JEDER MENSCH SOLL DIE CHANCE HABEN, LEBEN ZU RETTEN

„Retten Sie Leben: Werden Sie Blutspender“ lautet eine Devise des Roten Kreuzes. Allerdings werden in Luxemburg einige gesellschaftliche Gruppen von der Möglichkeit zur Blutspende kategorisch ausgeschlossen oder zumindest stark beeinträchtigt, etwa bi- und homosexuelle Männer. Das Argument für diese Diskriminierung beruht auf dem Pauschalurteil, dass eine erhöhte Infektionsgefahr von diesen Gruppen ausgeht. Deswegen müssen bi- und homosexuelle Männer in Luxemburg eine zwölfmonatige Abstinenzsphase antreten, um Blut spenden zu dürfen. Es handelt sich dabei allerdings um eine rein willkürliche Maßnahme, denn sie entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Eine HIV-Infektion lässt sich spätestens 3 Monate nach der letzten Risikosituation durch einen Test sicher nachweisen.

Im internationalen Vergleich ist die luxemburgische Regelung überholt. In Frankreich wurde die Abstinenzphase für bi- und homosexuelle Männer vergangenes Jahr von 12 auf vier Monate verkürzt. Das französische Gesundheitsministerium plant jedoch 2022 die Spenderbedingungen für bi- und homosexuelle Männer denen für heterosexuelle Männer anzupassen. In Großbritannien ist man bereits einen Schritt weiter. So werden bi- und homosexuelle Männer ab diesem Sommer ohne Abstinenzphase Blut spenden dürfen, sofern sie in den drei Monaten vor der Spende lediglich Geschlechtsverkehr in einer festen Beziehung hatten. Damit wird dort das individuelle sexuelle Risikoverhalten, unabhängig von Geschlecht oder sexueller Identität, ausschlaggebend sein, ob eine Person Blut spenden darf oder nicht.

Die JDL Jonk Demokraten betonen demnach ihre langjährige Forderung, der Diskriminierung von bi- und homosexuellen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen. Die Kriterien hinsichtlich der Eignung zum Blutspenden sollen nach dem Prinzip des „individual risk assessment“, also einer individuellen Risikobewertung erfolgen und nicht an die sexuelle Identität gebunden sein. Somit würde mehr Menschen die Chance gegeben Blut zu spenden und somit Leben zu retten. 

Schlussendlich fordern wir die Regierung dazu auf, dass Blutspendezentren nicht ausschließlich vom Roten Kreuz betrieben werden dürfen. Das Einrichten von Blutspendezentren sollte jedes dafür geeignete Institut übernehmen dürfen, welches die bestehenden, strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt. In unseren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass eine einzige Organisation seit 1979 ein Monopol auf eine so wichtige Dienstleistung wie das Annehmen von Blutspenden hat.

VOM RECHT AUF SEXUALITÄT: WARUM LUXEMBURG DIE SEXUALASSISTENZ ANERKENNEN MUSS.

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstentfaltung. Hierzu gehört auch das Recht, seine sexuelle Freiheit mit einem anderen Menschen auszuleben, Sinnlichkeiten zu genießen und Gefühle auszudrücken. Leider bleibt dieses Recht Menschen mit einer Beeinträchtigung allzu oft verwehrt, insbesondere weil der gesetzliche Rahmen die sogenannte Sexualassistenz nicht vorsieht. Dabei ermöglichen gerade die unterschiedlichen Formen der Sexualassistenz Menschen mit einer Beeinträchtigung, sexuelle Bedürfnisse würdevoll zu befriedigen.

Als Sexualassistenz werden solche Unterstützungshandlungen verstanden, die Frauen und Männer mit einer Beeinträchtigung mit spezifischen Bedürfnissen in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität ausleben zu können. Hierbei wird unterschieden zwischen passiver und aktiver Sexualassistenz.

Unter ersterer wird das Schaffen von Bedingungen und Voraussetzungen verstanden, innerhalb derer Menschen mit einer Beeinträchtigung ihre individuelle Sexualität selbstbestimmt ausleben können. Hierzu gehören sowohl Aufklärung (Sexualpädagogik, Sexualberatung) als auch die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Selbstbefriedigung oder Verhütungsmitteln.

Unter aktiver Sexualassistenz wird hingegen die direkte Unterstützung bei sexuellen Handlungen verstanden, wie z.B. erotische Massagen, Handführung bei der Selbstbefriedigung, Unterstützung eines Paares mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, oder sogar Geschlechtsverkehr.

Zwar wird Sexualassistenz bei unseren deutschen, niederländischen und belgischen Nachbarn bereits in unterschiedlichen Formen angeboten. Besonders positiv sticht jedoch Dänemark hervor: hier gilt ein gesetzliches Recht auf das Ausleben der eigenen Sexualität; Hilfszentren beraten Betroffene. Außerdem werden Ausbildungen zum Sexualbegleiter angeboten.

In Luxemburg wird Sexualbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigungen jedoch bislang weder auf politischer noch auf gesellschaftlicher Ebene wirklich thematisiert. Sexualität von Menschen gilt als Tabu, Menschen mit einer Beeinträchtigung werden oftmals als asexuell wahrgenommen. Dies spiegelt sich auch in der Gesetzeslage wider, die das Phänomen der Sexualassistenz vollkommen ignoriert und so eine klare Abgrenzung zur Prostitution sowie das Festlegen von Ausbildungs- und Implementierungskriterien unmöglich macht.

Die Jonk Demokraten fordern deshalb:

  • die Legitimität sexueller Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung anzuerkennen und dem Parlament einen Gesetzestext vorzulegen, der sowohl die passive als auch die aktive Sexualassistenz definiert und die Kriterien für Ausbildung und Ausübung des Berufs des Sexualassistenten festlegt, Sexualassistenz hierbei jedoch klar von Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei abgrenzt;
  • einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Kostenübernahme von Sexualassistenz durch Kranken- und Pflegekassen zu schaffen;
  • Aufklärungsarbeit über den Beruf des Sexualassistenten zu leisten, um Vorurteilen vorzubeugen und den gesellschaftlichen Mehrwert der Sexualassistenz als Instrument der umfassenden Inklusion hervorzuheben; in diesem Zusammenhang eine breit angelegte Informations- und Aufklärungskampagne unter der Regie des Familien- und des Gesundheitsministeriums umzusetzen, die die Betroffenen über die ihnen zugänglichen Möglichkeiten informiert und die breite Gesellschaft für das Thema sensibilisiert;
  • einen gesetzlichen Rahmen für die Ausbildung zum Sexualassistenten sowie die Anerkennung von im Ausland erhaltener Diplome zu schaffen.

DAS ENDE DER GETRENNTGESCHLECHTLICHEN TOILETTEN

Das Zeitalter Königin Viktorias von Großbritannien gilt allgemein als Zeitalter großer Innovationen und wichtiger Veränderungen.  Eine der großen Erfindungen dieser Zeit waren öffentliche Toiletten. Aufgrund einer eher biederen viktorianischen Geschlechterkonzeption, die Frauen und Männer strikt voneinander trennte, und um Frauen Schutz vor übergriffigen Männern zu bieten, wurde darauf geachtet, im öffentlichen Raum sowohl Männer- als auch Frauentoiletten zu schaffen.

Seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft stark verändert. Frauen fordern besonders seit der 1960er und 1970er Jahren neben dem formalen Recht für Frauen, an Wahlen teilzunehmen, vollumfängliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Unter anderem die Tatsache, dass getrenntgeschechtliche Toiletten bis heute existieren, zeigt jedoch, dass noch viel zu tun bleibt.

Aufgrund der strikten klassischen Unterscheidung zwischen Männern und Frauen sehen sich nämlich insbesondere Frauen beim alltäglichen Toilettengang mit Problemen der Ungleichbehandlung konfrontiert. So sind bspw. die Wartezeiten auf der Damentoilette bei größeren Veranstaltungen oftmals um ein Vielfaches Länger als auf der Männertoilette.

Zu diesem Schluss kommen auch die Wissenschaftler Kurt Van Hautegem und Wouter Rogiest der belgischen Universität Gent. Laut ihren Berechnungen beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf Festivaltoiletten für Frauen 6 Minuten und 19 Sekunden, während Männer im Durchschnitt nur 11 Sekunden anstehen müssen. Die Wartezeiten sind für Frauen demnach mehr als 34-mal höher als für Männer.

Ein besonderes Unbehagen fühlen Menschen mit einer anderen sexuellen Identität als der männlichen oder der weiblichen. So müssen sich bspw. Angehörige des Dritten Geschlechts, die auch als Intersexuelle bezeichnet werden, für die Frauen- oder die Männertoilette entscheiden, obwohl sie sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen.  Da diese Menschen das Gefühl haben können, in jedem Fall die falsche Toilette aufsuchen zu müssen, sehen sie sich allzuoft diskriminiert. Auch transsexuelle Menschen können aufgrund der Reaktionen Anderer Unbehagen beim Aufsuchen einer Toilette verspüren.

Ein weiteres, wenn auch vielleicht weniger frappierendes Problem stellt sich Vätern oder Müttern, die mit Kindern des jeweils anderen Geschlecht eine öffentliche Toilette aufsuchen wollen.

Eine Unisex-Toilette stellt für alle diese Probleme eine Lösung dar. Auf einer Unisextoilette pinkelt niemand falsch. Eine Unisextoilette ist für alle da.

Um bestehenden Diskriminierungen ein Ende zu bereiten und die Gleichstellung aller Geschlechter weiter voranzutreiben, fordern wir die Regierung zu einer mittel- und langfristigen Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden auf. Desweiteren müssen gesetzliche Hürden, die es privaten und öffentlichen Gebäudeeigentümern verbieten, Unisextoiletten für Angestellte oder Besucher einzurichten, unverzüglich aufgehoben werden.

Durch die Einführung von Unisextoiletten wird der auch im Toilettengang bestehenden Ungleichberechtigung unterschiedlicher Geschlechter ein Ende bereitet. Dies wird allen Menschen ermöglichen, die Toilette zu benutzen, ohne sich unwohl fühlen zu müssen.

Darüber hinaus wird diese Maßnahme sich besonders positiv auf die Wartezeiten bei Festivalbesuchen oder großen Veranstaltungen auswirken. Laut den Wissenschaftlern der Universität Gent kann die Wartezeit für Frauen durch dir Einführung von Unisextoiletten auf Festivals erheblich, nämlich um bis zu 4 Minuten und 19 Sekunden reduziert werden, während sie für Männer  gerade mal um 47 Sekunden steigen würde.

Die Einführung von Unisextoiletten stellt eine relativ kostengünstige gesellschaftspolitische Maßnahme dar, die auf sehr einfache Weise umgesetzt werden und historisch gewachsene Alltagsdiskriminierungen reduzieren könnte. 

MEHR FRAUEN – JA, BITTE!

Frauen sind für ihre Gleichberechtigung bereits einen langen Weg gegangen. Am Ziel sind sie allerdings noch lange nicht. 

Während im Jahr 2000 lediglich 54% der Frauen in Luxemburg einer bezahlten Tätigkeit nachgingen, waren es 2017 bereits 67%. Auch der Anteil an Frauen in Führungspositionen steigt kontinuierlich. Zwar weist Luxemburg mit 4,7% (Stand 2018) nach Rumänien den niedrigsten Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen innerhalb der EU auf. Dennoch arbeiten Frauen häufiger im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit und kümmern sich gleichzeitig um Haushalt und Kinder.

Auch in der Politik gilt Gleichberechtigung zwar formal auf dem Papier. Obwohl Frauen in Luxemburg seit 1919 wählen und sich wählen lassen dürfen, schafften es anlässlich der letzten Legislativwahlen allerdings gerade einmal 12 Frauen auf Anhieb ins Parlament – trotz der umstrittenen Frauenquote, die den Parteien einen Frauenanteil von mindestens 40% auf ihren Wahllisten vorschreibt. Im Laufe der Regierungsbildung sowie durch diverse Rücktritte sind Frauen ins Parlament nachgerückt, sodass momentan 21 weibliche Abgeordnete dem wichtigsten Staatsorgan angehören. 

Weiterhin bleiben Frauen jedoch in der Zahl sowohl im Parlament, als auch in der Regierung, dem Staatsrat oder auf kommunaler Ebene stark unterrepräsentiert. Dabei mangelt es den politikinteressierten Frauen weder an Fähigkeit oder Willenskraft, noch an Problembewusstsein oder der nötigen Sensibilität. Frauen werden in Wahlkämpfen grundsätzlich vergessen. 

Wichtige politische Bühnen, die den Kandidaten die notwendige mediale Aufmerksamkeit beschaffen, werden aus politikstrategischen Gründen meist denen zuteil, die bereits in einem politischen Mandat Fuß gefasst haben – also häufig Männern. Auch hat sich das Bild der unterwürfigen Frau, die sich um Haushalt und Kinder kümmert, noch immer nicht ganz aus der öffentlichen Wahrnehmung verdrängen lassen. Frauen werden grundsätzlich als weniger politisch wahrgenommen als Männer. Die Gründe hierfür sind vielfältig und finden sich in der medialen Repräsentation der Frau, der Darstellung von Frauen in Bildungsmaterial in Schulen, aber eben vor allem in konservativen Wertvorstellungen, die nach wie vor überdauern und nur langsam aus der Gesellschaft verdrängt werden.

Frauen gehören in die Politik, in all ihren Aspekten und in ihrer ganzen Vielfalt. Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderung oder andere Identitätsmerkmale dürfen kein Hindernis darstellen, sondern sollen als Nährboden der Vielfalt unserer Gesellschaft dienen. Dies bedeutet nicht, dass Männer in der Politik keinen Platz mehr haben sollen. Sie sollen sich ihn vielmehr mit den Frauen teilen.

In diesem Zusammenhang fordern die Jonk Demokraten:

  • dass die Regierung ein Elternzeit-Modell für Politiker in Erwägung zieht, das bestehende Benachteiligungen aus der Welt schafft. Sowie die Berücksichtigung von elterlichen Pflichten, hierbei sollte auf familienfreundliche Sitzungszeiten geachtet werden. 
  • Bildungsperspektiven neu zu denken um ein emanzipiertes Frauenbild von der Kindheit an zu fördern. Beispielsweise sollen weibliche Kunst- und Literaturschaffende umfänglich in den Lehrplan von öffentlichen Schulen integriert werden. Veraltete Frauenbilder und Geschlechterrollen sollen nicht einfach vom Lehrplan verschwinden, sondern vielmehr  kritisch behandelt werden.
  • dass Parteien bei der Aufstellung von Kandidatenlisten nicht nur die Unterscheidung zwischen Frauen und Männern wahrnehmen, sondern die Vielfalt der Menschen anerkennen und versuchen, diese auch auf ihren Listen so abbilden, dass ein wirkliches Spiegelbild der Gesellschaft entsteht. 
  • dass Parteien ein internes Mentoring-Programm anbieten, welches es ihren Mitgliedern ermöglicht, sich bestmöglich auf Wahlen und auf ihr politisches Engagement vorzubereiten sowie ein Umfeld zu schaffen, in dem Frauen nicht das Gefühl haben, benachteiligt zu werden.
  • dass Parteien wichtige mediale Wahlkampfplattformen gerechter verteilen und so auch mehr Frauen ermöglichen, öffentliche Aufmerksamkeit in der medialen Repräsentation zu erlangen.

Gemeinsame Stellungnahme von DJG, JDL und JSL zu den europäischen Entwicklungen im Bereich der Drogenpolitik

Die politischen Jugendorganisationen déi jonk gréngJonk Demokraten und Jonk Sozialisten begrüßen, dass es in unserem Nachbarland Deutschland zu einer Neuausrichtung der Drogenpolitik kommt. Im Koalitionsabkommen zwischen den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP wurde festgehalten, dass eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften eingeführt werden soll.

In unseren Augen führt eine Legalisierung von Cannabis im einwohnerstärksten Land Europas zu einem Umdenken auf europäischer Ebene und demnach zu einer historischen Gelegenheit, die gescheiterten Prohibitionspolitiken schrittweise in der gesamten Europäischen Union zu beenden. Ein Schritt, den die luxemburgische Regierung bereits 2018 im Koalitionsabkommen festgehalten hat und der mit der Entkriminalisierung von Cannabisbesitz und der Legalisierung von 4 Cannabispflanzen im privaten Haushalt bereits eingeleitet wurde.

In diesem Zusammenhang fordern wir die luxemburgische Regierung dazu auf, mit der neuen deutschen Bundesregierung in Verbindung zu treten, um die weiteren Schritte und gesetzlichen Rahmenbedingungen einer kontrollierten Abgabe von Cannabis abzustimmen. Die im Koalitionsabkommen vorgesehene Zeitschiene, laut derer bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode ein gesetzlicher Rahmen für den legalen Verkauf von Cannabis in Luxemburg eingeführt werden soll, soll jedoch unverändert bleiben.

Gemeinsame Stellungnahme von DJG, JDL und JSL zur angekündigten Reform der Drogenpolitik

Die politischen Jugendorganisationen déi jonk gréngJonk Demokraten und Jonk Sozialisten stellen fest, dass mit der am Freitag (22.10.2021) angekündigten Reform der luxemburgischen Drogenpolitik ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird, sowohl im Bereich der Prävention und Aufklärung, als auch der Dekorrektionalisierung und Legalisierung von Eigenanbau und -konsum. Jedoch bleibt der legale Kauf und Verkauf von Cannabis – wie er ursprünglich von den drei regierenden Parteien u.a. im Regierungsprogramm von 2018 versprochen wurde – aus.

Wir begrüßen den eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik – weg von der gescheiterten Repressionspolitik, denn: Soziale Hilfeleistungen nutzen den Betroffenen langfristig, anders als die Stigmatisierung als Kriminelle. Auch das Aufstocken der bislang unterfinanzierten Drogenpräventions- und Hilfsprogramme ist ein wichtiger Meilenstein. Die Leistungen der Sozialarbeitenden in diesem Bereich sind einer der wichtigsten Pfeiler im Umgang mit der Drogenproblematik.

Die geplante Reform ist deshalb in unseren Augen zwar eine Verbesserung des IST-Zustandes, bietet jedoch keinen ausreichenden Lösungsansatz für einen legalen Erwerb und Besitz von Cannabis. Zwar sollen durch die Ermöglichung des privaten Anbaus bereits erste Maßnahmen getroffen werden um eine gewisse Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Produktstärke (psychoaktive Wirkung) vom Cannabis festzustellen wäre in einem staatlichen Verkaufsmodell besser abgesichert. Auch der Schwarzmarkt und die damit verbundene Finanzierungsquelle für kriminelle, mafiöse und terroristische Machenschaften würden in solch einem Modell effektiver bekämpft.

Nach wie vor werden wir uns dafür einsetzen, dass Maßnahmen zur Legalisierung von Produktion, Verkauf, Besitz und Konsum von Cannabis in einem staatlich kontrollierten Rahmen umgesetzt werden. Wir erwarten, dass die aktuelle Regierung Wort hält und auch weiterhin die richtigen Weichen legt und Erfahrungswerte aus der eingeleitete Reform mitnimmt, um noch in dieser Legislaturperiode die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und einen staatlich regulierten und legalen Verkauf von Cannabis in Luxemburg einzuführen.

Visum für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolvent*innen

Luxemburg muss sich breiter öffnen, um auch in Zukunft qualitatives Wachstum zu generieren

Die Niederlande machen es vor: Seit 2016 ist es für Personen mit einem Master-Abschluss und Promovierte aus Drittstaaten – unabhängig vom Studienfach – möglich, eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung („orientation year highly educated persons“) für die Niederlande zu erhalten, auch wenn sie ihr Diplom nicht in den Niederlanden, sondern an einer Top 200-Universität erhalten haben. Unter Drittstaat fallen alle Länder, die nicht zur EU, bzw. zur EFTA gehören. Zur Bestimmung der Top 200-Universitäten werden drei verschiedene Rankings berücksichtigt, wobei es ausreicht, wenn die eigene Universität in einem dieser drei Rankings unter den Top 200 ist. Zudem gilt man auch als Alumnus bzw. Alumna einer Top 200-Universität, wenn diese im Fach, welches man studiert hat, unter den Top 200 liegt. Bei den Rankings handelt es sich um das QS World University Rankings, das Times Higher Education Ranking und das sogenannte Shanghai Ranking. Das Orientierungsjahr kann dabei bis zu drei Jahre nach Abschluss des Studiums angefragt werden.

Die Aufenthaltsgenehmigung, die Absolvent*innen erhalten, dient ebenfalls als Arbeitserlaubnis. Sie haben folglich genügend Zeit sich eine passende Stelle zu suchen und sich anschließend auf ihrem neuen Arbeitsplatz zu beweisen. Ist das Unternehmen nach der Probezeit von den Qualitäten der*des neuen Mitarbeitenden überzeugt, wird es die notwendigen administrativen Schritte einleiten, damit diese*r eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden bekommt. Des Weiteren können Alumni die zwölf Monate des Orientation Year auch dazu nutzen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

In Luxemburg ist es bereits möglich, nach dem Studium oder einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, eine neunmonatige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dies gilt allerdings nur, wenn das erwähnte Studium bzw. die wissenschaftliche Tätigkeit an einer luxemburgischen Hochschule absolviert wurde. Um seinen hohen Lebensstandard und den hiesigen Sozialstaat zu erhalten, ist Luxemburg auf das viel gepriesene qualitative Wachstum angewiesen. Dieses ist ohne gut ausgebildete ausländische Fachkräfte jedoch nicht möglich. Die Jonk Demokraten fordern daher die Einführung eines Orientierungsjahrs für hochqualifizierte Nicht-EU-Absolvent*innen nach niederländischem Vorbild, wobei sich nicht nur auf Top-200-Universitäten beschränkt werden sollte. So hätten mehr Alumni die Chance, ein solches Orientierungsjahr in Anspruch zu nehmen.

Unternehmen haben bereits heute die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige einzustellen, was jedoch mit einigem administrativem Aufwand verbunden ist. Bevor eine Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen besetzt werden kann, muss diese zuerst beim Arbeitsamt ausgeschrieben werden. Ist es dem Arbeitsamt nach drei Wochen nicht gelungen, dem Unternehmen eine Person, die dem gesuchten Profil entspricht, vorzuschlagen, kann dieser ein entsprechendes Zertifikat beantragen, was ihm erlaubt besagte Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen zu besetzen. Die zukünftig beschäftigte Person muss dieses Zertifikat anschließend dem Antrag für ein Arbeitsvisum hinzufügen. Erst nach dem Erhalt des Visums kann die neue Stelle angetreten werden.

Diese schwerfällige administrative Prozedur ist für Unternehmen nicht attraktiv, dies insbesondere, wenn man bedenkt, dass sie den potenziellen Arbeitnehmer*innen nur anhand des Lebenslaufs, der Diplome und zwei bis drei Bewerbungsgesprächen bewerten können. Oftmals werden Bewerbungen von Drittstaatsangehörigen daher keine Aufmerksamkeit geschenkt und Stellen mit weniger geeigneten Personen, bei denen es keine Hürden bezüglich der Arbeitserlaubnis gibt, besetzt. Unserer Meinung nach erschwert dies eine gute wirtschaftliche Entwicklung der hier tätigen Unternehmen und damit des Landes. Diese Prozedur sollte deswegen schnellstens überdacht und der administrative Aufwand verringert werden.

ALTERNATIVE WOHNFORMEN FÖRDERN

Campingplatz ist nicht der richtige Ort für Tiny Houses

Die ursprünglich aus den USA stammende Tiny House-Bewegung, der dort infolge der Wohnungskrise von 2008 der Durchbruch gelungen ist, hat auch in Europa in den letzten Jahren zunehmend an Fahrt gewonnen. So ist das Angebot an Tiny Houses in Europa stetig gewachsen und immer mehr Menschen überlegen in ein Tiny House umzuziehen. Im Vordergrund steht dabei das Downsizing bzw. Gesundschrumpfen: Um Wohnkosten und den ökologischen Fußabdruck zu senken, wird die Wohnfläche auf ein Minimum reduziert. Dabei sind es nicht nur unbedingt Studierende und Berufsanfänger, welche sich für ein Leben in einem Tiny House entscheiden: In Deutschland ist die Mehrzahl der Menschen, die sich ihren Traum vom Tiny House erfüllt, zwischen 46 und 55 Jahren alt.

Auch in Luxemburg interessieren sich angesichts der grassierenden Wohnungspreise immer mehr Menschen für ein Tiny House. Diese gibt es in einfachen Ausführungen bereits für unter 40.000 €. Jedoch stellt sich auch beim Tiny House die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die zurzeit einzige in der Praxis auch umsetzbare Lösung in Luxemburg, ist es dauerhaft einen Campingstellplatz zu mieten. Deren Anzahl ist jedoch stark begrenzt und sie befinden sich in der Regel weit entfernt von den Ballungsgebieten. Zudem dürfen Campingplätze nicht als offizieller Wohnsitz dienen, was es bspw. unmöglich macht, dort seinen Briefkasten aufzustellen.

Die Jonk Demokraten fordern daher, dass die Gemeinden ihren Teilbebauungsplan für bestehende Viertel (PAP QE) und ihre Verordnung über Baumaßnahmen (Règlement sur les bâtisses) so anpassen, dass die Aufstellung von Tiny Houses möglich wird. Tiny Houses haben allerdings einen relativ hohen Flächenverbrauch. Im Vergleich mit einem 3-geschossigen Mehrfamilienhaus, brauchen Tiny Houses bis zu zehn Mal mehr Fläche, um die gleiche Anzahl an Personen unterzubringen. Die Schaffung einer reinen Tiny House-Siedlung kann somit nicht das Ziel sein. Ziel muss es viel mehr sein, Flächen nutzbar zu machen, die anders nicht mehr für Wohnraum genutzt werden können. 

Durch die hohen Grundstückspreise hierzulande, ist die durchschnittliche Grundstücksgröße für Einfamilienhäuser in den letzten Jahrzehnten stetig geschrumpft. So war es in den 70er bis 90er Jahren oftmals üblich, bei der Erstellung neuer Bebauungspläne in ländlichen Regionen, Grundstücke mit einer Durchschnittsgröße von 5 bis 10 Ar für ein Einfamilienhaus vorzusehen. Heute sind es in der Regel nur noch 1 bis 3 Ar, die für ein Einfamilienhaus ausreichen müssen, was angesichts der begrenzten Ressource Land auch begrüßenswert ist. Was jedoch nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, ist die zum Teil geringe Baudichte in Vierteln, die vor 20 oder 30 Jahren realisiert wurden. Hier könnten Tiny Houses eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Dazu müssten die Gemeinden erlauben, dauerhaft bewohnte Tiny Houses auf bereits bebauten Parzellen aufzustellen. Selbstverständlich sollen auch bei Tiny Houses einige Regeln beachtet werden müssen, wie bspw. die Abstände zur Grundstücksgrenze und zum bestehenden Haus, sowie einen verpflichtenden Anschluss an Strom, sowie Frisch- und Abwasser. Zudem sollen Tiny Houses nicht von den Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden ausgenommen werden. Die Maximalhöhe für Dépendances, die in vielen Gemeinden bei nur 3 m liegt, soll auf 4 m angehoben werden, da dies die Standardhöhe für Tiny Houses ist. Zudem soll die für Dépendences erlaubte maximale Bruttofläche auf 50 m2 angehoben werden. Viele Gemeinden erlauben die Aufstellung von Tiny Häusern per se nicht, mit dem Argument, dass es sich wegen der Räder, um eine mobile Struktur handelt. Generell sollte nicht unterschieden werden, ob ein Tiny House Räder hat oder nicht und diese somit nicht als mobile Struktur angesehen werden.


Durch das Aufstellen von Tiny Houses auch außerhalb von Campingplätzen, wird die Luxemburger Wohnungskrise mit Sicherheit nicht gelöst, jedoch ist dies einer von vielen Bausteinen, die umgesetzt werden müssen, um dieses Zeil zu erreichen.

LOKAL VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Kommunale Wohnungsbaugesellschaften

Neue Wohnbauprojekte sind auf kommunaler Ebene oftmals an eine Vielzahl von Problemen gebunden. Neben den klassischen Einwänden von mehr Verkehr, weniger Lebensqualität und dem bedrohten Erhalt des Dorfcharakters, gibt es leider auch zu oft eine mangelnde, beziehungsweise nicht vorhandene Einbindung der Gemeinden und der lokalen Bevölkerung.

Aus diesem Grund rufen die Jonk Demokraten die Gemeinden dazu auf, sich durch die Gründung ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaften aktiv am öffentlichen Wohnungsbau zu beteiligen. Kleinere Gemeinden könnten sich dazu in einem spezifischen Gemeindesyndikat zusammenschließen. Wir sind davon überzeugt, dass die Gemeinden, anders als eine national agierende Wohnungsbaugesellschaft wie die SNHBM oder der Fonds du Logement, ihren lokalen Kontext besser kennen und somit neue Projekte zielführender in bestehende Viertel eingliedern können. In diesem Sinne fordern wir, dass das Innenministerium die Schaffung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften fördert, dies u.a. mit einem Leitfaden oder Best-Practice-Beispielen.

Die Schaffung von lokalen Wohnungsbaugesellschaften gibt den Gemeinden die Möglichkeit als handelnde Mitspieler zur Lösung der nationalen Wohnungskrise beizutragen. Sie werden federführend bei der urbanen Gestaltung ihres lokalen Rahmens und können mittel- bis langfristig das Angebot an erschwinglichem Wohnraum auf dem Markt erhöhen. Gemeinden können auf die konkreten Bedürfnisse ihrer Bewohner eingehen und neue alternative Wohnformen schaffen und fördern. Zum Beispiel könnte eine Gemeinde ein neues, verkehrsberuhigtes Viertel mit äußerlich-zentrierten Gruppen-Parkplätzen schaffen oder die Wohnqualität durch vermehrtes Stadtgrün und neue Parks erheblich verbessern. Dass eine kommunale, beziehungsweise städtische Wohnungsbaugesellschaft einen erheblich positiven Einfluss auf den öffentlichen, erschwinglichen Wohnungsbau haben kann, zeigt sich anhand der bauverein AG in Darmstadt, deren Bestand sich auf städtischem Gebiet auf über 10.000 Wohnungen, davon rund 4.600 Sozialwohnungen, beläuft.[1]  Dies macht einen Wohnungsanteil von etwa 20% aus, da der Wohnungsbestand sich im innerstädtischen Bereich Darmstadts auf rund 53.000 Wohnungen beläuft.[2]


[1] https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/bauverein-bashing-unangebracht-12746743.html

[2] https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/wohnen

WOHNRAUM BESSER NUTZEN

Leerstand bekämpfen, Mietpreise bremsen

Zusätzlichen Wohnraum schaffen bedeutet nicht ausschließlich zu bauen, sondern auch vorhandene Flächen zu belegen und besser zu nutzen. Die Jonk Demokraten befassen sich mit der Frage, wie bestehender Wohnraum besser besetzt, geteilt und genutzt werden kann, um die gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderungen des Wohnens und des demografischen Wandels zu meistern.

  • Luxemburgische Gemeinden können eine Steuer auf leerstehende Wohnungen erheben. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht zwingend und wird derzeit in nur 6 von 102 Gemeinden appliziert. Die Jonk Demokraten fordern eine nationale Leerstandssteuer. Spekulation mit leerstehendem Wohnraum darf sich nicht lohnen in einem Land, das sich in einer existenziellen Wohnungskrise befindet. 
  • Das Gesetz über die Vermietung von Wohnraum erlaubt es dem Schöffenrat, Eigentümer von unbewohnten Gebäuden und Gebäudeteilen, die für die Nutzung als Wohnraum vorgesehen sind, zu verpflichten, diese bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Jonk Demokraten fordern eine Erhöhung und Einforderung der Geldstrafe von ungemeldeten, leerstehenden Immobilien. Dies würde Eigentümer dazu bringen ihrer Pflicht nachzukommen und den Gemeinden und dem Staat erlauben mit der Zeit eine konkrete Faktenlage über die leerstehenden Wohnungen in Luxemburg zu erstellen. Dies hilft bei der Lösung des Problems, dass es gegenwärtig in Luxemburg kein spezifisches System zur Feststellung des Leerstands einer Wohnung gibt. 
  • Die Jonk Demokraten fordern sozial verantwortliche Vermieter für ihre Solidarität zu belohnen. Vermieter, die über längere Zeit die Miete nicht erhöhen, sollen durch Steuererleichterungen belohnt werden und dazu beitragen, die nationalen Mietpreise zu stabilisieren und den Markt nicht weiter überhitzen zu lassen. Dies könnte zum Beispiel über ein Amortissement accéléré umgesetzt werden.
  • Aktuell kann der Begünstigte einer Steuergutschrift für Anmelde- und Umschreibegebühren (Bëllegen Akt) seine Wohnung zwei Jahre lang teilweise vermieten, bekommt in diesem Fall aber nur den Bëllegen Akt auf dem Teil der Wohnung, den er selber bewohnt. Dies wird von den Notaren und dem Enregistrement so gehandhabt, jedoch wird diese Möglichkeit im Gesetz nicht explizit erwähnt. Die Jonk Demokraten fordern diesbezüglich eine Klarstellung im Gesetzestext, um potenzielle Vermieter auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und so zusätzlichen Wohnraum zu mobilisieren.