnung zu leisten. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Obergrenze des vergünstigten Steuersatzes von 3% bezogen auf den Steuervorteil („taux super-réduit“) von 50.000 Euro auf 125.000 Euro beim Kauf eines Eigenheims und einer weiteren Mietwohnung sowie einer Verdreifachung des sogenannten „Bëllegen Akt“ von 30.000 Euro auf 60.000 Euro beim Kauf eines Eigenheims.

Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast mindern sowie die notariellen Registrierungs- und Überschreibungsgebühren (6 % bzw. 1 %) abfedern. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienmarkt vor allem für junge Leute wieder zugänglich zu machen und diesen gleichzeitig wieder anzukurbeln.

Erhöhung der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen auf Immobilienkredite

Die im Vergleich zu den Vorjahren extrem gestiegenen Zinsen sorgen für großen finanziellen Druck sowohl auf Personen, die erst kürzlich eine Immobilie per Kredit mit variablem Zinssatz gekauft haben, als auch auf Leute, die an einem Immobilienkauf interessiert sind, sich aber aktuell hohen variablen und festen Zinssätzen ausgesetzt sehen. Zudem gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass sich dies kurzfristig ändern wird. 

Wir fordern deshalb eine Verdopplung der Obergrenze der steuerlich absetzbaren Schuldzinsen der Erstwohnung und einer weiteren Mietwohnung. Die vorgeschlagene Maßnahme sorgt für eine Reduktion des finanziellen Drucks und eine allgemeine Entlastung derjenigen, die kürzlich einen Immobilienkredit aufgenommen haben oder überlegen eine solche Investition vorzunehmen. 

Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen

Durch die hohen Immobilienpreise und den daraus folgenden langen Kreditlaufzeiten (Kredite auf 30 Jahre sind inzwischen die Norm) verlangen Banken grundsätzlich Restschuldversicherungen, um sich gegen einen eventuellen Zahlungsausfall abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Prämien bei jungen Leuten niedriger ausfallen, fließen diese in die Berechnung des Kredits und des Eigenkapitals mit ein und erhöhen somit die Ausgaben. Die Versicherungsprämie kann steuerlich abgesetzt werden, sofern man sie als „prime unique“, also auf einen Schlag anstatt monatlich, bezahlt. Wir fordern deshalb eine Erhöhung des steuerlich absetzbaren Maximalbetrags bei Restschuldversicherungen

Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten

Um vor allem jungen Leuten mit geringem Kapital den Zugang zu Immobilienkrediten zu erleichtern, können diese eine Staatsgarantie beantragen. Diese erhöht bei einer Kreditanfrage die Chancen auf eine Kreditvergabe, da der Staat im Falle eine Zahlungsausfalls für einen Teil des Kredits haftet. Aktuell beläuft sich die Staatsgarantie auf 150.000 Euro. Dieser Betrag entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Marktpreisen. Wir fordern deshalb eine substanzielle Erhöhung der Staatsgarantie bei Immobilienkrediten.  

Der Erhalt dieser Garantie ist an verschiedene Kriterien gebunden: So muss die antragstellende Person unter anderem beweisen können, dass sie seit mindestens 3 Jahren regelmäßig spart. Außerdem darf die monatliche Rückzahlung des Kredits nicht mehr als 40% seines verfügbaren Einkommens ausmachen. Da auch dies nicht mehr der Marktrealität entspricht, müssen diese Kriterien überarbeitet werden.

Einführung des Netto-Null-Flächenverbrauchs

Natur- und Klimaschutz gehören zu den Grundsätzen der JDL. Aus diesem Grund unterstützen wir die Zielsetzung eines Netto-Null-Flächenverbrauchs. Jedoch würde die Umsetzung dieser Strategie ausschließlich auf nationalem Territorium sowohl die Entwicklung unserer Wirtschaft erschweren als auch die Wohnungsbaukrise in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen. Dieses Wachstum allein durch innerstädtische Verdichtungsmaßnahmen – die zudem nur im Rahmen eines Wettbewerbes ausgearbeitet wurden – zu erreichen, ist vollkommen unrealistisch. Außerdem steht diese Maßnahme im direkten Widerspruch zu dem Gesetzesentwurf, weiteres Bauland für Wohnungsbau über eine Steuer zu mobilisieren.

Aus diesem Grund teilen wir die Ansicht der vom deutschen Bundesamt für Umwelt veröffentlichten Studie „Planspiel + Flächenhandel“, dass ein solches Vorhaben auf kommunaler Ebene auch in Luxemburg nicht zielführend ist. Wir fordern daher, einen EU-weiten Zertifikathandel für Bauland. Dieser wird dazu führen, dass regionales qualitatives Wachstum weiterhin möglich bleibt und über diesen Einnahmen zur Renaturierung und Entsiegelung von ungenutzten Flächen entstehen.

Beratung für Privatpersonen bei Wohnungsbau

Die im Pacte Logement 2.0 für die Gemeinden vorgesehene Wohnungsbauberatung, soll auch Privatpersonen zur Verfügung stehen, bzw. gefördert werden.

Personen, die einen klaren Fahrplan und Informationen bezüglich der anstehenden Kosten sowie Chancen und Risiken beim Bau einer Immobilie benötigen, sollen ebenfalls von einer fachspezifischen Beratung profitieren können.  Eine solche Beratung erleichtert das Treffen von fundierten Entscheidungen mit Blick auf den Umgang mit erworbenen Grundstücken.

II. Klima, Umwelt und Energie

Nahhaltige Investitionen des Pensionsfonds

Die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel und die globale Erderwärmung sind vielfältig. Investitionen in Richtung Klimaschutz zu lenken, ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Maßnahme, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen. Die aktuelle Investitionspolitik des Pensionsfonds erfüllt diese Vorgaben aktuell leider nicht, oder nur teilweise. Dies gilt auch für den Zukunftsfonds (FSIL), dessen Ziel es ist, Rücklagen für die kommenden Generationen aufzubauen.

Wir fordern aus diesem Grund zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf:

  • Die Investitionen der Fonds in Einklang mit den ambitionierten Klimazielen, nämlich die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5°C, zu bringen. 
  • Das Beenden von Investitionen in Unternehmen, die in der Global Coal Exit List aufgeführt werden. 
  • Den Ausstieg aus allen Carbon Majors, den 100 größten Produzenten an CO2, innerhalb der kommenden 3 Jahre vorbereiten und umsetzen. 
  • Die Weiterentwicklung von Ausschlusskriterien der Fonds um soziale Kriterien (Verzicht auf Kinderarbeit, Korruptionsprävention, Einhaltung der Menschenrechte, usw.) verstärkt Rechnung zu tragen und sich dabei an den zehn Prinzipien des UN Global Compacts orientieren. 
  • Das Einrichten eines Teilfonds, der ausschließlich in Finanzprodukte investiert, die im Einklang mit dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen („Taxonomie“) sind. Dies würde es dem Fond erlauben, die Klimatransition aktiv zu fördern. Dieser Teilfonds sollte mittelfristig 10 % des gesamten Investitionsvolumens ausmachen.
  • Innerhalb des Pensionsfonds und des Zukunftsfonds die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die oben genannten Ziele und Strategien umgesetzt werden können.

Beschleunigung der Prozeduren für Windräder

Bis die Aufstellung eines neuen Windrads sämtliche Prozeduren durchlaufen hat, vergehen in Luxemburg durchschnittlich sieben Jahre. Hinzu kommt, dass – bedingt durch strenge Auflagen – für zahlreiche potenzielle Standorte überhaupt keine Genehmigung erteilt wird und folglich deutlich weniger Windräder aufgestellt werden können. Der Bau des Windrads dauert lediglich sechs Monate. Wenn Luxemburg bis 2030 seine CO2-Emissionen um 55% senken soll und dies nicht ausschließlich über importierten grünen Strom passieren soll, müssen die Genehmigungsprozeduren für Windräder deutlich vereinfacht und die Auflagen reduziert werden.

Sinnbildlich für den schleppenden Ausbau von Windrädern steht der stark vom Aussterben bedrohte Rotmilan. Ein noch laufendes EU-Forschungsprojekt hat mehrere Ursachen für die starke Bedrohung des Greifvogels identifiziert, darunter Giftköder, die eigentlich für Mäuse und Ratten gedacht sind, aber auch der Straßenverkehr. Eine Kollision eines Rotmilans mit einem Windrad ist ein seltenes Ereignis. Dies muss bei der Anpassung der Gesetzeslage berücksichtigt werden. 

Beschleunigung der Energiewende

Seit Mitte der 1990er Jahre besteht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die globale Erderwärmung auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Der Weltklimarat (IPCC) schlug in seinem letzten Bericht Alarm, dass ohne schnelles Handeln, die Konsequenzen verheerend sein werden. Es wurde bisher kläglich verpasst, die Energiewende mit der nötigen Rigorosität anzugehen und die Klimakrise zu bekämpfen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zudem hat der russische Angriffskrieg in der Ukraine aufgezeigt, wie gefährlich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auch geopolitisch ist.

2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energien in Luxemburg bei nur 7,5 %, da der Großteil der Energie importiert wird. Wir fordern daher den konsequenten und schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien. Konkret sollte dies über den Ausbau der Windkraft- und Solaranlagenkapazitäten führen. 

Um die Energiewende zu schaffen und von fossilen Energieträgern loszukommen, sind wir der Meinung, dass man sich auch der Atomenergie im europäischen Ausland nicht verschließen darf. Wir fordern daher, diese als Übergangslösung weiter zu benutzen und sichere AKWs weiterhin am Netz zu lassen. Auch wenn die Lagerung des Atommülls immer noch problematisch ist und die Atomenergie immer ein gewisses Risiko birgt, ist es womöglich das kleinere Übel gegenüber fossilen Energien. 

Langfristig gesehen könnte auch die Kernfusion eine nachhaltige, saubere und risikofreie Energie liefern. Diese Technologie ist ein Zukunftsversprechen und hat in den letzten Jahren erstaunliche Fortschritte gemacht. Wir fordern daher, die Investitionen in Technologie der Kernfusion zu erhöhen und die Beteiligung Luxemburgs an Forschungsprojekten auszubauen

Nutzung von Regen- und Grauwasser

In Zeiten von Klimawandel, steigenden Temperaturen und Dürren sind Wasserreserven zunehmend Belastungen ausgesetzt. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erscheint in diesem Kontext logisch. Weniger logisch erscheint es, die Pflanzen im Garten mit Trinkwasser zu bewässern, die Toilette mit Trinkwasser zu spülen oder den Hochdruckreiniger an den Trinkwasserhahn anzuschließen. 

Wir fordern deshalb, dass alle privaten Neubauten mit Regenwassernutzungsanlagen ausgestattet werden müssen. Diese erlauben es, das aufgefangene und gefilterte Regenwasser für alle Zwecke zu nutzen, für die nicht zwingend Trinkwasser benötigt wird. Das Regenwasser könnte so für die Toilettenspülung oder zum Gießen genutzt werden. 

Die Installation eines solchen Systems ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, da separate Leitungen und regelmäßige Wartung benötigt werden. Um diese umweltbewusste Maßnahme zu fördern, soll der Staat mit Subventionen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu einem Teil auffangen. Diese Subventionen sollen auch für die Installation von Grauwasseranlagen gelten. 

Bekämpfung des wilden Abfalls

Das Phänomen des wilden Abfalls, auch noch Littering genannt, zeichnet sich vor allem durch das achtlose Wegwerfen oder das Liegenlassen von Abfall auf öffentlichem Grund aus. Seit der Pandemie hat die Vermüllung des öffentlichen Raums europaweit zugenommen.

Wir fordern eine konsequente Umsetzung der 2020 vorgestellten Null-Offall-Strategie. Die darin vorgestellten Visionen müssen in die Tat umgesetzt sowie jene Strategie, vor allem im Hinblick auf das Littering-Phänomen, in Sachen Prävention, Recycling und Entsorgung erweitert werden.

Zudem fordern wir folgende Maßnahmen, um gegen den wilden Müll vorzugehen:

  • Mehrwegsysteme für Mehrwegverpackungen müssen ausgebaut werden. Noch vor 2030 sollen alle Kunststoffverpackungen so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar sind.
  • Im Rahmen der Benelux-Union soll ein länderübergreifendes Pfandsystem für Mehrwegflaschen sowie Einwegflaschen und Einwegdosen eingeführt werden.
  • Das Ministerium soll eine Online-Abfallberatung anbieten. Bürger sollen so über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung, die Weiterverwertung von Wertstoffen, die Notwendigkeit des richtigen Sortierens sowie die ordnungsgemäßen Möglichkeiten der Abfallentsorgung informiert werden. Die vom Ministerium dafür angedachte App Mäin Offall funktioniert nicht in allen Gemeinden und wird auch nur halbherzig mit Informationen versorgt.
  • Die Umweltbildung soll in den Grundschulen ein fester Bestandteil des Lehrplans werden. Dieser Bildungsansatz soll durch entsprechende Wissensvermittlung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen anregen. Dies kann mit lehrreichen Ausflügen, Abfall-Sammelaktionen und interaktiven Schulprojekten erreicht werden.
  • Das Littering soll stringent mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Deswegen fordern wir, dass verschärfte Strafen, wie im neuen Gesetzentwurf angestrebt, konsequent in Form von hohen Bußgeldern (bis zu 10.000€) für das unachtsame Wegwerfen von Müll an die Umweltsünder verhängt werden. „Kleineres“Littering soll mit angemessenen Bußgeldern bestraft werden (145 bis 1.000€). 
  • Um die nationale Anti-Littering-Strategie zu vertiefen und stetig zu verbessern, fordern wir den kontinuierlichen Austausch und Initiativen für Partnerschaft mit anderen Staatendie eine erfolgreicheUmsetzung von Anti-Littering-Maßnahmen vorweisen.

Öffnung des Saatgutmarktes

Die Verwendung von bäuerlichem Saatgut ist ein landwirtschaftliches Verfahren, bei dem die gewonnenen Samen einer Ernte wieder ausgesät werden. Über die Jahre entstehen dadurch sehr robuste sowie an das lokale Klima und den lokalen Boden angepasste Samen. Damit Saatgut in der EU verkauft werden kann, muss es im Prinzip im EU-Sortenkatalog („Catalogue européen des espèces et variétés végétales“) registriert werden. Personen, die für diese Praxis einstehen, argumentieren, dass bäuerliches Saatgut heterogen und instabil sei und daher nicht den Anforderungen des Markts entspräche. Die für die Registrierung im EU-Sortenkatalog notwendigen Tests und Nachweise sind jedoch kostspielig und lohnen sich für landwirtschaftliche Betriebe in der Regel nicht.

Dies führt zu einem Oligopol der großen Saatgut-Hersteller. Aktuell kontrollieren nur vier Unternehmen über 70 % des gesamten Saatgut-Weltmarkts. Da es sich bei industriellem Saatgut oftmals um nichtreproduzierbares Hybridsaatgut handelt, sind die landwirtschaftlichen Betriebe abhängig von der Produktpalette der Agrarkonzerne. 

Wir fordern daher eine Liberalisierung des Saatgutmarktes in Luxemburg. Landwirtschaftlichen Betrieben und Privatpersonen aus Luxemburg muss es legal möglich sein, lokale Sorten zu kaufen bzw. Zu verkaufen und zu vermehren, auch wenn diese nicht im EU-Sortenkatalog bzw. im nationalen Sortenkatalog eingetragen sind. Traditionelles, bäuerliches Saatgut kann einen wichtigen Beitrag leisten, um das Ziel von 100 % Bio-Landwirtschaft bis 2050 zu erreichen. Diese Maßnahme sorgt zudem für mehr Agrobiodiversität sowie eine höhere Nutzpflanzenvielfalt, und reduziert folglich den Pestizidbedarf und die Zerstörung der Umwelt. Eine Liberalisierung des Saatgutmarktes führt zu einer größeren Auswahl für  die Kundschaft und stellt nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit dar.

III.       Wirtschaft und Finanzen

Einführung der Individualbesteuerung

Um das veraltete Steuersystem endlich zu modernisieren und gerechter zu gestalten, benötigt Luxemburg dringend eine Reform des Steuergesetzes. Wir fordern daher die Individualbesteuerung für alle.

Das aktuelle Gesetz sieht je nach Familienstand drei verschiedene Steuerklassen vor. In der Klasse 1 befinden sich hauptsächlich Ledige, in der Klasse 1a Verwitwete und in der Klasse 2 verheiratete oder gepacste Paare. Steuerzahlende der Klasse 2 genießen Vorteile, während die der Klasse 1 am stärksten zur Kasse gebeten werden. Zudem gibt es Unterschiede in der Progressivität der verschiedenen Steuertabellen. Die Tatsache, dass Steuerzahlende nach ihrem Familienstand besteuert werden, entspricht einer veralteten, unfairen Auffassung der Gesellschaft. 

Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer einheitlichen Steuerklasse, bei der alle individuell besteuert werden. Um die Transition vom alten zum neuen Steuersystem fließend zu gestalten, soll eine Übergangsphase von zehn Jahren eingeführt werden. Während dieser kann man auf eigenen Wunsch im alten System verbleiben oder sofort zum neuen übergehen. Nach Ablauf der zehn Jahre wird man dann automatisch in das neue System übergehen. Personen, die neu ins Steuersystem eintreten, werden sofort im neuen System geführt. Zudem sollen Familien mit Kindern per Steuerkredit entlastet werden. 

Anpassung der Steuern an die Inflation

Aktuell befinden wir uns in einem ökonomischen Umfeld mit einer hohen Inflationsrate. Dies geht für alle mit einen konstanten Kaufkraftverlust einher. Um diesem entgegenzuwirken, gibt es in Luxemburg die automatische Lohnindexierung in 2,5%-Schritten der Gehälter aller Beschäftigten. Höhere Gehälter bedeuten im Umkehrschluss allerdings auch höhere Steuerabgaben, da man gegebenenfalls in eine höhere Steuertranche aufsteigt. Wenn Gehaltserhöhungen, welche die Inflation auffangen sollen, dazu führen, dass Betroffene mehr Steuern zahlen müssen, und die negativen Effekte der Inflation dadurch nicht mehr komplett aufgefangen werden, spricht man von der kalten Progression

Im Rahmen der Tripartite, bzw. des Solidaritéitspak 3.0, hat die Regierung beschlossen, zwei Indextranchen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 mit einem Steuerkredit auszugleichen. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem die Steuertabelle um 2,5 Indextranchen angehoben, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Allein seit 2017 sind jedoch sechs Indextranchen entfallen. Durch die vorgesehene Anhebung der Steuertabelle wird demnach nicht einmal die Hälfte der Indextranchen steuerlich kompensiert. Um diesem Rückstand entgegenzuwirken, fordern wir weitere Anpassungen der Steuertabelle an die Inflation.

Einführung eines Visums für hochqualifizierte Nicht-EU-Alumni

Die Niederlande machen es vor: Seit 2016 ist es für Personen mit einem Master-Abschluss und Promovierte aus Drittstaaten möglich, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, auch wenn sie ihr Diplom nicht in den Niederlanden, sondern an einer Top 200-Universität erhalten haben. Unter Drittstaat fallen alle Länder, die nicht zur EU, bzw. zur EFTA gehören. Zur Bestimmung der Top 200-Universitäten werden drei verschiedene Rankings (QS World University Ranking, Times Higher Education Ranking, Shanghai Ranking) berücksichtigt. Es ist allerdings ausreichend, wenn die eigene Universität oder das eigene Fach in einem dieser drei Rankings unter den Top 200 ist. Das Orientierungsjahr kann dabei bis zu drei Jahre nach Abschluss des Studiums angefragt werden.

Die erwähnte Aufenthaltsgenehmigung dient dabei ebenfalls als Arbeitserlaubnis. Die hochqualifizierten Fachkräfte haben folglich genügend Zeit sich eine passende Stelle zu suchen und sich auf ihrem neuen Arbeitsplatz zu beweisen. Bei Zufriedenstellung des Unternehmens, kann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Des Weiteren können Alumni die zwölf Monate des Orientation Year auch dazu nutzen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

In Luxemburg ist es bereits möglich, nach dem Studium oder einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, eine neunmonatige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt allerdings nur, wenn das erwähnte Studium bzw. die wissenschaftliche Tätigkeit an einer luxemburgischen Hochschule absolviert wurde. Um seinen hohen Lebensstandard und den hiesigen Sozialstaat zu erhalten, ist Luxemburg auf das viel gepriesene qualitative Wachstum angewiesen. Dieses ist ohne gut ausgebildete ausländische Fachkräfte jedoch nicht möglich. Wir fordern daher die Einführung eines Orientierungsjahrs für hochqualifizierte Nicht-EU-Alumni nach niederländischem Vorbild, wobei sich nicht nur auf Top-200-Universitäten beschränkt werden sollte. 

Steuernachlass für die Beherbergung von Geflüchteten

Angesichts der hohen Anzahl an geflüchteten Personen, die nach Europa kommen und der bereits angespannten Platzsituation in den Asylstrukturen in Luxemburg sollten Maßnahmen ergriffen werden, um der gesamten Situation, auch mit Blick auf Geflüchteten aus der Ukraine,  gerecht zu werden. In den letzten Monaten haben insbesondere Privatpersonen ihre Solidarität gezeigt, indem sie Geflüchteten Unterkunft in ihren eigenen Häusern angeboten haben. Diese Initiative hat die staatlichen Strukturen entlastet, allerdings leiden auch die, die sich solidarisch gezeigt haben nun unter den Auswirkungen der Energiekrise und der starken Inflation. Die JDL setzt sich dafür ein, die umfangreiche Solidarität einzelner Individuen anzuerkennen und einen Teil der entstandenen Kosten in Form von Steuernachlässen auszugleichen. Mithilfe gemeinnütziger Initiativen sollen sowohl eine Liste der Personen, die ihr Zuhause für Geflüchtete geöffnet haben, erstellt als auch eine Abschätzung der entstandenen zusätzlichen Energiekosten erarbeitet werden. Diese ermittelten Zusatzkosten sollen von den Steuern erlassen werden können.

Liberalisierung des Brauereiwesens

Um in Luxemburg Alkohol verkaufen zu dürfen, muss man im Besitz einer Schanklizenz sein. Aktuell gibt es in Luxemburg ungefähr 3.300 Schanklizenzen. Diese werden zu über 90 % von zwei Akteuren kontrolliert: der Brasserie Nationale (Bofferding) und der Brasserie de Luxembourg (Diekirch). Entweder besitzen diese die Lizenzen direkt oder binden die Cafébetreibenden vertraglich an sich. Letztere haben meistens keine Wahl, da sie die Lokale lediglich untermieten und die Brauerei zwischen Ihnen und der Partei, die das Lokal vermietet, steht. Auch Gemeinden oder Vereine sind oftmals verpflichtet eine bestimmte Biersorte auszuschenken. Luxemburg hat in Europa den einzigen Markt, der auf diese Weise funktioniert. Dies macht es für kleine Craft-Beer-Brauereien sehr schwierig, auf dem luxemburgischen Markt Fuß zu fassen. Wir fordern daher, dass dieses Duopol aufgelöst wird, indem die Regelungen für Schanklizenzen geändert werden, so wie es auch die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006 vorsieht.

IV.      Work-Life Balance

Recht auf Telearbeit

Während der Coronapandemie haben viele Firmen in Rekordzeit ihren Angestellten eine flächendeckende Telearbeit ermöglicht, obwohl diese Anfangs behaupteten, es sei unmöglich von zu Hause auszuarbeiten. Obwohl es mittlerweile zu unserer neuen Arbeitsrealität gehört, gibt es in Luxemburg bislang kein gesetzlich verankertes Recht auf Telearbeit. Die letzten drei Jahre haben gezeigt, dass nicht nur das Personal von dieser flexibleren Arbeitsmethode profitieren, sondern auch die Unternehmen und die Umwelt. 

Wir fordern deswegen ein Recht auf Telearbeit, welches den Angestellten nur verweigert werden kann, wenn die Telearbeit zu schweren Sicherheitsrisiken, zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung oder zu untragbaren finanziellen Schäden führt. 

Darüber hinaus fordern wir ein staatliches Förderprogramm, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung von Telearbeit zu unterstützen, sowie ein Weiterführen der diplomatischen Gespräche mit unseren Nachbarländern bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Maßnahmen sollten an den Ausbau und der Förderung von Co-Working Spaces insbesondere an den Grenzen unseres Landes gekoppelt sein. 

Schaffung von Lebenszeitenkonten

Die Digitalisierung verdrängt zunehmend das klassische Arbeitszeitmodell „nine to five“ aus unserer Gesellschaft. Die Arbeitszeiten werden flexibler und vielfältiger. Die Unternehmen fordern von ihren Angestellten mehr Flexibilität; die Beschäftigten wünschen sich ihrerseits eine besser Work-Life-Balance. Wir wollen, dass sich der Arbeitsmarkt dieser Entwicklung anpasst, und fordern die Einführung der sogenannten „Lebensarbeitszeitkonten“.

Wir schlagen folgendes Modell vor: Überstunden und Urlaubstage sollen auf ein solches „Lebensarbeitszeitkonto“ im Laufe einer Karriere eingespeist werden. Dafür soll auch ein klarer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden und das Projekt mit zusätzlichen staatlichen Geldern gefördert werden. Dieses Konto kann dann von den Angestellten dazu benutzt werden, um z. B. eine mehrmonatige Weltreise anzutreten, die Kinder zuhause über einen längeren Zeitraum zu betreuen, oder andere Projekte umzusetzen, die Zeit benötigen.

Da wir uns bewusst sind, dass manche auch im Laufe ihrer Karriere das Unternehmen wechseln, schlagen wir folgende Lösungen vor, um den Verlust der angesparten Zeit auf dem Konto zu vermeiden:

  • Das „Lebensarbeitszeitkonto“ wird am neuen Arbeitsplatz übernommen: Nehmen Angestellte Stunden in Anspruch, die vor Antritt im neuen Unternehmen angesammelt wurden, sollen diese von einer eigens dafür gegründeten Genossenschaft entschädigt werden. Durch steuerliche Vergünstigungen/staatliche Subventionen bei Übernahme des „Lebensarbeitszeitkontos“ sollen zusätzliche Anreize für Unternehmen geschaffen werden.
  • Das „Lebensarbeitszeitkonto“ wird am neuen Arbeitsplatz nicht übernommen: In diesem Fall können sich der Angestellte die angesammelten Stunden zum halben Steuersatz auszahlen lassen oder das Konto einfrieren lassen und so die Stunden bei einem erneuten Arbeitswechsel mitnehmen oder früher in Rente gehen.

Zusätzlich zum „Lebensarbeitszeitkonto“, will die JDL, dass die Arbeitszeiten im privaten und öffentlichen Sektor flexibler gestalten werden können. Auf diese Weise werden die Work-Life-Balance der Angestellten zusätzlich verbessert.

V. Mobilität

Plan National de Mobilité

Wir unterstützen die im Plan National de Mobilité vorgesehenen Planung und Strategien, fordern jedoch eine Beschleunigung bei der Umsetzung der Infrastrukturprojekte zur Verbesserung der aktiven Mobilität und des ÖPNVs in bestehenden Quartiers und zur Erschließung künftiger Entwicklungsgebiete. Vor allem Projekte wie die Erweiterung der Tram in Richtung Mamer sowie die Umsetzung des Boulevard de Merl bzw. des Boulevard de Cessange inkl. Tram sollen vor 2035 umgesetzt werden, um neue Quartierentwicklungen zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollen, unter Berücksichtigung landesplanerischer Rahmenbedingungen, weitere Mobilitätsinfrastrukturen in den Plan National Mobilité übernommen und umgesetzt werden.

Erweiterung der Eisenbahnlinie

Bis in die 80er-Jahre konnten die Züge zwischen Luxemburg-Stadt und Lüttich zweigleisig fahren. Erst als die Trassen elektrifiziert wurden, wurde zwischen Ettelbrück und Ulflingen ein Gleis zurückgebaut, da in den alten Tunneln die Höhe für zwei Oberleitungen fehlte. Die Strecke ist nach wie vor breit genug für ein zweites Gleis und ein solches ist unabdinglich, um einen reibungslosen Ablauf der Zugverbindung aus und in den Norden des Landes zu garantieren.  Lediglich mithilfe eines zweiten Gleises werden Züge nicht mehr durch Störungen, die ebensolche aus der Gegenrichtung verursachen, beeinträchtigt. 

Um die Zuverlässigkeit und die Pünktlichkeit auf der Nordlinie zu verbessern, fordern wir den Wiederaufbau eines zweiten Gleises auf der CFL-Linie 10. In einer ersten Phase soll dieses zweite Gleis auf den freien Strecken wieder aufgebaut werden, bevor die Tunnel renoviert und auch ausgebaut werden. 

Ebenfalls soll ein zweites Gleis im Abschnitt Sandweiler-Contern und Oetringen auf der CFL-Linie 30 verlegt werden, damit auch dort eine Fahrplanstabilität garantiert werden kann. Die zusätzlichen Kapazitäten kann man für neue Verbindungen in Richtung Deutschland einsetzen. 

Stärkung der internationalen Zugverbindungen

Sobald die Ausbauarbeiten in Belgien abgeschlossen sind und der Zug innerhalb von zwei Stunden von Luxemburg nach Brüssel fährt, soll die Möglichkeit geprüft werden, eine direkte Linie zwischen Luxemburg und Amsterdameinzuführen. So würde zum ersten Mal seit Sommer 1989 eine Direktverbindung zwischen diesen beiden Städten hergestellt werden. 

Gleichzeitig sollen die CFL mit der SNCB zusammen die Höchstgeschwindigkeit der Trasse Ettelbrück – Lüttich von 95 km/h, bzw. 90 km/h in Belgien, auf 110 bis 120 km/h erhöhen. Durch diese höhere Geschwindigkeit könnte der Expresszug von und nach Rodingen seinen Start von Ulflingen nach Gouvy verlagern. Der Intercity von und nach Lüttich würde genug Zeit gewinnen, um auch noch Maastricht anfahren zu können.

Das EuroCap-Rail Projekt soll auch weiter vorangetrieben werden, um Brüssel, Luxemburg und Straßburg mit Hochgeschwindigkeitszügen zu verbinden. Auch die Verbindungen nach Südfrankreich sollen verbessert werden, unter anderem mit dem Ausbau der TGVs nach Marseille und Montpellier und deren Verlängerung nach Nizza und Italien bzw. Spanien. Hier sollen saisonal auch Nachtzüge zum Einsatz kommen, wie sie schon von dem französischen Transportminister Clément Beaune vorgeschlagen wurden. 

Zusätzlich zum Ausbau der Tagesverbindung können auch Nachtzüge nach Deutschland verkehren, um das Angebot zu stärken. Insbesondere die Verbindung Luxemburg-Frankfurt hat viel Potenzial, weil man so die Zahl der Direktflüge senken und eine umweltfreundliche Alternative zum Fliegen zur Verfügung stehen würde. Auch eine Verbindung von Luxemburg nach Köln über die Eifelstrecke sollte umgesetzt werden, um einen möglichst schnellen Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn voranzutreiben. 

Täglich strömt eine Vielzahl an Arbeitnehmenden aus dem Saarland nach Luxemburg. Im Moment können diese aber nicht auf die Eisenbahn als Verkehrsmittel zurückgreifen. Aus diesem Grund sollte eine neue Strecke Sandweiler/Contern über Remich nach Merzig gebaut werden. Zusammen  mit der bestehenden Zugstrecke zwischen Merzig und Saarbrücken entstünde so eine direkte Verbindung zwischen Luxemburg und Saarbrücken. 

Die Strecke Luxemburg – Metz sollte zudem zu einer Hochgeschwindigkeitsstrecke ausgebaut werden. Aktuell benötigt der TGV von Luxemburg über Metz nach Paris die gleiche Zeit für den Teilabschnitt Luxemburg – Metz wie für den Teilabschnitt Metz – Paris, obwohl Letzterer wesentlich länger ist. 

Schnellerer Ausbau der Fahrradwege

Es ist bereits vorgesehen, dass das Radwegnetz von derzeit etwa 600 km auf 1.100 km ausgebaut werden soll. Der Bau eines Fahrradwegs dauert oftmals nur wenige Monate. Die Planung jedoch kann sich über Jahre hinziehen. Ein erster Grund dafür sind die oftmals zähen Verhandlungen mit betroffenen Grundstückbesitzenden. Die Prozeduren müssen unbedingt beschleunigt werden. Ein zweiter Grund sind die hohen Anforderungen an die Fahrradinfrastruktur. So muss ein Fahrradexpressweg drei Meter breit sein. Dies ist berechtigt, wenn es jedoch nicht anders geht, muss es auch möglich sein, einen Fahrradweg von lediglich 1,5 Meter zu bauen. Priorität muss ein durchgehendes Fahrradnetz über Land, sowie innerhalb der Städte und Gemeinden haben.

Nutzung von Fahrradwegen für Speed-Pedelecs

Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) sind Elektrofahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren können. Bei herkömmlichen Pedelecs schaltet sich der Motor oberhalb von 25 km/h ab. In Luxemburg sind S-Pedelecs Mopeds gleichgestellt. Sie dürfen daher keine Fahrradwege benutzen, müssen sowohl angemeldet als auch versichert werden. Zudem muss man bei Benutzung einen Motorradhelm tragen und zumindest einen AM-Führerschein besitzen.

Die Jonk Demokraten fordern, dass S-Pedelec-Fahrenden in Luxemburg die Nutzung von Fahrradwegen erlaubt wird. Enge und zugleich vielbefahrene Fahrradwege sollten allerdings von dieser Regelung ausgenommen werden. Diese Maßnahme würde zusammen mit einem ausgebauten Radwegenetz helfen, mehr Leute dazu zu bewegen, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen.

Dazu soll, wie in Belgien, im Code de la route  eine separate Kategorie für S-Pedelecs eingeführt werden, damit diese nicht länger mit Mopeds gleichgesetzt werden.  Um die Sicherheit aller weiterhin zu garantieren, sollen Führerschein-, Helm-, Zulassungs- und Versicherungspflicht für S-Pedelecs bestehen bleiben. Als Helm soll jedoch lediglich ein normaler Fahrradhelm vorgeschrieben sein.

Reformierung des Taxiwesens

Anfang des Jahres 2022 hatte der Verkehrsminister verkündet, dass die aktuelle Aufteilung des Landes in sechs Taxizonen aufgehoben und das ganze Land zu einer Zone zusammengeführt werde. Dies würde zu einer Reduzierung der Taxi-Tarife führen, da jedes Taxi mit luxemburgischer Lizenz überall hinfahren könnte. Auf Druck der Taxi-Lobby wurde dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt. Wir fordern, dass Luxemburg in Zukunft dennoch aus einer einzigen Taxizone besteht.

Um den Wettbewerb anzukurbeln, fordern wir außerdem die Legalisierung von Online-Plattformen wie Uber oder Bolt. Um den hinlänglich bekannten Problemen in Bezug auf Uber aus dem Weg zu gehen, sollte man sich am niederländischen Modell orientieren und verlangen, dass alle, die einen Fahrservice anbieten, auch eine Taxilizenz benötigen. Folglich fordern wir zudem die Aufhebung der Maximalanzahl an vergebenen Lizenzen.

VI.      Gesundheitswesen

Aufbau einer Medical School

Angesichts des demographischen Wandels und der Altersstruktur der aktuellen Ärzteschaft steuert Luxemburg auf einen gefährlichen Ärztemangel zu. Bislang ist man gezwungen, für ein Medizinstudium zumindest zeitweise ins Ausland zu gehen. Dies führt einerseits dazu, dass das Risiko besteht, dass luxemburgische Studierende nach ihrem langwierigen Medizinstudium im Ausland bleiben und bringt andererseits mit sich, dass Luxemburg durch seine fehlende Medical School eine Möglichkeit auslässt, ausländische Medizinstudierende nach Luxemburg zu locken. Durch die Attraktivität Luxemburgs ist davon auszugehen, dass nicht wenige ausländische Medizinstudierende auch nach ihrem Studium in Luxemburg bleiben würden.

Seit Kurzem gibt es nun die Möglichkeit, einen dreijährigen Medizinbachelor in Luxemburg abzuschließen. Anschließend ist man jedoch, unabhängig von der Spezialisierung, gezwungen ins Ausland zu gehen. Mit zunehmendem Ärztemangel in den Nachbarländern ist zu befürchten, dass die Kriterien, um dort in einen Masterstudiengang der Medizin einzusteigen, nachdem man seinen Bachelor zuvor in Luxemburg gemacht hat, unüberwindbar hoch werden und der luxemburgische Medizinbachelor an vielen ausländischen Hochschulen wertlos wird.

Es muss daher mittelfristig auch ein Masterstudiengang der Medizin an der Uni.lu angeboten werden. Die Schaffung einer Medical School erlaubt es ein solches Studium ohne Universitätsklinikum anzubieten. Ein solches Konzept wurde bereits 2014 ausgearbeitet, ohne dass es bislang realisiert worden wäre. Es wäre erstrebenswert die Medical School in Kooperation mit renommierten ausländischen Universitäten und Professoren aufzubauen.

Zu einer Medical School gehört auch die Schaffung eines Bachelors für Pflegepersonal, da auch in diesem Sektor bereits heute ein dramatischer Mangel an Arbeitskräften herrscht.

Stärkung der Rechte der Ärzt:innen in Ausbildung (MEVS)

In Luxemburg gibt es für die meisten Fachrichtungen keine Möglichkeit, eine Facharztausbildung zu absolvieren. In unseren Augen wäre es jedoch wichtig, Ärzt:innen in Ausbildung (MEVS – médecins en voie de spécialisation) klar als Zukunft des medizinischen Systems Luxemburgs zu sehen und anzuerkennen. Die MEVS sollten vollständig hierzulande ausgebildet und auch hiergehalten werden und in Luxemburg nicht nur ihre Ausbildungszeit aus Belgien oder Deutschland absitzen. 

Wir fordern daher die Umsetzung folgender Punkte:

  • In der chirurgischen Ausbildung muss es – ebenso wie in Deutschland – möglich werden, dass MEVS Operationen durchführen und auch offiziell als Chirurgin:in auftreten dürfen.
  • Langfristig müssen eigene Ausbildungskurse auch für andere Spezialitäten hinaus etabliert werden. 

Stärkung der Rechte junger Patient:innen

Die Pandemie hat die Bewegung der Impfskepsis, welche die Impfung von minderjährigen Kindern gegen das Coronavirus ablehnt, auch in Luxemburg deutlich sichtbar gemacht. 

Aus diesem Grund begrüßen wir, dass Minderjährige ab 16 Jahren selbst entscheiden können, sich impfen zu lassen und dass es bei Kindern zwischen 12 und 15 Jahren lediglich die Zustimmung von einem Elternteil notwendig ist. Die medizinische Selbstbestimmung von Minderjährigen soll jedoch nicht nur für die Impfung gelten, sondern auch für andere medizinische Interventionen und Behandlungen.

Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Geburtshäuser

Nichts ist natürlicher als die Geburt. In einem institutionalisierten, sterilen Krankenhaus geht das Natürliche an diesem Vorgang jedoch oftmals verloren. Das Geburtshaus bietet den Vorteil, dass Frauen ihr Kind in einer ihnen vertrauten Umgebung gebären und zudem kontinuierlich von der gleichen Person Geburtshilfe in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ist die Atmosphäre in einem Geburtshaus oftmals wesentlich ruhiger und entspannter als dies in einem auf Effizienz getrimmten Krankenhaus der Fall ist.

Die Assistenz während der Geburt ist nur ein kleiner Teil des Aufgabenbereichs eines Geburtshauses. Zum Angebot eines Geburtshauses gehört auch die Begleitung von Schwangeren und Paaren vor und nach der Geburt, bspw. mit Kursen zur Geburtsvorbereitung oder zum Stillen, aber auch mit Beratung und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Geburt. 

Während es in Deutschland bereits seit den 80er-Jahren Geburtshäuser gibt, sucht man eine solche Einrichtung hierzulande vergebens. Die Jonk Demokraten fordern daher einen gesetzlichen Rahmen für Geburtshäuser und dass der Staat freiberuflichen Geburtshelfer:innen ein Gebäude zur Verfügung stellt, in welchem diese ein Geburtshaus einrichten können. Zudem soll die Krankenkasse nicht nur die Kosten, welche bei der Geburt anfallen, übernehmen, sondern auch die Kosten eines stationären Aufenthalts im Geburtshaus. Im Prinzip ist im Geburtshaus während der gesamten Geburt kein ärztliches Fachpersonal zugegen, außer dies ist von der Schwangeren bzw. vom Paar ausdrücklich gewünscht. Da ein medizinischer Eingriff im Falle einer Komplikation notwendig werden kann, sollte das Geburtshaus in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus errichtet werden.

Legalisierung der Leihmutterschaft

In einer Gesellschaft, die sich immer wieder neu erfindet und in der immer neue Formen von Zusammenleben zur Normalität werden, wollen die Jonk Demokraten einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Gesellschaft gehen und das Konzept der Leihmutterschaft oder auch Gestation pour autrui in Luxemburg einführen.

Der Traum, eine Familie zu gründen und ein Kind großzuziehen, ist im 21. Jahrhundert ein Wunsch vieler Paare. Leider kann es vorkommen, dass dieser Wunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt bleibt. Neben der Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren oder eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durch einen Samenspender vorzunehmen, ist eine Leihmutterschaft bisweilen in Luxemburg nicht möglich. 

Die JDL fordert die Legalisierung folgender reproduktionsmedizinischer Varianten:

  1. Der Embryo mit genetischem Potenzial der Eltern, die sich ein Kind wünschen, wird von einer anderen Frau ausgetragen. Sie trägt in diesem Fall ein Kind aus, mit dem sie genetisch nicht verwandt ist.
  2. Die Eizelle einer Frau wird mit Sperma des Vaters oder, im Falle einer Unfruchtbarkeit des Mannes, von einem Spender befruchtet. Die Mutter trägt das Kind aus. Dieses wird nach der Geburt vom Vater und seiner Mutter großgezogen.

Da es sich unserer Meinung nach bei diesem Modell um eine ethische Fragestellung handelt, soll in einem ersten Schritt ein Kriterienkatalog in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Agierenden ausgearbeitet werden. Die Umsetzung und Überwachung dieser Kriterien, soll von einer eigens hierfür geschaffenen staatlichen Institution sichergestellt werden.

Ähnlich wie in Ländern wie Australien, Dänemark, Kanada, Israel, den Niederlanden und Großbritannien setzen wir uns für ein altruistischen Modell der Leihmutterschaft ein. Demnach soll es, mit Ausnahme der während der Schwangerschaft anfallenden Kosten, kein finanzielles Entgelt für eine Leihmutterschaft geben.

Einführung von kostenlosen Selbsttests für sexuell übertragbare Krankheiten

Sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien, Syphilis, Herpes, Hepatitis B, Hepatitis C und HIV sind auch in Luxemburg trotz groß angelegter Informations- und Präventionskampagnen immer noch ein Problem. Gegen eine Ansteckung helfen neben dem Schutz durch Verhütungsmittel auch regelmäßige Tests auf Geschlechtskrankheiten. 

In Luxemburg gibt es aktuell an mehreren Orten die Möglichkeit, sich auf verschiedene Geschlechtskrankheiten testen zu lassen: in der Hauspraxis, in der Notaufnahme eines Krankenhauses, beim Service national des maladies infectieuses und beim Planning familial. Betroffene müssen sich demnach an einen bestimmten Ort begeben für eine ärztliche Untersuchung. Dies stellt für einige – aus Scham oder Angst – eine potenzielle Hürde dar und kann dazu führen, dass sie sich nicht testen lassen.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Einführung kostenloser Selbsttests auf sexuell übertragbare Krankheiten. Diese Selbsttests können von zuhause aus durchgeführt werden. Je nach Test kann dies durch eine einfache Speichel-, Blut- oder Urinprobe erfolgen, die per Post an ein Labor geschickt wird. Die Ergebnisse werden anschließend digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Des Weiteren soll ein Test-Abo eingeführt werden, mit dem man sich automatisch quartalsweise ein Testkit schicken lassen kann. Durch diese Maßnahmen können bestehende Hürden des heutigen Systems abgebaut werden. 

Darüber hinaus fordern wir die bereits veraltete Plattform „safersex.lu“ zu aktualisieren und unter anderem die Bestellung und Nutzung der Selbsttests zu erläutern. Die Bestellungen von Selbsttests könnten beispielsweise über MyGuichet abgewickelt werden. Personen mit wechselnden Sexualkontakten sollen dazu ermutigt werden, sich regelmäßig testen zu lassen. Vereinfachte und regelmäßige Testmöglichkeiten liefern verlässliche Daten über potenzielle Ansteckungen. Diese wiederum schützen die gesamte Gesellschaft.

Erhöhte Rückerstattung von Psychotherapien

Psychische Gesundheit ist ein wichtiges und immer mehr diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft. Leute mit gesundheitlichen Beschwerden, egal ob diese mentaler oder physischer Natur sind, sollten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Mit der Verordnung zur Kostenübernahme von Psychotherapien, welche im Februar 2023 in Kraft getreten ist, wurde bereits ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. 

In einem Zeitraum von zehn Jahren haben Personen in psychotherapeutischer Behandlung das Recht auf die Rückerstattung von insgesamt 147 Sitzungen. Die Kosten jener Sitzungen werden von der CNS jedoch nur zu 70 % übernommen, im Gegensatz zu physischen Behandlungen, welche zu 80 % zurückerstattet werden. Psychotherapien sind somit kostspieliger. Wir fordern daher, dass Psychotherapien anderen medizinischen Behandlungen gleichgestellt werden und die Rückerstattung auf 80% angehoben wird

Rückerstattung von ADHS-Medikamenten

In Luxemburg werden die Kosten von ADHS-Medikamenten wie zum Beispiel Ritalin zu 80 % von der CNS übernommen, wenn die Diagnose vor dem 18. Lebensjahr erfolgt. Wird die Krankheit erst im Erwachsenenalter diagnostiziert, findet keine Kostenübernahme seitens der CNS statt und die Betroffenen müssen die gesamten Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund fordern wir, dass die Krankenkasse, egal wann der Betroffene die Diagnose erhalten hat, einen Teil der Kosten des Medikamentes übernimmt.

Legalisierung von Cannabis

Das Cannabisverbot ist für die Gesellschaft auf verschiedenen Ebenen schädlich. Es unterstützt die organisierte Kriminalität und lässt den Schwarzmarkt weiter anwachsen. Die Reinheit der Produkte ist in keinster Weise garantiert und es untergräbt den Konsumentenschutz. Während der Staat viel Geld ausgibt, um das Verbot aufrecht zu halten und der Konsum trotzdem nicht eingeschränkt wird, werden diejenigen, die Cannabis konsumieren, diskriminiert und strafverfolgt. Eine objektive Präventions- und Aufklärungsarbeit wird so behindert. Wir setzen uns deswegen für eine Legalisierung von Cannabis in Luxemburg ein.  

Diese Legalisierung muss allerdings an verschiedene Kriterien gebunden sein. Cannabis mit geregelten THC-Werten, kann erst ab 18 Jahren in begrenzten Mengen erworben werden. Der Verkauf findet in vom Staat geführten und überprüften Geschäften statt. Durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet der Staat die Qualität der Produkte. Der Verkauf wird durch eine Chipkarte geregelt, welche die maximalerlaubte Menge, die erworben werden darf, überprüft. Beim Erhalt dieser Karte wird zukünftige Kundschaft über die Konsequenzen von Cannabiskonsum aufgeklärt.

Der Konsum ist nur innerhalb der vorgesehenen Geschäfte und in privaten Räumlichkeiten erlaubt. Die Einnahmen vom Verkauf sollen in erster Linie für Präventions- und Aufklärungsarbeit, Therapiezwecke, sowie in der Forschung eingesetzt werden. Der Anbau findet auf vom Staat kontrollierten und anerkannten Plantagen statt. Gewerblicher Anbau wird einer Privatperson durch eine Konvention mit dem Staat erlaubt. Der Verkauf des aus dem Anbau erhaltenen Produkts ist nur an die vom Staat kontrollierten Geschäfte gestattet. Der Anbau für privaten Konsum kann vom Staat auf einer begrenzten Fläche erlaubt werden. 

Die Sanktionspolitik soll angepasst werden. Dies beinhaltet auch u. a. eine Diskussion auf juristischer Basis, welche die Schwere von illegalem Drogenhandel und -konsum neu bewertet. In der Forschung sollen Cannabinoide ohne Maximalwerte zugelassen werden (THC, CB, CBD). Cannabis soll, in all seinen Formen, als Medikament zugelassen werden. Die Aufklärung über die verschiedensten Wirkungsweisen von Cannabis sowie über die Begleiterscheinungen muss gewährleistet werden. Die Sensibilisierungskampagne soll sich auf verschiedene Pfeiler stützen, wie zum Beispiel das Verteilen von Flugblättern oder die Möglichkeit sich beim „Centre de Prévention des Toxicomanies“ zu informieren. Die Schule muss eine grundlegende Aufklärung über das Thema Drogen (Alkohol, Tabak, Kaffee u.v.a.) betreiben.

Schaffung eines legalen Kaders für Prostitution

Die Jungen Demokraten stellen fest, dass die aktuelle Politik zum Thema Prostitution kläglich gescheitert ist. In luxemburgischen Sexgewerbe arbeiten schätzungsweise 1.000 Personen, die ihren Beruf unter prekären Bedingungen ausüben müssen, indem sie zum Beispiel auf dem Straßenstrich arbeiten müssen. Dadurch, dass ihre Erwerbstätigkeit nicht anerkannt wird, werden Personen, die sich prostituieren (männliche, weibliche wie transgender) an den Rand der Gesellschaft gedrängt und sich somit selbst überlassen.

Diejenigen, welche sexuelle und erotische Dienstleistungen aus freien Stücken anbieten wollen, müssen Rahmenbedingungen gegeben werden.  Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger bleiben natürlich nach wie vor Straftaten, die mit aller Härte bestraft werden müssen.

Wir schlagen deswegen folgendes Modell vor: Prostitution soll straffrei sein und die Erwerbstätigkeit im Sexgewerbe als freischaffender Beruf anerkannt werden. Diesem können sie sowohl bei Haus- und Hotelbesuchen nachgehen als auch in Etablissements, in denen sie ein Zimmer mieten können. So sind sie nicht mehr den Gefahren der Straße ausgesetzt. Die zeitlich begrenzten Lizenzen für diese Etablissements sollen unter gewissen Voraussetzungen vom Staat vergeben werden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen nicht die Freiheit der Betroffenen einschränken, sondern deren Schutz und Rechtssicherheit dienen. Die Bedingungen, die an die Betreibenden gestellt werden, beinhalten dass diese einen Wohnsitz in Luxemburg und ein leeres Strafregister besitzen. Des Weiteren sollen Hygienenormen in den Einrichtungen gelten: Eine Dusche und ein WC sollen als Standard in jedem Zimmer vorhanden sein.

2012 haben einige Gremien der UNO (UNAIDS, UNDP und UNFPA) darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit nach Vorbild Neuseelands aus gesundheitlichen wie sicherheitstechnischen Gründen mehr als sinnvoll sei und damit angeraten, die bisherige Position der UNO vollständig zu überarbeiten. Dem stimmen auch bekannte Menschenrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch und Amnesty International zu. Amnesty International bekennt sich damit zu einer Politik, die die Menschen- und Bürgerrechte von Erwerbstätigen im Sexgewerbe in den Vordergrund stellt.

VII.     Chancengleichheit

Änderung der Kriterien beim Blutspenden von bi- und homosexuellen Menschen

In Luxemburg werden einige gesellschaftliche Gruppen von der Möglichkeit zur Blutspende kategorisch ausgeschlossen oder zumindest stark beeinträchtigt. So dürfen bi- und homosexuelle Männer in Luxemburg während zwölf Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann haben, wenn sie Blut spenden wollen. Diese willkürliche Maßnahme entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, denn eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen.

Die Jungen Demokraten fordern seit Jahren, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen ein Ende zu setzen. Die Kriterien hinsichtlich der Eignung zum Blutspenden sollen nach dem Prinzip des Individual risk assessment, also einer individuellen Risikobewertung, erfolgen und nicht an die sexuelle Identität gebunden sein. Blutspendezentren sollen zudem nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt.

Menstruationsartikel gratis zur Verfügung stellen

In Luxemburg gelten Menschen mit einem Einkommen von weniger als 2.000 € laut Statec als armutsgefährdet. 2018 lag das Armutsrisiko bei rund 18%. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Menschen, die unter das Armutsrisiko fallen, hierzulande stärker gestiegen als in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Wenn Frauen aufgrund von Armut keinen Zugang zu Menstruationsartikeln haben und stattdessen auf nicht geeignete Alternativen, wie bspw. alte Textilien zurückgreifen, ist dies nicht nur unhygienisch und gesundheitlich bedenklich, sondern untergräbt darüber hinaus die Würde der Frau.

Um die betroffenen Frauen finanziell zu entlasten und um die Enttabuisierung der Menstruation voranzutreiben, sollen öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet werden, Binden, Tampons und ähnliche Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die hierzu benötigten finanziellen Mittel sollen hierzu im jährlichen Haushaltsentwurf vorgesehen werden.

Legalisierung der Sexualassistenz

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz, also aktive und passive Unterstützungshandlungen, die Frauen und Männer mit einer Beeinträchtigung mit spezifischen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität ausleben zu können, nicht vorsieht. In der luxemburgischen Gesetzeslage wird Sexualbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigungen bislang vollkommen ignoriert und so das Festlegen von Ausbildungs- und Implementierungskriterien unmöglich macht.

Die Legitimität sexueller Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung muss anerkannt werden. Dem Parlament muss ein Gesetzestext vorgelegt werden, der sowohl die passive als auch die aktive Sexualassistenz definiert und die Kriterien für Ausbildung und Ausübung des Berufs festlegt, Sexualassistenz hierbei jedoch klar von Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei abgrenzt. Es soll ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Kostenübernahme von Sexualassistenz durch Kranken- und Pflegekassen geschaffen werden.

Aufklärungsarbeit über die Sexualassistenz soll vorangetrieben werden, um den gesellschaftlichen Mehrwert dieser als Instrument der umfassenden Inklusion hervorzuheben. Eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne soll die breite Gesellschaft für das Thema sensibilisieren.

Einführung von Unisextoiletten

Frauen sehen sich beim alltäglichen Toilettengang oftmals mit Ungerechtigkeit konfrontiert. So sind Studien zufolge bspw. die Wartezeiten auf der Damentoilette bei größeren Veranstaltungen oftmals um ein Vielfaches Länger als auf der Männertoilette. Ein besonderes Unbehagen fühlen Menschen mit einer anderen sexuellen Identität als der männlichen oder der weiblichen. So müssen sich bspw. intersexuelle Menschen, für die Frauen- oder die Männertoilette entscheiden, obwohl sie sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Auch transsexuelle Menschen können aufgrund der Reaktionen anderer Unbehagen beim Aufsuchen einer Toilette verspüren.

Ein weiteres, wenn auch vielleicht weniger frappierendes Problem stellt sich Vätern oder Müttern, die mit Kindern des jeweils anderen Geschlechtes eine öffentliche Toilette aufsuchen wollen. Eine Unisextoilette stellt für alle diese Probleme eine Lösung dar.

Um bestehenden Diskriminierungen ein Ende zu bereiten und die Gleichstellung aller Geschlechter weiter voranzutreiben, fordern wir die Regierung zu einer mittel- und langfristigen Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden auf.  Gesetzliche Hürden, die es privaten und öffentlichen Gebäudeinhabenden verbieten, Unisextoiletten einzurichten, müssen aufgehoben werden. Darüber hinaus wird diese Maßnahme sich besonders positiv auf die Wartezeiten bei Festivalbesuchen oder großen Veranstaltungen auswirken.

VIII.    Modernisierung unserer Demokratie

Mandatstrennung

Eine starke Demokratie soll fundierte und wohlüberlegte Antworten auf die Probleme unserer Zeit liefern können. Mit Blick auf die Herausforderungen, die unser Land meistern muss, ist das Doppelmandat von Parlament und Schöffenrat mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Es ist demnach nur schwer möglich, genügend Zeit aufzubringen, um den Anforderungen von beiden Mandaten gerecht zu werden. 

Die Chamber hat, unter anderem wegen den europäischen Direktiven, die in den nationalen Parlamenten diskutiert und transposiert werden müssen, ähnliche Aufgaben wie der Deutsche Bundestag mit über 700 Abgeordneten. Um Interessenskonflikte zwischen nationalen und lokalen Interessen, so wie eine Vollzeitausübung des Parlamentsmandats zu garantieren, fordern wir: 

  • Eine gesetzlich verankerte Mandatstrennung zwischen Parlament resp. Europarlament und Bürgermeister- bzw. Schöffenrat;
  • Eine Professionalisierung der Chamber und eine Aufwertung des Parlamentsmandats von einem Halbzeit- auf ein Vollzeitmandat;
  • Eine Professionalisierung des Schöffenrats, d.h. ein Vollzeitmandat für Bürgermeister:in und ein Halbzeitmandat für Schöffen;
  • Eine Stärkung des Dachverbandes der Gemeinden, um die Interessen der Gemeindevertreter weiterhin in der nationalen Debatte zu gewährleisten.

Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Gemeindewahlen

Weniger als 22% der Wahlberechtigten haben weniger als 30 Jahre, während über 32% älter als 60 Jahre sind. Dieser Trend wird sich durch die steigende Lebenserwartung noch verstärken. Dabei ist die Jugend in der Regel am stärksten betroffen von politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden.

Beim nationalen Referendum 2015 hat die Bevölkerung sich gegen ein Wahlrecht ab 16 bei Parlaments-, Europa- und Gemeindewahlen ausgesprochen. Damit die Jugend mehr Einfluss auf die politischen Entscheidungen nehmen kann, fordern wir die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 bei Gemeindewahlen. Zugleich müssen schulische Begleitmaßnahmen eingeführt und das politische Informationsangebot für Jugendliche verbessert werden. Darüber hinaus hat die Fridays for Future-Bewegung gezeigt, dass bei der Jugend sehr wohl Interesse an der Politik besteht. 

Im Gegensatz zur nationalen Politik ist Lokalpolitik oftmals sichtbar. Das Argument, Jugendliche würden nicht über das nötige politische Wissen verfügen, ist insbesondere in der Lokalpolitik nicht fundiert. In 11 von 16 deutschen Bundesländern existiert bereits heute das kommunale Wahlrecht ab 16. Wir sind, wie bereits beim Referendum 2015, nach wie vor ausdrücklich für die Einführung eines Wahlrechts ab 16 ebenfalls bei Parlaments- und Europawahlen. Angesichts des Referendum-Ergebnisses ist die kurzfristige Umsetzung dieser Forderung jedoch wenig realistisch, weshalb sich zunächst auf die Kommunalwahlen beschränkt werden soll. Wir sind überzeugt, dass die Jugend die anfängliche Skepsis der Bevölkerung anschließend widerlegen kann und somit die Einführung des Wahlrechts ab 16 auch bei Parlaments- und Europawahlen in Zukunft realistischer wird. 

Einführung des E-Voting

2018 wurde die Briefwahl für alle mit großem Erfolg eingeführt. Seither können Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen per Brief abstimmen. Bei Personen, die in Luxemburg wohnen, funktioniert die Briefwahl in der Regel ohne Problem.

Anders sieht es hingegen bei Stimmberechtigten aus, die nicht in Luxemburg wohnen, darunter zahlreiche Studierende. Diese bekommen ihre Unterlagen oft erst eine Woche vor den Wahlen. Bei den Wahlen 2018 kamen über 5% der Umschläge nicht rechtzeitig im Wahlbüro an.

Wir fordern daher die Einführung der elektronischen Stimmabgabe, des sogenannten E-Votings. Dabei soll das E-Voting lediglich eine zusätzliche Möglichkeit sein, seine Stimme abzugeben. Die Briefwahl sowie das Wahlbüro und der Papier-Stimmzettel sollen nicht abgeschafft werden. Dennoch sollte die elektronische Stimmabgabe nicht nur online, sondern ebenfalls im Wahlbüro möglich sein.

Darüber hinaus würde das E-Voting die Anzahl der ungültigen Stimmzettel reduzieren, indem es die Wahlberechtigten auf Fehler aufmerksam macht. Bei der letzten Parlamentswahl waren rund 4% der abgegebenen Stimmzettel ungültig. Dies entspricht fast 10.000 Stimmberechtigten.  

Ein wichtiger Aspekt bei Wahlen – besonders beim E-Voting – ist die Sicherheit. Das Wahlgeheimnis muss eingehalten werden, das genutzte System muss ausfallsicher und darf nicht manipulierbar sein. Nur dann findet ein solches System Akzeptanz in der Gesellschaft.

IX.       Justiz, Sicherheit und Verteidigung

Verkürzung der Prozessdauern

In den letzten Jahren sind die Prozessdauern deutlich gestiegen. Wird heute eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, dauert es in der Regel mindestens zwei Jahre, bis ein Urteil ergeht. Dieses Instrument wird beispielsweise regelmäßig genutzt, um die Realisierung von Bauprojekten zu verzögern. Auch in anderen Bereichen lähmen lange Prozessdauern die Entwicklung unseres Landes. Wir fordern daher, die Prozessdauern deutlich zu verkürzen und Prozeduren zu beschleunigen.

Um die Dauer der Gerichtsverfahren zu verkürzen, muss die Effizienz des Justizsystems erhöht werden, bspw. durch die Nutzung von digitalen Technologien. Jede Anklageschrift, jedes Urteil und jedes Beweisstück sollte digital einreichbar und übermittelbar sein. Dies würde nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Qualität des Rechtssystems verbessern.

In diesem Sinne soll die Initiative Paperless Justice weiter ausgebaut werden, welche die Kommunikation und den Austausch zwischen allen internen und externen Agierenden der Justiz in Luxemburg zu entmaterialisieren sucht. Zusätzlich zu den digitalen Lösungen sollten wir auch die Ausbildung und Weiterbildung der Justizpersonals stärken. Mehr Fachpersonal würde zu einer höheren Verfahrenseffizienz führen und damit die Prozessdauern verkürzen. 

Rekrutierung zusätzlicher Polizeileute

Die Anzahl der neuen Rekrutierungen reicht im Moment nicht aus, um die Rentenabgänge abzufedern und gleichzeitig das Kontingent bei der Polizei zu stärken. Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, fordern wir die Polizeiausbildung auch für Personen mit einer EU-Staatsbürgerschaft zu öffnen, solange diese die drei Amtssprachen beherrschen, bzw. sich dazu verpflichten diese zu erlernen. 

Schaffung einer Gemeindepolizei

Zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört, für die öffentliche Sicherheit auf ihrem Territorium zu sorgen. Dies ist jedoch nur schwer möglich, da die Gemeinden keine Möglichkeiten haben, dies durchzusetzen. Wir fordern daher die Schaffung einer Gemeindepolizei. Diese soll eine Einheit innerhalb der Police Grand-Ducale sein. Die Schöffenräte können dann dafür sorgen, dass die Gemeindepolizei Präsenz in der Öffentlichkeit zeigt, Präventionsarbeit leistet und für ein respektvolles und sicheres Zusammenleben sorgt.

Erhöhung der Verteidigungsausgaben

In Europa tobt ein Krieg: Was vor wenigen Jahren keiner mehr für möglich hielt, ist heute traurige Realität. Auch wenn zahlreiche europäische Nato-Staaten, darunter auch Luxemburg, der Ukraine militärische, humanitäre und finanzielle Hilfe haben zukommen lassen, wäre die Ukraine ohne die Hilfe der USA höchstwahrscheinlich bereits gefallen. Durch den Ukraine-Krieg ist die Nato, welche 2019 vom französischen Präsidenten Macron noch als „hirntot“ bezeichnet worden war, wieder so wichtig wie lange nicht.

Wir fordern daher, dass Luxemburg seine Verpflichtungen gegenüber der Nato einhält und seine Verteidigungsausgaben deutlich erhöht, um sich zumindest mittelfristig dem Ziel eines Verteidigungsbudgets von 2% des BIP anzunähern. Aktuell gibt Luxemburg nur etwas mehr als ein halbes Prozent seines BIP für die Verteidigung aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Europa nicht immer bedingungslos auf die transatlantischen Partner zählen kann. Umso wichtiger ist es, dass Europa im Allgemeinen und Luxemburg im Besonderen, seine Verteidigungsfähigkeiten ausbaut. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gezeigt, dass die freie Gesellschaft, in welcher wir leben, keine Selbstverständlichkeit ist und verteidigt werden muss. Zudem soll Luxemburg auch weiterhin der Ukraine militärisch zur Seite stehen, solange dieser schreckliche Krieg dauert.

X. Bildung und Sport

Ausweitung der AideFi aufs Handwerk

Auf dem Arbeitsmarkt herrscht zurzeit ein Mangel an handwerklichem Fachpersonal. Dieser Mangel macht sich auch in den Bereichen bemerkbar, die essenziell für die Bewältigung der Energiewende sind. Ein Grund dafür ist, dass immer weniger junge Menschen sich dazu entscheiden, eine Handwerksausbildung zu machen und die Meisterprüfung zu absolvieren. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, fordern die Jonk Demokraten die Studienbeihilfen, die aktuell vom Hochschulministerium ausbezahlt werden, auf Auszubildende, die eine Meisterprüfung anstreben, auszuweiten. Die Regelungen für zusätzliches Einkommen (Leistungsstipendien, Studentenjobs und Einkommen im Rahmen eines Arbeits- oder Praktikumsvertrags), die derzeit für die AideFi gelten, sollten auch bei der erweiterten AideFi für Auszubildende Anwendung finden.

Des Weiteren sollen auch junge Leute, welche sich entschieden haben, die Meisterprüfung nach ihrem Schulabschluss im Ausland anzugehen, die Möglichkeit haben, diese Unterstützung zu beantragen. Ähnlich wie bei Universitätsabschlüssen, könnte man auf diesem Weg junge Menschen Erfahrungen und Kompetenzen im Ausland sammeln lassen, welche schlussendlich der Luxemburger Wirtschaft zugutekommen. 

Schaffung einer finanziellen Bildung

Finanzielle Basiskonzepte wie Inflation, Deflation oder Stagflation sind für viele Jugendliche, aber auch für einen Großteil der Gesellschaft, keine klar verständlichen Konzepte. Dies belegt eine rezente Studie der OECD: In der Kategorie der Kenntnisse finanzieller Grundkonzepte bei den unter 30-Jährigen belegt Luxemburg den 21. von 26 Plätzen im europäischen Vergleich.

In einer Zeit von rapide steigenden Zinsen und einer historisch hohen Inflation ist es unabdingbar, auf eine umfassende und tiefgreifende finanzielle Allgemeinbildung zurückgreifen zu können. Diese gibt es im heutigen Luxemburger Schulsystem nicht. Dies belegt auch die OECD: 87,6 % der luxemburgischen Schülerschaft wünscht sich praktische Finanzkompetenz als Fach.

Wir fordern daher, die Wirtschaftswissenschaften praxisorientierter zu gestalten und den Jugendlichen somit die nötigen Kompetenzen mitzugeben, um ihre Finanzen nachhaltig zu verwalten. Die Vorteile einer solchen Initiative sind vielfältig: Mit den digitalen Möglichkeiten von heute lernen die Jugendlichen besser und früher, mit ihrem Geld umzugehen. Eine interaktive App kann dabei helfen, die Grundkonzepte der Finanzmärkte zu verstehen und einen besseren Zugang zu Aktien, Staatsanleihen, Krediten, Zinsen und der privaten Aktienrente zu erhalten. Die Kursunterlagen können durch eine enge Zusammenarbeit mit den Finanzexperten der Luxemburger Banken konzipiert werden. Die Expertise ist vor Ort – sie muss nur aktiv genutzt werden.

So wie traditionell viele Familien ihren Kindern zur Geburt ein Sparkonto eröffnen, sollen Jugendliche in Luxemburg zum 18. Geburtstag ein Investmentkonto bei einer konventionalisierten Bank mit 500€ vom Staat erhalten. Dies soll einen Anreiz zum langfristigen Investieren schaffen.

Liberalisierung des Bibliothekswesens

Der neue architektonische Glanz der Nationalbibliothek in Kirchberg und des Luxembourg Learning Centers in Esch-Belval ändert nichts an den veralteten Organisationsstrukturen und Öffnungszeiten des Bibliothekswesens im Großherzogtum. Die Jonk Demokraten sind der Auffassung, dass sämtliche Bibliotheken an einem Strang ziehen müssen, um ihre Strukturen an die Lebensrealität der Nutzenden anzupassen.

Deswegen fordern wir sämtliche Akteure des luxemburgischen Bibliothekswesens zur Umsetzung folgender Maßnahmen auf:

  • Die Öffnungszeiten sowie das Angebot an Dienstleistungen der Bibliotheken gehören erweitert, um eine flexible Nutzung unabhängig des Jobs und Tagesablaufs zu ermöglichen. So sollen die großen sowie staatlich unterstützten Bibliotheken täglich zwischen 8 und 22 Uhr geöffnet sein. Zudem sollen die jeweiligen Bibliotheken auch alle Dienstleistungen unter der Woche bereitstellen sowie an den Wochenenden den Zugang zum Lesesaal und zu den Ressourcen ermöglichen. Das luxemburgische Bibliothekswesen soll demnach dem europäischen Modell folgen, bei dem die meisten staatlich unterstützen Bibliotheken rund um die Uhr geöffnet haben.
  • Ein einheitlicher Bibliotheksausweis, der online beantragt werden kann, soll eingeführt werden. Mit diesem Ausweis soll man Bücher in allen Bibliotheken des Landes ausleihen können.
  • Das Einführen eines nationalen Lieferservices, bei dem man sich Bücher aus den verschiedenen Bibliotheken in andere liefern lassen kann. Dieser Service soll mit einem digitalen Pick-Up-System funktionieren: Kleine Boxen am Eingang jeder Bibliothek, welche sich per Scan des Bibliotheksausweises öffnen lassen, sollen die bestellten Bücher zur Verfügung stellen.

Anerkennung von Esports als Sportart

Beim Esports handelt es sich um eine Wettkampfaktivität mit Computerspielen, welche von Sportstrukturen und Vereinen professionell betreut wird. Die Athlet:innen folgen einem strengen Trainings- und Ernährungsplan, um geistig und physisch fit zu bleiben. Wie in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt, fördert Esports die sozialen und kognitiven Fähigkeiten sowie auch die Augen-Hand-Koordination. 

Weltweit kann man ein rasantes Wachstum des Sports erkennen. In vielen Ländern wird Esports offiziell als sportliche Tätigkeit anerkannt. In Luxemburg ist dies nicht der Fall, obwohl auch hierzulande die Szene wächst. Bestehende Vereine haben bereits eine Esports-Abteilung gebildet und neue Esports-Vereine wurden gegründet. Wir fordern deswegen, dass Esports in Luxemburg als offizielle Sportart anerkannt wird. Dies würde es erlauben, die Entwicklung von Esports sowohl auf Wettbewerbs- als auch auf Wirtschaftsebene besser zu strukturieren und voranzutreiben. 

Wichtig ist hier allerdings der Unterschied zwischen Esports und Gaming als Freizeitbeschäftigung. Durch eine offizielle Anerkennung von Esports, könnte man effizientere Sensibilisierungskampagnen gegen Videospielsucht, übermäßigen Spielekonsum, soziale Isolation und Bewegungsmangel ausarbeiten.

JDL Walprogramm fir d’Nationalwalen 2023
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